Zum Inhalt springen
IGNORED

WBK nur gegen persönliches Erscheinen?


Black Dodge

Empfohlene Beiträge

Danke für die bisherigen Antworten. Zumindest an jene, die etwas substantielles zur Eingangsfrage beigetragen haben. Es sieht also in der Tat so aus als gäbe es kein Gesetz, was die persönliche Abholung verlangt.

 

Ich werd dann mal ein Schreiben an den SB fertig machen und ihn bitten, mir alles per Post zu schicken. Wenn er sich weigert, soll er mir die Rechtsgrundlage nennen.

 

Ob ich dadurch die WBK später bekomme ist für mich zweitrangig, da ich meist am WE mit Vereinskollegen schiesse und mehr als genug Waffen verfügbar sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In unserem Kreis sind 3 Sachbearbeiter Zuständig.

 

SB 1 sagte mir ich müsse vorbeikommen und die WBK abholen, da er mich zumindest einmal persönlich sehen möchte.

SB 2 hat mir eine Woche später die WBK per Post zugeschickt.

:grin:

 

 

Über die Jahre hat es sich bei den Schützen hier aber schon herumgesprochen das man sich lieber an SB 2 und SB 3 wenden sollte, da SB 1 gern den Paragraphenreiter gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

... Wir alle wollen - ich denke, das ist Konzens - keine durchgeknallten Sportschützen, Jäger und sonstige Legalwaffenbesitzer...

 

Ohne Frage und wie sich es zeigt, braucht man keinen SB der hier entscheidet. Von durchgeknallten Jägern und Legalwaffenbesitzern liest und hört man so gut wie nichts. Andererseits wäre es doch besser all die zu taxieren, die sich einen Lieferwagen ausleihen umd damit in Fußgänger zu fahren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 26 Minuten schrieb Jack Aubrey:

In München muss man auch persönlich hin. Warum auch nicht, kann man ein bisschen Kontaktpflege treiben. Wenn du dafür nicht mal "Zeit" hast, wie willst du dann fürs Schießen Zeit haben? Und wenn man Sozialphobiker ist mit Verhaltensauffälligkeiten sollte man eh lieber Briefmarken sammeln. Manche Leute haben Probleme...

Bin zwar selbst immer persönlich beim SB, vor allem da das LRA auf dem Arbeitsweg liegt und ich keine Lust auf einkuvertieren + Briefmarke + einschmeißen (da ist halt jeder anders was ihn nervt) habe, aber den Beitrag hättest Du dir sparen können. Ich schieße 3-5x die Woche aber praktisch alle Termine außerhalb der Arbeitszeit entweder ab ca. 18-19.00 Uhr oder am Wochenende. Und wenn ich mich mit dem/den SB nicht gut verstehen würde, dann wäre Kuvert und Briefmarke sicherlich meine erste Option, so halt nicht. Mit "Sozialphobiker" hat das, vor allem das Thema Zeit, eher wenig zu tun.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ersterteilung ok- aber wie siehts aus wenn man hört das bei  einem PP auch beim ein- und austragen kein Versand mehr vorgenommen wird?

(Ein- und austragen wurde bei diesem PP nie direkt vorgenommen)

Das Zeitfenster zum abholen 3 Stunden vormittags an zwei Wochentagen, 3 Std. nachmittags (12-15) an einem Tag beträgt?

 

Begründet wird dies nach Aussage eines Betroffenen mit dem Hinweis " das WBKs nicht mehr (!) versendet werden dürfen".

Die Frage ist nun woher diese Anweisung stammt.....eigene Behörde, Vorgesetzte Behörde? Zuviele WBKs auf dem Postweg verschwunden? In fremden Händen aufgetaucht?

 

Wie gesagt, ich kenn es nur vom lesen:

https://forum.wildundhund.de/showthread.php?113318-Neue-Schikane-der-Polizei-Wuppertal-WBKs-werden-nicht-mehr-versendet

 

 

 

 

 

 

Bearbeitet von chapmen
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 23 Minuten schrieb Black Dodge:

Ich werd dann mal ein Schreiben an den SB fertig machen und ihn bitten, mir alles per Post zu schicken. Wenn er sich weigert, soll er mir die Rechtsgrundlage nennen.

 

 

Die wurde Dir bereits genannt: Persönliche Eignung (§ 6 WaffG), der SB kann und darf sich einen persönlichen Eindruck verschaffen.

 

Ist auch Thema der Sachkunde (haben wir da etwa geschlafen oder waren wir Kreide holen?).

 

Der will wissen, ob alle Arme und Beine dran sind oder ob Du sabberst wie Kaiser Claudius und evtl deshalb eine Waffe nicht richtig halten kannst. Ansonsten darf er eine MPU verlangen.

 

Dann mußt Du nicht bei ihm vorbeigehen, sondern beim Doc.

 

Ist ja auch ganz nett.

 

Und kostet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 50 Minuten schrieb Jack Aubrey:

In München muss man auch persönlich hin. Warum auch nicht, kann man ein bisschen Kontaktpflege treiben. Wenn du dafür nicht mal "Zeit" hast, wie willst du dann fürs Schießen Zeit haben? Und wenn man Sozialphobiker ist mit Verhaltensauffälligkeiten sollte man eh lieber Briefmarken sammeln. Manche Leute haben Probleme...

Wo in München, KVR oder LRA?

 

Mein SB in Franken also auch noch Bayern möchte es auf dem Postwege, hat er mir beim letzten Eintrag ausdrücklich erklärt.

 

Gibt es dazu auch eine belastbare Quelle?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 9 Stunden schrieb Nakota:

Die Frage wäre ob der SB qualifiziert ist um diese persönliche Eignung festzustellen

 

Nein, ist er nicht. Aber er darf eine WBK nur an jemanden ausstellen, der persönlich geeignet ist, also ist er verpflichtet das zu überprüfen. Sei froh daß er sich dazu für geeignet hält, sonst schickt er Dich zum Psychologen und Amtsarzt deswegen.

 

Außerdem, wie bereits oben geschrieben, es gibt Personen da kann man die persönliche Eignung in Sekunden ausschließen.

 

Meine Behörde will auch keine persönlichen Besuche mehr, es geht alles nur noch per Post. Früher (also vor zwei Jahren) konnte ich alles persönlich und schnell erledigen, jetzt per Post dauert es halt drei Tage länger.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 39 Minuten schrieb Black Dodge:

Wenn er sich weigert, soll er mir die Rechtsgrundlage nennen.

 

Das wird er dann in Zukunft immer tun. Jedesmal. Und wenn er Ermessensspielräume hat, die er ausnutzen darf, kannst Du Dir vorstellen wie er diese in Zukunft auslegen wird.

 

Ich bin eigentlich auch der Meinung: Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen würst. Aber seine Dokumente persönlich abzuholen, das bricht niemandem einen Zacken aus der Krone. Und wegen solcher Lappalien den großen Macker raushängen zu lassen und nach Paragraphen zu verlangen ist kindisch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Minuten schrieb Joseg:

Mein SB in Franken also auch noch Bayern möchte es auf dem Postwege, hat er mir beim letzten Eintrag ausdrücklich erklärt.

 

 

Das ist dann der umgekehrte Fall.

 

Auch da kann die Behörde das persönliche Erscheinen eines Antragstellers nicht grundsätzlich ausschließen...

Wenn die Behörde Öffnungszeiten hat, und keine spezifischen Gründe beii einem Antragsteller dagegen sprechen, dann hat dieser wie jeder Bürger das Recht, z.B. einen Antrag in den Diensträumen der Behörde zu stellen bzw. persönlich abzugeben. Genau, wie z.B. auch ein Widerspruch persönlich "zur Niederschrift" bei einer Behörde vorgebracht werden kann.

 

Ob man so ein bestimmtes Prozedere allerdings (wie im anderen Fall) "mit der Brechstange durchsetzen" sollte, ist eher eine taktische Frage und eine andere Sache.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

§ 6 Persönliche Eignung
(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,
dass sie
1. geschäftsunfähig sind,
2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder
3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß
umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer
Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme
rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die
Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im
Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des
Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.
(2) Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, oder
bestehen begründete Zweifel an vom Antragsteller beigebrachten Bescheinigungen, so hat die zuständige
Behörde dem Betroffenen auf seine Kosten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen
Zeugnisses über die geistige oder körperliche Eignung aufzugeben.
(3) Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben, haben für die erstmalige Erteilung einer
Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auf eigene Kosten ein amts- oder fachärztliches oder
fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz
von Schusswaffen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 2.
(4) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des
Bundesrates Vorschriften über das Verfahren zur Erstellung, über die Vorlage und die Anerkennung der in den
Absätzen 2 und 3 genannten Gutachten bei den zuständigen Behörden zu erlassen.

 

Jetzt kann sich ja jeder ein Bild machen, wo der SB das Recht herleitet darüber zu entscheiden, ob jemand geeignet ist oder nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb karlyman:

 

Das ist dann der umgekehrte Fall.

 

Auch da kann die Behörde das persönliche Erscheinen eines Antragstellers nicht grundsätzlich ausschließen...

Wenn die Behörde Öffnungszeiten hat, und keine spezifischen Gründe beii einem Antragsteller dagegen sprechen, dann hat dieser wie jeder Bürger das Recht, z.B. einen Antrag in den Diensträumen der Behörde zu stellen bzw. persönlich abzugeben. Genau, wie z.B. auch ein Widerspruch persönlich "zur Niederschrift" bei einer Behörde vorgebracht werden kann.

 

Ob man so ein bestimmtes Prozedere allerdings (wie im anderen Fall) "mit der Brechstange durchsetzen" sollte, ist eher eine taktische Frage und eine andere Sache.

 

 

Es ist eben nicht der umgekehrte Fall, ihm ist es nur lieber oder er wollte mir einen hilfreichen Tip geben, denn bei mir als Fernpendler bedeutet so ein Behörden besuch mind. 700 km und ein Tag Urlaub.

 

Aus diesem Grund könnte es auch mit der Nachschau bei mir schwierig werden, das ist aber dann eine andere Baustelle.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 36 Minuten schrieb karlyman:

 

Bürger das Recht, z.B. einen Antrag in den Diensträumen der Behörde zu stellen bzw. persönlich abzugeben. Genau, wie z.B. auch ein Widerspruch persönlich "zur Niederschrift" bei einer Behörde vorgebracht werden kann.

 

Ob man so ein bestimmtes Prozedere allerdings (wie im anderen Fall) "mit der Brechstange durchsetzen" sollte, ist eher eine taktische Frage und eine andere Sache.

 

Oh dass ist jetzt aber böse das zu verlangen! Die Behörde hat doch gesagt dass sie das nicht wünscht!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb Joseg:

Es ist eben nicht der umgekehrte Fall, ...

 

Natürlich sind das umgekehrte/entgegengesetzte Fälle.

 

Der eine SB verlangt unbedingt ein persönliches Erscheinen des Bürgers bei der Behörde.

Der andere SB verwehrt (so war's zumiindest formuliert) dem Bürger ein persönliches Erscheinen bei der Behörde, möche ihn da nicht sehen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb heletz:

Der persönliche Kontakt beim ersten Eintrag ist sicher sinnvoll.

 

vor 5 Stunden schrieb callahan44er:

Oh dass ist jetzt aber böse das zu verlangen! Die Behörde hat doch gesagt dass sie das nicht wünscht!!!

 

vor 5 Stunden schrieb karlyman:

Der eine SB verlangt unbedingt ein persönliches Erscheinen des Bürgers bei der Behörde.

Der andere SB verwehrt (so war's zumiindest formuliert) dem Bürger ein persönliches Erscheinen bei der Behörde, möche ihn da nicht sehen.

 

Zumindest höflich-sachliche (nicht aufdringliches Rumschleimen) Kontaktpflege gehört für mich fortlaufend dazu.

Vermeide immer Postwege; eine im Einschreiben verlorene WBK genügt mir.

Würde also zumindest immer Dokumente direkt im Amt abgeben; auch wenn (einmal) kein persönlicher Kundendienst (mehr) vorhanden sein sollte.

Jedenfalls hier; im Zusammenhang vom von mir bestellten Hobbybereich.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 30 Minuten schrieb Pi9mm:

 

 

 

Zumindest höflich-sachliche (nicht aufdringliches Rumschleimen) Kontaktpflege gehört für mich fortlaufend dazu.

Vermeide immer Postwege; eine im Einschreiben verlorene WBK genügt mir.

Würde also zumindest immer Dokumente direkt im Amt abgeben; auch wenn (einmal) kein persönlicher Kundendienst (mehr) vorhanden sein sollte.

Jedenfalls hier; im Zusammenhang vom von mir bestellten Hobbybereich.

 

 

Als Arbeitsloser oder Rentner sicherlich kein Problem 

Bei der Erstbeantragung kann man ja noch drüber reden aber ansonsten......

Bearbeitet von kulli
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Black Dodge:

Ich werd dann mal ein Schreiben an den SB fertig machen und ihn bitten, mir alles per Post zu schicken. Wenn er sich weigert, soll er mir die Rechtsgrundlage nennen...

 

Meine 5ct:Die Sachbearbeiter mit denen Du es zu tun hst, gehören zu einer Polizeidienststelle. Das sind andere Leute, als die auf'm Einwohnermeldeamt. Die haben genug Arbeit und gehören auch nicht zu der Art von Behörde, welche die Leute aus Langeweile schikanieren wollen. Es gibt dort über dich eine Akte vom ersten Antrag an. Es wäre IMHO schlau, hier die Bitte/Hinweis für das persönliche Erscheinen auch als Chance zu nutzen. Vielleicht will er dich nur auf eine Unklarheit hinweisen, die du im Gespräch schnell ausräumen kannst, bevor die ganze Geschichte wegen eines Formfehlers (z.B. falsches Ausfüllen) einfach abgelehnt wird.

Bearbeitet von BEG
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb BEG:

Meine 5ct:Die Sachbearbeiter mit denen Du es zu tun hst, gehören zu einer Polizeidienststelle. Das sind andere Leute, als die auf'm Einwohnermeldeamt. Die haben genug Arbeit und gehören auch nicht zu der Art von Behörde, welche die Leute aus Langeweile schikanieren wollen. Es gibt dort über dich eine Akte vom ersten Antrag an. Es wäre IMHO schlau, hier die Bitte/Hinweis für das persönliche Erscheinen auch als Chance zu nutzen. Vielleicht will er dich nur auf eine Unklarheit hinweisen, die du im Gespräch schnell ausräumen kannst, bevor die ganze Geschichte wegen eines Formfehlers (z.B. falsches Ausfüllen) einfach abgelehnt wird.

Also deine Ausführungen würden mich dazu bringen nur in Begleitung meines Anwaltes dort zu erscheinen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So hat sich bereits geklärt. Ich rief da heut nochmal an, und bat sie mit das zuzuschicken. Dann hiess es "machen wir nicht, bliblablub. Und das haben wir schon immer so gehandhabt." Ich meinte, dann soll er mir sagen, in welchem Gesetz das steht. Das konnte er natürlich erwartungsgemäß nicht. Es kam das gleiche sinnfreie Geschwurbel, was man von einigen wenigen auch hier im Beitrag lesen konnten. Ich bat ihm dann an, das wir das ganze ja auch ganz einfach über seinen Vorgesetzten klären lassen können. Er hat dann letztlich eingewilligt, dass es nun doch per Post geht. Er schickt es nun per Einschreiben. 

 

Was diese Gestalten auf der Behörde jetzt von mir denken geht mir sonst wo vorbei, da ich demnächst in ein benachbartes Bundesland ziehe und mit diesen Leuten dann eh nix mehr zu tun hab.

 

Das Verhältnis war des übrigen eh schon zerrüttet, weil sie mir meinen damals erworbenen A/B Schrank nicht anerkennen wolllten und ich daher ohnehin einen Hals auf diese Bande habe.

Bearbeitet von Black Dodge
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten schrieb Black Dodge:

Es kam das gleiche sinnfreie Geschwurbel, was man von einigen wenigen auch hier im Beitrag lesen konnten

 

 

Gratulation zu Deinem starken Auftritt!

 

Natürlich sind Beiträge, die nicht ins eigen Weltbild passen stets "sinnfreies Geschwurbel".

 

Das ist klar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Minuten schrieb Black Dodge:

So hat sich bereits geklärt. Ich rief da heut nochmal an, und bat sie mit das zuzuschicken. Dann hiess es "machen wir nicht, bliblablub. Und das haben wir schon immer so gehandhabt." Ich meinte, dann soll er mir sagen, in welchem Gesetz das steht. Das konnte er natürlich erwartungsgemäß nicht. Es kam das gleiche sinnfreie Geschwurbel, was man von einigen wenigen auch hier im Beitrag lesen konnten. Ich bat ihm dann an, das wir das ganze ja auch ganz einfach über seinen Vorgesetzten klären lassen können. Er hat dann letztlich eingewilligt, dass es nun doch per Post geht. Er schickt es nun per Einschreiben. 

 

Was diese Gestalten auf der Behörde jetzt von mir denken geht mir sonst wo vorbei, da ich demnächst in ein benachbartes Bundesland ziehe und mit diesen Leuten dann eh nix mehr zu tun hab.

 

Das Verhältnis war des übrigen eh schon zerrüttet, weil sie mir meinen damals erworbenen A/B Schrank nicht anerkennen wolllten und ich daher ohnehin einen Hals auf diese Bande habe.

Ja, du bist schon ein tolles Alphamännchen, wenn es sich wirklich so zugetragen hat. Da kannst ja in deiner nächsten Behörde auch verbrannte Erde hinterlassen, bis du an einen kommst, der bei deinem Ton auf stur schaltet. Solche Leute, die aus einer Mücke einen Elefanten machen, liebe ich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.