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IGNORED

WBK nur gegen persönliches Erscheinen?


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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo alle zusammen. Ich habe vor längerer Zeit die WBK beantragt.

 

Vor einigen Tagen telefonierte ich mit dem Sachbearbeiter, der mir mitteilte, dass die WBK nur bei persönlichem Erscheinen erteilt wird.

 

Zu gegebener Zeit, also wenn Zuverlässigkeit usw. geprüft ist, geht dem angehenden Waffenbesitzer dann eine schriftliche "Einladung" zu.

 

Da ich unter der Woche keine Zeit für sowas habe und eigentlich davon ausging, dass sich sowas auf dem Postweg erledigen lässt, frage ich mich, ob es hier eine Rechtsgrundlage gibt, die das persönliche Erscheinen vorsieht. Ich selber habe zumindest im Waffengesetz nichts entsprechendes gefunden.

 

 

 

Black Dodge

Bearbeitet von Black Dodge
Geschrieben

Das kann der SB durchaus verlangen. "Persönliche Eignung" ist eine Voraussetzung zur Erteilung einer WBK, und ein persönlicher Eindruck davon entsteht nur im persönlichen Kontakt.

Geschrieben

Ohne eine riesen Diskussion lostreten zu wollen. Wie oder woran entscheidet der SB das denn?

Persönliche Eignung sieht man jemand nicht an und schon gar nicht in ein paar Minuten.

Persönliche Eignung ist für mich der Background Check der durchgeführt wird.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 15 Minuten schrieb callahan44er:

Die Aussage ist wie alle rothaarigen Kinder sind doof.

Wieso?

Stimmt doch!

 

zum Thema: wir sollten uns in DE so langsam mal die dauernde Fragerei warum? wieso? weshalb? im Zusammenhang mit obrigkeitsstaatlichen Anordnungen abgewöhnen.

Sie haben da gefälligst persönlich zu erscheinen und damit basta.

Komm'se nich' kriegen 'se auch keine WBK, fertich.

Während der Amtsstunden wegen Arbeit verhindert?

Dann müssen 'se sich eben mal 'nen Tach frei nehmen oder sich von Ihrem Arbeitgeber stundenweise freistellen lassen, Sie könne ja auch 'nen Tach krankmachen.

Und sie brauchen hier auch nich' dreimal die Woche anrufen, wenns soweit is' kriegen 'se Bescheid.

Wiederhören.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Black Dodge:

 

Vor einigen Tagen telefonierte ich mit dem Sachbearbeiter, der mir mitteilte, dass die WBK nur bei persönlichem Erscheinen erteilt wird.

 

 

 

NRW? W / SG / RS ?

Geschrieben

Ist lustig, worüber man sich aufregen kann, und weswegen immer gleich nach gesetzlichen Grundlagen, Berechtigungen, etc gefragt wird.

 

Ja, Mann, klar, wenn ich meine Dokumente nicht gleich per Post bekomme, dann verklage ich das gesamte Innenministerium vor dem EuGH!

 

Ist ja nicht böse gemeint, aber:

Kann man das nicht erstmal einfach freundlich auf der Tonspur probieren?

Wenn es zB wg Arbeitszeiten wirklich mit Aufwand verbunden ist, mal freundlich mit dem SB sprechen, ihm das auch transparent erklären ("ey, weisst Du Alldder, habbich konkret krasse Stress mit BigBoss; kannsu nedd einpfach mache Brief an mich, bitte?").  Iss´ doch nedd schwer, oder?

 

Und erst wenn da dann ein verquerter Beamtenkopp rausgehängt wird, kann man ja immer noch die größere Artillerie auffahren.

 

Auch SBs sind (meistens zumindest) nur stinknormale Leuts, mit denen man idR sprechen und Sachen ausräumen kann...

 

 

Geschrieben

Lohnt der Aufwand?

Wie Du gesagt hast, hast Du vor "längerer Zeit" eine WBK beantragt.

Anscheinend hast Du sie jetzt, freu Dich und hol sie ab.

 

Ansonsten such Dir einen Rechtsverdreher, lass Dich beraten und ihn Geld verdienen.

Sollte Dein RA meinen, der SB verlangt das unrechtmäßig, dann fang einen Schreibkrieg an und verklag ihn wenn das Geschreibe nicht fruchtet.

Wenn ein Richter die Situation geklärt hat bleiben zwei Möglichkeiten:

Du gehst hin und holst Deine WBK ab

Du hast Recht bekommen und bekommst Deine WBK per Post.

Das ganze dauert halt dann auch "längere Zeit".

 

Vielleicht bin ich nicht wehrfähig oder ein Bückling, aber mir wäre das zu aufwändig.

 

Geschrieben

Da man bei zukünftiger Aktivität öfter mit der Behörde zu tu hat; und das in diesem Fall freiwillig & gewollt (man hat ja die "Geschäftsbedingungen" akzeptiert); darf man gefälligst auch von Anbeginn Kontaktpflege betreiben.

Sonst hätte man es auch lassen können.

Meine Meinung.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Minuten schrieb Pi9mm:

Da man bei zukünftiger Aktivität öfter mit der Behörde zu tu hat; und das in diesem Fall freiwillig & gewollt (man hat ja die "Geschäftsbedingungen" akzeptiert); darf man gefälligst auch von Anbeginn Kontaktpflege betreiben.

Sonst hätte man es auch lassen können.

Meine Meinung.

Darum geht's doch nicht. Soll Leute geben, die so arbeiten, eventuell sogar in einem anderen Bundesland, die es einfach nicht schaffen dahin zu kommen.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben
vor 24 Minuten schrieb BlackBull:

Ist lustig, worüber man sich aufregen kann, und weswegen immer gleich nach gesetzlichen Grundlagen, Berechtigungen, etc gefragt wird.

 

Also (das sind nur meine 2 Cents...) ich finde, dass es im waffenrechtlichen Bereich deutlich wichtigere, substanziellere Dinge gibt, für die es sich lohnt, sich zu "verkämpfen". 

Da - m.E. nicht.  

 

Ich für meinen Teil gehe wegen Beantragung und Abholung waffenrechtlicher Erlaubnisse stets persönlich zur Behörde bzw. zum Sachbearbeiter. Das hat m.E. nur Vorteile.

Und "Zeit".... man nimmt sich für so viel sonstiges Zeugs auch mal frei, Behörden haben in der Regel einen Öffnungsabend pro Woche, warum soll ein Erscheinen da unmöglich sein?

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb cartridgemaster:

Sie haben da gefälligst persönlich zu erscheinen und damit basta.

 

Bei Jagdscheinen sowieso üblich.

Tip: Klappstuhl mitnehmen (In Köln sind die Sitzplätze knapp), kann man immer dem rückenältesten Jagdkollegen zur Verfügung stellen, da manche den stehen lassen.

Hund mitnehmen, keine Langeweile und man bezeugt direkt den Jagdeifer.

:headbang:

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Pi9mm:

... Er hatts doch bestellt.

 

Genauso sehe ich das auch, warum sollte man wegen so einer Lappalie einen Kleinkrieg mit der Waffenbehörde vom Zaun brechen. Dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn dieser Antrag liegenbleibt und der nächste umso länger dauert.

Eigentlich nur eine einfache menschliche Reaktion.

 

mfg

Harry

Geschrieben

Wieso da ein Fass aufmachen?

Ich habe bisher die Erfahrung gemacht dass ein guter Kontakt

zu den Mitarbeitern (innen) der Erlaubnisbehörde immer Vorteile bringt.

Warum nicht dort hingehen und sich persönlich vorstellen?

Natürlich nüchtern und ohne Fahne vom Vortag.

Die Rockerkutte zuhause lassen, das T-shirt mit "kill al Kaida"

bleibt im Schrank.

Die Tarnklamotten auch (da muss ich mich selber an der Nase nehmen

aber ohne ACU werde ich auch im Ordnungsamt nicht erkannt).

Keine Belehrungen dass die BRD eigentlich eine GmbH ist.

Keine Pegida oder AfD Sticker irgendwo.

Und keine Diskussion über Sinn oder Unsinn des Waffengesetzes!

 

In den Dienstzimmern hängen immer persönliche Fotos.

Von den Kindern, vom Motorrad,  dem Oldtimer, dem Dackel oder dem Urlaub in blabla.

Da kann man vielleicht an gemeinsame Interessen anknüpfen.

 

Bis auf wenige Ausnahmen sind die SB (innen) ganz normale Leute

die morgens ins Büro gehen  und sich auf den Feierabend freuen. 

 

Also - wo ist das Problem?

 

oswald

Geschrieben (bearbeitet)
vor 50 Minuten schrieb Merkava3:

Und keine Diskussion über Sinn oder Unsinn des Waffengesetzes!

Je nach SB durchaus ein Thema bei dem man gleicher Meinung ist. Da ich meine Einträge in die vorhandenen WBKs bzw. auch neue WBKs immer (o.K., einmal wurde die WBK wg. vieler Gebrauchtwaffen und damit vermehrtem Suchaufwand im NWR zugeschickt) gleich mit nehmen kann bleibt immer etwas Zeit zum reden bzw. auch mal gemeinsam "auf die übertriebenen Waffengesetze" zu schimpfen. :-)

 

PS: Du hast natürlich recht, normalerweise macht es keinen Sinn, vor allem beim ersten "Treffen", gleich auf die Waffengesetze zu schimpfen.

Bearbeitet von HBM
Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb Fyodor:

Das kann der SB durchaus verlangen. "Persönliche Eignung" ...

 

Die Frage wäre ob der SB qualifiziert ist um diese persönliche Eignung festzustellen bzw. ob es so gemeint war von der Legislative, dass der SB diese Eignung feststellt bzw. ob die persönliche Eignung sich nicht dadurch feststellt, dass nichts gegen einen vorliegt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 32 Minuten schrieb Nakota:

Die Frage wäre ob der SB qualifiziert ist um diese persönliche Eignung festzustellen

 

Ach...

 

Auch viele sonst unbescholtene Bürger sind wenig bis gar nicht qualifiziert, Nachwuchs in die Welt zu setzen und dann auch noch zu erziehen und tun es trotzdem.
Da anzusetzen wäre ggf. wirksamer, als am WaffG rumzupfuschen. Aber wollen wir das wirklich?

 

Wir alle wollen - ich denke, das ist Konzens - keine durchgeknallten Sportschützen, Jäger und sonstige Legalwaffenbesitzer. Daß der/die SB den Aspiranten wenigstens einmal life & in Farbe erleben will, schaft zwar keinen absoluten Schutz, aber ein kleines Maß an zusätzlicher Sicherheit. Nicht viel, aber etwas. Denn:

 

vor 6 Stunden schrieb Fyodor:

Es gibt Personen, da kann man die persönliche Eignung schon nach 5 Sekunden ausschließen...

 

Das kann ich unterschreiben.

Bearbeitet von Sal-Peter
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb Fyodor:

Das kann der SB durchaus verlangen. "Persönliche Eignung" ist eine Voraussetzung zur Erteilung einer WBK, und ein persönlicher Eindruck davon entsteht nur im persönlichen Kontakt.

Nö, siehe das von schmitz75 verlinkte Urteil.

Es fehlt an einer ausdrücklichen Normierung hierfür im WaffG. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten schrieb Sal-Peter:

 

Ach...

 

Auch viele sonst unbescholtene Bürger sind wenig bis gar nicht qualifiziert, Nachwuchs in die Welt zu setzen und dann auch noch zu erziehen und tun es trotzdem.
Da anzusetzen wäre ggf. wirksamer, als am WaffG rumzupfuschen. Aber wollen wir das wirklich?

 

Wir alle wollen - ich denke, das ist Konzens - keine durchgeknallten Sportschützen, Jäger und sonstige Legalwaffenbesitzer. Daß der/die SB den Aspiranten wenigstens einmal life & in Farbe erleben will, schaft zwar keinen absoluten Schutz, aber ein kleines Maß an zusätzlicher Sicherheit. Nicht viel, aber etwas. Denn:

 

 

Das kann ich unterschreiben.

Ich finde das echt herrlich hier. Die selben die sich hier aufregen, obwohl der TE nur eine einfache Frage gestellt hat, die man beantworten kann oder es halt bleiben lässt, sind die, die sich aufregen wenn irgendwelche Vereinsfürsten Leute nicht im Verein haben wollen oder ein Führungszeugnis verlangen. Der TE hat nichts von Fass aufmachen oder so geschrieben. Schlichtweg nur das er keine Zeit hat. Aber Probleme anderer zu verstehen ohne schriftliche Erklärung vom Arbeitgeber oder so, ist nicht gefragt. Habe ich nicht, hat auch kein anderer.

Wenn ein SB eine halbautom. Büchse für Jäger mit mehr als drei Schuss nicht eintragen will, ist das komischer Weise nicht ok. Wenn man Rechte hat, sollte man sie kennen und wenn nötig auch drauf bestehen. Sonst müssen wir uns nicht wundern, wenn sie uns eines Tages genommen werden, mit dem Argument, nimmt eh keiner in Anspruch.

 

P.S. Die neue Aufbewahrungsvorschrift schaft zwar keinen absoluten Schutz, aber ein kleines Maß an zusätzlicher Sicherheit. Nicht viel, aber etwas.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

In München muss man auch persönlich hin. Warum auch nicht, kann man ein bisschen Kontaktpflege treiben. Wenn du dafür nicht mal "Zeit" hast, wie willst du dann fürs Schießen Zeit haben? Und wenn man Sozialphobiker ist mit Verhaltensauffälligkeiten sollte man eh lieber Briefmarken sammeln. Manche Leute haben Probleme...

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