Zum Inhalt springen
Danke für Euer Verständnis und Eure Geduld!
IGNORED

Amnestie Illegale Waffen/Änderung der Aufbewahrungsvorschriften


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Stefan Klein:

1. Übergangsfristen? Was passiert mit den Lagerbeständen an A\B Schränken, die jetzt nur noch Altmetallwert haben? Die Händler bleiben auf dem Lagerbestand sitzen.

2. Für mich handelt es sich um eine kalte Enteignung, denn der Restwert meiner A\B Waffenschränke beträgt genau Null. Wer ersetzt mir diesen Wertverlust?

3. Mir erschließt sich nicht, warum die Altbestandsregelung nicht an den Schrank an sich gekoppelt ist--ähnlich wie bei Luftgewehren vor 1971 (?) ohne F-Zeichen, die auch weiterhin trotz ggf. über 7,5 Joule, erlaubnisfrei bleiben und das auch beim Besitzerwechsel. Die Idiotie dieser Regelung wird deutlich, wenn man sich als Beispiel einen Erbfall vorstellt. Eine gesetzeskonforme Aufbewahrung durch einen Altbesitzer in einem A\B-Schrank wird beim Erbübergang zum Regelverstoß, da für den Erben die Aufbewahrung in den Schränken plötzlich nicht mehr zulässig ist. Und das gilt sogar, wenn der Erbe die Waffe nicht einmal aus dem Schrank genommen hat.

 

Gruß

 

Stefan

Der Hersteller ist seinen "Schrott" doch losgeworden, nun kann er mit neuen Schränken richtig loslegen.

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb chapmen:

Wer weiss, vielleicht gibts ja jemanden der querschiesst und den "Bestandsschutz" kippt.

In D doch nicht. Es gibt ja auch keine Sachbearbeiter unterer Verwaltungsbehörden welche eigenmächtig fordern man solle  irgendwelche A Schränke anschrauben, Zeichnungen vom exakten Stellplatz fordern, Seriennummern von Schränken wollen, in der Wohnung des Bürgers Bildchen knipsen wollen und ähnliche Logorrhoe mehr. Was habe ich noch vergessen?

Geschrieben
Am 02/03/2017 um 10:47 schrieb VP70Z:

In D doch nicht. Es gibt ja auch keine Sachbearbeiter unterer Verwaltungsbehörden welche eigenmächtig fordern man solle  irgendwelche A Schränke anschrauben, Zeichnungen vom exakten Stellplatz fordern, Seriennummern von Schränken wollen, in der Wohnung des Bürgers Bildchen knipsen wollen und ähnliche Logorrhoe mehr. Was habe ich noch vergessen?

Was überhaupt nichts mit dem Weg des Entwurfs zum gültigen Gesetz zu tun hat.

Geschrieben
Am 02/03/2017 um 14:25 schrieb BenelliM3:

Hat jemand eine Ahnung, bis wann man mit der Änderung dieser neuen Vorschriften zu rechnen hat? Was ist realistisch? Mite des Jahres?

Trinkst du Kaffee ? Dann lies im Satz nach und beantworte deine Frage.

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb ZaphodBeeblebrox:

 

Irgendwie ist das Timing schon seltsam.

Der Änderungsentwurf ist eingebracht und soll schnell auf den Weg gehen.

Gleichzeitig "köchelt" in Brüssel das EU Firearms Directive Amendment (91/477) seiner Fertigstellung entgegen... und muss dann doch wieder national umgesetzt werden - kommt dann gleich die nächste Änderung...?

Geschrieben

Nur, wenn man sich wie "Terminator" in flüssigem Stahl mit seinen Lieblingstücken (geladen; als Abschiedsfeuerwerk) in einem Stahlsarg einäschern lassen würde.

Wenn mans bezahlt; und wo es Bestattungsgesetze zulassen würden.

Geschrieben
Am 3.2.2017 um 15:38 schrieb heletz:

Du mußt halt schon auch lesen, was ich schreibe!

 

Fünf Mal schreib' ich's nicht!

 

Sorry, hab das nicht gleich gesehn, ich gelobe Besserung. Deine Aussage war: Prognose: Etwa zwei Jahre.

Danke!

Geschrieben

Mein Sachbearbeiter wollte sich heute zu der Frage nicht zeitlich festlegen. "Es ist in der Mache und es gibt eine Garantie für Altbesitz", war alles.

 

Kleiner Exkurs: Als bisherigem KW-Schütze wollte er mir weismachen, dass ein A oder 0-Schrank angeschafft werden muss, _bevor_ der Antrag auf gelbe WBK bei ihm eingereicht wird (wäre Teil der Antragsunterlagen). Gleichzeitig würde ich dann auf dem Klotz sitzenbleiben, wenn der Antrag aus irgendwelchen Gründen abgelehnt würde. Das kann doch nicht wirklich sein??!

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Thamiel:

Mein Sachbearbeiter wollte sich heute zu der Frage nicht zeitlich festlegen. "Es ist in der Mache und es gibt eine Garantie für Altbesitz", war alles.

 

Kleiner Exkurs: Als bisherigem KW-Schütze wollte er mir weismachen, dass ein A oder 0-Schrank angeschafft werden muss, _bevor_ der Antrag auf gelbe WBK bei ihm eingereicht wird (wäre Teil der Antragsunterlagen). Gleichzeitig würde ich dann auf dem Klotz sitzenbleiben, wenn der Antrag aus irgendwelchen Gründen abgelehnt würde. Das kann doch nicht wirklich sein??!

Der Sachbearbeiter wird wohl auch nicht in die Zukunft schauen können und wissen in welchem Wortlaut genau das Gesetz dann veröffentlicht wird, daher doch sehr seriös, wenn er sich nicht festlegt.

 

Was spricht dagegen, wenn der SB vor der Erteilung einer Erlaubnis für eine Langwaffe (das ist dei gelbe WBK, ähnlich wie ein Voreintrag in Grün) von Dir den Nachweis der gesetzeskonformen Aufbewahrung verlangt? Welche Gründe sollten dazu führen, dass Dir als Sportschütze mit bereits mindestens einer Kurzwaffe, die Ausstellung einer gelbe WBK abgelehnt wird? Sorry, aber da ist ja ein Widerruf aller Deiner waffenrechtlichen Erlaubnisse "aus irgendwelchen Gründen" wahrscheinlicher als das von Dir skizierte Szenario.

Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb HBM:

Was spricht dagegen, wenn der SB vor der Erteilung einer Erlaubnis für eine Langwaffe (das ist dei gelbe WBK, ähnlich wie ein Voreintrag in Grün) von Dir den Nachweis der gesetzeskonformen Aufbewahrung verlangt?

Was wenn er überhaupt keine Langwaffen auf die Gelbe kaufen will?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 31 Minuten schrieb HBM:

Was spricht dagegen, wenn der SB vor der Erteilung einer Erlaubnis für eine Langwaffe (das ist dei gelbe WBK, ähnlich wie ein Voreintrag in Grün) von Dir den Nachweis der gesetzeskonformen Aufbewahrung verlangt? Welche Gründe sollten dazu führen, dass Dir als Sportschütze mit bereits mindestens einer Kurzwaffe, die Ausstellung einer gelbe WBK abgelehnt wird? Sorry, aber da ist ja ein Widerruf aller Deiner waffenrechtlichen Erlaubnisse "aus irgendwelchen Gründen" wahrscheinlicher als das von Dir skizierte Szenario.

 

Weil es vollkommen unabhängig davon ist, ob ich bereits LWB bin oder nicht. Nur weil ich (relative) Sicherheit habe bzgl. der Erfolgsaussichten meines Erweiterungsantrags auf gelb, muss das bei Komplettkandidaten nicht auch so sein.

 

Edit: Abgesehen davon bin ich davon ausgegangen, dass die Frage der Aufbewahrung einer Waffe erst aktuell wird mit dem Erwerb einer Waffe. Und zu diesem hab ich ja nach WBK-Erteilung ein Jahr (?) Zeit. Und das schlägt wieder den Bogen zu der Frage in welchem kurzen Zeitraum ein entsprechender Schrank EN-0 sein muss. Bei uns dauern Anträge auf WBK Erteilung das Maximum von 3 Monaten. Das käme nämlich noch hinzu. Der Unterschied zwischen A und 0 liegt bei meinem Händler bei knapp 200%.

Bearbeitet von Thamiel
Geschrieben
vor 37 Minuten schrieb erstezw:

Was wenn er überhaupt keine Langwaffen auf die Gelbe kaufen will?

Jepp, wenn zb sein Antrag auf eine " mehrschüssige Kurzwaffe mit Zündhütchenzündung ", sprich einen Vorderladerrevolver lautet ? Dann reicht sein schon vorhandener B Schrank. Und später auf die gelbe als erstes ein Gewehr kaufen und DANN den Tresor nachweisen geht auch.

Geschrieben

Das läuft nicht wegen dem Bedürfnisnachweis für den Ersteintrag in die Gelbe. Wenn da Perkussionsrevolver draufsteht, dann muss der Ersterwerb auch ein solcher sein. Mein SB prüft den Kauf der Waffe eng auf den beim Antrag vorgelegten Bedürfnisnachweis. Ich habe ihn auf ne KK-Büchse für Dreistellung laufen, weil die Büchsen durch Schaftwechsel sehr variabel sind. Was nach dem Ersteintrag kommt ist ne andere Geschichte.

Geschrieben

Eigentlich eine interessante Frage der §36 fordert den Nachweis der Aufbewahrung nur bei der Beantragung einer Besitzerlaubnis, nicht bei einer Erwerbserlaubnis. Allerdings wäre das ja ziemlich absurd wenn man die Aufbewahrung erst 2 Wochen nach Erwerb nachweisen müsste.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Thamiel:

Das läuft nicht wegen dem Bedürfnisnachweis für den Ersteintrag in die Gelbe. Wenn da Perkussionsrevolver draufsteht, dann muss der Ersterwerb auch ein solcher sein. Mein SB prüft den Kauf der Waffe eng auf den beim Antrag vorgelegten Bedürfnisnachweis. Ich habe ihn auf ne KK-Büchse für Dreistellung laufen, weil die Büchsen durch Schaftwechsel sehr variabel sind. Was nach dem Ersteintrag kommt ist ne andere Geschichte.

 

Für den Antrag auf die gelbe WBK stand bei mir keine Waffe drin, warum auch.

 

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Thamiel:

Das läuft nicht wegen dem Bedürfnisnachweis für den Ersteintrag in die Gelbe.

Ich habe mir leider keine Kopie gemacht, aber ich bin mir sicher dass auf meinem Bedürfnisnachweis nur draufstand dass ich die Voraussetzungen nach Paragraph 14(x) erfülle. 

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.