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IGNORED

Waffenhändler- Gesamter Lagerbestand beschlagnahmt


Sebastians

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uwewittenburg meint den, der übersehen hatte, dass an der Walther-Pistole noch an einer weiteren verdeckten Stelle die Seriennummer stand. Die hatte er nicht herausgefräst bzw. hatte er seinen Werkstatt-Mitarbeiter bei diesen Handlungen nicht im Auge gehabt. Der Fall wurde in Bernkastel-Kues öffentlich vor Gericht verhandelt.

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vor 23 Minuten schrieb swh006:

So ein Müll vom Staatsanwalt.... 

 

"Laut Oberstaatsanwalt handelte es sich objektiv gesehen zwar um den Tatbestand des  illegalen Waffenhandels. Nach dem derzeit geltenden Waffengesetz jedoch sei das  Verkaufen von 100 Pistolen, die am Ende bei Kriminellen in Belgien, Irland oder Spanien landen, nur die Beihilfe zum illegalen Waffenbesitz des Käufers. Denn der Verkäufer aus Saarwellingen habe ja eine Verkaufslizenz gehabt und deshalb Waffen eigentlich verkaufen dürfen. Im Extremfall mit einem Verkaufswagen auf dem Markt und an jeden, der vorbei kommt. Das klinge absurd, zeige jedoch, dass die Waffenlobby fleißig in Richtung Waffenhandel gearbeitet habe. "

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Umsonst ist der damals nicht verknackt worden. Das hatte schon seine Gründe, die beispielsweise im 1. Absatz der Meldung erwähnt sind. Man sollte nicht den Fehler begehen, aus dem Täter ein Opfer machen zu wollen.

Bearbeitet von swh006
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vor 9 Stunden schrieb P22:

...eine Verkaufslizenz gehabt und deshalb Waffen eigentlich verkaufen dürfen. Im Extremfall mit einem Verkaufswagen auf dem Markt und an jeden, der vorbei kommt. Das klinge absurd, zeige jedoch, dass die Waffenlobby fleißig in Richtung Waffenhandel gearbeitet habe. "

Das meine ich. 

Das klingt als dürfe jeder Waffenhändler dealen wie die Scwarzhändler vom Bahnsteig 5.

Bearbeitet von erstezw
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vor 9 Stunden schrieb Wolfgang Seel:

uwewittenburg meint den, der übersehen hatte, dass an der Walther-Pistole noch an einer weiteren verdeckten Stelle die Seriennummer stand. Die hatte er nicht herausgefräst bzw. hatte er seinen Werkstatt-Mitarbeiter bei diesen Handlungen nicht im Auge gehabt. Der Fall wurde in Bernkastel-Kues öffentlich vor Gericht verhandelt.

Kleine Fehler bringen manchen Berg zum Einsturz.:drinks:

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vor 22 Stunden schrieb Merkava3:

Hab ich auch zuerst gedacht


Die Sache Peter Abel (der Name war hier im WO-Forum schon mehrfach genannt worden) ist erfreulicherweise zumindest in strafrechtlichen Hinsicht sehr glimpflich ausgegangen, nämlich ohne (!) Verurteilung. :-)  Was eine gute Verteidigung manchmal nicht alles bewirken kann...

Carcano

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vor 15 Stunden schrieb Wolfgang Seel:

 

Tja, der Veranrwortliche dafür hat vor dem Richter auf die Tränendrüse gedrückt und ist mit 59 Tagessätzen davongekommen (und konnte den Jagdschein behalten). Soviel zu der ach so bösen Obrigkeit.

 

War er irgendwie dunkel im Gesicht?

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vor einer Stunde schrieb carcano:


Die Sache Peter Abel ist erfreulicherweise zumindest in strafrechtlichen Hinsicht sehr glimpflich ausgegangen, nämlich ohne (!) Verurteilung. :-) 

Freut mich zu hören.

Jetzt hoffe ich noch daß er seinen Schaden ersetzt bekommt.

 

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vor 3 Minuten schrieb WOF:

Freut mich zu hören.

Jetzt hoffe ich noch daß er seinen Schaden ersetzt bekommt.

 

Das könnte davon abhängen ob die Sache mit einem Freispruch beendet worden

ist oder nach §153 oder 153a StPO  eingestellt wurde.

Also wg. Geringer Schuld oder gegen Auflage.

Allerdings dürfte die Durchsetzung von Schadensersatz in jedem Fall eine

langwierige und nervenzehrende Sache werden.

 

oswald  

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Hier hamse eben beim Landratsamt 2 Gitternetzboxen Munition mit dem Radlader aus dem Lkw rausgeholt, der danach deutlich entlastet war. Also das mit den 3 to könnte beinahe hinkommen...

 

Diese Gitternetzboxen stehen jetzt in der Garage beim Landratsamt und kein Schwein weit und breit.

 

aha - endlich auch mal die Garage zugemacht...

 

Mist, wollte gerade rüber und mir 'ne Kiste Schrot schnappen. Hätte mich keiner gehindert.

 

mann mann mann

 

Bearbeitet von swh006
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...sind noch 2 Gitterboxen und ein paar Fässer etc. dazugekommen. Natürlich wieder mim Radlader, scheint ganz schön schwer. Die Doppelgarage ist jetzt dicht. Da paßt nix mehr rein...

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vor 21 Stunden schrieb Merkava3:

Das könnte davon abhängen ob die Sache mit einem Freispruch beendet worden

ist oder nach §153 oder 153a StPO  eingestellt wurde.

Also wg. Geringer Schuld oder gegen Auflage.

Allerdings dürfte die Durchsetzung von Schadensersatz in jedem Fall eine

langwierige und nervenzehrende Sache werden.

 

oswald  

 

Die ganze Aktion gegen den Abel hatte von Anfang an für einige ein politisches Geschmäckle. Gut möglich, dass es materiell auch gerade darum ging, dass das eine "langwierige und neverzehrende Sache" wird. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

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vor 10 Stunden schrieb swh006:

...sind noch 2 Gitterboxen und ein paar Fässer etc. dazugekommen. Natürlich wieder mim Radlader, scheint ganz schön schwer. Die Doppelgarage ist jetzt dicht. Da paßt nix mehr rein...

Und wenn Du jetzt noch die Adresse veroffentlichst findest Du morgen schon das erste Foto der aufgebrochenen Garage in der Lokalpresse.

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vor 4 Stunden schrieb bumm:

Und wenn Du jetzt noch die Adresse veroffentlichst findest Du morgen schon das erste Foto der aufgebrochenen Garage in der Lokalpresse.

Celler Loch 2017.1?

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vor 10 Stunden schrieb bumm:

Und wenn Du jetzt noch die Adresse veroffentlichst findest Du morgen schon das erste Foto der aufgebrochenen Garage in der Lokalpresse.

Die haben den ganzen Tag drin rumgewerkelt, was weiß ich, sortiert, notiert...is schon längst sonstwo.

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http://www.sol.de/neo/nachrichten/saarbruecken/Saarland-Waffen-Waffenhaendler-soll-ins-Gefaengnis;art34275,2977026

Am ‎24‎.‎01‎.‎2017 um 22:27 schrieb erstezw:

Wenn jemand wissentlich Unwahrheiten öffentlich verbreitet um das Ansehen anderer in weiten Teilen der Bevölkerung zu schädigen, ist das nicht justiziabel?

 

Allein das mobile Verkaufen z.B. auf dem Markt ist für praktisch alles, was unter das Waffengesetz fällt, explizit verboten und wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

 

Zitat

Waffengesetz

§ 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote

(3) Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:

1.
im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeordnung,
2.
auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen,
3.
auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte sowie von Munition, die Teil einer Sammlung (§ 17 Abs. 1) oder für eine solche bestimmt ist.

 

 
Wie kann ein Oberstaatsanwalt(!) eine derart haarsträubend unrichtige Aussage tätigen!?
 
Was vielleicht zutreffen könnte, wenn ich es richtig lese, dass der illegale Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe mit bis zu fünf Jahren bestraft werden kann, das illegale Überlassen einer legal besessenen Waffe an einen Nichtberechtigten aber nur mit drei Jahren.
 
Allerdings dürfte das Herausfräsen sämtlicher Seriennummern als Bearbeitung eingestuft werden, wofür eine Waffenherstellungserlaubnis nötig wäre, und allein dieser Verstoß ist bei gewerblicher Tätigkeit doch auch mit fünf Jahren ahndbar. Hinzu kommen bei diesem Fall noch Verstöße nach Kriegswaffenkontrollgesetz, welche auch bis zu fünf Jahre und bei schweren Fällen (z.B. gewerblicher Art) sogar bis 10 Jahre Freiheitsstrafe nach sich ziehen können.
 
Ich sehe hier bei bestem Willen keine von der "Waffenlobby" herbeigeführten Gesetzeslücken, die eine adäquate Bestrafung verhindern könnten.
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