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IGNORED

Abgelaufener Personalausweis


chris1605

Empfohlene Beiträge

Hallo,

wenn ich zum Schießstand fahre muss ich mich gem. §38 WaffG jederzeit ausweisen können, sprich WBK und Personalausweis. Drohen rechtliche Konsequenzen wenn der BPA abgelaufen ist? Er ist zwar abgelaufen, aber ausweisen kann ich mich ja grundsätzlich immer noch?! Ich bin ja immer noch ich. Ich habe schon an verschiedenen Stellen gesucht, aber nichts gefunden, auch nicht hier im Forum. 

 

Hat da jemand Erfahrungen, oder kennt sich jemand rechtlich aus?

 

P.s.: Vorsorglich hab ich mir aufem Amt einen vorläufigen PA ausstellen lassen, geht hier nur im meinen Wissenshunger... :grin:

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meine meinung dazu:

hast du einen aktuell gültigen reisepass? dann reicht dieser...

ansonsten: du bist nicht verpflichtet einen personalausweis ständig bei dir zu tragen, auch wenn es schwierigkeiten vorbeugen kann.

bei einer fzg-/personen kontrolle können die meist auch ohne das du einn "gültigen" pa dabei hast feststellen wer du bist...

und wenn du mit dem auto unterwegs bist musst du einen gültigen führerschein dabei haben, wird i.d.r. auch akzeptiert...

 

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vor 31 Minuten schrieb chris1605:

Er ist zwar abgelaufen, aber ausweisen kann ich mich ja grundsätzlich immer noch?!

 

Kann man sich mit einem ungültigen Ausweisdokument ausweisen?

Kannst Du mit einer abgelaufenen 27er Sprengpappe Pulver kaufen, schließlich hast Du ja mal eine entsprechende Fachkundeprüfung bestanden?

Kannst Du mit einem abgelaufenen Jahresjagdschein zur Jagd gehen, schließlich hast Du mal die Jägerprüfung bestanden?

Kannst Du mit einer abgelaufenen Fahrerlaubnis der Klasse CE einen Lkw (>7,5t) fahren, schließlich hast Du  doch mal die Fahrprüfung bestanden?

 

In DE geht nix ohne gültige(n) Ausweis, Schein, Erlaubnis, Nachweis, Zulassung, ... etc.

 

Allerdings gilt in DE auch jedes amtliche Dokument mit Lichtbild als Identitätsnachweis, wenn es die wesentlichen Personendaten

- Name u. Vorname(n)

- Geburtsdatum und

- Geburtsort

enthält.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Textergänzung
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vor 5 Minuten schrieb cartridgemaster:

 

Kann man sich mit einem ungültigen Ausweisdokument ausweisen?

Kannst Du mit einer abgelaufenen 27er Sprengpappe Pulver kaufen, schließlich hast Du ja mal eine entsprechende Fachkundeprüfung bestanden?

Kannst Du mit einem abgelaufenen Jahresjagdschein zur Jagd gehen, schließlich hast Du mal die Jägerprüfung bestanden?

Kannst Du mit einer abgelaufenen Fahrerlaubnis der Klasse CE einen Lkw (>7,5t) fahren, schließlich hast Du  doch mal die Fahrprüfung bestanden?

 

In DE geht nix ohne gültige(n) Ausweis, Schein, Erlaubnis, Nachweis, Zulassung, ... etc.

 

CM

 

Ich gebe dir ja da grundsätzlich recht, dass in DE nix ohne Papierkram geht, ABER im Gegensatz zu abgelaufenen Erlaubnisscheinen bin ich ja auch mit abgelaufenem PA noch die selbe Person (hoff ich doch zumindest).

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vor 2 Minuten schrieb chris1605:

... bin ich ja auch mit abgelaufenem PA noch die selbe Person ...

 

Nach der bundesdeutschen Ämterlogik würdest Du am Tag nach dem Gültigkeitsablauf Deines BPA aus dem Personenstandsregister gelöscht und Du wärst damit nicht mehr existent.

Allerdings kannst Du als "Zugereister" in DE auch gleich mehrere Identitäten haben, das stört dann niemanden.

 

CM

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vor 13 Minuten schrieb cartridgemaster:

 

Kann man sich mit einem ungültigen Ausweisdokument ausweisen?

In DE geht nix ohne gültige(n) Ausweis, Schein, Erlaubnis, Nachweis, Zulassung, ... etc.

 

CM

 

Ich deute es mal so: Gemäß irgendeiner EU-Richtlinie kannst Du Dich mit einem angelaufenen Ausweis bis zu einem Jahr in Europa ausweisen und damit reisen und auch fliegen! Insofern hast Du eine Jahr "Karenzzeit".

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Kann man hier nachlesen, steht nichts über die Gültigkeit, würde aber schon vorsorglich darauf achten, von wegen irgendwelchen Reisen.
 
 

§ 38 Ausweispflichten

 


Wer eine Waffe führt, muss
 

1.
seinen Personalausweis oder Pass und ........
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nein, das kommt von "Person". den Rest kann vielleicht ein Germanist erklären......

 

 

 

gibt ja auch beispielweise die "Personalunion" hat auch nix mit dem Personal (im Sinne von Dienstboten) oder eine Anlehnungen an die englische Sprache zu tun. deutsche Sprache, schwere Sprache!

Bearbeitet von alzi
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das stammt auch von "Person". "Personal" bedeutet einfach "persönlich". insofern entspricht das dem englischen "personal", ist aber nicht dem englischen entlehnt, das ist - wenn man so will - Urdeutsch, hat aber zusammen mit dem Englischen den gleichen sprachlichen Ursprung.

 

 

ist wie das mit dem Menschen und dem Affen. der Mensch stammt nicht vom Affen ab, aber sie haben beide den gleichen Ursprung.

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https://www.welt.de/geschichte/article158930688/Was-Reichsbuerger-am-Personalausweis-verdaechtig-finden.html#Comments

 

Zitat

Diese Legitimations- oder auch Passkarten wurden im Ersten Weltkrieg durch ein neues Dokument ersetzt, den „Personalausweis“. Teil der „Verordnung, betreffend anderweite Regelung der Passpflicht“ vom 21. Juni 1916 war ein Muster für ein solches Ausweisdokument für das Inland, das den Namen „Personalausweis“ trägt. In seinem Standardwerk „Der Passexpedient“ über die Entwicklung des Passwesens in Deutschland zeigt Andreas Reisen rund ein Dutzend Personalausweise mit diesem Namen aus der Zeit von 1933. Sie wurden übrigens in der Regel von den örtlichen Polizeibehörden ausgestellt und sahen durchaus unterschiedlich aus.

 

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vor 28 Minuten schrieb schmitz75:

Das kommt wohl von Personalien:

https://de.wikipedia.org/wiki/Personalien

Trotzdem werde ich nach Ablauf meines PA einen Bürgerausweis (nicht Reichsbürger) beantragen.:D

Als Rentner möchte ich nicht mehr zum Personal dieser Republik zählen.:spiteful:

War 16 Jahre Personal beim Bund.

Tom

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vor 3 Stunden schrieb heletz:

Die WBK ist gültig zusammen mit einem gültigen Lichtbildausweis, hat man in der Sachkunde gelernt.

 

Das kann also ein Führerschein sein oder ein Paß oder ...

 

Haben wir auch gelernt, aber im Gesetz steht ja nur: "Wer eine Waffe führt, muss 1. seinen Personalausweis oder Pass und..."

 

Also steht im Gesetz strenggenommen nichts von gültigen Papieren. 

 

Bearbeitet von chris1605
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vor 13 Stunden schrieb Thomas Weber:

Trotzdem werde ich nach Ablauf meines PA einen Bürgerausweis (nicht Reichsbürger) beantragen.:D

Als Rentner möchte ich nicht mehr zum Personal dieser Republik zählen.:spiteful:

War 16 Jahre Personal beim Bund.

Tom

Haben "die Brüder" (Reichsbürger) also doch nicht so unrecht...

Mal ehrlich eigentlich sind wir doch "Personal" wenn man bedenkt wir -müssen- für diesen Staat arbeiten, ansonsten

gibts nur -Lebensmittelgutscheine- (die nicht jeder Händler annimmt) wie und nach dem Krieg!

Das geht weiter mit den ganzen Verpflichtungen wie zB. kommt schreiben man MUSS als Schöffe antreten!

Also ich hätte Gewissensbisse Urteile zu fällen, aber anders als beim Wehrsdienst kann man sich nicht mal

auf Gewissensfreiheit berufen.

Oder die Pflichtanordnung in einer Feuerwehr zu dienen, das alles selbst wenn man für dieses Land Wehr oder Ersatzdienst

geleistet hat.

Dann gehts weiter mit den ganzen Zwangsabgaben von GEZ bis (geplante) Rentenpflicht usw. usw.

Ich komme mir jedenfalls schon vor wie Personal, was nur noch für den Staat arbeitet und sich selbst immer mehr

einschränken muss!

Wenn ich dann noch daran denke was alles von den vielen Abgaben/Steuern finanziert wird und davon auch noch

hochwertige Rüstungsgüter wie U-Boote an diverse Staaten einfach so verschenkt werden wird mir schlecht!:bad:

 

Klar ich weis was jetzt kommt wenns einem nich passt soll man doch auswandern.....gut wenns der Staat

bezahlen würde,ansonsten ist das nicht leicht vor allem wenn man keine 20 mehr ist und nur rudimentäre

englisch Sprachkenntnisse besitzt.

Ansonsten würde es mich reizen so in Kanada in einer Blockhütte, mit Hund und Gewehr....

aseits der digitalen Welt-sollen die sich doch wenns soweit kommt in Europa die Köpfe einschlagen-

da würde man dort eingeschneit in der Wildnis nur müde lächeln die Beine hochlegen und ein Nickerchen

machen och wäre das schön, aber leider....

Bearbeitet von rüdiger400
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