Zum Inhalt springen
IGNORED

Gebühren bei Rückgabe von leeren WBKs


oosik

Empfohlene Beiträge

Ich habe gerade den gesamten Waffenbestand meines Vaters übernommen bzw. in seinem Auftrag veräußert.

Bei Rückgabe seiner WBKs will die hessische Behörde ihm nun 15€ pro Waffe an Austragungsgebühren erheben.

Ich habe hier (in Nds.) die anderslautende Information bekommen, daß bei Abgabe komplett "geleerter" Waffenbesitzkarten keine Gebühr mehr anfällt.

Die Hessen sagen, daß das nur bei Sterbefällen so wäre.

 

Kann mir jemand verraten, welche Info denn nun korrekt ist,

bzw. liegt hier seitens der Behörde vielleicht ein Fall von Gebührentreiberei vor?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei unsere Behörde im LDK bezahlt man auch pro Waffe 15€ auch wenn man die WBK dann leer abgibt.
Ausnahme, man gibt die Waffen auf der Behörde mit ab, dann ist es kostenlos.
Laut SB ist es ja ein Austragen, weil die Waffen ja auf eine andere WBK eingetragen werden, müssen sie ordnungsgemäß ausgetragen werden, auch wenn die alte WBK in Müll fliegt.

Gesendet von meinem T01 mit Tapatalk


Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 52 Minuten schrieb oosik:

...

 

Kann mir jemand verraten, welche Info denn nun korrekt ist,

bzw. liegt hier seitens der Behörde vielleicht ein Fall von Gebührentreiberei vor?

 

Farbe? :huh:

 

Gelbe und rote WBK sind auch entleert immer noch Berechtigungsnachweise. Die Rücknahme solcher Berechtigungen ist selbstverständlich ein Verwaltungsakt. Wie die Waffenrechtsbehörde jedoch reagierte, wenn Dein Vater mit Hinweis auf die "Gebührenandrohung" die leeren WBKs einfach behielte, wäre interessant zu erfahren. :teu38:

 

So wie Du jedoch schriebst, sind wohl nur die Waffen überlassen worden, aber noch nicht aus der WBK ausgetragen. Wenn da Waffenrechtsbehörden auf die Austragungsgebühren verzichten, ist das nur ein eigentlich rechtlich zweifelhaftes Verhalten der Behörde. Warum soll der keine Gebühren für das Austragen von Waffen zu zahlen haben, bei dem erst einmal keine Waffen o.ä. in der WBK eingetragen verbleiben gegen über dem, der da dann vielleicht nur noch eine KK-Waffe drin stehen hat? Hier fordert die Gleichbehandlung, dass entweder alle für das Austragen zahlen oder keiner. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Bearbeitet von Mausebaer
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb oosik:

Kann mir jemand verraten, welche Info denn nun korrekt ist,

bzw. liegt hier seitens der Behörde vielleicht ein Fall von Gebührentreiberei vor?

Wenn die Gebührenordnung, nach der die Behörde arbeitet, einen Gebührentatbestand für die Austragung einer Waffe vorsieht (und das tun sie eigentlich alle), dann kann sie den in Deinem Fall auch anwenden. Dabei ist erst mal egal, ob die WBK dadurch leer wird oder noch eine Waffe übrig bleibt. Das Behörden, wenn eine WBK leer wird, diese ohne Gebührenerhebung für die Austragung der Waffe(n) einziehen, ist das nach meiner Kenntnis ein Entgegenkommen vergleichbar mit Kompletteinträgen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die vielen Beiträge, die Gebührenerhebung scheint dann ja wohl wirklich rechtens zu sein.

Die fraglichen WBKs sind übrigens altgelb.

Angestoßen wurde das Ganze durch die Behörde, die meinen hochbetagten Vater angeschrieben hat, er möge doch den Nachweis über seine

aktuellen sportlichen Aktivitäten erbringen.

Da konnte es wohl jemand nicht mehr abwarten, den Hochofen zu füttern.:bad_15:

Aber verrechnet -- alle Waffen die ich nicht selbst übernehmen wollte, konnte ich in gute Hände vermitteln.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wie oben schon geschrieben findet sich in fast jedem Gebührenverzeichnis eine Gebühr für Waffenaustragungen. Dass es rechtens ist, auch bei zahlreichen Austrägen eine Gebühr pro Waffe zu erheben, hat das BVerwG bereits vor etlichen Jahren bejaht. Das ist auch nachvollziehbar, da jede Waffenüberlassung an die andere Waffenbehörde zu melden bzw. beim Erwerber im selben Zuständigkeitsbereich wieder einzutragen ist und auch die Vernichtung von Waffen zu dokumentieren ist und durchaus (nicht unerheblichen) Verwaltungsaufwand verursacht.

 

Auch wenn eine WBK nach der Überlassung "leer" ist, muss die Waffenbehörde im übrigen jede einzelne Waffe auch im NWR austragen. Dass mancherorts für die Austragung der letzten Waffe keine Gebühr mehr erhoben wird, ist allerdings unlogisch, denn gerade dann entsteht mit dem anschließenden Aktenabschluss (NWR-Datensatz fortschreiben, Status ändern, Datenaufbewahrungsdatum eingeben, Mitteilung an Einwohnermeldeamt, Akte schließen, Zuführung der Akte zum Archiv, ggf. Statistik) erhöhter Verwaltungsaufwand, der im Prinzip mit einer noch höheren Gebühr abgegolten werden müsste.

 

31 Ocken pro Austragung halte ich aber für mehr als überzogen. In der alten WaffKostV waren es zum Schluss 12,78 Euro. Die üblichen Viertelstundensätze bei Zeitgebühren (das ist fair und transparent) liegen heutzutage so zwischen 14 und 20 Euro. Da würde mich ja mal die Gebührenkalkulation interessieren...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

... da jede Waffenüberlassung an die andere Waffenbehörde zu melden bzw. beim Erwerber im selben Zuständigkeitsbereich wieder einzutragen ist ... Die üblichen Viertelstundensätze bei Zeitgebühren (das ist fair und transparent) liegen heutzutage so zwischen 14 und 20 Euro....

 

... da kann ich ja froh sein, daß die Eintragung meines Sohns als Mitsammler und -berechtigten in die Sammler-WBK anläßlich einer Eweiterung und zahlreichen Neueinträge bzw. Amstempelungen nicht berechnet wurde ....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei Erbwaffen gibt es Behörden, die auch in den Gebührentopf greifen. Erst alle Waffen in die Erben WBK eintragen und dann Austragegebühr, wenn die Erben die Waffen peu a peu verkauft haben. Will ja nicht sagen, dass es ein gangbarer Weg ist, aber hier im Landkreis kriegen die Erben eine angemessene Frist zur Veräußerung ohne den sofortigen Umweg über die Erben-WBK.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Das ist auch nachvollziehbar ...

Hmm, echt jetzt?

Wollte man Deiner Logik folgen, dann müsstest Du, wenn Du im Autohaus Krause die Reparaturrechnung für Dein Auto an der Kasse bezahlt hast, anschließend noch mal in die Werkstatthalle gehen und dem Gesellen, der 2 Stunden an Deinem Auto rumgeschraubt hat, 40,00 EUR für seine Arbeitsleistung in die Hand drücken.

Irgendwie kann ich das nicht so richtig nachvollziehen.

 

CM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

zur Finanzierung all jener Aufgaben, für die es

  1. unmöglich oder nur sehr aufwendig möglich ist, einen wirksamem Nutzungsausschluss zu erzielen, wenn kein Entgelt entrichtet wird und
  2. politisch als unsozial angesehen wird, Gebühren zu verlangen.

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um einen zunehmendem Wasserkopf an Verwaltung, die EU, andere EU-Mitglieder, restliche Teile der Welt teilweise zu finanzieren und nicht zuletzt für eine als erwünscht angesehene Umverteilung der Einkommen und Alimentierung von warum auch immer arbeitsunwilligen- und -fähigen sowie als "arm" bezeichneten (wobei Überschneidungen möglich sind) und zunehmenden Teilen der Bevölkerung zu sorgen. 

Alles nach dem persönlichen gusto der Regierenden, damit die sich wohler fühlen.

Das läßt sich auch drastischer formulieren.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 11 Stunden schrieb Mausebaer:

zur Finanzierung all jener Aufgaben, für die es

  1. unmöglich oder nur sehr aufwendig möglich ist, einen wirksamem Nutzungsausschluss zu erzielen, wenn kein Entgelt entrichtet wird und
  2. politisch als unsozial angesehen wird, Gebühren zu verlangen.

 

Wobei man Zweiteres schon als gegeben ansehen kann, wenn die Gebührenerhebung auf einen als solchen eigentlich vom Nutzer der Dienstleistung gar nicht gewollten und nur durch Zwangsandrohung zustandegekommenen Akt anfällt. Das scheint leider keine Mehrheitsmeinung zu sein, aber man soll die Hoffnung, daß es besser wird, nie aufgeben. Fest steht jedenfalls, daß wenn hohe Gebühren für Waffenbesitzer politisch durchaus erwünscht sind und die Gebühren nach den anfallenden Kosten bemessen werden müssen sich daraus nicht gerade ein Anreiz für Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen in der Verwaltung ergibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Stunde schrieb Proud NRA Member:

... Effizienzsteigerungen und Kostensenkungen in der Verwaltung ergibt.

Widerspricht völlig der realen Funktion eines Verwaltungsapparates. Der wuchert, einmal geschaffen, wie ein Krebsgeschwür und generiert ständig neuen Aufwand um die eigene Existenz zu rechtfertigen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 16 Stunden schrieb Hephaistos:

Bei Erbwaffen gibt es Behörden, die auch in den Gebührentopf greifen. Erst alle Waffen in die Erben WBK eintragen und dann Austragegebühr, wenn die Erben die Waffen peu a peu verkauft haben. Will ja nicht sagen, dass es ein gangbarer Weg ist, aber hier im Landkreis kriegen die Erben eine angemessene Frist zur Veräußerung ohne den sofortigen Umweg über die Erben-WBK.

Zur Antragstellung verpflichten darf man den Erben nicht, wenn er die Waffen nicht selbst behalten möchte. Er muss die Waffen dann jeweils nachweislich einem Berechtigen überlassen oder unbrauchbar machen lassen oder vernichten.

 

Für die Austragung der Waffen aus der WBK des Verstorbenen Gebühren zu erheben ist legitim, weil auch diese alle im NWR umgetragen (und strenggenommen auch aus der WBK ausgetragen) werden müssen. Vor NWR-Befüllung habe ich das - insbesondere bei Verlust der WBK des Verstorbenen - noch anders gesehen. Da hat ja ein bloßer Aktenvermerk gereicht, der Datensatz wurde beim Aktenabschluss ohnehin gelöscht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb speedjunky:

Weil wir sowieso die Beamten bezahlen, ob sie nun einen Verwaltungsakt durchführen oder auch nicht. (Punkt) Wozu zahlen wir eigentlich Steuern?

 

Gruß

SJ

Hm, hier muss man aber schon unterscheiden, ob die Verwaltung für die Allgemeinheit oder aber individuell für einen einzelnen tätig wird. Im zweiten Fall wäre es nicht gut, wenn alle Steuerzahler dafür aufkommen sollten. Das soll schon der Betroffene als Verursacher der öffentlichen Leistung selbst bezahlen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Die Austragung wird doch nur einmal berechnet, nicht wie in Deinem Beispiel mit der Werkstatt doppelt...

Falsch.

Du bezahlst für die Dienstleistung einer Behörde/eines Behördenmitarbeiters, der für seine dienstliche Tätigkeit bereits aus öffentlichen Mitteln, also aus den von Dir gezahlten Steuern alimentiert wird.

Der Arbeitsaufwand, welcher zur regulären Tätigkeit einer Verwaltungsbehörde gehört, wird also durch die Erhebung von sog. "Verwaltungsgebühren" faktisch zweimal bezahlt.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Steuermittel finanzieren die täglichen 8 Stunden "Arbeit" der Beamten. Ich bekomme auch nicht mehr Geld von meiner Firma, wenn ich Kundenprojekte bearbeite anstatt nur rumzusitzen. Mein Arbeitgeber nimmt von seinen Kunden auch nur den Preis der fertigen Maschine, und nicht zusätzlich noch Gebühren für deren Entwicklung. Das ist selbstverständlich enthalten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.