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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bin mal gespannt ob es auch auf kurzwaffen dann so ausgelegt wird. Der Revolver ist ja kein halbautomat aber wird er nicht im Waffengesetz den Pistolen gleichgesetzt?

Du meinst wir sind dann gleich bei, eigentlich braucht der Jäger überhaupt keine KW?

Geschrieben

Denk mal ganz klein, einfach mal an die Feinstaubplakette. Da waren Millionen betroffen deren Karren über Nacht wertlos wurden. Völlig ohne Sinn. Weil nur auf die theoretisch mögliche Belastung abgezielt wurde, nicht auf die tatsächliche.

Dann haben die Trottel sich neue Karren gekauft, jetzt kommt die neue Plakette (blau). Davon sind über 13 Millionen Autos betroffen, tw. 20-30 Tausend Euros wert, über Nacht wertlos. Da geht's um zig Milliarden!

Das mit den Umweltzonen und Plaketten lief dann in der Realität doch glimpflicher ab.

Mein VW mit SDI Motor - keine 5 Jahre alt - war damals auch davon betroffen.

1. Man durfte das Fahrzeug behalten.

2. Wenn man in bestimmte Städte fahren wollte, musste man ggf. sein Fahrzeug umrüsten.

3. Ging das umrüsten nicht, durfte man sich beim TÜV/DEKRA alle 2 Jahre eine Bestätigung holen, dass man sein Fahrzeug nicht umrüsten kann.

Mit dieser Bescheinigung durfte man dann trotz nicht passender Plakette idR in die betreffende Stadtzone reinfahren. Ungestraft.

In D wird normalerweise das Besitzstandswahrungsprinzip hoch angesetzt. Sehr hoch.

Nur den Legalwaffenbesitzern gegenüber nimmt das - teilweise dank unserer rückgratlosen "Gehimdiplomatie"-Lobby - leider stark ab.

Die Umweltzonen-/Umweltplaketten-Chose 1:1 auf uns LWB übertragen hiesse folgendes:

1. Jeder Altbesitzer darf seine Waffen behalten - prinzipiell mal OHNE Umrüstung.

2. Wer seine Waffen für bestimmte Zwecke (Jagd/Sport) nutzen möchte, muss sie ggf. umrüsten.

3. Geht das umrüsten technisch bedingt nicht (oder ist unwirtschaftlich, denn auch bei meinem VW musste kein kplt. neuer Motor rein), bekommt man eine Bescheinigung vom BKA und darf trotzdem die Waffe in vollem Umfang weiternutzen.

Wenn also unsere Lobby genausogut arbeiten würde wie ADAC und Co., dann wäre selbst im Worst Case der Schaden für uns begrenzt!

Geschrieben

Wir reden hier aktuell vielleicht von 150.000 betroffenen Bürgern. Das ist nichts!!

Wenn jeder von denen 2 HA hat die im Schnitt 1.000,- wert sind reden wir über 300 Millionen. Das ist nichts!!

Für Leute, die auf das Eigentum anderer einen Sch..... geben, ist das nichts, ja.

Dann zeigen wir (und unsere Familie, Freunde etc.) ihnen doch einfach, dass auch wir auf sie - und z.B. ihre politischen Karrieren - einen Sch.... geben.

Geschrieben

Bin mal gespannt ob es auch auf kurzwaffen dann so ausgelegt wird.

Der Revolver ist ja kein halbautomat aber wird er nicht im Waffengesetz den Pistolen gleichgesetzt?

"Die Politik" und Verwaltung scheinen die jagdl. Pistole im Lichte dieses Urteils nicht auf dem Schirm zu haben (und es war auch nicht Gegenstand des Rechtsstreites).... Aber u.a. hier wird ja viel dafür getan, das auch noch zu ändern.

Zum Revolver: nein, da ist nichts "gleichgesetzt". Er ist ebenfalls eine mehrschüssige Kurzwaffe, aber das war's.

Geschrieben

Grün vergessen?

Diejenigen die bestehende Gesetze nicht verstanden haben sind die D****n des BVG.

Wieso illegaler Zusatz? Er hätte schon seit Jahrzehnten die Eintragung verweigern müssen, Urteil nicht verstanden?

Geschrieben

Das dämliche Gelaber mit der Umweltplakette stimmt doch gar nicht.

Also hinkt der Vergleich.

Und der Wert meiner SLBs übersteigt bei weitem den Wert für so eine olle Schrottkarre. 20k? 30k? Lächerlich.

Um es höflich zu formulieren, das interessiert keine Sau!

Wir reden hier aktuell vielleicht von 150.000 betroffenen Bürgern. Das ist nichts!!

Wenn jeder von denen 2 HA hat die im Schnitt 1.000,- wert sind reden wir über 300 Millionen. Das ist nichts!!

Denk mal ganz klein, einfach mal an die Feinstaubplakette. Da waren Millionen betroffen deren Karren über Nacht wertlos wurden. Völlig ohne Sinn. Weil nur auf die theoretisch mögliche Belastung abgezielt wurde, nicht auf die tatsächliche.

Dann haben die Trottel sich neue Karren gekauft, jetzt kommt die neue Plakette (blau). Davon sind über 13 Millionen Autos betroffen, tw. 20-30 Tausend Euros wert, über Nacht wertlos. Da geht's um zig Milliarden!

Denk an den panischen Atomausstieg unserer Nägelkauenden Herrscherin. Zig Milliarden Verluste für die Energiekonzerne. Kein Problem, sind ja nur reiche Konzerne. Es sind die Aktionäre, die Kleinanleger, die Renten- und Versicherungsgesellschaften, die Kommunen als Aktionäre. Da geht es um hunderte Milliarden!

Das Urteil über das wir hier so schockiert diskutieren ist nichts anderes als ein klitzekleiner Eiterpickel in einer gigantischen Aknefresse!

Es wird Zeit für einen Paradigmenwechsel. Es wird Zeit für politische Alternativen.

Die Penner, die in ihrer selbstgefälligen Lethargie verharren (auch hier im Forum) werden einen hohen Preis bezahlen.

Geschrieben

Unglaublich was hier alles für ein Schmarrn verzapft wird. Haben einige von euch tatsächlich nichts anderes zu run? Seid ihr nicht ausgelastet? 35h Woche? Hat ihr schon mal was von " Schweigen ist Gold" gehört? Hört mal mit eurem KW Genöle auf, ist ja armselig. Und es sind immer die gleichen die hier den Quatsch verzapfen.

Geschrieben

"Die Politik" und Verwaltung scheinen die jagdl. Pistole im Lichte dieses Urteils nicht auf dem Schirm zu haben (und es war auch nicht Gegenstand des Rechtsstreites).... Aber u.a. hier wird ja viel dafür getan, das auch noch zu ändern.

Tja.

So sind sie in WO. Und nicht nur hier.

:shout:

Carcano

Geschrieben

Nur so mal aus Interesse:

Wenn es demnächst zum Verbot der HA kommen sollte, was hätten diese dann noch für einen Verkaufswert?

Dann herrscht ein Überangebot das einen gewinnbringenden Preis unmöglich macht.

Ein gewisser Zeitdruck seitens der Behörde kommt auch noch hinzu.

Es stehen dann wahrscheinlich einige Tausend innerhalb weniger Wochen zum Verkauf an. Wären dann 20euro pro HA realistisch?

Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk

Geschrieben

Wenn es demnächst zum Verbot der HA kommen sollte, was hätten diese dann noch für einen Verkaufswert?

Es stehen dann wahrscheinlich einige Tausend innerhalb weniger Wochen zum Verkauf an. Wären dann 20euro pro HA realistisch?

Man beachte das Datum von Beitrag #1020 .

Geschrieben

Daraus zitiert (Hervorhebung durch mich):

Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Waffenbehörden Mecklenburg-Vorpommerns darauf hingewiesen, dass Urteile des Bundesverwaltungsgerichts „Rechtskraft entfalten“.

Dazu passend zitiert aus http://forum.waffen-online.de/topic/445226-bundesverwaltungsgericht-und-halbautomaten-fur-jaeger/?p=2328296 (Hervorhebung wieder durch mich):

1. In Rechtskraft erwächst der Tenor, und zwar hier - wie auch sonst zumeist - lediglich inter partes.

Der Tenor des Urteils besagt lediglich, dass die Klage gegen die Bemerkung "2-schüssig" in der WBK abgelehnt wurde. Und die Rechtskraft besteht lediglich zwischen den Streitparteien. Der Rest ist in der Begründung. Das ist zwar immer noch schlimm genug, aber ich habe den Eindruck, hier sind ein paar Ministerien recht voreilig am Werk. Eine Agilität in einer Art und Weise, wie man sie bei so manchen Urteilen des Bundesfinanzhofes mit der Lupe lange suchen kann.

bye knight

Geschrieben

Der Tenor des Urteils besagt lediglich, dass die Klage gegen die Bemerkung "2-schüssig" in der WBK abgelehnt wurde. Und die Rechtskraft besteht lediglich zwischen den Streitparteien. Der Rest ist in der Begründung. Das ist zwar immer noch schlimm genug, aber ich habe den Eindruck, hier sind ein paar Ministerien recht voreilig am Werk. Eine Agilität in einer Art und Weise, wie man sie bei so manchen Urteilen des Bundesfinanzhofes mit der Lupe lange suchen kann.

Kommen wir dann doch nicht irgendwann mal in den Bereich der sog. Rechtbeugung?

Geschrieben

Wenn es demnächst zum Verbot der HA kommen sollte, was hätten diese dann noch für einen Verkaufswert?

Wären dann 20euro pro HA realistisch?

Ich schätze eher, der Verkaufswert tendiert dann gegen Null.

Der überwiegende Teil der hier in WO von Jägern geposteten HA sind für Sportschützen nicht zugelassen.

Geschrieben

..... Der Tenor des Urteils besagt lediglich, dass die Klage gegen die Bemerkung "2-schüssig" in der WBK abgelehnt wurde. Und die Rechtskraft besteht lediglich zwischen den Streitparteien. Der Rest ist in der Begründung. .....

Richtig!

Und dies bedeutet, dass - wenn die Behörden die ersten Klagen wegen Widerruf der WBKs initiiert haben - die Verwaltungsgerichte den Willen des Gesetzgebers ein weiteres mal konkretisieren könnten.

Aber auf hoher See und vor Gericht ..................

Geschrieben

Das einzige was hilft, ist diese Parteien nicht mehr zu wählen.

Welche Alternative den Einheitsparteien weh tut, wissen wir auch.

Ich klatsche doch keinen Beifall, wenn man mich ausraubt

Geschrieben (bearbeitet)

Nicht bei meinem HK 243. :(

Also ich gehe fest davon aus das erst die HA für Jäger kippen wo Magazine mit mehr als 2 Schuss theoretisch reinpassen und gleich danach alle sportlichen Halbautomaten wo theoretisch Magazine mit mehr als 10 Schuss reinpassen.

Dazu kommen ja als wirtschaftlicher Schaden noch die ganzen Zubehörteile wie Magazine, Visierungen, Griffe, Handschutz etc. die bei Repetieren nix zu suchen haben. Mein Schaden über den Daumen läge dann bei sicherlich 4500 € (ein einziger Halbautomat).

Bearbeitet von Obermaat
Geschrieben

Defätismus und Schwarzseherei nützt nichts. Wenn der Politik klar wird dass sich dann eine ziemlich entschlossene Gruppe organisiert rudert man schon zurück. Irgendwelche Schreckensszenarien zu konstruieren hilft niemandem.

Wie Schiiter schon schreibt: Wir sollten wählen wer uns vertritt, nicht wer uns in den Arsch tritt.

Geschrieben (bearbeitet)

Gibt es schon Neuigkeiten bzgl. Spendenkonto. Ich bin kein Jäger, würde das in unserem Verein publik machen. Wenn die Leute schon vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, supporte ich Sie.

Neuigkeiten von Verbänden?

PS: Wirkung vor Deckung !

Bearbeitet von Thrawn
Geschrieben

Sorry, aber das ist doch komplett an der Realität vorbei.

...

Der Vergleich mit der Todesstrafe hinkt, weil sich die Richter ja auch ans Gesetz halten müssen.

In dem Fall ist das Gesetz ja ausnahmsweise einmal eindeutig.

Es ist verboten Magazine mit mehr als zwei Schuss Kapazität zum Schuss auf Wild zu verwenden.

Jäger haben ein nachgewiesenes Bedürfnis zum Erwerb von Langwaffen deren Verwendung zur Jagd nicht verboten ist.

Alles andere ist, egal mit welchen verworrenen Begründungen, Willkür. Freisler 2.0

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