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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Interessant ist der Hinweis von F.G. das HA für Jäger gegen das Grundgesetz verstossen sollen als Herleitung der Urteilsbegründung.

Das hat er m.E. nicht geschrieben. Er hat geschrieben, dass dies abwegig sei.

Ich hab jetzt immer noch nirgends gelesen worum es eigentlich geht.

Guter Hinweis.

Geschrieben

Interessant ist der Hinweis von F.G. das HA für Jäger gegen das Grundgesetz verstossen sollen als Herleitung der Urteilsbegründung.

Kann da ein Rechtsverdreher etwas mit anfangen? Oder Rene97 noch Licht ins Dunkel bringen?

5 Richter haben festgestellt das der jetzige Besitz von HA für Jäger rechtswidrig ist .

Jetzt bleibt nur noch eine Verassungsbeschwerde.

Noch ist das Urteil nicht rechtsgültig.

Ich denke die "Verbände" werden jetzt wach und das ist nicht ngativ gemeint.

Ich danke F.G.für die Klarstellung.

Die Hütte brennt.

.Hört jetzt bitte auf hier zu orakeln und Leute zu beschimpfen. Es ist so wie es ist.

Geschrieben

Selbst die am weitesten "restriktiv" Argumentierenden in dieser Frage haben bislang hergeleitet (auch das war umstritten), dass es bei Verwendung von "mehr-als-zwei-Schuss-Magazinen" ein Problem mit der Bedürfnisbegründung - Erwerb und Besitz - auf jagdliches Bedürfnis gebe.

Was auch nicht schön ist....

Aber wie jemand auf "verbotenen Gegenstand" interpretieren will, ist mir ein absolutes Rätsel.

Ja das war n.m.M. ein Schnellschuss gewesen.

Bitte daran jetz nicht festhalten, es ist/war keine Absicht.

Da steckt auch eine Menge Angst hinter.

Geschrieben

@F.G.

Vielen Dank für die Aufklärung.

Man muss allerdings sehen: Nicht die beiden "nimmersatten" Jäger sind vor das BVerwG gezogen, sondern die Behörde.

Insofern wäre es natürlich wichtig gewesen, vor so einem hohen Gericht (wieviele für Waffenbesitzer WIRKLICH relevanten Verfahren gibt es den vor dem BVerwG im Jahr?), diesen Jägern verbandsseitig (also natürlich nicht vom BDS, aber von seiten des DJV) Schützenhilfe anzubieten, hochkarätige Anwälte zu vermitteln, zu beraten, ggf. mit Gutachten beizuspringen, ggf. auch schlicht Prozesskostenhilfe zu leisten. Wenn diese Hilfen verweigert wurden, dann steht jetzt der DJV zurecht mit am Pranger. Um 1970 hatte der DJV auch schon etliche waffenrechtliche Verschärfungen zu verantworten, da hat MIG völlig recht. Nicht nur ich hatte die Spiegel-Artikel von damals als "Beweis" bei WO verlinkt. Traurige Tradition!

Ansonsten bedeutet ein festes 2-Schuss-Magazin nicht automatisch ein "Kat.C-Halbautomat", da ja u.a. auch noch auf die Lauflänge abgestellt wird.

Überdies muss man sich die praktischen Konsequenzen erstmal anschauen. Auch in Kalifornien sind seit längerem feste Magazine vorgeschrieben. Das bedeutet dort in der Praxis, dass man die Mags eben nicht werkzeuglos tauschen kann, aber als "Werkzeug" schon eine Patronenspitze ausreicht.

Damit sind dann noch immer vernünftige AR15 zu bekommen bzw. eben auch machbar umzurüsten.

Insofern hoffe ich mal, dass dieses Urteil jetzt kein Ende bedeutet, man muss nämlich auch sehen, dass Stückzahlen den deutschen Markt erst interessant machen und ohne die betuchten knapp 400.000 Jäger in D bricht ein enormer Markt weg - schlecht für alle Schützen!

Geschrieben

5 Richter haben festgestellt das der jetzige Besitz von HA für Jäger rechtswidrig ist .

Ich denke die "Verbände" werden jetzt wach und das ist nicht ngativ gemeint.

I

Die Hütte brennt.

Wenn es so ist, in der Tat (auch wenn ich nach wie vor nicht an den "verbotenen Gegenstand" glaube, allerdings an einen interpretierten Wegfall des Bedürfnisses; aber schlimm genug).

Und das ist natürlich auch ein deftiger und sehr wohl relevanter Fall für den DJV (und hoffentlich dessen Agieren).

Denn, wenn dem (s.o.) so ist, dürfte praktisch jeder auf jagdliches Bedürfnis in D besessene Halbautomat über Nacht ohne erforderliches Bedürfnis besessen werden.... Wir reden dann auch nicht von den "bösen" militärähnlichen HA als "Trennlinie" (siehe EU-Kommissions-Bestrebungen), sondern faktisch von jedem jagdl. HA, auch S303, dem Merkel-HA etc. Das würde jegliche bisherige Rechtspraxis, einschließlich 99% des Verwaltungshandelns der Waffenbehörden, auf den Kopf stellen.

Geschrieben

Immer noch hätte, würde, Könnte.

Was gibt es konkret?

Offensichtlich hat irgendwer Informationen

Geschrieben

Offensichtlich hat irgendwer Informationen

Allen Spekulanten hinsichtlich der These „alles Mumpitz“ sei gesagt, sie irren sich. Es ist sehr real und wahr. Unbestreitbar.

Geschrieben

Der C-Halbautomat bei den Büchsen (fest eingebautes 2-Schuss Magazin) ist auch deshalb vorgesehen, weil Kategorie C Waffen nach der noch bestehenden EU Waffenrechtsrichtlinie eigentlich für den freien Verkauf vorgesehen und nur meldepflichtig sind.

Kleine Nachfrage: Ist das also der Punkt, wo es geklemmt hat?

Kat. B = genehmigungspflichtig, aber der Jäger geht mit JJS HA (Kat.B) einkaufen, ohne jeweils VOR dem Erwerb eine gesonderte Genehmigung für eine KONKRET zu erwerbende Waffe einzuholen, sondern "meldet" den Erwerb erst im Nachgang und erst dann wird die Waffe in einer WBK eingetragen (also quasi wie Kat.C-Erwerb)?

Geschrieben (bearbeitet)

Es hat bei den Richtern geklemmt.

Letzendlich sind für die alle HA im Besitz von Jägern illegal und erkennen ihn ein Bedürfnis ab

Die HA hätten bie eingetragen werden dürfen laut der 5 Richter

Die EU Richtlinie ist ein Scheissdreck dagegen.

Hört bitte jetzt auf zu orakeln.

F.G. ist aktiv und nehmt ihm jetzt nicht die Zeit dazu

Bearbeitet von rene-97
Geschrieben

Kleine Nachfrage: Ist das also der Punkt, wo es geklemmt hat?

Kat. B = genehmigungspflichtig, aber der Jäger geht mit JJS HA (Kat.B) einkaufen, ohne jeweils VOR dem Erwerb eine gesonderte Genehmigung für eine KONKRET zu erwerbende Waffe einzuholen, sondern "meldet" den Erwerb erst im Nachgang und erst dann wird die Waffe in einer WBK eingetragen (also quasi wie Kat.C-Erwerb)?

So ist die Praxis bei HA und auch bei Repetierer

Wenn es so ist, in der Tat (auch wenn ich nach wie vor nicht an den "verbotenen Gegenstand" glaube, allerdings an einen interpretierten Wegfall des Bedürfnisses; aber schlimm genug).

Und das ist natürlich auch ein deftiger und sehr wohl relevanter Fall für den DJV (und hoffentlich dessen Agieren).

Denn, wenn dem (s.o.) so ist, dürfte praktisch jeder auf jagdliches Bedürfnis in D besessene Halbautomat über Nacht ohne erforderliches Bedürfnis besessen werden.... Wir reden dann auch nicht von den "bösen" militärähnlichen HA als "Trennlinie" (siehe EU-Kommissions-Bestrebungen), sondern faktisch von jedem jagdl. HA, auch S303, dem Merkel-HA etc. Das würde jegliche bisherige Rechtspraxis, einschließlich 99% des Verwaltungshandelns der Waffenbehörden, auf den Kopf stellen.

Lass mal einfach das mit dem verbotenen Gegenstand raus.

Das war ein Irrtum

Geschrieben

Also ich sehe das sportlich.

Es gibt kaum etwas Besseres als ein völlig abstruses und sachfremdes Urteil als Grundlage für eine nachhaltige Bereinigung der Situation.

Schwierig sind nur diejenigen Urteile, welche so im Rahmen bleiben, dass sich kaum allgemein tragfähige Hebel finden lassen.

Immer noch entspannte Grüße und allseits frohe Ostern.

Geschrieben

Es gibt kaum etwas Besseres als ein völlig abstruses und sachfremdes Urteil als Grundlage für eine nachhaltige Bereinigung der Situation.

Du hast aber schon vernommen, von welcher Urteils-Instanz/Ebene wir hier reden?

(Wobei, zugegeben, gelesen haben wir hier Text und Begründung nach wie vor nicht).

Geschrieben (bearbeitet)

Am besten gleich noch mit den AK Klonen mit dem 30er Magarzin. Denn das braucht der deutsche Jäger ja zur Jagd unbedingt. Das muss ja sein. Es genügt ja nicht, dass man diese Dinge – gegen die ich in den Händen eines Legalwaffenbesitzers nicht das Geringste habe - einfach hat und sich daran erfreuen kann. Man muss es ja gleich in die ganze Welt hinausposaunen. Das ist jetzt wo die Hütte wirklich lichterloh brennt, besonders hilfreich.

Ja OK das kann man kontrovers diskutieren. Jedoch ist es wohl in der Natur der Sache, dass was man hat bzw. erwerben kann inklusive Zubehör, auch auf einer Plattform eines Waffenforums präsentieren möchte. Ist doch allzu menschlich und daraus gleich einen Strick zu drehen halte ich für verfehlt. Ich denke in einem Waffenforum, darf und soll man solche Bilder zeigen dürfen. Es gibt ja genügend Jäger die gleichzeitig auch Sportschützen sind, die in entsprechenden Disziplinen mit Halbautomaten und entsprechenden Magazinen über 2 Schuss schiessen dürfen.

Bearbeitet von mühli
Geschrieben

Ja OK das kann man kontrovers diskutieren. Jedoch ist es wohl in der Natur der Sache, dass was man hat bzw. erwerben kann inklusive Zubehör, auch auf einer Plattform eines Waffenforums präsentieren möchte. Ist doch allzu menschlich und daraus gleich einen Strick zu drehen halte ich für verfehlt. Ich denke in einem Waffenforum, darf und soll man solche Bilder zeigen dürfen. Es gibt ja genügend Jäger die gleichzeitig auch Sportschützen sind, die in entsprechenden Disziplinen mit Halbautomaten und entsprechenden Magazinen über 2 Schuss schiessen dürfen.

Du kapierst es nicht

Mit dem 2 Schuss Magazineintrag darfst du an dieser Waffe nichts anderes benutzen und schon gar nicht sportlich schiessen. Du hast es für die Jagd und nicht für den Sport.

Mag in derSchweiz anders sein.

Geschrieben

In einem Punkt muß ich dem Fritz uneingeschränkt Recht geben: Der oder die Kläger haben den Waffenbesitzern einen Bärendienst erwiesen!

Ich erinnere mich noch an einen Fall, wo ein Schütze geklagt hat, weil ihm seine Behörde nicht den einhundertundsoundsvielten Repetierer auf die "Gelbe" eintragen wollte. Auch so ein Schuß, der nach hinten losging!

Und was die Häme mancher angeht, so nach dem Motto:" Die armen Jäger müssen sich jetzt wieder an repetierer gewöhnen" , sage ich nur wie schon zuvor, das alle HAs nur mit 10schüssigen Magazinen sportlich verwendet werden dürfen. Wer sagt, das dieses Jägerurteil nicht auch auf Sportschützen angewendet werden kann? Irgendein übereiferiger Beamter wird sich sicher finden, der es erstmal versucht. Ein Kläger lässt sich dann auch finden.

Und schwupps, schon ist der Ball drinn...

Geschrieben

Was keinerlei Auswirkungen hätte, da man ja sowieso nur 10 Schuss Magazine nutzen darf .

Geschrieben

Jäger durften vor dem Urteil auch 2 Schuß Magazine benutzen...

Das ist eben der Irrtum, denn Jäger dürfen nur mit max. "2-Schuß.Magazin" --> AUF WILD SCHIESSEN.

Alles andere Schießen - also auf Raubzeug, zur Übung, etc - ist --> NICHT BEGRENZT.

abs4

Geschrieben

In diesem Zusammenhang erwähne ich noch das besonders hilfreiche Rumprotzen in den sozialen Medien – insbesondere auch durch Bilder und hier in WO – mit auf JJS erworbenen MSRs. Am besten gleich noch mit den AK Klonen mit dem 30er Magarzin. Denn das braucht der deutsche Jäger ja zur Jagd unbedingt. Das muss ja sein. Es genügt ja nicht, dass man diese Dinge – gegen die ich in den Händen eines Legalwaffenbesitzers nicht das Geringste habe - einfach hat und sich daran erfreuen kann. Man muss es ja gleich in die ganze Welt hinausposaunen.

Ich halte persönlich auch nichts von dem exhibitionistischem Zwang mancher Zeitgenossen in sozialen Medien oder Foren, egal zu welchem Thema, aber:

Wir reden hier über zigtausende legal erworbener Schusswaffen und nicht über Kinderpornos.

Wenn in einem Rechtsstaat Rechtssicherheit nur so lange besteht wie man sich tief genug bückt und versteckt dann stimmt was ganz massiv nicht.

Ich glaube, es ist genau diese Einstellung, die uns dahin gebracht hat wo wir jetzt sind.

Geschrieben

Jäger durften vor dem Urteil auch 2 Schuß Magazine benutzen...es ist (es wäre) also 1:1 übertragbar..!

Nein. Das galt nur beim Schuss aufs wild
Geschrieben

In diesem Zusammenhang erwähne ich noch das besonders hilfreiche Rumprotzen in den sozialen Medien – insbesondere auch durch Bilder und hier in WO – mit auf JJS erworbenen MSRs. Am besten gleich noch mit den AK Klonen mit dem 30er Magarzin. Denn das braucht der deutsche Jäger ja zur Jagd unbedingt. Das muss ja sein. Es genügt ja nicht, dass man diese Dinge – gegen die ich in den Händen eines Legalwaffenbesitzers nicht das Geringste habe - einfach hat und sich daran erfreuen kann. Man muss es ja gleich in die ganze Welt hinausposaunen. Das ist jetzt wo die Hütte wirklich lichterloh brennt, besonders hilfreich.

Viele unsere Probleme haben hausgemachte Ursachen. Und eine ist, dass auch hier im Forum unvernünftiges Verhalten auch noch beklatscht und verteidigt wird, statt das man diesen Leuten klar die Rote Karte zeigt.

Friedrich Gepperth

Diese Aussage von Dir???? Das ist echt das letzte!

Gehörst du zu den Menschen, die eine Vergewaltigung rechtfertigen nur weil das Opfer einen aufreizenden Minirock anhatte?

Noch ist es so, dass man erlaubte Dinge tun darf und sich nicht damit im Keller verstecken muß.

Genau so wie manche Jäger, fotografieren auch Sportschützen ihre militärisch aussehenden Halbautomaten mit allerlei Anbauteilen, diversen Lackierungen oder einfach nur Dingen die man in keiner Disziplin braucht.

Sind diese Leute nun daran Schuld wenn die EU solche Sachen verbieten will?

Jäger durften vor dem Urteil auch 2 Schuß Magazine benutzen...es ist (es wäre) also 1:1 übertragbar..!

Vor welchem Urteil? Kann es sein dass es immer noch nicht offiziell ist? Wer ausser den drei Usern hier hat denn davon gehört?

Und welch ein Witz wäre das, in Zeiten von Flüchtlingskrisen wo eh schon jeder Amtsmitarbeiter am Limit arbeitet, noch Millionen WBK umzuschreiben?

Geschrieben

Die Sache lässt sich politisch ausbügeln.

Entweder "Nichtanwendungserlass" oder gesetzliche Klarstellung. Insbesondere wenn Nachsuche und Jagdschutz durch dieses Urteil nahezu unmöglich erscheinen, würde es dafür ja auch gute Argumente geben.

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