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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

vor 2 Stunden schrieb detlef86:


An die 30.000 wurden bereits ausgegeben für die Formulierung der Beschwerden.
Ich für meinen Teil bin damit einverstanden, dass meine Klagenspende als Spende für die GRA im Topf bleiben darf.
Siehe z.B. die jetzige Aktion GRA-Sypatisanten die Reisekosten nach Brüssel zu subventionieren.

Die Frage ist ob die GRA eine solche zweckgebundene Sammlung so ohne weiteres für einen anderen Zweck verwenden kann. Zumal sie offensichtlich auf einem privaten Konto "geparkt" ist.

Müssten ja eigentlich als Einkünfte auch entsprechend versteuert werden????? Schon etwas merkwürdige Konstellationen.

 

Bearbeitet von chapmen
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vor 16 Stunden schrieb Jacko5000:

Heute Telefonat mit SB, NW.

 

"Ja, wenn das Bundesgesetzblatt veröffentlicht, dann tragen wir wieder ein, kein Problem, Halbautomaten. Mit drei Schuss Magazin, oder?"

 

Stirn -> Tisch. Ob der gute Mensch den Gesetzestext gelesen hat? Da steht ja nicht mehr MAGAZIN. Aber ok, der gute ist umgänglich, auf den Hinweis dass der Gesetzgeber bewusst jegliche Waffeneigenschaft aus dem geänderten Gesetzestext gestrichen hat und eine Handlungsvorgabe gegeben hat wird er verstehen. Die "alte" Magazinlogik steht wohl noch in XWAFFE und wird sich noch ein paar Monate halten durch die Amtsstuben.

 

 

 

Eine Magazinbeschränkung gibt meines Erachtens XWaffe nicht vor. Das Gegenteil soll der Fall sein. Weil mit den Eintragungen von XWaffe die WBK ausgedruckt wird und XWaffe eine Zeile zur Magazinbeschränkung nicht vorhält, hat angeblich die beklagte Behörde die Beschränkung in die Hersteller/- und Typbezeichnung eingefügt.

 

Da bin ich nun wirklich gespannt, ob die beklagte Behörde - trotz Änderung des BJagdG - ihre unsinnige Praxis fortführt.

 

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vor 29 Minuten schrieb Joe07:

Da bin ich nun wirklich gespannt, ob die beklagte Behörde - trotz Änderung des BJagdG - ihre unsinnige Praxis fortführt.

Mich würde viel mehr interessieren, ob die Behörde(n), welche in der Vergangenheit solche (rechtswidrigen) Eintragungen vorgenommem hat/haben, diese nunmehr umgehend und für den jeweils betroffenen WBK-Inhaber kostenfrei wieder streicht(en).

 

CM :rolleyes:

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vor einer Stunde schrieb chapmen:

 

Bekommen den die welche  auf den Fussballplatz gehen auch finanzielle Zuschüsse von den Zuschauern die zuhause bleiben?????

OT: Ja, die finanzieren über die Zwangsgebühren für den Rundfunk und die aus Steuergeldern bezahlten Sicherheitsdienstleister - sprich Polizei - den Spaß mit.

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Bekommen den die welche  auf den Fussballplatz gehen auch finanzielle Zuschüsse von den Zuschauern die zuhause bleiben?????


Ich meine mich zu erinnern, dass durchaus aus Vereinskassen Fahrten zu Spielen finanziert werden, gerade um die heimische Mannschaft zu unterstützen bzw. wenigstens den Fans der gegnerischen Mannschaft nicht den Platz zu überlassen.

Das darf jetzt jeder selbst versuchen auf unser Anliegen vor der EU-Kommission und die GRA zu projezieren.

[emoji6]
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vor 45 Minuten schrieb cartridgemaster:

 ob die Behörde(n), welche in der Vergangenheit solche (rechtswidrigen) Eintragungen vorgenommem hat/haben,

 

Zur Zeit der Eintragung waren diese rechtsmässig.

Man könnte nun auch fragen ob der vorhandene Eintrag noch eine rechtliche Relevanz hat.

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vor einer Stunde schrieb Joe07:

 

Eine Magazinbeschränkung gibt meines Erachtens XWaffe nicht vor. Das Gegenteil soll der Fall sein. Weil mit den Eintragungen von XWaffe die WBK ausgedruckt wird und XWaffe eine Zeile zur Magazinbeschränkung nicht vorhält, hat angeblich die beklagte Behörde die Beschränkung in die Hersteller/- und Typbezeichnung eingefügt.

 

Da bin ich nun wirklich gespannt, ob die beklagte Behörde - trotz Änderung des BJagdG - ihre unsinnige Praxis fortführt.

 

Das stimmt nicht, XWaffe oder wie der Mist heißt hat das Bedürfnis direkt mit der Magazingröße gebunden, allerdings läst sich das auch aussetzen.
So geschehen als ich meine Waffen auf JJS gekauft bei der Behörde in den EFWP eintragen lassen wollte.

 

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Gerade eben schrieb detlef86:

 


Also lieber zu Hause bleiben und heulen?

Mit Sicherheit nicht irgendwelchen Leuten die von sich behaupten mich zu vertreten eine Brüssel Reise finanzieren.

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vor 13 Minuten schrieb schattenspeer:

Das stimmt nicht, XWaffe oder wie der Mist heißt hat das Bedürfnis direkt mit der Magazingröße gebunden, allerdings läst sich das auch aussetzen.
So geschehen als ich meine Waffen auf JJS gekauft bei der Behörde in den EFWP eintragen lassen wollte.

 

 

vor 6 Minuten schrieb chapmen:

vielleicht einfach mal vorab lesen.......

https://www.nwr-fl.de/Seiten/xwaffe-kataloge.aspx

:s75:

 

 

XWaffe typisiert lediglich in:

  1. halbautomatische Lang-Schusswaffe (Magazinkapazität < 2 Patronen), also größer als ......
  2. halbautomatische Lang-Schusswaffe (Magazin wechselbar)

Von einer Beschränkung "2-schüssig", wie sie von den Behörden in der Vergangenheit eingetragen worden sind, steht da nichts. Ich lasse mich aber gerne belehren. Falls ich da etwas übersehen habe, dann bitte entsprechende Quelle nennen.

 

 

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vor 4 Minuten schrieb Joe07:

 

 

 

 

  1. halbautomatische Lang-Schusswaffe (Magazinkapazität   <  2 Patronen), also größer als .....

Von einer Beschränkung "2-schüssig", wie sie von den Behörden in der Vergangenheit eingetragen worden sind, steht da nichts. Ich lasse mich aber gerne belehren. Falls ich da etwas übersehen habe, dann bitte entsprechende Quelle nennen.

 

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Vergleichszeichen

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vor 26 Minuten schrieb chapmen:

Es geht nicht um Tipfehler, es geht um ein Zuordnung in XWaffe und der damit verbundenen Definition derselben.

 

Das mag ja alles richtig sein, begründet jedoch trotzdem nicht die in die WBKs eingetragenen Beschränkungen!

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vor 14 Stunden schrieb carcano:

Die noch anhängigen Verfassungsbeschwerden haben sich dann ab morgen auch erledigt, Fortsetzungsfeststellungsinteresse kriegt man bei der Konstellation gegenüber den Kammern nicht durch. Dann wird auch insoweit der Sack zugemacht.

 

Als ob ... Du weißt genauso gut wie ich, daß die Leute in Karlsruhe annehmen, was sie annehmen (und entscheiden) wollen, und nicht annehmen, was sie nicht annehmen wollen.

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vor 9 Stunden schrieb cartridgemaster:

Mich würde viel mehr interessieren, ob die Behörde(n), welche in der Vergangenheit solche (rechtswidrigen) Eintragungen vorgenommem hat/haben, diese nunmehr umgehend und für den jeweils betroffenen WBK-Inhaber kostenfrei wieder streicht(en).

 

CM :rolleyes:

Oh, die werden kaltlächelnd sagen, daß ihre Praxis mitnichten rechtswidrig gewesen sei, und auf die beiden Urteile des BVerwG verweisen, die solange, wie sie in Karlsruhe nicht kassiert wurden, eben bestehen und diese rechtswidrige Praxis als rechtmäßig "belegen". Und dumme Gesetzesänderungen passieren halt, das ist nicht schuld der Behörde. Wer deswegen einen anderen Eintrag haben will ... muß zahlen, sofern gebührenpflichtig.

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vor 1 Stunde schrieb erstezw:

Die Frage ist gerechtfertigt.

 

Der Spruch mit den Zinsen allerdings disqualifiziert dich und stuft sie zur reinen Polemik herunter.

Kannst du sehen wie immer du möchtest. Soweit sichtbar liegt es auf einem privaten Konto- somit wären evtl. Zinserträge für den Kontoinhaber steuerpflichtig. Denke nicht der Kontoinhaber zahlt evtl. Forderungen aus seinem privaten Vermögen. Im Interesse derer die " gespendet " haben sollte man dies vermeiden......

Bearbeitet von chapmen
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