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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben

Habe es ja schon mal geschrieben, die Behörde in München, sieht auch kein Problem darin , den halbautomat auf der jagt einzusetzen, und würden sie es mir verbieten werde ich sofort dagegen Klage , bisher hat sich das Gesetz noch nicht geändert. 

Geschrieben

Ich find's ja gut, daß Ihr Euch durch ein letzt-instanzliches Urteil nicht beeindrucken lasst. Die Tragweite dieses Urteilsspruchs kann Euch dabei aber wirklich erwischen. Laut der höchstrichterlichen Argumentation sind ALLE Halbautomaten, die Magazine mit 2+ Schuss aufnehmen KÖNNEN nicht für die Jagd geeignet. Sie hätten nach dieser Lesart Euch gar nicht eingetragen werden DÜRFEN. Wenn Ihr sie trotzdem benutzt, dann macht Ihr Euch eines Vergehens schuldig, so wie wenn man mit Kurzwaffen Jagd, Posten benutzt oder zu schwache Munition verwendet.

 

Das Urteil setzt sich über die beschworene Verwaltungspraxis von 30 Jahren einfach hinweg und schafft eine neue Rechtslage. Daß die erteilten Erlaubnisse nicht widerrufen werden ist der Faulheit der Behörden geschuldet, nicht Eurem starken Standpunkt.

Geschrieben

Das Urteil gilt erstmal nur für die die zwei Kläger und für sonst niemand, die Behörde kann sich daran orientieren, 

muß es aber nicht , und das die halbautomatischen waffen nicht hätten eingetragen dürfen ist die Meinung des Gerichts, und nichts anderes.

Denn Gerichte machen keine Gesetze.

Geschrieben

Alles schön und gut und auch richtig, aber damit sind wir doch nur wieder back to square one, denn immerhin das höchste Verwaltungsgericht indula hat nun einmal gesagt, was das Gesetz seiner Ansicht nach denn bedeute (und so eine Auslegung ist immerhin eine, wenn nicht die Kernaufgabe eines Richters), obwohl es genau das nach Ansicht aller anderen (inkl. der Legislative) nicht tut. Und diese etwas, ähem, idiosynkratische Exegese wiegt doch recht gewaltig, was die Legislative aber vergleichsweise leicht beheben könnte, wenn sie denn wollte, aber bislang nicht hat, usw.

Geschrieben

<Seufz>

das URTEIL des höchsten zuständigen Gerichts liegt vor. Damit ist schon vorgegeben, wie an allen untergeordneten Gerichten geurteilt werden soll. Eine EGAL-Einstellung ist nicht wirklich angebracht.

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Tyr13:

Wenn Ihr sie trotzdem benutzt, dann macht Ihr Euch eines Vergehens schuldig,

 

Nun,

nach der Lesart macht man sich aber, auch ohne sie zu benutzen, jetzt schon eines Vergehens schuldig,

nämlich des unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Schußwaffe.

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb jannis:

... bisher hat sich das Gesetz noch nicht geändert. 

Danke!

vor 4 Stunden schrieb jannis:

 ...Gerichte machen keine Gesetze.

Auch dafür meinen Dank!

vor 6 Stunden schrieb Julius Corrino:

Da muß dich nur ein roboterhafter Cop auf dem Weg vom/zum Revier mal anhalten, und du hast eine ganz, ganz ernste Anzeige am Hals, auch ohne die Mitwirkung von jemanden bei deinem LRA.

Das ist, mit Verlaub, Dummfug in höchster Potenz.

Auf welcher Rechtsgrundlage möchte denn der kontrollierende Herr Polizeivollzugsbeamte seine "Anzeige" aufbauen???

+ jagdausübungsberechtigt - ja

+ hat die erforderliche Erlaubnis zum Besitz und zum Führen seiner Jagdwaffe - ja

+ übt die Jagd mit einer § 19 BJagdG-konformen Jagdwaffe (halbautomatische Langwaffe, deren Magazin nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen kann) aus - ja

gesetzeskonformer Transport der Jagdwaffe wird vorausgesetzt.

... so what?

 

CM :angry:

Geschrieben

Ja mir brauchst du das nicht zu sagen. Ich weiß das alles. Dummerweise mache ich in dieser bunten Republik aber keinerlei gewichtige Ansagen. Den  beiden letzten Punkte deiner Liste wird stattdessen seit dem 7.3. höchstrichterlich und ausdrücklich widersprochen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 59 Minuten schrieb Julius Corrino:

... wird stattdessen seit dem 7.3. höchstrichterlich und ausdrücklich widersprochen.

Mir ist bis zum heutigen Datum kein Fall bekannt geworden, in dem auf der Grundlage des höchstrichterlichen Leipziger Hirnfurzes eine bestehende Erlaubnis widerrufen oder ein Gesetz geändert worden wäre.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

Das Urteil gilt erstmal nur für die die zwei Kläger und für sonst niemand, die Behörde kann sich daran orientieren, 

muß es aber nicht , und das die halbautomatischen waffen nicht hätten eingetragen dürfen ist die Meinung des Gerichts, und nichts anderes.

Denn Gerichte machen keine Gesetze.

Das ist keine Meinung, sondern ein Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts.

Meinung ist was anderes.

Geschrieben

Lest euch mal meinen neuesten Newstickerbetrag durch.

 

Pistolen und Halbautomaten mit Wechselmagazin kommen nach EU-Vorschlag alle in Kategorie A. Ausnahmen gibt es für Sportschützen in national anerkannten Verbänden, kein Wort von Jägern.

 

Kategorie B1 ist nur noch für "Repeating Short Firearms", also Revolver. Kann also gut sein, dass in Zukunft Halbautomaten und Pistolen nicht mehr auf Jagdschein zu haben sein werden. Es gibt zwar theoretisch noch B4 und B5, aber die haben niedrigere Priörität als A. Wenn eine Waffe nach A passt, fällt Sie dort rein.

 

Kann also gut sein, dass deswegen so lange auf eine Lösung gewartet wird, wenn ich mal den Aluhut auspacken darf. V.a. unter der Berücksichtigung, dass etliche der genannten Vorschläge aus deutscher Feder stammen.

 

Beste Grüße

Empty8sh

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Olt d.R.:

 

Nun,

nach der Lesart macht man sich aber, auch ohne sie zu benutzen, jetzt schon eines Vergehens schuldig,

nämlich des unerlaubten Besitzes einer halbautomatischen Schußwaffe.

Wenn du nicht geschrieben hättest "nach der Lesart" hätte ich jetzt an deiner sonst so reputierten Kompetenz gezweifelt.

Jäger haben für ihre bisherigen HA eine Besitzerlaubnis. Solange die nicht widerrufen ist, kann das kein Vergehen sein.

Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb rene-97:

 

 

Das ist keine Meinung, sondern ein Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts.

 

Meinung ist was anderes.

Urteile (jeder Instanzenebene) sind die schriftliche Fassung der Meinung des Richters/ der Richter. Mehr nicht. Sie müssen nicht einmal korrekt sein, im Gegensatz z.B. zu einem Verwaltungsakt oder Vertrag.

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Hephaistos:

Wenn du nicht geschrieben hättest "nach der Lesart" hätte ich jetzt an deiner sonst so reputierten Kompetenz gezweifelt.

Jäger haben für ihre bisherigen HA eine Besitzerlaubnis. Solange die nicht widerrufen ist, kann das kein Vergehen sein.

"Besitzerlaubnis" was für ein Wort

 

Köstlich, wenn der laut Grundgesetz politische Souverän von seinem Angestellten eine (jederzeit widerrufbare) "Besitzerlaubnis" erhält...

 

Geh mal zu Deinem Chef und stelle ihm eine Besitzerlaubnis für sein Auto aus...und verlange Gebühren dafür, obwohl Du ja schon ein festes Gehalt von ihm bekommst....

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb cartridgemaster:

Danke!

Auch dafür meinen Dank!

 

Leider irrt Jannis. Auch wenn ich der Meinung bin das es hier missbräuchlich angewendet wurde, das sogenannte Richterrecht gibt es durchaus.

 

vor 11 Stunden schrieb cartridgemaster:

Das ist, mit Verlaub, Dummfug in höchster Potenz.

Auf welcher Rechtsgrundlage möchte denn der kontrollierende Herr Polizeivollzugsbeamte seine "Anzeige" aufbauen???

+ jagdausübungsberechtigt - ja

+ hat die erforderliche Erlaubnis zum Besitz und zum Führen seiner Jagdwaffe - ja

+ übt die Jagd mit einer § 19 BJagdG-konformen Jagdwaffe (halbautomatische Langwaffe, deren Magazin nicht mehr als 2 Patronen aufnehmen kann) aus - ja

gesetzeskonformer Transport der Jagdwaffe wird vorausgesetzt.

... so what?

 

CM :angry:

 

Dem kontrollierenden PVB kann dein "Dummfug" egal sein. Wenn er von der Empfehlung der Waffenbehörde an die Jäger gehört hat, sie sollten erst mal den HA im Schrank lassen bis es eine endgültige Entscheidung zu dem Sachverhalt gibt, dann stellt er dein Geraffel sicher oder beschlagnahmt es gleich und schreibt eine Anzeige mit der Überschrift Verdacht einer Straftat. Er muss davon ausgehen das alles weitere von den nachgestellten Dienststellen, der Staatsanalschaft oder einem Gericht geklärt wird. Alles von der StPO gedeckt.

That's it!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten schrieb SchwererReuther:

Wenn er von der Empfehlung der Waffenbehörde an die Jäger gehört hat ...

Empfehlung ... ja nee, is' klar!

Polizeigewalt auf der Rechtsgrundlage einer Empfehlung einer Ordnungsbehörde, ich lach mich tot.

Zitat

... Staatsanalschaft

War dieser Lapsus ein Versehen, quasi ein "Freud'scher Versprecher", oder beabsichtigt? :rolleyes:

Zitat

Alles von der StPO gedeckt.

Die StPO ist kein Freibrief für polizeiliche Willkürmaßnahmen ohne fehlende Rechtsgrundlage.

 

CM

Bearbeitet von cartridgemaster
Geschrieben

@CM:

Ich befürchte, daß Du hier im Irrtum bist bzw. daß SchwererReuther Recht hat.

Durch das Urteil des höchsten Gerichts wurde festgestellt, wie das BJagdG auszulegen ist.

Die Folge davon ist, daß nach der jetzt aktuellen Auslegung des BJagdG Jäger kein Bedürfnis für halbautomatische Langwaffen, die ... (usw.) mehr haben.

Führen von Waffen ohne Bedürfnis ist eine Straftat.

Betrachte es mal aus diesem Blickwinkel ...

 

Viele Grüße,

Markus

 

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb cartridgemaster:

Empfehlung ... ja nee, is' klar!

Polizeigewalt auf der Rechtsgrundlage einer Empfehlung einer Ordnungsbehörde, ich lach mich tot.

...

Die StPO ist kein Freibrief für polizeiliche Willkürmaßnahmen ohne fehlende Rechtsgrundlage.

 

CM

 

Ich kann deine oder besser die allgemeine Empörung in unseren Kreisen ja wirklich nachvollziehen, aber gerade kommst du mir wie ein Traumtänzer vor. Ponyhof, Kindergeburtstag, klingelt es da bei dir? Dieses ominöse Urteil hat die Weiche der Realität in eine völlig falsche Richtung gestellt. Dummerweise sitzen wir in dem Zug und können nicht unbeschadet abspringen, es sei denn der grosse Triebwagenführer leitet die Vollbremsung ein. 

 

Aber wenn es dir dabei besser geht, schwadroniere nur weiter von Polizeigewalt und ähnlichem Unfug grosser grumpymaster. Der Sache nützt es nichts.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb SchwererReuther:

Dem kontrollierenden PVB kann dein "Dummfug" egal sein.

Meine "Fresse" das ist so, er beschlagnahmt oder stellt es sicher, denn dafür gibt es Fachdienststellen!

Kein PVB wird in der Regel ohne Einsatzgrund einschreiten und wenn ihm dann ein paar "Dinge über die Füße fallen" stellt er sie erst einmal sicher und wenn es nur zur Eigensicherung dient.

Habe ich aber schon so oft durch "die Blume" darauf aufmerksam gemacht"

Wenn der PVB, der Zoll und wer weiß nicht, nicht weiter weiß dann stellt er erst einmal sicher.

Ist so und er hat dafür den Dienstherren im Rücken!

Wie wirr die Gerichte urteilen sei  nur hier gezeigt:

http://www.bz-berlin.de/tatort/menschen-vor-gericht/strassenmusikerin-elen-wendt-singt-sich-1000-euro-aermer

Natürlich muss man Gesetze einhalten, aber immer?

Als ich letztens von der Mercedes-Benz-Arena zur Warschauer Straße lief, wurde der gesamte Weg beschallt!

Naja, da schlafen die Angehörigen der Ordnungsamtsbediensteten eben noch.

Das Gehalt läuft und die Arbeit macht eben die Polizei.

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Flugrost:

"Besitzerlaubnis" was für ein Wort

 

Köstlich, wenn der laut Grundgesetz politische Souverän von seinem Angestellten eine (jederzeit widerrufbare) "Besitzerlaubnis" erhält...

 

Geh mal zu Deinem Chef und stelle ihm eine Besitzerlaubnis für sein Auto aus...und verlange Gebühren dafür, obwohl Du ja schon ein festes Gehalt von ihm bekommst....

§ 10 WaffG ist dir aber bekannt, oder?

Um nichts anderes ging es, nicht um politische Rabulistik.

Geschrieben
vor 43 Minuten schrieb Hephaistos:

§ 10 WaffG ist dir aber bekannt, oder?

Das ist auch bekannt, oder?

Zitat

 

Kabinettsentwurf zum WaffRNeuRegG vom 11.07.2001, Begründung, Seite 109:

" ... Zu § 8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze)...

... Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden ...

 

 

CM

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