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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


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Geschrieben

Ich zitiere 

 

wird wie folgt geändert: 
1.
§ 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefasst: 
„c)
mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;“....


 

[
...Nach der bisherigen Praxis waren das zwei Patronen im Magazin, eine im Lauf und damit drei Patronen in der Waffe insgesamt. Nach neuem Wortlaut ist es völlig unerheblich, aus welchen Magazinen – also ob diese entnehmbar sind oder nicht bzw. über welche theoretische Kapazität sie verfügen – und in welcher Ladekonfiguration sich diese drei Schuss abfeuern lassen. Damit wird nicht nur die Einhaltung der internationalen Vorgaben gewahrt, sondern auch die Systematik der sachlichen Verbote des § 19 BJagdG, der bestimmte Verhaltensweisen verbietet. Mit der Regelung wird zugleich klargestellt, dass sich die Begrenzung auf drei Schuss nur auf die konkrete Verwendung und nicht auf die Waffe selbst oder ihre Bauart bezieht...
Geschrieben


"Damit diese Änderung schnellstmöglich wirksam werden kann, ist durch die neue Fassung des Artikels 2 unter
Nummer 3 ein Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung vorgesehen. Zwar genießen die Länder
nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes (GG) die Befugnis zu abweichender Regelung im
Landesrecht. Dies wiederum bedingt, dass die bundesrechtliche Regelung nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz
1 GG grundsätzlich erst sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten kann. Artikel 72 Absatz 3 Satz 2
Halbsatz 2 GG lässt jedoch eine früheres Inkrafttreten zu, sofern der Bundesrat dem Gesetz zustimmt. Von dieser
Möglichkeit wird Gebrauch gemacht." 

Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb jannis:


"Damit diese Änderung schnellstmöglich wirksam werden kann, ist durch die neue Fassung des Artikels 2 unter
Nummer 3 ein Inkrafttreten des Gesetzes am Tag nach der Verkündung vorgesehen. Zwar genießen die Länder
nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Grundgesetzes (GG) die Befugnis zu abweichender Regelung im
Landesrecht. Dies wiederum bedingt, dass die bundesrechtliche Regelung nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 2 Halbsatz
1 GG grundsätzlich erst sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten kann. Artikel 72 Absatz 3 Satz 2
Halbsatz 2 GG lässt jedoch eine früheres Inkrafttreten zu, sofern der Bundesrat dem Gesetz zustimmt. Von dieser
Möglichkeit wird Gebrauch gemacht." 

 

Eben. Lies genau.

Geschrieben

Wenn nun dieser Änderung zugestimmt wird, ist doch die bereits eingereichte Verfassungsklage des GRA hinfällig, oder?

Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb Floppyk:

Wenn nun dieser Änderung zugestimmt wird, ist doch die bereits eingereichte Verfassungsklage des GRA hinfällig, oder?

Selbst WENN die Klage hinfällig wäre, so hat sie doch geholfen Druck aufzubauen, und Lebenszeichen der Jägerschaft zu bemerken.

Da waren die 50000 GUT investiertes Geld. Zumindest insoweit, das ich - wenn alles gut läuft, morgen die MR entkonservieren kann.

 

Und ob die Klage angenommen worden wäre/Erfolg gehabt hätte - so ist´s mir lieber.

Natürlich kann man es nicht jedem Erbsenzähler recht machen.

Geschrieben

Ich bin auch heute nach wie vor davon überzeugt, daß die grassroots-Aktion der GRA eine gute Ernstfallübung war (zum Zeitpunkt der Durchführung mußte sie ja sogar als Ernstfall angenommen werden). Für die Zukunft verheißt das auf jeden Fall Gutes für den zunehmenden Vernetzungs- und Organisationsgrad der Szene.

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb Julius Corrino:

Ich bin auch heute nach wie vor davon überzeugt, daß die grassroots-Aktion der GRA eine gute Ernstfallübung war (zum Zeitpunkt der Durchführung mußte sie ja sogar als Ernstfall angenommen werden). Für die Zukunft verheißt das auf jeden Fall Gutes für den zunehmenden Vernetzungs- und Organisationsgrad der Szene.

Es war der V-Fall !

 

Beschleunigend war auch, das es natürlich Politiker gibt die Halbautomaten im Schrank stehen haben (manche(Politiker) geben halt nicht zu, daß sie auch einen Police Carbine .223-11Zoll im Schrank haben).

 

Geschrieben

Moin Moin,

 

gäbe es denn theoretisch überhaupt noch die Möglichkeit das der Bundesrat vor der Sommerpause zustimmt...? 

 

Ansonsten würde der Vorgang ja erst ab September wieder aufgegriffen werden....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb südwest:

Es war der V-Fall !

 

Bei aller Euphorie über noch nichts entschiedenes - wenn schon von einem "V - Fall" gesprochen wird sollte man die zweite,  in meinen Augen wesentlich bedrohlichere Situation in der EU nicht aus den Augen verlieren. Dagegen ist diese Geschichte ein lächerliches Manöver.....

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb PatVI:

Moin Moin,

 

gäbe es denn theoretisch überhaupt noch die Möglichkeit das der Bundesrat vor der Sommerpause zustimmt...? 

 

Ansonsten würde der Vorgang ja erst ab September wieder aufgegriffen werden....

 

Nein.

 

Mal angenommen der Deutsche Bundestag stimmt am Freitag dem Gesetzentwurf in geänderter Fassung zu, dann wird sich der Bundesrat in einer Sitzung am 23. September 2016 damit befassen. Sofern der Bundesrat zustimmen würde, könnte das Gesetz frühestens im Oktober 2016 in Kraft treten. Sollte der Bundesrat nicht zustimmen, dann geht´s in den Vermittlungsausschuss.

 

 


 

Geschrieben (bearbeitet)

Stimmt. Nach aktuellem Stand (telefonisch 16:35 Uhr) nimmt der Bundesrat zwar morgen noch kürzestfristig drei Gesetze in die morgige Sitzung hinein, darunter auch das Monstrum EEG (Originalton: "das reicht dann aber auch!"), nicht aber dieses Änderungsgesetz. Das wird dann voraussichtlich erst am 23. September abgestimmt.

 

Carcano

Bearbeitet von carcano
Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten schrieb carcano:

Stimmt. Nach aktuellem Stand (telefonisch 16:35 Uhr) nimmt der Bundesrat zwar morgen noch kürzestfristig drei Gesetze in die morgige Sitzung hinein, darunter auch das Monstrum EEG (Originalton: "das reicht dann aber auch!"), nicht aber dieses Änderungsgesetz. Das wird dann voraussichtlich erst am 23. September abgestimmt.

 

Carcano

 

...dies wäre dann sehr bedauerlich -

so würde bis in den Oktober hinein keine Rechtssicherheit für HA Besitzer bestehen und Neueintragungen würden wahrscheinlich auch zunächst abgelehnt oder verschoben werden...

 

PS:Zumal es "technisch" anscheinend möglich gewesen wäre die Thematik HA am kommenden Freitag final durch den BR abzuschließen....

Bearbeitet von PatVI
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb carcano:

Stimmt. Nach aktuellem Stand (telefonisch 16:35 Uhr) nimmt der Bundesrat zwar morgen noch kürzestfristig drei Gesetze in die morgige Sitzung hinein, darunter auch das Monstrum EEG (Originalton: "das reicht dann aber auch!"), nicht aber dieses Änderungsgesetz. Das wird dann voraussichtlich erst am 23. September abgestimmt.

 

Carcano

EEG ist jetzt nicht sooooo wichtig. Könnta man verschieben

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb PatVI:

 

...dies wäre dann sehr bedauerlich -

so würde bis in den Oktober hinein keine Rechtssicherheit für HA Besitzer bestehen und Neueintragungen würden wahrscheinlich auch zunächst abgelehnt oder verschoben werden...

Und würde dem "schnell, schnell" den Sinn nehmen....warten wir es ab.

 

 

Geschrieben

Anfang August wäre halt gut gewesen - dann fallen die ersten Rapsäcker. Danach ist der Mais in der Milch.

Gebraucht hätte ich den Selbstlader schon öfters auf dem Rückwechsel.

 

Schnelle Klarheit sieht anders aus.

Vor allem nach den grosvolumigen Sprüchen - naja kennt man aber schon

Geschrieben

Wenn alle Nichtberufsjäger einfach mal 1-2-3 Jahre nicht jagen würden.... Die "Natur" in DE wird sich schon selber regulieren!!!

HA`s haben bei Wildschweinen doch schon ein gewissen Sinn!!!   

 

EU... R.I.P.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb carcano:

Nach aktuellem Stand (telefonisch 16:35 Uhr) nimmt der Bundesrat zwar morgen noch kürzestfristig drei Gesetze in die morgige Sitzung hinein.... nicht aber dieses Änderungsgesetz.

Das wird dann voraussichtlich erst am 23. September abgestimmt.

 

Was mich mehr beschäftigt als der Abstimmungszeitpunkt:

Gibt es eigentlich Anzeichen, dass - namentlich aus "grünlinken" Ländern - das so formulierte Gesetz noch torpediert werden könnte?

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Floppyk:

Wenn nun dieser Änderung zugestimmt wird, ist doch die bereits eingereichte Verfassungsklage des GRA hinfällig, oder?

 

Welche Verfassungsklage soll die GRA in der Sache eingereicht haben? Die GRA hat doch mit der Klage überhaupt nichts zu tun sondern stellte nur ein Konto für die Spendenaktion zur Verfügung.

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