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IGNORED

Unser Landratsamt Neuigkeiten im Umgang mit Sportschützen


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Geschrieben

Na, wenn der Vorsitzende es doch sag, muss das bei seiner beruflichen Laufbahn auch stimmen.

Der Vorsitzend stellt keine WBK aus und beim Antrag auf Befürwortung vom Landesverband gehört halt die Disziplinnummer drauf'!

Ich habe meinen Antrag mit meinen Daten und dem Wunschkaliber ausgefüllt und unterschrieben. Den Rest haben andere gemacht.

juno

Geschrieben

... In einem Gespräch über den neuen EU Verordnungswunsch mit Idiotentest wurde mir von unserem Vorsitzenden mitgeteilt, dass es momentan keine neuen WBK ausgestellt werden. ...

Das eine hat mit dem anderen genau NULL zu tun!

Das Gesetz ist bis zu dem Tage gültig, an dem die Änderung eintritt.

Die Verordnung ebenso.

Einzige Möglichkeit wäre ein Schreiben vom Ministerium, aber davon ist offenbar nicht die Rede.

Vielleicht will sich der Herr Vorsitzende ja nur ein bißchen aufblasen.

Weiß man ja nicht.

Geschrieben

Nun muss auch bei einer grünen die Wettkampfnummer in den Antrag, dass die Waffe für eine Disziplin benötigt wird

Beim Antrag für die Grüne hat unser Verbandsvordruck schon immer die Spalte Disziplin, wenn man über Grundkontingent ist. Wie sollte man auch sonst begründen, dass man eine Knarre für eine ganz spezielle Diszi braucht ?

Geschrieben

Ich habe meinen Antrag mit meinen Daten und dem Wunschkaliber ausgefüllt und unterschrieben.

Noch mal Nachgefragt: welchen Antrag an wen hast du ausgefüllt???

Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. §§ 14 und 8 WaffG) an den Landesverband

oder

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis an den Landrat

Geschrieben

Noch mal Nachgefragt: welchen Antrag an wen hast du ausgefüllt???

Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe (gem. §§ 14 und 8 WaffG) an den Landesverband

oder

Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis an den Landrat

Hallo, meine WBK ist mittlerweile 16 Jahre alt.

juno

Geschrieben

Man kann aber die Ausstellung einer WBK verlangen und notfalls einklagen, wenn man die Bedingungen zum Antrag erfüllt. ich denke, man hat darauf auch einen Rechtsanspruch, wie auch auf die zeitgemäße Bearbeitung des Antrages.

Wie soll sonst die Behörde die Versagung der Ausstellung einer WBK begründen, wenn der Antrag gemäß den gesetzlichen Vorgaben ordnungsgemäß ist?

Von Antrag WBK über Untätigkeitsbeschwerde bis Klage und Urteil vergehen aber gaaanz locker 2 Jahre, eher mehr.

Und nach dem Urteil können die sich immer noch Zeit lassen, Wenn im Urteil keine konkrete Frist genannt wird und die Verwaltung es auf die Spitze treibt.

Geschrieben

"Bei uns ist es so das die ersten aufgrund der Flüchtlingskrise ihre Waffen vorrübergehend abgeben müssen."

Man sollte nicht immer alles glauben was einem erzählt wird!

Das sollte man nicht.

Aber es könnte leicht sein.

Es gäbe nämlich einige Kandidaten hier im Forum.

Leipziger Land gilt in vielen Belangen als problematisch, da wundert mich das mit den WBKs wenig. Nachbarkreise waren da schon immer entspannter.

Stadt Chemnitz wirkt gegenwärtig auch ziemlich durchgeknallt auf mich.

Geschrieben

Neuigkeiten im Umgang mit Sportschützen seiten unseres Landratsamtes (Landkreis Leipzig) sind folgende:

Sachkunde nur mit beisitzenden Amtsperson

keine neuen WBKs, außer man ist schon Besitzer einer solchen

Training und Wettkämpfe müssen in der Schießklatte und Schießbuch mit Waffe und Kaliber eingetragen werden Kurzwaffe Großkaliber reicht nicht mehr aus. Fürs Ordonanzschießen müsste jetzt da stehen: Ordonanzgewehr nach Sportordnung Nr. 1.58 im Kaliber 6,5x55 (schwedisch).

juno

Ist das etwa ein 1. April Scherz ? :rotfl2:

Geschrieben

Sie bezieht sich auf die untere Waffenbehörde...

Das war mir schon bewusst, da ich mit dieser unteren Behörde aber schon Kontakt hatte und die MA dort halt persönlich kenne, wollte ich diese Aussage verifiziert haben. Also, woran machst du das fest ? Was haben sie denn getan, dass sie eine solche Beschreibung verdienen ?

Geschrieben

ich habe mit "du" den falschen Bezug gesetzt.

also welchen Antrag hatte das Neumitglied gestellt?

Gelbe WBK, grüne weiß ich nicht, er wollte eigentlich nur KK.

Juno

Geschrieben

Leipziger Land gilt in vielen Belangen als problematisch, da wundert mich das mit den WBKs wenig. Nachbarkreise waren da schon immer entspannter.

Bisher konnte ich mich nicht beklagen, meine "alter" Schbearbeiter ist selbst Sportschütze. Seit wir mit dem Mutantenlandkreis ähm Muldentalkreis zusammen sind werden die Daumenschrauben geringfügig aber kontinuierlich angezogen. Vor 16 Jahren bin ich hin, Antrag abgegeben, 1/4 Stunde warten und mit WBK nach Hause.

Die Zeiten scheinen vorbei zu sein.

juno

Geschrieben

die amtsperson war schon immer pflicht bei der sachkunde....sonst könnte ausbilder xy die dinger ja ausstellen und verkaufen z.b.

wbk müssen sie ausstellen wenn alles ok ist,aber wer es mit sich machen lässt...........

Mit Verlaub, aber das ist völliger Unsinn!!!

Ich kenne zahlreiche Personen welche die die Sachkunde durchführen dürfen, helfe dort meist bei der praktischen Sache und den Prüfungen mit. In den letzten 12 Jahren habe ich da nicht eine "Amtsperson" gesehen und es haben hunderte Personen die Prüfung abgelegt.

In manchen Gegenden mag das eventuell anders sein, gilt aber mitnichten überall!!!

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