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IGNORED

Antrag auf Erteilung einer WBK - Hilfe beim richtigen Ausfüllen


von_Hochstein

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Hallo Leute,

ich bräuchte mal ein wenig Hilfe beim richtigen Ausfüllen meines "Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz". Ich habe mich mit meinem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung gesetzt und mir dort das Formular geben lassen. Die nette Dame hat mir auch kurz erklärt, worauf ich achten sollte. Allerdings sind mir beim Ausfüllen zu Hause nun ein paar Unklarheiten aufgekommen. Nach der Suche nach Antworten im Forum bzw. google bin ich nun ganz raus. Ich will nichts falsch machen.

Ich bin Mitglied in einem Schützenverein unter dem DSB (länger als 1 Jahr). Sachkunde und alle sonstigen Voraussetzungen sind erfüllt und vorhanden.

Ich besitze noch kein Waffe, habe aber eine im Auge, die ich gern erwerben möchte (alle Daten vorhanden).

Ich möchte gleich die gelbe und grüne WBK beantragen. Der Revolver soll zum sportlichen Schießen genutzt werden.

Ich habe folgende Möglichkeiten zum ankreuzen im Antrag:

1) WBK zum Erwerb und zur Ausübung tatsächliche Gewalt (§10 I WaffG)

2) WBK als Sportschütze (§§14 IV, 16 I WaffG)

3) Berechtigung Mitbenutzung

4) Munitionserwerbsberechtigung

5) Waffenschein/-verlängerung

6) WBK aufgrund Jagdschein/ von Todeswegen

7) WBK für Sammler/ Sachverständige

8) Ersatzausfertigung

1) und 2) ist klar. Die WBK berechtigt ja auch zum Erwerb der zur eingetragenen Waffe zusätzlich vermerkten Munition. Besagter Revolver ist ein .357 Magnum. Berechtigt das nun aber auch automatisch zum Erwerb von .38 (spezial) und .357? Oder brauche ich dazu noch die Munitionserwerbsberechtigung mit den entsprechenden Einträgen? Da bin ich nicht schlau geworden.

Dann schaute mich die Frau vom OA mit ganz großen Augen an, als ich fragte, wie es sich verhält mit einem Voreintrag für eine Waffe, wenn ich den Antrag auf die WBK stelle. Ich dürfte ja noch gar nicht und das geht nicht und wie kann ich nur. Im Antrag gibt es aber einen Punkt "Folgende Waffen/ Munition [ ] möchte ich erwerben [ ] habe ich erworben.

Darf ich hier nun meinen Revolver schon als "möchte ich erwerben" angeben? Gilt das als Antrag auf "Voreintrag"? Oder muss das im Nachhinein erfolgen, wenn die WBK bereits ausgestellt ist?

Ich danke euch für eure Hilfe.

Grüße,

von Hochstein

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Besagter Revolver ist ein .357 Magnum. Berechtigt das nun aber auch automatisch zum Erwerb von .38 (spezial) und .357?

Ja.

Darf ich hier nun meinen Revolver schon als "möchte ich erwerben" angeben? Gilt das als Antrag auf "Voreintrag"? Oder muss das im Nachhinein erfolgen, wenn die WBK bereits ausgestellt ist?

Wenn Du zusammen mit Deinem Antrag auf erstmalige Erteilung einer WBK auch eine Bedürfnisbescheinigung Deines zuständigen Landesverbandes für den zum Erwerb beabsichtigten Revolver vorlegen kannst, dann sollte auch der Antrag auf einen entsprechenden Voreintrag kein Problem sein.

CM

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hola amigo von_Hochstein,

nun hörnsemal gut zu Herr Graf..

.

Du musst 1., 2. und 4. ankreuzen.

1. die Grüne WBK für Waffen der Kat.B, da kommt dein Revolver rauf, mit Voreintrag, Da brauchst Du nur folgendes anzugeben: Revolver Kaliber .357 magnum, Hersteller und Modell erst wenn du die Waffe gekauft hast, laut WaffG muss der gewerbliche Überlasser (Waffenhändler) Hersteller Modell Kaliber

und Waffen Nr. eintragen bei Übergabe...mein Ordnungsamt möchte das aber selber mit dem Computer Drucker machen (sieht auch besser aus) dafür genügt der Kaufvertrag wo alle Daten drauf stehen, bei privaten Überlasser macht das Amt die Eintragung.

2. die Gelbe WBK für Sportschützen für alle Waffen die explizid auf der Gelben stehen und die dazu gehörige Munition

4. Munitionserwerb für die Waffe kommt mit auf die Grüne, muss extra beantragt werden und kost auch extra.

Du füllst den Antrag aus, und gibst dein Verein die Unterlagen ( Antrag / Bedarf für die Diziplin nach Sport Ordnung/Schießnachweise 12/18 pro Jahr mit erlaubnispflichtigen Waffen, Sachkundenachweis bei Ersterteilung), der Verein bestätigt die Richtigkeit der auf dem Antrag gemachten Angaben und deine Vereiszugehörigkeit.

Das Amt überprüft dich in der zwischenzeit auf Zuverlässigkeit, und falls Du schon 18 aber noch keine 25 jahre alt bist muss Du ein psichologisches Attest beibribgen.

Das Alles geht zum Verband der wiederum bestätigt die Angaben des Vereins, wenn Du ALLE Unterlagen zusammen hast gehst du damit zu dein Ordnungsamt, dort bekommst Du dann deine WBK´s, die Grüne mit Voreintrag UND Muni.erwerb, nun hast Du 1 Jahr Zeit um die Waffe zu Kaufen die auf der Grünen steht, nach Erwerb musst Du innerhalb von 14 Tage die Waffe beim Amt anmelden (gilt für grün und Gelb)

Während ich am schreiben war sind 3 oder 4 Postings dazugekommen...evtl. sagen die das gleiche.

saludos de pancho lobo

Bearbeitet von Manfred Breidbach
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1) und 2) ist klar. Die WBK berechtigt ja auch zum Erwerb der zur eingetragenen Waffe zusätzlich vermerkten Munition. Besagter Revolver ist ein .357 Magnum. Berechtigt das nun aber auch automatisch zum Erwerb von .38 (spezial) und .357? Oder brauche ich dazu noch die Munitionserwerbsberechtigung mit den entsprechenden Einträgen? Da bin ich nicht schlau geworden.

Nicht unbedingt automatisch, die Munitionserwerbsberechtigung ist zwar in derselben Zeile der WBK, muss aber extra (gebührenpflichtig) abgesiegelt werden. Je nach Verfahrenspraxis nach dem Waffenkauf oder bereits beim Voreintrag (damit du Muni zum testen der begehrten Waffe kaufen kannst).

Deshalb ruhig mit beantragen, falls Du da eine Korinthenka..erin als SB hast. Meine ist da z.B. ganz entspannt und fragt immer gleich mit, ob die MEB beim Voreintrag (den ich damals übrigens auch zeitgleich mit Beantragung der ersten grünen WBK eingereicht habe und man mir somit einen Amtsgang erspart hat) gleich mit eingetragen werden soll (+25,56 Euro, wenn ich mich recht erinnere).

Kann man sich später natürlich sparen, wenn man bereits eine Waffe in dem Kaliber hat.

gruß

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So ein Amt ist ja schnell überfordert deshalb muss man es ihm einfach machen.

Der erste Antrag ist der auf eine WBK als Sportschütze. Also 2 ankreuzen, die geforderten Angaben machen und Antrag einreichen.

Der zweite Antrag gilt dem Erwerb des Revolvers. Da grüne WBK nicht auf Vorrat erteilt werden und eine Waffe noch nicht erworben ist, ist die Angabe der zu erwerbenden Waffe quasi zwingend. Ich sprach ja schon von Überforderung im Amt, also bitte Nachsicht üben.

Im zweiten Antrag 2 und 4 ankreuzen, unter "Folgende Waffen/ Munition [ ] möchte ich erwerben" "Revolver .357 Magnum und zugehörige Munition" eingetragen, restliche erforderliche Angaben machen und Antrag mit erforderlichen Unterlagen einreichen.

Die Frage ob man damit auch Munition in .38 Spec. etc. erwerben darf beantwortet die Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. Solange in der WBK keine Gegenteilige Auflage gemacht wurde, darf man mit einer Munitionserwerbsberechtigung für .357 Magnum auch .38 Spec. erwerben, wenn die Munition in die Waffe passt (bei Pistolen passt sie ja eher nicht).

Die Anzahl der Anträge die man stellen darf ist unbegrenzt und billiger wird es auch nicht, wenn man nur ein Formular benutzt.

Bearbeitet von Gast
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Ferien sind doch vorbei? Ich hätt jetzt immer gedacht bei den nötigen Schritten für legalen Waffenbesitz ist das WBK Formular wirklich das einfachste.

Was ich nicht verstehe, du redest mit der Behörde, die sollten dir doch alles direkt beantworten können.

Bearbeitet von Jacko5000
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darf man mit einer Munitionserwerbsberechtigung für .357 Magnum auch .38 Spec. erwerben, wenn die Munition in die Waffe passt (bei Pistolen passt sie ja eher nicht).

Könnt ihr mir das erklären?

... s. WaffVwV 10.10 Satz 2 - und (obgleich kein Gesetz) eine längst überfällige Klarstellung.

Viele Grüße

sundance

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  • 1 Monat später...

Habe interessehalber auch eine Frage: sollte man auf dem Antrag vermerken, dass man schon einen kleinen Waffenschein hat?

Auf meinem Formular sind Angaben zu bereits erteilten Erlaubnissen gefordert, aber der KWS ist in der anzukreuzenden Liste nicht aufgeführt (nur [] Waffenschein).

Außerdem steht da "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis: [] Erstantrag [] Folgeantrag"

Eigentlich ist der KWS ja schon eine waffenrechtliche Erlaubnis, oder läuft der bei den Behörden auf einer ganz anderen Schiene?

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Habe interessehalber auch eine Frage: sollte man auf dem Antrag vermerken, dass man schon einen kleinen Waffenschein hat?

Auf meinem Formular sind Angaben zu bereits erteilten Erlaubnissen gefordert, aber der KWS ist in der anzukreuzenden Liste nicht aufgeführt (nur [] Waffenschein).

Außerdem steht da "Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis: [] Erstantrag [] Folgeantrag"

Eigentlich ist der KWS ja schon eine waffenrechtliche Erlaubnis, oder läuft der bei den Behörden auf einer ganz anderen Schiene?

Die Frage kommt noch aus den Zeiten der Karteikarten, so kamen die Anträge eben in eine andere Schublade.

Die Waffenbehörde weiß über den KWS Bescheid, wäre eben nur für andere Behörden ev. wichtig, z.B. Sprengstoff, Jagderlaubnisse, diese sind eben in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich aufgestellt.

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Das erinnert mich jetzt an eine Szene aus MASH. Der Versorgungsoffizier, der grade wichtiges medizinisches Zeug abgelehnt hat erklärt, daß sie einen Pizzaofen selbstverständlich haben können. Müssen halt nur das Formular xxxxx nehmen, Maschinengewehr durchstreichen und Pizzaofen eintragen.

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Jaja, damals zu unseren Zeiten, als die Gummistiefel noch aus Holz waren, da warn wir noch echte Kerle. Und dieses Internet, pah, da wagen es so ein paar Frischlinge in ein Waffenforum Fragen zu Waffen zu schreiben.

Na denen zeigen wirs mal und texten sie zu was für dolle Kerle wir sind und was für ne doofe Frage das ist.

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