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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben

@ low-ready

Sondergenehmigungen müssen dann national erst einmal beschlossen werden. Wer glaubt den an sowas in D?

Das bietet man schön als Kompromiss und zur Ruhigstellung der Betroffenen in der EU an und wird dann national einfach nicht umgesetzt.

Dann hat man den Salat.

 

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb zickzack:

... hat Vicky Ford ja klipp und klar gesagt, dass ein Verbot nach dem Aussehen (sog. Anscheinswaffen) für den Rat und das Parlament nicht in Frage kommen ...

Vorsicht, das reicht nicht: Auch rein zivil gefertigte Axx 15-47 basieren technisch auf Mxx oder Axx, unabhängig von ihrem Aussehen. Darauf wird sich die Kommission versteifen. Und Vicky wird ne lange Nase machen.

Geschrieben (bearbeitet)

Danach kann man sich dann auf weitreichende Präzisionsrepetierer (Jagd- und Sportgewehre) in energiereichen Kalibern (GK) stürzen.

Die gehören nicht in Zivilistenhände und sind militärischen Ursprungs.

Der Sportschütze kann schließlich genauso gut mit Einzelladern im Kleinkaliber (später dann Luftgewehr oder Laser) seinen Sport ausüben und für den Jäger tuts ja auch die Flinte.

Den Rest kann man staatlichen Jägern überlassen.

 

Findet das jemand weit hergeholt?

Wann meint ihr werden die Verbotsforderer wohl zufrieden sein?

Na?.....Genau!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Und, je nach auslegung, alle anderen SL.....

 

"Abstammungb"......Drehkopfverschluss? Oder Gasdrucklader? oder, oder , oder......je nach Auslegung ist da vermutlich an jedem SL was zu finden, was man mit viel Fantasie auf die 2 zurück führen kann.........

Geschrieben

Antwort von Evelyn Gebhardt

Poste ich mal hier weil doch etwas ausführlicher als die anderen Antworten.

Falls es nicht hierhin passt bitte verschieben.

 

Sehr geehrter Herr XYZ,

 

besten Dank für Ihr Schreiben zur Reform der bestehenden Richtlinie zum Erwerb und Besitz von Feuerwaffen 91/477/EEC, das mir die Gelegenheit gibt, Ihnen eine kurze Übersicht zum derzeitigen Stand der Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den Vertretern der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat zu geben.

 

Zwischen den Verhandlungspartnern besteht Einigkeit darüber, dass das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verbot halbautomatischer Waffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen, kein geeignetes Mittel darstellt, um besonders gefährliche Waffen aus dem Verkehr zu ziehen.

 

Vorschlag Europäisches Parlament:

Stattdessen haben wir Abgeordnete des Europäischen Parlaments im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz einen Vorschlag erarbeitet, in dem die subjektiven Kriterien des Kommissionsvorschlags durch objektive Merkmale ersetzt werden. Danach sollen halbautomatische Waffen dann verboten werden, wenn es sich um

- Langwaffen handelt, die auf eine Länge von weniger als 60 cm verkürzt werden können, ohne, dass diese dabei Einschränkungen in ihrer Funktionalität erleiden. Diese Waffen gelten als besonders gefährlich, weil sie trotz ihrer Gefährlichkeit unter Umständen unter der Kleidung am Körper versteckt werden könnten.

- Waffen handelt, mit denen man mehr als 21 Schuss abfeuern kann, ohne nachladen zu müssen, also für Magazine mit mehr als 20 Schuss.

- Vollautomatische Waffen handelt, die zu halbautomatischen Waffen umgebaut wurden.

 

Von dem Verbot soll es außerdem zwei wichtige Ausnahmen geben:

- Sportschützen, die an offiziellen Wettkämpfen von anerkannten Schützenorganisationen teilnehmen, soweit der Sportschütze oder die Sportschützin Mitglied eines anerkannten Schützenvereins ist, werden nicht von der Beschränkung umfasst.

- Waffen, die vor Inkrafttreten der Richtlinie legal erworben wurden können behalten, geerbt oder erworben werden, wenn der Besitzer, Erbe oder Käufer die dafür erforderliche Erlaubnis besitzt. (erweiterter Bestandschutz)

Dadurch soll sichergestellt werden, dass Sportschützen nicht an der Ausübung ihres Hobbies gehindert oder Eigentumsrechte von Waffenbesitzern infrage gestellt werden.

 

Übrigens hat die AfD an dem ausgearbeiteten Kompromiss nicht mitgewirkt, sondern die grundsätzliche Aufhebung eines Verbots selbst von vollautomatischen Kriegswaffen gefordert. (Änderungsantrag 505 im Ausschuss des Europäischen Parlaments für Binnenmarkt und Verbraucherschutz). Die Umsetzung eines solchen Vorschlages würde dem renommierten Ansehen von Schützenvereinen, die sich der Ausübung des Sports und den damit verbundenen Werten verschrieben haben, nach unserer Einschätzung ganz erheblich schaden. Schützenvereine würden in der Gesellschaft nicht länger als Sportvereine wahrgenommen, sondern vielmehr als paramilitärische Verbände.

 

Vorschlag Europäischer Rat:

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben im Europäischen Rat vorgeschlagen, dass für Kurzwaffen eine Beschränkung auf zehn Schuss, bei Langwaffen auf zwanzig Schuss erfolgen soll.

 

Um Missverständnissen vorzubeugen: Die Europäische Kommission hat in dem Gesetzgebungsverfahren keine Gesetzgebungskompetenz und kann lediglich Regelungsvorschläge unterbreiten. Die gesetzgeberische Gewalt liegt aber beim Europäischen Parlament und beim Europäischen Rat.

 

Wir Sozialdemokraten wollen an dieser Stelle nochmals betonen, dass wir weder Sportschützen, noch Jäger oder Sammler mit Kriminellen oder gar mit Terroristen gleichsetzen.

Tatsächlich enthält der Gesetzgebungsvorschlag aber wichtige Bestimmungen, die eine bessere und einheitlichere Kennzeichnung von Schusswaffen und eine bessere Nachverfolgbarkeit von Waffen ermöglichen. Außerdem soll durch die Reform der Richtlinie zukünftig verhindert werden, dass deaktivierte Schusswaffen in Europa auf einfache Weise wieder aktiviert und dann illegal verkauft werden. Diese Regelungen sind wichtig, weil die nationalen Bestimmungen hierzu innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union noch viel zu unterschiedlich und in manchen Ländern viel zu lax sind. Deshalb konnte etwa eine Waffe, wie sie beim Amoklauf von München verwendet wurde, in der Slowakei wieder aktiviert und illegal verkauft werden.

 

Gerade solche Regelungen sind im Interesse der Sicherheit der friedliebenden Bürger und Bürgerinnen und damit sicherlich auch im Interesse aller Waffenbesitzer, die ihren Sport und ihr Hobby verantwortungsbewusst ausüben.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Evelyne Gebhardt (SPD)

Geschrieben
vor 38 Minuten schrieb low-ready:

Schützenvereine würden in der Gesellschaft nicht länger als Sportvereine wahrgenommen, sondern vielmehr als paramilitärische Verbände.

 

Das ist doch genau das, was vor etwa 80 Jahren und davor beabsichtigt war. Schutz der Bevölkerung. Dafür wurden Schützenvereine gegründet.

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Geil ist da garnichts dran, höchstens die damit gezeigte fachliche Inkompetenz.

Wieso? Wirst du zum Kriminellen, weil deine Waffe nun eine Hebelstellung mehr hat?

Überprüft und zuverlässig bleibt überprüft und zuverlässig.

Dein VErhalten ändert sich doch nicht, ob du nKK einzellader hast oder ne Vollauto AK. Oder willst du uns etwas beichten? NA also. Alle anderen Annahmen wären doch absurd.

Inkompetenz dargestellt hat allerdings die Dame vom SPD Pack (seit Gabriel ja legitimer Begriff) Sie zietiert verfälschend und schätzt die LAge falsch ein bar jeder Grundlage (Sportschütze als paramilitärische Verbände)

Was und warum die AfD tatsächlich tat hat die Dame vom PAck leider nicht dargelegt.

Bearbeitet von Gast
Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb chapmen:

Geil ist da garnichts dran, höchstens die damit gezeigte fachliche Inkompetenz.

Was ist da Fachlich inkompetent ?

Die erste Partei die was in die andere Richtung fordert, ob aus Deiner Sicht gut oder schlecht spielt doch keine Rolle.

Die haben auf jeden Fall gerafft, das von den LWB keine Gefahr aus geht, sie trauen uns sogar mehr zu.

 

Finde ich im Ansatz gut, und honoriere das natürlich auch.

Jedenfalls wissen die wo Stimmen geholt werden können, ist das verwerflich? Bei denen kann ich wenigstens nach harter Arbeit als gesetzestreuer Bürger meinem Hobby frönen.

Und der Staat verdient bei jeder Hülse die rechts rausfliegt Geld. Win Win nennt man sowas.

Bearbeitet von Valdez
Geschrieben

- Langwaffen handelt, die auf eine Länge von weniger als 60 cm verkürzt werden können, ohne, dass diese dabei Einschränkungen in ihrer Funktionalität erleiden. Diese Waffen gelten als besonders gefährlich, weil sie trotz ihrer Gefährlichkeit unter Umständen unter der Kleidung am Körper versteckt werden könnten.

 

Gegenfrage, welche Langwaffe ist denn noch über 60cm lang wenn man den Schaft entfernt und den Lauf kürzt ?

 

 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Der_Fuchs:

- Langwaffen handelt, die auf eine Länge von weniger als 60 cm verkürzt werden können, ohne, dass diese dabei Einschränkungen in ihrer Funktionalität erleiden. Diese Waffen gelten als besonders gefährlich, weil sie trotz ihrer Gefährlichkeit unter Umständen unter der Kleidung am Körper versteckt werden könnten.

 

Gegenfrage, welche Langwaffe ist denn noch über 60cm lang wenn man den Schaft entfernt und den Lauf kürzt ?

 

 

 

Na die Long Dong John-Longwaffe... äh, Long Dong John-Langwoffe natürlich ;-)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb Der_Fuchs:

- Langwaffen handelt, die auf eine Länge von weniger als 60 cm verkürzt werden können, ohne, dass diese dabei Einschränkungen in ihrer Funktionalität erleiden. Diese Waffen gelten als besonders gefährlich, weil sie trotz ihrer Gefährlichkeit unter Umständen unter der Kleidung am Körper versteckt werden könnten.

 

Gegenfrage, welche Langwaffe ist denn noch über 60cm lang wenn man den Schaft entfernt und den Lauf kürzt ?

 

 

ISt das zur LAge nicht vollkommen egal?

Welche Waffe ist denn ohne Schaft noch ohne Funktionalitätseinschränkungen? Warum muss man denn den LAuf kürzen?

Es geht um Klappschäfte und Kurzläufe.

Also etwa so

http://orig02.deviantart.net/38e9/f/2013/004/8/b/ak47su_black_by_wasefd2-d5qh2fw.png

MAnchmal hat man dann allerdings auc wieder eine nicht betroffene KUrzwaffe ;)

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Klar, weil nicht der Staat Dich begutachten lassen wird (dann müsste er es ja auch zahlen) sondern Du Dich selbst und Du selbst dann auch das Gutachten dem Staat zur Verfügung stellen wirst. Deppert sind die Gesetztesschreiberlinge ja auch nicht - nur manchmal etwas zu forsch obrigkeitsstaatlich. :closedeyes:

 

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Die Emails an den Herrn Reichenbach hättet ihr euch auch sparen können ;) Der scheidet nächstes Jahr aus dem Bundestag aus. Diese Legislaturperiode wird nichts mehr großartig kommen, die CSU hat den Grünen-Vorschlag schon vehement kritisiert.

Hoffen wir mal, dass Volker Beck am Sonntag auf der Nominierungsveranstaltung der Grünen nicht mehr aufgestellt wird. Aktuell besteht die Chance, dass er nächstes Jahr sich eine neue Tätigkeit suchen darf.

Geschrieben
vor 40 Minuten schrieb maxeb:

Die Emails an den Herrn Reichenbach hättet ihr euch auch sparen können ;) Der scheidet nächstes Jahr aus dem Bundestag aus

 

 

Aber jetzt darf er noch mitstimmen.

 

Und nur darauf kommt's an.

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb schiiter:

 

MAnchmal hat man dann allerdings auc wieder eine nicht betroffene KUrzwaffe ;)

Aber eine evtl. in D verbotene Kurzaffe,

< 6,3 mm, Zentralfeuer, mehrschüssig...

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