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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


Balu der Bär

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Nein, wie ich im ticker geschrieben habe, spiegelt das nur die Meinung von libe wieder. Das Gesetz selbst wird aber von der Kommission erlassen. Imco und libe erstellen vorschläge fürs Parlament. Noch ist da überhaupt nichts vom Tisch.

 

Beispielsweise sind im aktuellen draft von Imco noch immer befristete Lizenzen, b7 und medizinische tests enthalten.

 

EDIT: Die nächste Sitzung im IMCO ist voraussichtlich am 24. Mai 2016, 11.30 – 12.30 Uhr. Thema: Prüfung von Änderungsanträgen, aber keine Abstimmung wie im LIBE angekündigt. Vielleicht hat das ja eine andere Vorgehensweise. In dieser Sitzung wird sich rausstellen, welche Position der IMCO-Bericht zum Verbot von Anscheinswaffen und B7 annimmt! LIBE hat dem ja eine Absage erteilt, aber Ford hatte sich "offen für Vorschläge" gezeigt, nachdem GENVAL und die Kommission klargestellt haben, dass "irgendwas verboten werden muss".

Die Änderungsanträge sind übrigens nicht online.

Falls abgestimmt wird, mache ich hinterher wieder eine Zusammenfassung.

Bearbeitet von Kappa
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Moin Kollegen,

Hab ich heute von meiner Bundestagsabgeordneten bekommen, nachdem ich bereits dreimal nach einer klaren Stellungnahme der CDU zum Thema bat.

Endlich mal klare Worte und nicht dieses "Kipplaufwaffen"-Gesülze.

Beschluss der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 28. April 2016 zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (EU-Feuerwaffenrichtlinie)“

 

Die Kommission hat letztes Jahr einen „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen“ vorgelegt.

 

Auch wenn der Wunsch der Kommission nach einer raschen Beratung des Vorschlages vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Paris und Brüssel verständlich ist, bedarf dieser Vorschlag in wesentlichen Punkten noch einer grundlegenden Überarbeitung und Änderung.

 

Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Regelungen des deutschen Waffenrechts zum Umgang mit Schusswaffen zu den strengsten in den Mitgliedstaaten zählen und bereits einen hohen Schutz gewährleisten.

 

Zudem sind solche Änderungen abzulehnen, die die öffentliche Sicherheit nicht wirksam erhöhen oder zu einem Aufwand für Waffenbesitzer und Waffenbehörden führen, der in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen steht.

 

Zu bedenken ist weiterhin, dass wesentliche Regelungen des Vorschlages weit überwiegend in keinem Zusammenhang mit den von der Kommission genannten Terroranschlägen stehen, sondern vielmehr allgemeine waffenrechtliche Anliegen der Kommission aufgreifen.

 

Wesentliche Vorschläge der EU-Kommission sind vor diesem Hintergrund daher abzulehnen. Sie sind nicht geeignet, einen Mehrwert bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu erzielen und können auch nicht damit gerechtfertigt werden. Sie dienen nicht der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels, sondern belasten in erster Linie die vielen tausend Jäger und Sportschützen in unserem Land, die sich rechtstreu verhalten und durch den zusätzlichen und unnötigen bürokratischen Aufwand zudem die Behörden in Deutschland.

 

Dazu im Einzelnen:

 

• Das Waffengesetz sieht die Möglichkeit, ein fachmedizinisches oder fachpsychologisches Gutachten fordern zu können, bislang nur bei Zweifeln an der Eignung vor. Daneben ist ein ärztliches Attest zur Reife bei unter 25jährigen stets erforderlich, die mit großkalibrigen Waffen schießen wollen. Nach dem Vorschlag soll dagegen jede Erteilung und Verlängerung einer Waffenerlaubnis von einer medizinischen Untersuchung abhängen.

 

Die Einführung einer obligatorischen Pflicht zu medizinischen und psychologischen Untersuchungen für alle Erlaubnisinhaber ist strikt abzulehnen. Sie stellt die Mehrzahl der Legalwaffenbesitzer unter einen nicht gerechtfertigten Generalverdacht. Es ist vollkommen unklar, was im Einzelnen konkret untersucht werden soll. Die Aussagekraft solcher anlassunabhängiger Untersuchungen ist daher in Zweifel zu ziehen und steht in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Grundrechtseingriff.

 

• Nach dem Vorschlag soll jede Waffenerlaubnis auf höchstens fünf Jahre befristet werden. Dies hätte für Jäger und Sportschützen, vor allem in Kombination mit der Pflicht zu einer medizinischen Untersuchung für jede Erteilung oder Verlängerung einer Waffenerlaubnis, weitreichende Folgen. Eine solche Befristung von waffenrechtlichen Erlaubnissen auf fünf Jahre führt zu einer unangemessenen Belastung der Legalwaffenbesitzer wie auch der Vollzugsbehörden, ohne dass damit ein Sicherheitsmehrwert verbunden wäre und ist abzulehnen. Die in Deutschland ohnehin vorgesehene periodische Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen erreicht das gleiche Ziel bei einer weit geringeren Belastung für alle Beteiligten.

 

• Eine unangemessene Belastung insbesondere der Vollzugsbehörden ohne einen wesentlichen Sicherheitsgewinn entstünde auch durch die Verpflichtung der Erfassung unbrauchbar gemachter Waffen in den nationalen Waffenregistern. Auch dies würde angesichts der hohen Zahl der in Deutschland erstmals zu erfassenden unbrauchbaren Waffen einen enormen Aufwand bedeuten, ohne dass hieraus wirksame Vorteile erwachsen würden.

 

• Unverhältnismäßig wäre auch die Pflicht, Sammlerwaffen unbrauchbar machen zu müssen. Sie würde sich auf verbotene Waffen beschränken und damit auf solche, die gerade nicht im Besitz privater Sammler sein können, sondern von Museen und ähnlichen Einrichtungen. Eine Missbrauchsgefahr ist hier gering. Zudem haben diese Sammlerwaffen regelmäßig einen gewissen finanziellen oder kulturhistorischen Wert, so dass eine Unbrauchbarmachung auch einen nicht unerheblichen Wertverlust zur Folge haben könnte.

 

• Auch ein Verbot des Fernabsatzhandels erreicht nicht das von der EU-Kommission angestrebte Ziel und wird daher abgelehnt. So lange sicher ist, dass sowohl Veräußerer als auch Erwerber über die notwendigen Erlaubnisse verfügen, ist kein signifikanter Unterschied zum herkömmlichen Handel, insbesondere kein Sicherheitsrisiko, erkennbar.

 

• Das vorgeschlagene Verbot aller halbautomatischen Waffen, die wie Vollautomaten aussehen (sog Anscheinswaffen) bedarf noch einer eingehenden Prüfung, ob dieser Vorschlag tauglich ist, das Sicherheitsniveau in der Gemeinschaft zu heben. Eine vergleichbare Vorschrift in Deutschland ist bereits gescheitert und wurde 2003 ersatzlos gestrichen. Das Aussehen einer Waffe hat mit ihrer Gefährlichkeit grundsätzlich nichts zu tun. Es stellt sich daher die Frage, ob mit dieser Regelung ein relevanter Sicherheitsgewinn verbunden ist. Dies geht aus der Begründung des Richtlinienvorschlags jedenfalls nicht unmittelbar hervor.

 

Grundsätzlich enthalten die vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission zwar einige gute Ansätze, die geeignet sind, das Sicherheitsniveau in der Gemeinschaft zu heben. Zu nennen sind insbesondere die Einführung von technischen Mindeststandards für so genannte Salutwaffen sowie für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Auch ein weiterer Ausbau und perspektivisch die Vernetzung der Nationalen Waffenregister sind geeignet, die Sicherheit in der Europäischen Union zu stärken. Die oben genannten und abzulehnenden Regelungsvorschläge führen jedoch dazu, dass der Vorschlag in seiner jetzigen Fassung inakzeptabel und abzulehnen ist.

 

Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, diese grundlegenden Kritikpunkte in den Beratungen zu berücksichtigen und auf entsprechende Änderungen zu dringen.

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vor 6 Stunden schrieb detlef86:

 

Moin Kollegen,

 

Hab ich heute von meiner Bundestagsabgeordneten bekommen, nachdem ich bereits dreimal nach einer klaren Stellungnahme der CDU zum Thema bat.

 

Endlich mal klare Worte und nicht dieses "Kipplaufwaffen"-Gesülze.

 

Beschluss der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 28. April 2016 zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (EU-Feuerwaffenrichtlinie)“

 

 

 

Die Kommission hat letztes Jahr einen „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen“ vorgelegt.

 

 

 

Auch wenn der Wunsch der Kommission nach einer raschen Beratung des Vorschlages vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Paris und Brüssel verständlich ist, bedarf dieser Vorschlag in wesentlichen Punkten noch einer grundlegenden Überarbeitung und Änderung.

 

 

 

Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Regelungen des deutschen Waffenrechts zum Umgang mit Schusswaffen zu den strengsten in den Mitgliedstaaten zählen und bereits einen hohen Schutz gewährleisten.

 

 

 

Zudem sind solche Änderungen abzulehnen, die die öffentliche Sicherheit nicht wirksam erhöhen oder zu einem Aufwand für Waffenbesitzer und Waffenbehörden führen, der in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen steht.

 

 

 

Zu bedenken ist weiterhin, dass wesentliche Regelungen des Vorschlages weit überwiegend in keinem Zusammenhang mit den von der Kommission genannten Terroranschlägen stehen, sondern vielmehr allgemeine waffenrechtliche Anliegen der Kommission aufgreifen.

 

 

 

Wesentliche Vorschläge der EU-Kommission sind vor diesem Hintergrund daher abzulehnen. Sie sind nicht geeignet, einen Mehrwert bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu erzielen und können auch nicht damit gerechtfertigt werden. Sie dienen nicht der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels, sondern belasten in erster Linie die vielen tausend Jäger und Sportschützen in unserem Land, die sich rechtstreu verhalten und durch den zusätzlichen und unnötigen bürokratischen Aufwand zudem die Behörden in Deutschland.

 

 

 

Dazu im Einzelnen:

 

 

 

• Das Waffengesetz sieht die Möglichkeit, ein fachmedizinisches oder fachpsychologisches Gutachten fordern zu können, bislang nur bei Zweifeln an der Eignung vor. Daneben ist ein ärztliches Attest zur Reife bei unter 25jährigen stets erforderlich, die mit großkalibrigen Waffen schießen wollen. Nach dem Vorschlag soll dagegen jede Erteilung und Verlängerung einer Waffenerlaubnis von einer medizinischen Untersuchung abhängen.

 

 

 

Die Einführung einer obligatorischen Pflicht zu medizinischen und psychologischen Untersuchungen für alle Erlaubnisinhaber ist strikt abzulehnen. Sie stellt die Mehrzahl der Legalwaffenbesitzer unter einen nicht gerechtfertigten Generalverdacht. Es ist vollkommen unklar, was im Einzelnen konkret untersucht werden soll. Die Aussagekraft solcher anlassunabhängiger Untersuchungen ist daher in Zweifel zu ziehen und steht in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Grundrechtseingriff.

 

 

 

• Nach dem Vorschlag soll jede Waffenerlaubnis auf höchstens fünf Jahre befristet werden. Dies hätte für Jäger und Sportschützen, vor allem in Kombination mit der Pflicht zu einer medizinischen Untersuchung für jede Erteilung oder Verlängerung einer Waffenerlaubnis, weitreichende Folgen. Eine solche Befristung von waffenrechtlichen Erlaubnissen auf fünf Jahre führt zu einer unangemessenen Belastung der Legalwaffenbesitzer wie auch der Vollzugsbehörden, ohne dass damit ein Sicherheitsmehrwert verbunden wäre und ist abzulehnen. Die in Deutschland ohnehin vorgesehene periodische Überprüfung der Erlaubnisvoraussetzungen erreicht das gleiche Ziel bei einer weit geringeren Belastung für alle Beteiligten.

 

 

 

• Eine unangemessene Belastung insbesondere der Vollzugsbehörden ohne einen wesentlichen Sicherheitsgewinn entstünde auch durch die Verpflichtung der Erfassung unbrauchbar gemachter Waffen in den nationalen Waffenregistern. Auch dies würde angesichts der hohen Zahl der in Deutschland erstmals zu erfassenden unbrauchbaren Waffen einen enormen Aufwand bedeuten, ohne dass hieraus wirksame Vorteile erwachsen würden.

 

 

 

• Unverhältnismäßig wäre auch die Pflicht, Sammlerwaffen unbrauchbar machen zu müssen. Sie würde sich auf verbotene Waffen beschränken und damit auf solche, die gerade nicht im Besitz privater Sammler sein können, sondern von Museen und ähnlichen Einrichtungen. Eine Missbrauchsgefahr ist hier gering. Zudem haben diese Sammlerwaffen regelmäßig einen gewissen finanziellen oder kulturhistorischen Wert, so dass eine Unbrauchbarmachung auch einen nicht unerheblichen Wertverlust zur Folge haben könnte.

 

 

 

• Auch ein Verbot des Fernabsatzhandels erreicht nicht das von der EU-Kommission angestrebte Ziel und wird daher abgelehnt. So lange sicher ist, dass sowohl Veräußerer als auch Erwerber über die notwendigen Erlaubnisse verfügen, ist kein signifikanter Unterschied zum herkömmlichen Handel, insbesondere kein Sicherheitsrisiko, erkennbar.

 

 

 

• Das vorgeschlagene Verbot aller halbautomatischen Waffen, die wie Vollautomaten aussehen (sog Anscheinswaffen) bedarf noch einer eingehenden Prüfung, ob dieser Vorschlag tauglich ist, das Sicherheitsniveau in der Gemeinschaft zu heben. Eine vergleichbare Vorschrift in Deutschland ist bereits gescheitert und wurde 2003 ersatzlos gestrichen. Das Aussehen einer Waffe hat mit ihrer Gefährlichkeit grundsätzlich nichts zu tun. Es stellt sich daher die Frage, ob mit dieser Regelung ein relevanter Sicherheitsgewinn verbunden ist. Dies geht aus der Begründung des Richtlinienvorschlags jedenfalls nicht unmittelbar hervor.

 

 

 

Grundsätzlich enthalten die vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission zwar einige gute Ansätze, die geeignet sind, das Sicherheitsniveau in der Gemeinschaft zu heben. Zu nennen sind insbesondere die Einführung von technischen Mindeststandards für so genannte Salutwaffen sowie für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Auch ein weiterer Ausbau und perspektivisch die Vernetzung der Nationalen Waffenregister sind geeignet, die Sicherheit in der Europäischen Union zu stärken. Die oben genannten und abzulehnenden Regelungsvorschläge führen jedoch dazu, dass der Vorschlag in seiner jetzigen Fassung inakzeptabel und abzulehnen ist.

 

 

 

Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, diese grundlegenden Kritikpunkte in den Beratungen zu berücksichtigen und auf entsprechende Änderungen zu dringen.

 

 

Die können heute beschließen was sie wollen, wenn morgen Merkel daherkommt und ihnen befiehlt dem EU Vorschlag zuzustimmen heben die alle brav die Hand.

Und eins könnt ihr mir glauben, Merkel hat null Sympathie für den privaten Waffenbesitz.

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hier noch weitere Vorschläge: 

 

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2F%2FEP%2F%2FNONSGML%2BCOMPARL%2BPE-582.209%2B01%2BDOC%2BPDF%2BV0%2F%2FEN

 

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2F%2FEP%2F%2FNONSGML%2BCOMPARL%2BPE-582.208%2B01%2BDOC%2BPDF%2BV0%2F%2FEN

 

haben sich ja richtig Mühe gegeben im Finden kleinerer und größerer Verschärfungen. Man muss sich nur die Farbe der MEP  anschauen die Anträge eingebracht hat und kann gleich sagen obs positiv oder negativ wird

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vor 3 Stunden schrieb Turbo:

hier noch weitere Vorschläge: 

 

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2F%2FEP%2F%2FNONSGML%2BCOMPARL%2BPE-582.209%2B01%2BDOC%2BPDF%2BV0%2F%2FEN

 

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2F%2FEP%2F%2FNONSGML%2BCOMPARL%2BPE-582.208%2B01%2BDOC%2BPDF%2BV0%2F%2FEN

 

haben sich ja richtig Mühe gegeben im Finden kleinerer und größerer Verschärfungen. Man muss sich nur die Farbe der MEP  anschauen die Anträge eingebracht hat und kann gleich sagen obs positiv oder negativ wird

Ich werd mir das mal genauer ansehen, ob da noch andere Problemfälle auftauchen.

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vor 44 Minuten schrieb Speedmark:

Habe seit letzter Woche den Überblick leider verlohren.

Läufts GUT ?

 

merci

 

Die Entscheidung im LIBE ist ein gutes Signal aber im IMCO ist weiter alles offen inkl. vieler neuer größerer oder kleinerer Einschränkungen/Verbote/Auflagen. Es soll quasi die Dicke der Salamischeibe ausgelotet werden und die soll so groß wie möglich sein. Sehe ich nicht so positiv denn hier werden Dinge verboten/verschärft die kein Problem sind...

Bearbeitet von Turbo
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Kleiner persönlicher Hinweis an die Macher von all4shooters: Hört doch bitte auf, jeden eurer Artikel mit Bildern von ausschließlich jungen Frauen, die (KK)-Waffen halten, auszustatten. Das spiegelt absolut nicht die reale Verteilung der Schützen wieder und diskreditiert eure eigene Sache! Zeigt Bilder von m/w Schützen am Stand, Jäger im Feld, von mir aus m/w Person im Schlafanzug im Haus im SV Fall, Bilder von Museen für Wehrtechnik oder sonstwas. Zeigt, dass ihr eure Klientel richtig einschätzt. Wenn jemand solche Artikel liest, der nicht schon 100% bei unserer Sache ist, hält der euch für realitätsfern und damit eure Thesen und Artikel. Das ist genau so falsche und offensichtlich beeinflussende Verwendung von Bildern, wie der Spiegel Titel mit Frauke Petry vor Nazi-Hintergrund.

In Autowerbung werden auch nicht ständig junge Frauen am Steuer von Elektro-Motorrädern gezeigt, sondern Männer, die dicke Karossen bei Sonnenschein in italienischen Landschaften fahren. Das reale Zielpublikum halt.

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vor 19 Stunden schrieb Marder:

 

 

Die können heute beschließen was sie wollen, wenn morgen Merkel daherkommt und ihnen befiehlt dem EU Vorschlag zuzustimmen heben die alle brav die Hand.

Und eins könnt ihr mir glauben, Merkel hat null Sympathie für den privaten Waffenbesitz.

 

Mal ganz neutral ausgedrückt (ich bin auch kein Merkel-Fan):

Ich sehe andererseits auch keine besondere Motivation von Fr. Merkel, gegen den privaten Waffenbesitz zu Felde zu ziehen.

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vor 4 Stunden schrieb xamoel:

Right. Na hoffentlich gehen die Briten, und der ganze Mist bricht langsam zusammen.

 

Einen "Brexit" sehe ich nun nicht direkt als Kernschmelze.

Er könnte allerdings ein erster Riss im Glas sein, der sich ausbreitet... und irgendwann den ganzen EU-Glaspalast durchzieht.

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Am 13.5.2016 um 15:11 schrieb detlef86:

 

 

Hab ich heute von meiner Bundestagsabgeordneten bekommen, nachdem ich bereits dreimal nach einer klaren Stellungnahme der CDU zum Thema bat....

 

Beschluss der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 28. April 2016 zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (EU-Feuerwaffenrichtlinie)“

 

Der Beschluss ist nicht durchweg begeisternd - aber alles in allem geht er in die richtige Richtung.

 

Ein Hoffnungsschimmer.... Denn die EVP-/EPP-Fraktion insbesamt kann im EP über Mehrheiten bestimmen.  

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Merci erstmal!!'

 

Darüberhinaus muss ich Kappa uneingeschränkt Recht geben. Die Visuelle Darstellungen sind mir auch schon negativ aufgefallen. Sie sind meist Realitätsfern und treffen nicht den Punkt. Selbst der allgemeine Sportgeist sieht völlig anders aus.

Die Bebilderung aus dem Link könnte auch aus dem Otto-Katalog sein.

 

Ich habe mir übrigens mal unser CDU Oberhaupt im Ort "vorgenommen" und mit ihm eine Tasse Kaffee vereinbart. In diesem Gespräch möchte ich mal erfahren, wie oft er zur Sache bisher von Schützen und weiteren Bürgern angesprochen wurde.

Ich möchte seine persönliche Meinung wissen und wir er zu einem Verbot vom Sortgeräten von genau denen Bürgern steht, die ihn kürzlich gerade gewählt haben und ihn täglich beim Bäcker oder Aldi treffen.

Am Punkt angelangt, werde ich extra betonen das ich nur die Partei wählen werde, die mich als Schieß-Sportler schützt und nicht einschränkt oder gar enteignet.

 

Nun Gut, ich bin sehr gespannt wie es weitergeht und werde mich dennoch voll auf das Sportjahr mit meinen Halbautomaten Disziplinen konzentrieren. Vor allen freue ich mich auf die DM in Philippsburg und hoffe das wir uns voller Stolz bezüglich unseres Engagements in die Augen sehen können. Das wünsche ich mir!

 

Danke an Euch 

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vor 9 Stunden schrieb Kappa:

, statdessen will sie Halbautomaten, die zu Vollautomaten umgebaut wurden in Kat A aufnehmen, was m.W. der deutschen Lage entspricht.

 

 

Das entspricht NICHT der "deutschen Lage", da in der EU keine Zeitgrenze wie in DE (1945) gezogenm wird. Dadurch würden einige aktuell legale Waffen in DE zu Kat.A werden

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Mods, die letzten kleineren BEiträge und diese Unterhaltung können in den großen Thread. Ich antworte nur hier, damit es zusammen bleibt.

 

@Speedmark Na wenn GB aus der EU austritt, hat Vicky Ford keinen Sitz im Parlament mehr. Und da der Draft in IMCO ja teilweise die persönliche Stellung von ihr abbildet, könnte das schon katastrophal werden, wenn z.B. ein Linker als neuer Berichterstatter gewählt wird, wenn sie geht. Die Kommission sorgt da schon für.

 

@CZM52 und alle anderen: Vorsicht, genau lesen, was ich geschrieben habe! In DE gibt es legal Halbautomaten zu kaufen, die aus Vollautomaten umgebaut wurden (VA->HA).

In dem Amendmend steht EXPLIZIT, dass Vollautomatische Waffen, die aus halbautomatischen Waffen hergestellt wurden, verboten werden sollen (HA->VA). Ich wüsste jetzt nicht, dass man in DE vollautomatische Waffen kaufen darf, nur wenn sie früher mal halbautomatish waren, auch vor 1945.

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vor 10 Stunden schrieb Kappa:

 

PS: An alle, die sich den Brexit herbeisehnen, ...

 

sorry, wenn ich hier einhake - ich möchte nicht vom wichtigen thema ablenken - aber: die BREXIT-diskussion wird auf all das keinen einfluss haben, oder? schließlich wäre selbst bei einem positiven ergebnis (im sinne von einem JA) doch lediglich der auftrag an die politik gegeben über einen austritt ZU VERHANDELN? also nicht mehr. das ist nicht gleichbedeutend mit einem austritt...

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