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IGNORED

IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich


gunnerySergeant

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Wie im DWJ 08/2014 bereits berichtet, hat der neue Anwendungserlass zur Abgabenordnung dem IPSC-Schießen den Status als Sport aberkannt. Der Gesetzgeber bewertet diese Sportart als ein reines Kampfschießen das steuerlich nicht als gemeinnützig anerkannt werden kann.

Bei bestehenden, als gemeinnützig anerkannten Vereinen, wird das IPSC-Schießen als Satzungszweck übergangsweise bis zum 31.12.2015 nicht beanstandet. Wer nach diesem Stichtag das IPSC-Schießen immer noch als Satzungszweck aufführt, verliert die Anerkennung als gemeinnütziger Verein

Vereine, die nach dem 31.12.2015 neben den steuerlich unschädlichen Schießsportdisziplinen auch das IPSC-Schießen betreiben, verstoßen ab diesem Stichtag gegen das Gebot der Ausschließlichkeit. Auch dies führt zum Verlust der steuerlichen Gemeinnützigkeit.

:help::unknw:

http://www.dwj.de/magazin/schiesssport/details/items/ipsc-schiessen-noch-bis-zum-31122015-steuerlich-unschaedlich.html

Was da wer was genaueres. Im speziellen die BDS IPSC Funtionäre?

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Der Gesetzgeber bewertet diese Sportart als ein reines Kampfschießen das steuerlich nicht als gemeinnützig anerkannt werden kann.

Dieser Satz ist natürlich Quatsch, denn bei der Maßnahme handelt es sich ja nicht um ein "Gesetz", sondern um einen Erlass der Länderfinanzministerien.

Das relevante Gesetz wäre das WaffG, das explizit das Bundesverwaltungsamt zur Prüfung der Konformität von Schießsportordnungenmit und den sportlichen Charakter derselben beauftragt. Das BVA hat damals im Zulassungsverfahren lange und intensiv geprüft und dem IPSC eben diesen sportlichen Charakter letztlich schriftlich beschieden.

Selbstverständlich wird der BDS mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und durch alle Instanzen für eine Rücknahme dieser vollkommen unsinnigen und einzig und allein politisch motivierten Entscheidung kämpfen.

Bearbeitet von Jürgen Tegge
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Vereine, die nach dem 31.12.2015 neben den steuerlich unschädlichen Schießsportdisziplinen auch das IPSC-Schießen betreiben, verstoßen ab diesem Stichtag gegen das Gebot der Ausschließlichkeit. Auch dies führt zum Verlust der steuerlichen Gemeinnützigkeit.

Nicht strikt genommen "falsch", aber total schief und irreführend.

Natürlich kann auch nach dem 1.1.2016 auf dem Vereinsschießstand weiterhin IPSC geschossen werden. Es schießt dann aber nicht der Verein, sondern der individuelle Schütze für sich, oder die IPSC-Gruppe.

Carcano

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Sie versuchen's auf immer neue Arten und Weisen.

Einem international betriebenen Sport die Gemeinnützigkeit aberkennen zu wollen, weils einem nicht passt: :bad:.

Mein politisches Statement dazu:

Der IPSC KW SuRT ist abgelegt - LW kommt im April. Für's erste Match hab' ich mich angemeldet.

Habe die Ehre

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Der vorläufige Plan bei uns ist, wir spalten unseren kleinen Verein zum 01.01.16. Der IPSC schiessende Teil unser Mitglieder wird eine eigene kleine Gruppierung, die sich selber finanziert und keine Mittel mehr aus dem Mutterverein mehr erhält oder in Anspruch nimmt. Wir werden zusehen, das alle Gelder 1:1 umgelegt werden und unsere beiden kleinen Matches ebenfalls nur Selbstragend ohne jede Gewinnerzielung ausgeübt werden, so das wir nur noch einen Steuerlich uninteressanten Betrag in der Kasse haben am 31.12.2016. Es wird eine Menge Mehraufwand geben für die kleiner Absplitterung und vor allem Mehrkosten, die von den IPSC'lern zusätzlich zum Mutterverein zu tragen sind. Dann hoffen wir, das evtl. Klagen Erfolg haben und wir das nicht mehr als zwei drei Jahre so durchziehen müssen. Für den Verein ist diese Aufsplittung nicht gut, unterschiedliche Trainingzeiten, getrennte Kassen, da wird etwas zerlegt was wir in Jahrelanger Kleinarbeit aufgebaut und zusammen gefügt haben.

Variante zwei, falls doch Mehrheitlich durchsetzbar, wir pfeifen auf die Gemeinnützigkeit. Darüber muss aber erst auf der Jahreshauptversammlung abgestimmt werden.

Unsere IPSCler wollen jedoch nicht und werden auch nicht aufgeben so lange es noch Mittel und Wege gibt, diesen schönen Sport auszuüben. Jetzt schauen wir erst mal gespannt auf das was uns der Verband noch empfiehlt und wie andere das Vorhaben ab 01.01.2016 umsetzen. Unserem Verband werden wir natürlich auch die Treue halten und weiterhin fleissig an den LM's und DM's teilnehmen. Das eine oder ander LevIII Match müssen wir evtl. aus Kostengründen im ersten Jahr links liegen lassen aber das wird sich alles finden. Bis dahin allen IPSC'lern noch ein letztes tolles letztes Sportjahr zu den alten Konditionen.

DVC

Christo

Bearbeitet von christo
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Davon habe ich auch schon gelesen/gehört nur was bedeutet den die "Entziehung" der "Gemeinnützigkeit" für den

einzelnen Ipsc´ler im sportlichen Alltag ?

Da sich Veranstaltungen nun selber tragen müssen, kann es zu höheren Startgelder kommen. Der Sportler muss nun selbst das Verbrauchsmaterial zahlen. Es kann nicht mehr über den Verein abgerechnet werden. Der IPSC'ler schiesst nicht mehr für den Verein, sondern für sich selbst. etc.etc

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Verstehe , und was hat XY bewogen diese "gemeinnützigkeit" für ipsc zu streichen .... bzw. war IPSC da das einzige oder gabs da noch weitere

"Sportarten" usw denen das in dem Zuge gestrichen wurde ?

2. Anerkennung des IPSC - Schießens als Sport i.S.d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO,

Verfügung der OFD Frankfurt am Main vom 07.03.2014 S 0171 A - 180 - St 53

HMdF-Erlass vom 05.03.2014 - S 0171 A - 219 - II44 -

Ich bitte hinsichtlich der Frage, ob es sich beim IPSC-Schießen (International Practical Shooting Confederation) um eine gemeinnützigkeitsrechtlich begünstigte Sportart handelt folgende auf Bund- Länder- Ebene abgestimmte Auffassung zu vertreten:

IPSC-Schießen ist keine steuerbegünstigte Sportart i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO. Der AEAO zu § 52 Nr. 6 S. 2 wurde entsprechend um das IPSC-Schießen ergänzt (vgl. BMF-Schreiben vom 31.01.2014 (ofix: KStG/5/233)).

Grund hierfür ist, dass die Förderung der Allgemeinheit auf geistigem und sittlichem Gebiet zu verneinen ist (§ 52 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AO). Wie auch bei Paintball bzw. Gotcha steht das wettkampfmäßige Kriegsspiel durch das Nachstellen kriegsähnlicher Situationen im Vordergrund.

Bei bestehenden steuerbegünstigten Körperschaften wird das IPSC-Schießen als Satzungszweck übergangsweise bis zum 31. Dezember 2015 nicht beanstandet. Sollten Körperschaften nach dem 31. Dezember 2015 weiterhin das IPSC-Schießen als Satzungszweck verfolgen, kommt eine Steuerbegünstigung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in Betracht.

Hinweis der OFD Frankfurt:

Ich bitte die betroffenen als gemeinnützig anerkannten Körperschaften vor dem 31.12.2015 von dieser Rechtsauffassung zu unterrichten (z.B. im Rahmen der Veranlagung / Anlage zum Freistellungsbescheid). Körperschaften, die nur das IPSC-Schießen betreiben können letztmals für das Jahr 2015 als gemeinnützig anerkannt werden. Schützen- und Schießsportvereine, die auch das IPSC-Schießen betreiben verstoßen nach dem 31.12.2015 gegen den Grundsatz der Ausschließlichkeit (§ 56 AO), wenn das IPSC-Schießen weiterhin neben den übrigen ("unschädlichen") Schießsportarten betrieben wird. Da das IPSC-Schießen bei Schützen- und Schießsportvereine in vielen Fällen nicht aus der Satzung ersichtlich sein wird, sind die Tätigkeitsberichte dahingehend zu überprüfen. In Zweifelsfällen sollen solche Schützen- und Schießsportvereine einen kurzen Hinweis betreffend dem IPSC-Schießen erhalten.

http://www.vereinsbesteuerung.info/schuetzenverein.htm

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"Wie auch bei Paintball bzw. Gotcha steht das wettkampfmäßige Kriegsspiel durch das Nachstellen kriegsähnlicher Situationen im Vordergrund."

Genau das hat das BVA geprüft und für nicht gegeben eingestuft (ganz im Gengensatz zum Paintball und Gotcha). Sonst hätte es natürlich keine Genehmigung im Sinne des WaffG gegeben.

Wer das jetzt abweichend "befunden" hat, ist entweder fahrlässig oder vorsätzlich inkompetent.

Im Übrigen würde eine so rigorose Einschätzung auch Biathlon, alle 4 Jahre der Deutschen olympisches Lieblingskind, gefährden, denn das ist (bei entsprehender Böswilligkeit in der Bewertung) wettkampfmäßiges "Gebirgsjägerschießen".

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Der Ursprung von Biathlon liegt in Skandinavien.

Dort hat das Militär Vergleichswettkämpfe mit Skilanglauf und Schießen veranstaltet.

Die Russen haben das dann später auch ordentlich zu spüren bekommen.

Das hat mit Böswilligkeit in der Bewertung nichts zu tun.

Das Biathlon ein Militärsport ist, ist ein Fakt.

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Deshalb starten die ja auch nicht mehr in Uniform und großkalibrig mit Ordonanzgewehren.

Biathlon ist eine sportliche Abstraktion von dem, was mal Gebirgsjägerschießen war. Genau wie IPSC eine sportliche Abstraktion von dem ist, was mal Verteidigungsschießen war. Beide Disziplinen sind mittlerweile Hochleistungssportarten, die mit ihrer Herkunft so nichts mehr zu tun haben.

Warum gibt es eigentlich keine Online-Petition zu dem Thema?

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Ach, lasst doch den Petitionsquatsch. Wenn du etwas helfen willst, dann unterstütze die Rechtsstreitigkeiten des BDS. Der Verband macht mehrere finanzgerichtliche Prozesse anhängig. Professionell eben.

Carcano

Gibt es ein Spendenkonto oder wie kann man helfen? Spendet, bevor der Euro garnix mehr wert ist!

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