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IGNORED

IPSC-Schießen noch bis zum 31.12.2015 steuerlich unschädlich


gunnerySergeant

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Bravo ist die Wertungszone, die so verdächtig nach einem Kopf aussieht und deshalb beim IPSC inzwischen weltweit verschwunden ist. Ähnliches gilt ja auch für den Classic Popper.

OK, das heißt bei uns metrisches Ziel. Ist auch bei USPSA definitiv nicht weltweit verschwunden sondern das übliche Ziel.

Ich hoffe aber einmal, daß Du auch im Kopf stets die Alpha-Zone triffst. :lol: (Wird bei uns vom RO als "Two Alpha the hard way" usw. gerufen.)

Werden als nächstes Schachfiguren verboten, deren Form grob an Personen oder Pferde erinnert? Die Theorie, daß ein Pferdeschänder vom Springer im Schachspiel verführt worden sei, ist wohl ungefähr genauso gehaltvoll wie die, daß das metrische Ziel irgendjemanden zu Gewalt gegen Personen inspiriert habe.

Bearbeitet von Proud NRA Member
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...

Ich hoffe aber einmal, daß Du auch im Kopf stets die Alpha-Zone triffst. :lol: (Wird bei uns vom RO als "Two Alpha the hard way" usw. gerufen.)

...

Hmm, hier stoße ich auf meine fremdsprachlichen Schranken. Erläuter mal bitte.

Apropos Schranken. Ich lebe nun mal im Lande der geistigen und gesetzlichen Schranken, weshalb alles IPSC-ähnliche aber, für mich jedenfalls, ansprechendere reines Wunschdenken ist.

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Hmm, hier stoße ich auf meine fremdsprachlichen Schranken. Erläuter mal bitte.

Die Zone um die Augen ist, genau wie das Zentrum des Ziels, mit "A", also "Alpha" markiert. Um den Schützen und die Squad wissen zu lassen, daß die Punkte auf die schwierige Art, also mit einem Treffer in die winzige Augenzone, erzielt wurden, ist es recht üblich, sie als "Alpha the hard way", also "A-Treffer auf die schwierige Art" zu rufen. Nebenbei, Bravo und Charlie haben seit Unzeiten genau den gleichen Punktwert.

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Auf's Wesentliche eingedampft:

.....

NEIN! Du bist wohl auf dem Holzweg. Wenn das so einfach wäre, wie Du glauben machen willst, wäre es schön; aber hier liegt das Problem leider woanders. Man kann mit "Teilnehmerlisten" wohl kaum "die Förderung der Allgemeinheit auf geistigem und sittlichem Gebiet" nachweisen.

Das Zitat im "Kästchen" deines Beitrags ist m.E. nach nicht zielführend sondern leitet sogar völlig in die Irre! Das mit der "körperlichen Ertüchtigung" ist nämlich (hier) irrelevant. Dies mag auch HBM (s.o. #87) als Antwort dienen.

Es kommt auch nicht darauf an, mit einem IPSC-Verein auch "andere" gemeinnützige Zwecke zu verfolgen, denn bereits ein nicht gemeinnütziger Zweck in der Satzung führt zum Verlust der Gemeinnützigkeit.

Es kommt auch nicht darauf an, ob IPSC "schlecht" ist (vgl. o. #86), sondern darauf, dass IPSC - angeblich - eine Voraussetzung (s.u.) für die Bejahung der Gemeinnützigkeit fehlt.

Nochmal:

Es geht m.E. nach vielmehr um Folgendes:

Die Finanzverwaltung behauptet:

"IPSC-Schießen ist keine steuerbegünstigte Sportart i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO."

Die Begründung der Finanzverwaltung dafür lautet:

"Grund hierfür ist, dass die Förderung der Allgemeinheit auf geistigem und sittlichem Gebiet zu verneinen ist (§ 52 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AO)"

Hiergegen ist nun - möglicherweise in jedem Einzelfall gesondert - vorzugehen. Im Erfolgsfalle eines Verfahrens wäre dann der Versuch zu unternehmen, das Ergebnis eines finanzgerichtlichen Verfahrens Dritter dann auch für sich selbst (als Spender) oder den eigenen Verein (zur Erlangung der Freistellungsbescheinigung) nutzbar zu machen.

Bis dahin ist, angesichts der zu erwartenden Verfahrensdauer, der ordnungspolitische Zweck der "Ideenschmiede", nämlich den IPSC-Vereinen die positiven wirtschaftlichen Effekte zu rauben, aber bereits eingetreten. Das will natürlich keiner hören.

Bearbeitet von webnotar
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...

Die Begründung der Finanzverwaltung dafür lautet:

"Grund hierfür ist, dass die Förderung der Allgemeinheit auf geistigem und sittlichem Gebiet zu verneinen ist (§ 52 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AO)"

...

Apropos Holzweg.

Abgabenordnung (AO)

§ 52 Gemeinnützige Zwecke

(1) Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. ...

plus Gründe aus Absatz 2

Wie kommt es, du als juristisch Vorgebildeter zitierst nur zwei von drei Alternativen und verknüpfst die unzulässig per und?

PS.:

Bis dahin ist, angesichts der zu erwartenden Verfahrensdauer, der ordnungspolitische Zweck der "Ideenschmiede", nämlich den IPSC-Vereinen die positiven wirtschaftlichen Effekte zu rauben, aber bereits eingetreten. Das will natürlich keiner hören.

Wer will nicht hören? Wir wissen das! Aber ist das irreversibel? Ich glaube nicht.

Bearbeitet von SchwererReuther
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...

Wie kommt es, du als juristisch Vorgebildeter zitierst nur zwei von drei Alternativen und verknüpfst die unzulässig per und?

....

Nicht maulen!

Hättest Du #13 und meinen Beitrag sorgfältig gelesen, wüsstest Du:

Ich habe lediglich den Inhalt der Verfügung der OFD Frankfurt am Main (im Auszug) wiedergegeben. Deshalb habe ich das auch als Zitat durch "" erkennbar gemacht.

Zu Deinem P.S.:

Für die Vergangenheit, also die Zeit ab 1.1.2016 bis zu einem vielleicht erfolgreichen Änderungserlass, halte ich das in der Tat für irreversibel, auch wenn sich die steuerliche Beurteilung des Sachverhaltes "IPSC" durch die Finanzverwaltung nach erfolgreichem Beschreiten des Rechtsweges ändern sollte.

Bearbeitet von webnotar
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Wer will nicht hören? Wir wissen das! Aber ist das irreversibel? Ich glaube nicht.

Die Frage ist doch eher was in den x Jahren passiert bis das mal geklärt ist. Ich fürchte, dass IPSC bis dahin schlicht ausgetrocknet ist, da für die Masse der Schützen irgendwann ein finanzielles Limit erreicht ist und nicht jeder seinen Kindern die Nutella streicht um auf ein IPSC-Match zu fahren. Die gleiche Frage wird sich auch auf Vereinsebene stellen, wenn die "paar IPSC-Hansel" in grösseren Vereinen plötzlich die Kosten für IPSC Training / Stände allein tragen müssen, da sonst der Gesamtverein die Gemeinnützigkeit riskiert.

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Das Zitat im "Kästchen" deines Beitrags ist m.E. nach nicht zielführend sondern leitet sogar völlig in die Irre! Das mit der "körperlichen Ertüchtigung" ist nämlich (hier) irrelevant. Dies mag auch HBM (s.o. #87) als Antwort dienen.

Nochmal:

Es geht m.E. nach vielmehr um Folgendes:

Die Finanzverwaltung behauptet:

"IPSC-Schießen ist keine steuerbegünstigte Sportart i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO."

Die Begründung der Finanzverwaltung dafür lautet:

"Grund hierfür ist, dass die Förderung der Allgemeinheit auf geistigem und sittlichem Gebiet zu verneinen ist (§ 52 Abs. 1 und Abs. 2 S. 1 AO)"

Aber gerade weil die Finanzverwaltung sich das nicht in jedem Einzelfall nach Gutdünken überlegen soll, gibt's §52 (2), worin Punkt 21. ganz klar festlegt, daß die Förderung des Sports, speziell inklusive Schach, als Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichen Gebiet anerkannt ist. Das Schießen nach IPSC- oder ähnlichen Regeln hat eindeutig alle Merkmale eines Sportes. Es treffen sich regelmäßig Menschen um in einem Spiel nach einem festgelegten Regelwerk den Gewinner in einer Prüfung zu ermitteln, die Genauigkeit, Kraft, und Geschwindigkeit prüft.

Solange diese Verordnung nicht geändert wird ist Sport gemeinnützig--und wenn der Sport irgendeinem Amtsschimmel noch so anstößig vorkommt. Das trifft genauso übrigens zu, wenn es z.B. um die Gemeinnützigkeit einer Religion nach Punkt 2 geht, wo ebenfalls die Finanzbehörde nicht zu prüfen hat, ob die geförderte Religion auch die wahre Religion ist, die wirklich zu Frieden und sittlicher Hebung führt. Die reine Eigenschaft als Religion, und mag sie noch so anstößig sein, ist vollkommen ausreichend.

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Aber gerade weil die Finanzverwaltung sich das nicht in jedem Einzelfall nach Gutdünken überlegen soll, gibt's §52 (2), worin Punkt 21. ganz klar festlegt, daß die Förderung des Sports, speziell inklusive Schach, als Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichen Gebiet anerkannt ist. Das Schießen nach IPSC- oder ähnlichen Regeln hat eindeutig alle Merkmale eines Sportes. Es treffen sich regelmäßig Menschen um in einem Spiel nach einem festgelegten Regelwerk den Gewinner in einer Prüfung zu ermitteln, die Genauigkeit, Kraft, und Geschwindigkeit prüft.

Solange diese Verordnung nicht geändert wird ist Sport gemeinnützig--und wenn der Sport irgendeinem Amtsschimmel noch so anstößig vorkommt. Das trifft genauso übrigens zu, wenn es z.B. um die Gemeinnützigkeit einer Religion nach Punkt 2 geht, wo ebenfalls die Finanzbehörde nicht zu prüfen hat, ob die geförderte Religion auch die wahre Religion ist, die wirklich zu Frieden und sittlicher Hebung führt. Die reine Eigenschaft als Religion, und mag sie noch so anstößig sein, ist vollkommen ausreichend.

Die Realität ist leider anders. Gesetz sagt A bzw ist unbestimmt formuliert; Verwaltungsanweisung (hier für die AO) sagt B (legt aus). Damit ist B auf jeden Fall für alle damit befassten Staatsdiener im Rahmen ihrer Arbeit verbindlich anzuwenden. Der Bürger / Steuerpflichtige kann das akzeptieren oder sich an ein Gericht wenden (hat auf jeden Fall erst mal die A....karte). Wie es (und vor allem wann) ausgeht .....?

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  • 2 Monate später...
  • 10 Monate später...

Ich möchte ja nicht nörgeln ABER ich hab grad 3x LIII Matche für zwei Personen bezahlt und irgendwie

ist das nicht so ganz wenig was da nun verbucht wird.

 

Da kam dann bei mir die Frage hoch wie steht es denn um die zurückerhaltung der Gemeinützigkeit und

wie hand habt Ihr das ganze so ohne Nettoeinkommen im akademischen Bereich ?

 

Gut die einen machen Helfer , die anderen RO , der nächste Verkauf und andere wiederum online Handel

von Wiederlader Zeugs etc pp das ist eine Möglichkeit aber gut das kann ja auch nicht die Lösung sein für ALLE und vorallem

die Druchschnittsverdiener mal abgesehen davon kostet das (noch mehr) Zeit da der Tag nur 24 STD hat

muß auch Zeit für die Familie und andere nötige Dinge bleiben.

 

 

ps: Danke MOS Guenter für deine stabilen Preise auch nach dem Mwst bla blub.

 

 

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Am 6/4/2015 um 09:13 schrieb Zerberus:

Die Realität ist leider anders. Gesetz sagt A bzw ist unbestimmt formuliert; Verwaltungsanweisung (hier für die AO) sagt B (legt aus). Damit ist B auf jeden Fall für alle damit befassten Staatsdiener im Rahmen ihrer Arbeit verbindlich anzuwenden. Der Bürger / Steuerpflichtige kann das akzeptieren oder sich an ein Gericht wenden (hat auf jeden Fall erst mal die A....karte). Wie es (und vor allem wann) ausgeht .....?

 

In dieser Hinsicht ist das Gesetz aber eigentlich nicht unbestimmt formuliert. Ein Sport, bei dem nach einem festgelegten Regelwerk und unter Bewegung der Genaueste, Stärkste und Schnellste bestimmt wird, DVC eben, ist nach dem Gesetz gemeinnützig, Punkt. Streiten kann man sich bei nicht-physischen "Sportarten" wie Skat, wo man einerseits Gleichbehandlung mit dem Schach fordern könnte, andererseits sich auf den Standpunkt stellen könnte, daß die Behandlung von Schach eben als besonderes Privileg zu sehen ist, das vor dem Hintergrund des kalten Krieges gewährt wurde. Im Schießsport gibt es noch weniger eine Frage als anderswo, weil eine mit großem Aufwand behördlich genehmigte Sportordnung vorliegt, die dazu noch speziell an deutsche Befindlichkeiten angepasst wurde.

 

Wie steht's denn eigentlich? Klagt wer, hoffentlich mit vereinten Kräften und gutem Anwalt?

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vor 13 Stunden schrieb christo:

@2011 Jack ich hand habe das so, das ich mein Maximales Limit das ich mir für Startgebühren pro Jahr gesetzt habe nicht überschreite= weniger Matches.

 

Machen die Startgebühren denn neben Fahrt- und Munitionskosten überhaupt so einen großen Teil der Kosten aus?

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vor 24 Minuten schrieb Proud NRA Member:

 

Machen die Startgebühren denn neben Fahrt- und Munitionskosten überhaupt so einen großen Teil der Kosten aus?

 

Präzieser müßte die Frage eigentlich lauten: Machen die seit Anfang 2016 erhobenen Mehrkosten (bei den Startgebühren) neben den Fahrt- und Munitionskosten so einen großen Teil der Kosten aus?

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Ich verstehe nicht, warum man die Matches nicht ganz einfach anders ausschreibt und damit die ganze Geschichte im Sande verlaufen lässt.

Dynamisches Schießen ist ebenfalls SpO konform und kann nach Regeln der IPSC durchgeführt werden.

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