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IGNORED

Mal wieder: Gelbe WBK voll, Amt will neue Bedürfnisbescheinigung


Jochen.

Empfohlene Beiträge

Es geht nicht darum was der SB will sondern was Gesetz sagt.

Eben. Und die waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG wurde eben bereits - auf nachgewiesener Bedürfnisgrundlage - erteilt.

Wer vor diesem Hintergrund als Behördenvertreter nun einen erneuten Bedürfnisnachweis fordert, der hat entweder die rechtlichen Grundlagen nicht verstanden, oder er will sie vorsätzlich nicht verstehen... Das Letztere ist noch bedenklicher.

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Frag ihn doch mal, wo im Gesetz steht daß die Erlaubnis nur für 8 Waffen gilt?

Der Vordruck kommt von der Bundesdruckerei. Und die hat nicht die Befugnis, Gesetze oder gesetzesgleiche Regelungen zu erlassen. Die wollten bloß keine Klorollen als WBK ausliefern.

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ich habe gerade mit dem zuständigen SB des hess. Innenministeriums telefoniert und

Er wird mir eine kurze Stellungsnahme per Mail zukommen lassen

im vorab meinte Er nach 15min Gesetzes- und Vorschriftslesung gäbe es aus

Seiner Sicht nichts was eine erneute Bedürfnisausstellung hergäbe bei voller gelber WBK

Bearbeitet von baer42
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§ 14.4 die Stelle "unbefristete Erlaubnis" mit dieser Begründung schrifftlich beantragen und im gleichen Schriftstück im Fall der Ablehnung einen

"rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid" fordern.

Dieses zwingt den SB in der möglichen Ablehung den Rechtsgrund für seine Entscheidung zu erklären.

Sollten Sätze wie "nach seiner Rechtsauslegung" fallen, sofort Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, in Deutschland legen nur Richter das Recht aus ;-)

my2Cent

SBT

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§ 14.4 die Stelle "unbefristete Erlaubnis" mit dieser Begründung schrifftlich beantragen und im gleichen Schriftstück im Fall der Ablehnung einen

"rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid" fordern.

Dieses zwingt den SB in der möglichen Ablehung den Rechtsgrund für seine Entscheidung zu erklären.

Sollten Sätze wie "nach seiner Rechtsauslegung" fallen, sofort Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, in Deutschland legen nur Richter das Recht aus ;-)

Eine schriftliche Ablehnung reicht aus (der "rechtsmittelfähige Ablehnungsbescheid" ist nichts anderes, der Begriff bringt den SB aber zum Schmunzeln); eine Mündliche reicht auch, ist aber schwerer zu "bearbeiten". Die Ablehnung ist uU kostenpflichtig.Ein "das mache ich nicht" bedeutet in der Praxis häufig "nimm Deinen Antrag zurück, sonst kostet es Geld". Die DA-Beschwerde ist der falsche Rechtsbehelf, richtig wäre als formloses Mittel die FA-Beschwerde -wird aber schon richtig ausgelegt werden. In Deutschland legen alle Rechtsanwender das Recht auch aus.

Bearbeitet von dkp3011
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ähm, die vollständig richtige währe "förmlicher rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid" ,

die Kosten würde ich vorbehaltlich "bis zur Klärung der Sachlage" leisten, auch dieses schriftlich im gleiche Schreiben.

Und im Falle der überinstanzlich nachgewiesenen irtümlichen Auslegung der Rechtslage ist die DA-Beschwerde DAS Mittel weil Strafe
für persönliches Unwissen oder Sturheit, beides darf einem Sachbearbeiter niemals zugestanden werden.

Sollte eine föderale Verfahrensanweisung zur Begründung herangezogen werden, Waffenrecht eben auch §14. WaffG ist Bundesrecht und kann und darf nicht durch föderale Rechtsregelung gebeugt oder gebrochen werden.

wer sich nicht wehrt lebt verkehrt, SB's sind meine Angestellten, nicht meine Freunde . . . .

SBT

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ähm, die vollständig richtige währe "förmlicher rechtsmittelfähiger Ablehnungsbescheid" ,

die Kosten würde ich vorbehaltlich "bis zur Klärung der Sachlage" leisten, auch dieses schriftlich im gleiche Schreiben.

Und im Falle der überinstanzlich nachgewiesenen irtümlichen Auslegung der Rechtslage ist die DA-Beschwerde DAS Mittel weil Strafe

für persönliches Unwissen oder Sturheit, beides darf einem Sachbearbeiter niemals zugestanden werden.

Sollte eine föderale Verfahrensanweisung zur Begründung herangezogen werden, Waffenrecht eben auch §14. WaffG ist Bundesrecht und kann und darf nicht durch föderale Rechtsregelung gebeugt oder gebrochen werden.

Ähm...nö. Aber es ist typisch deutsch, dass der Bürger sich unbedingt "amtlich" ausdrücken will. Weder ist der Begriff richtig, noch die Kostensache und die Dienstaufsicht kümmert sich nicht um fachliche Fragen. Aber hey, trotzdem viel Spaß.

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Hallo Jochen

du oder dein Bekannter haben die Erlaubnis nach 14.4.

Also kauf dir eine Waffe, die nach 14.4 geht, fülle das Formblatt aus und lass es zusammen mit der Gelben deinem SB innerhalb 14 Tagen zukommen. Dann ist er am Zuge. Wenn er meint, du musst ein neues Bedürfnis anbringen, soll er das in einem widerspruchsfähigen Bescheid dir mitteilen. Leicht verdientes Geld für einen Fachanwalt.

Steven

.....und wer darf den Fachanwalt dann bezahlen???

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Vielleicht findet man hier die nötige Rechtsgrundlage für die neue WBK.

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Aktuelles/1_Waffenverwaltungsvorschrift_22_03_2012.pdf

Unter §10 ist einiges beschrieben zur WBK.

Bei uns ist es kein Problem, Karte voll, wird die nächste angefangen!

Eine weitere WBK hat nichts gekostet, wurde mit dem Eintrag bezahlt, 12, 78€ Eintrag mit Karte!

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Ich glaube in der Verordnung steht, daß man auf Wunsch für jede Waffe eine eigene WBK ausgestellt bekommt. Mach das in Zukunft so, dann soll er mal argumentieren warum plötzlich nach 8 Waffen Schluß sein soll.

EDIT:

Gefunden, steht auch im §10.

Bearbeitet von Fyodor
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.....und wer darf den Fachanwalt dann bezahlen???

Hallo

normalerweise derjenige, der das Verfahren verliert. Ich gehe mal davon aus, dass der SB auf seinem Standpunkt beharrt und nicht gleich klein beigiebt. Kosten spielen für den keine Rolle. zahlt ja sowieso der Steuerzahler. Also ist die Klage notwendig. Und wer verliert bezahlt.

Steven

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.....und wer darf den Fachanwalt dann bezahlen???

Hallo

normalerweise derjenige, der das Verfahren verliert. Ich gehe mal davon aus, dass der SB auf seinem Standpunkt beharrt und nicht gleich klein beigiebt. Kosten spielen für den keine Rolle. zahlt ja sowieso der Steuerzahler. Also ist die Klage notwendig. Und wer verliert bezahlt.

Steven

Im Zivilrecht kannst du auf deinen.Anwaltskosten aber auch sitzen bleiben. Und da ist das Problem. Da kommt das neue Bedürfnis billiger. Deshalb isset nett, so was alleine Belegen zu können.

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Wie und woraus stellt sich der Beitrag zusammen?

Das Saarland arbeitet noch nach der alten Kostenverordnung, noch in DM. Da kommen so lustige Gebühren wie 12,78 Euro für einen Eintrag noch her. Diese Verordnung hat keinen Punkt " Folge WBK", sondern nur den Punkt : Ausstellung einer Sportschützen WBK....also gehen einige Ämter, meins in SLS zb ,hin und rufen den Preis für eine neue WBK auf , wenn die alte nur " voll " ist. Weil sie ja eine " Ausstellen ". Dies war ein Punkt meiner 2011 gestellten Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde. Bezgl des geforderten Bedürnisses bekam ich von Herrn Bouillon recht, an den Gebühren dafür konnte er aber nichts machen, da dies laut der alten Verordnung so vorgesehen war. Er gab mir zwar dahingehend recht das dies für den Verwaltungsakt des einfachen ausfüllens einer neuen WBK zu viel ist und versprach dies per Erlass im Saarland zu ändern......das ist aber anscheinend nicht passiert. Da ich nicht lange nach der Entscheidung meiner Beschwerden einen Herzinfarkt hatte ( nein, nicht weil mich mein SB so aufregte) habe ich das aber nicht weiter verfolgt. Das mach ich dann wenn die nächste gelbe voll ist.......................

....berechnet wir der Aufwand. Und der ist gleich

Genau das war meine Argumentation, unterlegt mit einigen Entscheidungen in dieser Richtung. Wie sich Gebühren zusammensetzen sollen ( müssen?).

Ich hätte dagegen klagen können, ja. Ausgang Ungewiss...........aber der Infarkt hat mich dann doch etwas kürzer treten lassen. Sollen sich andere auch mal wehren.....aber nein, die bringen heute noch Bedürnisnachweise zu ihren SB`s....ich dachte mein Vorgehen hätte sich im kleinen Saarland herumgesprochen, zumal es damals hier auch breitgetreten wurde.

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@PetMan: Stimmt. für mich ist MZG zuständig. Die hatten meinen Antrag für knapp 70 € auf die große Schleife geschickt , so als ob ich einen Erstantrag gestellt hätte. Inkl. Bedürfnisnachweis vom Verband, also das Komplettpaket.

Dies wurde auch fällig als ich mir eine zweit 22er Sportpistole beantragte, plus der Hinweis das ich die bestehende veräußern sollte.

Weiß von einem Kollegen das SLS es auf die Lockere handhabt und einfach einen jungfräulichen Gelben Lappen aus der Schublade nimmt und in den Drucker steckt. Ferdisch.

Wen du dieses Schreiben findest würde ich mich freuen wen du es mir zukommen lassen könntest. :-)

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Weiß von einem Kollegen das SLS es auf die Lockere handhabt und einfach einen jungfräulichen Gelben Lappen aus der Schublade nimmt und in den Drucker steckt. Ferdisch. :-)

SLS hat vor 2011 auch ein Bedürfnis verlangt, erst seit ich mich wehrte nicht mehr. Die Anweisung dazu kam aus dem Innenministerium von der Fachaufsichtsbehörde und erging meines Wissens an ALLE Sb im Saarland, also auch MZG

Und bei der SpoPi ist das was anderes, wir reden hier von gelben, nicht grünen...............

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