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IGNORED

Mal wieder: Gelbe WBK voll, Amt will neue Bedürfnisbescheinigung


Jochen.

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Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei für einen Schützenkollegen zu recherchieren.

Sein neuer SB ist der Meinung, man brauche eine neue Bedürfnisbescheinigung, wenn man ein Folgedokument der gelben WBK benötigt.

Hier gibt es schon den ein oder anderen Thread dazu, doch bisher nichts handfestes.

Gibt es denn Gerichtsurteile darüber auf die man sich beziehen könnte? Was ich so gelesen habe war, dass es zwar zu Schriftverkehr zwischen Anwalt und Amt gekommen ist, allerdings erfolgte dann scheinbar immer eine Einigung und es kam leider zu keinem verwertbaren Gerichtsurteil.

Die AWaffV scheint nichts zu dem Thema beizutragen und die WaffVwV befasst sich leider nicht mit diesem Punkt. Wo könnte man sonst noch ansetzen?

Schonmal danke!

Gruß Jochen

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Dies ist leider in unserem Kreis aus so üblich das man eine neue Bedürfnisbescheinigung braucht.

Dies ist kein großes Problem, kostet nur mal 10€ extra und braucht einge Wochen Zeit.

Sinn macht es keinen. Nur wieder ne kleine Hürde.

Hätte man kein Bedürfnis so müsste man doch eigentlich alles vorhandene abgeben, oder?

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Wo im Gesetz oder anderem amtlichen Dokument steht das? Was anderes hilft ihm leider wahrscheinlich nicht weiter.

Dreimal darfst du raten was als Antwort kommt, wenn man lediglich mit "bei dem SB von Schütze xy ist es aber anders" kommt.

Daher wäre ja auch ein Gerichtsurteil sehr hilfreich.

Bearbeitet von Jochen.
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welches Bundesland? In Hessen gibt es eine Verwaltungsvorschrift an die sich auch ein SB halten muss.

Einfach mal beim Regierungspräsidium anrufen und zu der zuständigen Person verbinden lassen.

Man braucht nicht immer einen Anwalt und Gericht, viele Dinge sind schon geregelt und irgendwo dokumentiert!

Nach dem die Verwaltungsvorschrift vom RP Mitarbeiter dem SB vorgelegt wurde, war dieser ganz kleinlaut und hat gemacht was ich wollte, hat nicht mal was gekostet, nur die Gebühr für den Eintrag.

Bearbeitet von vorwerk
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Bei mir wurde kein neues Dokument ausgestellt ohne erneuten Bedürfnisnachweis.

Hatte schon was neues eingekauft, ging zum anmelden fristgerecht zum Amt und bekam die Info das sie nicht einfach so einen neuen gelben Lappen für mich bedrucken. Der Kauf sei kein Problem da sie ja Bescheid wüssten und den Erwerb vermerkt hätten.

Das beste ist aber, das sie mir vorab schon mal das neue Dokument ausstellten sobald ich diesen Bedürfnisnachweis vorlegen konnte.

Dann nämlich ging die Maschinerie den kompletten Gang als ob ich einen Erstantrag stellte und kostete schlappe 70€ plus den säumigen Eintrag.

Schön, gelle?

Für den Fall wäre es nicht schlecht speziell diese Verwaltungsvorschrift parat zu haben.

So wie ich das sehe liegt es nicht am SB sondern eine Tür weiter. Da hat wohl dessen Vorgesetzter das so beschlossen.

Hat da bitte wer eine .pdf oder was handliches zu dem Thema das er gerne teilen möchte?

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ein Gesetz sagt aus "was" geregelt wird, eine Vorschrift sagt aus "wie" es geregelt wird.

Im WaffG steht auch nicht drin was zu tun ist wenn die WBK voll, verloren, zerissen, leer oder sonst was ist.

Hier habe ich eine Verwaltungsvorschrift zum WaffG gefunden, allerdings nichts direkt zu dem aktuellen Fall,

immerhin steht in Punkt 10.12 drin, was zu tun ist wenn die WBK unleserlich geworden ist...

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCEQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.verwaltungsvorschriften-im-internet.de%2Fbsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm&ei=bCKTVOivN4rAPIf4gcgC&usg=AFQjCNFCY8Bk9eZ8QiPqrOVI8xs3CxXSAw&sig2=_hz7C7PE4DuhB7egyMxiDg&bvm=bv.82001339,d.ZWU

Seit der Förderalismusreform ist die Ausgestaltung der Verwaltungsvorschriften Ländersache, daher in der LV oder beim zuständigen RP anrufen.

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: und wie überzeugt man den jungen SB davon, dass die Erlaubnis nicht das einzelne Dokument darstellt?

gar nicht, musst Du auch nicht. Wenn Du was erreichen willst, musst Du ein paar Stockwerke höher anklopfen!

Das wird sich auch langfristig auf eure Beziehung auswirken, er wird in Zukunft wissen, dass er Dich nicht verschaukeln kann!

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Wo im Gesetz oder anderem amtlichen Dokument steht das? Was anderes hilft ihm leider wahrscheinlich nicht weiter.

Hallo Jochen

du oder dein Bekannter haben die Erlaubnis nach 14.4.

Also kauf dir eine Waffe, die nach 14.4 geht, fülle das Formblatt aus und lass es zusammen mit der Gelben deinem SB innerhalb 14 Tagen zukommen. Dann ist er am Zuge. Wenn er meint, du musst ein neues Bedürfnis anbringen, soll er das in einem widerspruchsfähigen Bescheid dir mitteilen. Leicht verdientes Geld für einen Fachanwalt.

Steven

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Man kann dem Sb sagen oder zeigen was man will, wenn er nicht will dann will er nicht- Meiner wollte erst nachdem er aus dem Innenministerium einen Brief bekam das er zu wollen hat.Als Überschrift in dem Brief Stand " Fachaufsichtsbeschwerde ". Alternative wäre ein Klage gewesen. So wars billiger. Das war 2011 glaube ich. Daher die Frage an dich, Shooty22: Du bist auch aus dem Saarland, wenn ich es richtig deute ist MZG für dich zuständig. Ruft mal bei Herrn Boullion im Innenministerium an und bittet darum dem SB den Sachverhalt nochmal nahe zu legen. Angeblich wurde in einer Besprechung unter den saarländischen SB`s die Anweisung erteilt einfach eine neue WBK auszustellen. Zur Not suche ich dir mein Exemplar der Fachaufsichtsbeschwerde raus und scanne und schicke es dir. Hilft aber nur im Saarland, in BW sollte es aber so auch möglich sein. Für uns hier kostet es dadurch die 10 Euro für unseren Verband weniger, gegen die volle Gebühr habe ich damals nämlich nichts machen können. Allerdings hatte Herr Boullion mir versprochen das ebenfalls zu ändern.......hat er wohl nicht gemacht......................

LG

Peter

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Dokument voll --> neues Dokument ohne Bedürfnisbescheinigung.

Du kannst das schreiben bis zum Sankt Nimmerleinstag. Wenn der SB nicht will dann will er nicht. Dann kann man 2 Dinge tun. 1.machen was er verlangt oder 2. dagegen vorgehen, dann aber offiziell . Also Klage oder Fachaufsichtsbeschwerde. Meiner hat selbst auf Anrufe der Fachaufsichtsbehörde nicht reagiert, erst nach Monaten auf das Ergebnis der Fachaufsichtsbeschwerde. Und berufen hat er sich immer auf " die laut "14 Abs.4 erforderliche Bedürnisbescheinigung des Verbandes"und " unterschiedliche Rechtsauffassungen des Ministeriums und ihm ". Hab ich alles schriftlich von ihm bekommen..............

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Du kannst das schreiben bis zum Sankt Nimmerleinstag. Wenn der SB nicht will dann will er nicht...

Einfach so wie in #13 vorgeschlagen. Es geht nicht darum was der SB will sondern was Gesetz sagt. Dies Machtspielchen von Beamten kommt doch nur, weil sie glauben das Hefter selbst in der Hand zu haben: das ist ein Irrtum.

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welches Bundesland? In Hessen gibt es eine Verwaltungsvorschrift an die sich auch ein SB halten muss.

Einfach mal beim Regierungspräsidium anrufen und zu der zuständigen Person verbinden lassen.

hast Du mal einen Link zu dieser Vorschrift?

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Einfach so wie in #13 vorgeschlagen.

Jepp, genau so hab ich es gemacht. Und bekam eine WBK mit der Auflage, die laut §14 Abs4 geforderte Bedürfnisbescheinigung bis zum xx.xx.2011 zu erbringen. Dauerte Monate bis ich ich über die Instrumente Dienst - und Fachaufsichtsbehörde recht bekommen habe was das Bedürfnis angeht.Wie viel das im kleinen Saarland Wert ist zeigt Shootys Aussage, das es in seinem Kreis immer noch so gehandhabt wird, obwohl ich sicher weiß das es eine Anweisung an ALLE SB im Saarland gibt dies nicht zu tun.

Sich zu wehren lohnt sich, mache ich schon mein ganzes Leben lang. Und habs seit der Zeit auf meinem Amt leichter................komischerweise. Aber etwas wo ich auf den Goodwill des SB angewiesen bin werde ich da nie mehr bekommen. Aber das was mir zusteht schon, dafür werde ich Sorge tragen !

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