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IGNORED

Munitionskontrolle im DSB - Wiedergewinnen von Explosivstoffen?


frosch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

In der aktuellen Sportordnung des DSB sind Munitionskontrollen für die Disziplinen "2.19 Pistole/Revolver ( 2.53/2.59/ 2.55/2.58)" vorgesehen.

2.19.1 Munition

...

Munitionskontrolle/ Munitionsprüfung
Der Schießleiter oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter ist berechtigt, aus dem Munitionsvorrat jedes
Schützen bis zu sechs Patronen zur Kontrolle zu entnehmen.
Die Munitionsprüfung erfolgt durch das Wiegen von Geschossen und die Messung der Mündungs-
geschwindigkeit von Schüssen, die aus der Waffe des kontrollierten Schützen abgefeuert wurden. Es
werden bis zu drei Schüsse abgegeben.

...

Um das Geschossgewicht der Munition zu ermitteln wird in der Wettkampfpraxis die Munition delaboriert.

Dies ist sprengstoffrechtlich als "Wiedergewinnen von Explosivstoffen" zu klassifizieren.

Gewöhnlich sind §27 Erlaubnisse in der Regel so gefasst, das der Umgang -ausgenommen das Herstellen- mit Treibladungsmitteln zum Laden und Wiederladen von Patronenmunition genehmigt wird. Diese Erlaubnisse beinhalten nicht die Erlaubnis zum Wiedergewinnen von Explosivastoffen aus nicht selbst geladener/wiedergeladener Munition.

Wie stellt der DSB bzw seine Landesverbände sicher, dass die Prüfer über die erforderliche Genehmigung verfügen? Laut Auskunft unserer Landesbehörde gibt es landesweit nicht eine einzige §27 Genehmigung, die das Wiedergewinnen von Explosivstoffen aus nicht selbstgeladener Munition erlauben würde...

Bundesweit kenne ich persönlich eine handvoll §7 Erlaubnisinhaber die das dürfen. Aber das war es dann schon....

Wie läuft es denn nun? legal, illegal, scheissegal? Oder läuft doch alles ganz korrekt?

Mir ist es ein Rätsel.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Der grösste Lump im Land ist der Denuntiant.

Schön das du solche Fragen hast.

Geschrieben

Nun, wenn allenthalben von LWB ja immer wieder das korrekte Einhalten der gesetzlichen Vorschriften seitens der Behörden gefordert wird, so erachte ich diese Frage - rein rechtlich gesehen- als durchaus legitim und diskussionswürdig.

Geschrieben

Moin!

In der aktuellen Sportordnung des DSB sind Munitionskontrollen für die Disziplinen "2.19 Pistole/Revolver ( 2.53/2.59/ 2.55/2.58)" vorgesehen.

2.19.1 Munition

...

Munitionskontrolle/ Munitionsprüfung

Der Schießleiter oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter ist berechtigt, aus dem Munitionsvorrat jedes

Schützen bis zu sechs Patronen zur Kontrolle zu entnehmen.

Die Munitionsprüfung erfolgt durch das Wiegen von Geschossen und die Messung der Mündungs-

geschwindigkeit von Schüssen, die aus der Waffe des kontrollierten Schützen abgefeuert wurden. Es

werden bis zu drei Schüsse abgegeben.

...

Um das Geschossgewicht der Munition zu ermitteln wird in der Wettkampfpraxis die Munition delaboriert.

Dies ist sprengstoffrechtlich als "Wiedergewinnen von Explosivstoffen" zu klassifizieren.

Gewöhnlich sind §27 Erlaubnisse in der Regel so gefasst, das der Umgang -ausgenommen das Herstellen- mit Treibladungsmitteln zum Laden und Wiederladen von Patronenmunition genehmigt wird. Diese Erlaubnisse beinhalten nicht die Erlaubnis zum Wiedergewinnen von Explosivastoffen aus nicht selbst geladener/wiedergeladener Munition.

Wie stellt der DSB bzw seine Landesverbände sicher, dass die Prüfer über die erforderliche Genehmigung verfügen? Laut Auskunft unserer Landesbehörde gibt es landesweit nicht eine einzige §27 Genehmigung, die das Wiedergewinnen von Explosivstoffen aus nicht selbstgeladener Munition erlauben würde...

Bundesweit kenne ich persönlich eine handvoll §7 Erlaubnisinhaber die das dürfen. Aber das war es dann schon....

Wie läuft es denn nun? legal, illegal, scheissegal? Oder läuft doch alles ganz korrekt?

Mir ist es ein Rätsel.

Gruß,

frogger

Na denn, gut, dass der FROSCH ne Maske hat....

Wohl dem, der sich dabei was denkt...

Main ja nuhr - Horst

Geschrieben

Um das Geschossgewicht der Munition zu ermitteln wird in der Wettkampfpraxis die Munition delaboriert.

Dies ist sprengstoffrechtlich als "Wiedergewinnen von Explosivstoffen" zu klassifizieren.

Wird die Munition denn delaboriert, um Explosivstoffe wiederzugewinnen (was eine Weiter- bzw. Wiederverwendung impliziert)?

Oder wird die Munition delaboriert, um das Geschossgewicht zu ermitteln?

Geschrieben

:munky2: hola amigos,

dann will ich auchmal "Korinthen kakerei " beitreiben...was macht man mit dem Kehrricht -teilweise unverbranntes Pulver- vor ben Schützenstand.oder ist das kein gewinnen von Treibladungsmittel? ICH MAG KEIN(E) GRÜN(E).

Und will der DSB jetzt auch dem Waffentransport prüfen?... :rtfm: der HINWEIS -auf Ausschreibungen- über den gesetzeskonformen Transport ist genauso blödsinnig! Waffenbesitzer sind die best überprüften und gestzestreuen Bürger!!!

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben

Wiedergewinnen impliziert für mich auch verwerten. Das ist ja nicht beabsichtigt, die Pulverreste wandern als Stickstoffdünger in den Garten oder ins Klo.

Geschrieben

Die Frage vom Frosch ist durchaus berechtigt, ist mir auch schon öfter durch den Kopf gegangen.

Jeder, der Fabrikmuni oder nicht von sich selber wiedergeladene Mun kalt delaboriert, handlet illegal.

Dabei isses Wurst, ob man nur dien Geschosse gewinnen will oder eben das Pulver, das eine geht ohne das andere schwerlich.

Böse Menschen könnten dem Kontrollierenden da ganz schnell nen Strick draus drehen, dann isser alles los.

Klar, wo kein Kläger, da kein Richter, aber man bedenke nur, wie stinkig einer werden kann, wenn er ein DQ bekommt, weil seine Mun eben grad nicht den MIP schafft.

Bei meinem Wiederladerkurs damals wurden auch ein paar Leute ausgebildet und geprüft, um die Berechtigung zu erhalten, Pulver zu vernichten. Darunter auch Polizeibeamter, die den Kurs vom Dienstherren bezahlt bekommen haben.

Ich würde mir jedenfalls VOR dem Wettkampf die Berechtigung des Kontrollierenden zeigen lassen, ohne die bekommt er keine Mun von mir. Wenner dann den Dicken macht, hat er ein Problem. Das sollte mal im DSB geklärt werden und entsprechend berechtigte Personen sollten dann auch ausgebildet werden. Wird ja aus ständig auf dem Schießleiter rumgeritten, ohen den ja angeblich kein vorschriftsmäßiges Schießen stattfinden kann, wiel is ja ganz fürchterlich ungesetzlich.

Geschrieben

moin,

1. nicht nur der dsb kontrolliert munition.

2. in den erlaubnissen nach 27 die ICH kenne steht auch......vernichten... mit drin.

3. aufgrund dieser "bedenken" als schütze eine munitionskontrolle ablehmen - logisch.......

4. am deutschen wesen soll die welt genesen !

ich geh jetzt arbeiten - hoffentlich behalte ich mein frühstück bei mir !

handgunner

Geschrieben

Moin!

Der liebe Gott sieht alles aber er petzt nicht...

Was der Munitionsbesitzer zu Hause macht, bekommt in der Regel nur er selber mit.

In seltenen Fällen, wenn er zu dämlich war... Weisen Sachverständige ihm nach, was er da getrieben hat (Stichwort: Tagging mit seltenen Erden)

Auf den Wettkämpfen guckt aber jeder zu und sieht es.

Das ist wie die offene Auspuffanlage am Mopped. Fährt sich gut, bis die Rennleitung kommt.

Meiner Meinung nach Wissen die Leute doch garnicht, was sie da auf den Wettkämpfen tun. Die Landesverbände sind meiner Meinung nach fahrlässig untätig. Klar, der Untergang des Abendlandes ist damit nicht zu befürchten aber wenn es denn irgendwann einmal Plopp sagt, stehen die Wettkampfleiter und Helfer ganz allein im Regen.

Aber vielleicht hat ja auch alles seine Ordnung, deswegen frage ich ja nur... Ich weiß ja auch nicht alles.

Und im Fall des Falles an einer ggfs. rechtswidrigen Praxis festzuhalten, nur weil man das schon Jahre lang so gemacht hat, kann es ja auch nicht sein. Und in so einem Fall ist es ja auch ein Leichtes entweder die Sportordnung der Rechtslage anzupassen oder für die Wettkampfleiter die passenden Genehmigungen einzuholen.

Und was den Kehricht anbelangt, ist die Sache bei den Standgenehmigungen, die ich kenne, klar geregelt: Eine fachkundige Person hat diese unter Beachtung der berufsgenossenschaftlichen und abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen. Hier ist es auch nach Auffassung der Genehmigungsbehörde kein "Wiedergewinnen", weil das Zeug ja schon auf dem Boden liegt und als gefährlicher Abfall gilt. Im Netz findet sich dazu einiges bei den BGen und Ämtern für Arbeitsschutz.

Und ja, ich gönne dem DSB seine Munitionskontrolle. Aber als Wettkampfteilnehmer habe ich schon den Wunsch, dass es auch richtig gemacht wird, wenn da praktisch jeder zugucken kann.

frogger

Geschrieben

M....

Dies ist sprengstoffrechtlich als "Wiedergewinnen von Explosivstoffen" zu klassifizieren.

...

frogger

Nein, ist es nicht!

Da die Prüfer das Pulver nicht zu dem Zweck entnehmen ("dient"), eigene Patronen damit zu laden, sondern die Entnahme lediglich der Kontrolle dient, läuft alles ganz korrekt.

Hat carcano schonmal irgendwo gepostet.

Wer will, kann's ja suchen.

Geschrieben

Nein, ist es nicht!

...

Hat carcano schonmal irgendwo gepostet.

Wer will, kann's ja suchen.

Mit Tante Google habe ich leider nix gefunden...

Wäre ja schön, wenn es so ist. Aber gerade bei uns hat die Genehmigungsbehörde eine klare Meinung zu dem Thema.

frogger

Geschrieben

2. in den erlaubnissen nach 27 die ICH kenne steht auch......vernichten... mit drin.

Siehe ->

Gewöhnlich sind §27 Erlaubnisse in der Regel so gefasst, das der Umgang -ausgenommen das Herstellen- mit Treibladungsmitteln zum Laden und Wiederladen von Patronenmunition genehmigt wird. Diese Erlaubnisse beinhalten nicht die Erlaubnis zum Wiedergewinnen von Explosivastoffen aus nicht selbst geladener/wiedergeladener Munition.

Wiedergewinnen und Vernichten aus selbst geladener Munition ist da dann mit drin.

§3 SprengG

...der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten, Wiedergewinnen, Aufbewahren, Verbringen, Verwenden und Vernichten sowie innerhalb der Betriebsstätte den Transport, das Überlassen und die Empfangnahme dieser Stoffe, außerdem die weiteren in § 1 Abs. 4 Nr. 4 bezeichneten Tätigkeiten...

frogger

Geschrieben

Mensch Leutz ladet Eure Mun den Anforderungen den jeweiligen Sportordnungen entsprechend und zwar nicht nur im DSB und es braucht auch keiner Bammel vor der Mun-Kontrolle zu haben. Wie mir scheint, ist das hier das Hauptproblem.

Gruß

Markus

Geschrieben

Wie mir scheint, ist das hier das Hauptproblem.

das glaube ich eher nicht.

Ich bin bis jetzt bei jedem entsprechenden Wettkampf zu Muni-Kontrolle ausgelost worden und hatte nie Probleme. Trotzdem habe ich mir die Frage im Stillen auch schon gestellt. Aber wie schrieb schon einer vorher: wo kein Kläger da kein Richter. Geht aber mal was schief, ist das Geheule groß und alle Oberschlauen werden dann sagen: "das hätte man auch schon vorher wissen und bedenken müssen!"

Vielleicht kann der Schütze unter Aufsicht sein Patronen ja selbst delaborieren?

Geschrieben

Wer Großkaliber in Röhren schießt und dann diese Röhren auch mal im Quartal ausfegt weiß wie viel Schwarzpulver Reste zusammen kommen!

Nun ja, in diesem Verein wird meistens Vorderlader geschossen und so haben die meisten eine Schwarzpulverberechtigung und ich hatte mir daher über die Verwertung keine Gedanken gemacht. :focus:

Werde mir aber künftig Gedanken machen, wenn ich die Toilette auf dem Stand benutze, falls dort auch noch Proben entnommen werden sollten!

Geschrieben

... Trotzdem habe ich mir die Frage im Stillen auch schon gestellt....

Die Frage ist ja auch berechtigt.

Aber überleg Dir doch mal im stillen: "Würde das BKA eine SpO genehmigen, in der zu illegalem Handeln aufgerufen wird?"

Das BKA handelt eher restriktiver asl nötig, nicht?

Geschrieben

Da die Prüfer das Pulver nicht zu dem Zweck entnehmen ("dient"), eigene Patronen damit zu laden, sondern die Entnahme lediglich der Kontrolle dient, läuft alles ganz korrekt.

Damit ist eigentlich alles gesagt.

Man könnte allenfalls noch sagen, dass derjenige, der fremde Munition delaboriert und das TLP verwendet, einer o.g. Erlaubnis bedarf. Ist aber genauso überflüssig wie die Frage an sich, da offensichtlich.

Geschrieben

Aber überleg Dir doch mal im stillen: "Würde das BKA eine SpO genehmigen, in der zu illegalem Handeln aufgerufen wird?"

Das BKA handelt eher restriktiver asl nötig, nicht?

Das BKA? Du meinst das BVA, oder?

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