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IGNORED

Munitionskontrolle im DSB - Wiedergewinnen von Explosivstoffen?


frosch

Empfohlene Beiträge

Finde ich sowiso realistischer... So kann sehr einfach sichergestellt werden, dass wenn Magnum gefordert ist, auch wirklich Magnum drin ist....

Stimmt, es wird halt warm delaboriert...

kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du das Prinzip und den Ablauf der Impulsmessungen nicht so ganz erfasst hast.

sollte mir allerdings die Ironie Deiner Beiträge entgangen sein, bitte ich um Entschuldigung (temporäre rot-grün Schwäche).

gruß alzi

Edit: .................L E T Z T E R U N D E *klingeling*

Bearbeitet von alzi
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Hi !

>kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du das Prinzip und den Ablauf der Impulsmessungen nicht so ganz erfasst hast.

Oh, sei Dir versichert, habe ich. Und ich habe sie auch schon oft genug über mich ergehen lassen. Nur hatte ich die Tatsache übersehen, daß das Geschossgewicht ja auch in die Berechnung der Geschossenergie eingeht.

Grmpfl. Kommt davon, wenn man zum Nachtisch zuviel Kuchen isst... Das Neuron vom Dienst kann halt nur die Verdauung steuern oder nachdenken, aber nicht beides gleichzeitig... :laugh:

> sollte mir allerdings die Ironie Deiner Beiträge entgangen sein, bitte ich um Entschuldigung (temporäre rot-grün Schwäche).

Nein, war eigentlich ernst gemeint, aber trotzdem: No offence taken....

Grüße,

Robert.

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Es geht ja in diesem Diskussionsfaden nicht nur um die MIP-Prüfung. Hier lesen viele Wiederlader mit, die ohne viel Aufhebens Fabrikmunition delaborieren, um an die Nichtpulver-Komponenten zu kommen - ein Tun, das sehr böse Folgen haben kann (sprengstoffrechtlich). Wenn der Fall vor dem Richter landet, ist ein Fachanwalt wie "carcano" eine gute Wahl.

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na dann beglückwünsch ich mal das Thema, dass es so toll durchgehalten hat!

... und "uns", ist ja auch nicht einfach, sich zu einem so diffizielen Themenkomplex, derart knapp zu artikulieren....

.. ganz ehrlich... ich hätte mit bedeutend mehr Beiträgen gerechnet..... ;)

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Och kann ja noch kommen...

Aber "eigentlich " kann es ja nur 2 Meinungen geben.

Und über die kann man natürlich trefflich diskutieren. Trotzdem steht meine Meinung hierzu nach wie vor.

Gruß

Markus

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Hier lesen viele Wiederlader mit, die ohne viel Aufhebens Fabrikmunition delaborieren, um an die Nichtpulver-Komponenten zu kommen - ein Tun, das sehr böse Folgen haben kann (sprengstoffrechtlich).

Durch was sollen diese "böse Folgen" zum Tragen kommen. Nur mal ein paar Beispiele:

1. mir geht das Wiedergewinnungsverbot knapp vorbei und ich sammele das Pulver der delaborierten Patronen in einer alten Pulverdose. Die Hülsen (weil Berdanzündung) entsorge ich und die Geschosse stopfe ich auf meine Eigenlaborierung. Ich habe dann eine Pulverdose mit Nxxx beschriftet und fragwürdigem Inhalt. Das prüft ohne Anlass keiner. Macht aber auch kein Wiederlader. Warum auch. Man kann mit dem Zeugs einfach nichts anfangen.

2. Gleiches Beispiel; nur sammle ich das Pulver nicht. Ich vernichte es gleich. Ich delaboriere also nicht zum Zweck der Wiedergewinnung sondern schütte das Zeug ins Klo, verbrenne es oder dünge damit meine Blumen. Das prüft auch keiner. Das ist das gleiche Vernichten als würde ich selbst geladene Munition delaborieren weil ich mir über den Inhalt (Pulversorte) nicht mehr wirklich sicher bin. Das sollte nicht vorkommen - kommt aber sicher ab und zu vor.

Was spll eine Fabrikladung so außerordentlich machen, dass ich als Inhaber einer 27-er Erlaubnis damit nicht das Gleiche machen kann wie mit meinen Eigenlaborierungen? Dieses "Wiedergewinnen" zielt meiner Meinung nach mehr auf Zeitgenossen, die mangels Erwerbserlaubnis für Treibladungspulver den Inhalt von dubiosen Munitionsresten oder Übminition für ihre Zwecke erneut verwenden wollen.

Manfred

.

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and the Party goes on...

mal ehrlich: ist irgendwem nur EIN Fall bekannt, wo das Delaborieren ibs. zur Munkontrolle bei Wettkämpfen, aber auch allgemein, behördlich beanstandet wurde ?

Gruß

Markus

Bearbeitet von swh006
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Durch was sollen diese "böse Folgen" zum Tragen kommen. Nur mal ein paar Beispiele:

1. mir geht das Wiedergewinnungsverbot knapp vorbei und ich sammele das Pulver der delaborierten Patronen in einer alten Pulverdose. Die Hülsen (weil Berdanzündung) entsorge ich und die Geschosse stopfe ich auf meine Eigenlaborierung. Ich habe dann eine Pulverdose mit Nxxx beschriftet und fragwürdigem Inhalt. Das prüft ohne Anlass keiner. Macht aber auch kein Wiederlader. Warum auch. Man kann mit dem Zeugs einfach nichts anfangen.

2. Gleiches Beispiel; nur sammle ich das Pulver nicht. Ich vernichte es gleich. Ich delaboriere also nicht zum Zweck der Wiedergewinnung sondern schütte das Zeug ins Klo, verbrenne es oder dünge damit meine Blumen. Das prüft auch keiner. Das ist das gleiche Vernichten als würde ich selbst geladene Munition delaborieren weil ich mir über den Inhalt (Pulversorte) nicht mehr wirklich sicher bin. Das sollte nicht vorkommen - kommt aber sicher ab und zu vor.

Was spll eine Fabrikladung so außerordentlich machen, dass ich als Inhaber einer 27-er Erlaubnis damit nicht das Gleiche machen kann wie mit meinen Eigenlaborierungen? Dieses "Wiedergewinnen" zielt meiner Meinung nach mehr auf Zeitgenossen, die mangels Erwerbserlaubnis für Treibladungspulver den Inhalt von dubiosen Munitionsresten oder Übminition für ihre Zwecke erneut verwenden wollen.

Manfred

.

Ja, nicht nur carcano gefällt es, sondern auch mir, der gerne + lustvoll mit seinen historischen Waffen schießt.

Aber mach das mal einem SprengG-Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin auf der unteren Verwaltungsebene klar.

@shw006: Behördliche Beanstandungen dieser schwierigen Materie gibt es nicht (oder vielleicht doch), weil SB auf der Vollzugsebene alle Nischen, Unklarheiten, Lücken, Ungeregeltheiten, technische Besonderheiten des WaffG, des SprengG und einschlägiger Gesetzes nicht kennen, unrichtig kennen, unvollständig kennen, angstvoll restriktiv, furchtsam liberal, vielleicht auch unwissentlich vollziehen oder einfach überlastet sind, weil sie noch nebenbei das Jagdrecht, das Fischereirecht und manch anderes Recht vollziehen müssen. Das Nationale Waffenregister tut noch ein Übriges, die unteren Waffenbehörden zu belasten.

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@shw006: Behördliche Beanstandungen dieser schwierigen Materie gibt es nicht (oder vielleicht doch), weil SB auf der Vollzugsebene alle Nischen, Unklarheiten, Lücken, Ungeregeltheiten, technische Besonderheiten des WaffG, des SprengG und einschlägiger Gesetzes nicht kennen, unrichtig kennen, unvollständig kennen, angstvoll restriktiv, furchtsam liberal, vielleicht auch unwissentlich vollziehen oder einfach überlastet sind, weil sie noch nebenbei das Jagdrecht, das Fischereirecht und manch anderes Recht vollziehen müssen. Das Nationale Waffenregister tut noch ein Übriges, die unteren Waffenbehörden zu belasten.

Deswegen ist die ganze Chose ja auch besser bei den Gewerbeaufsichtsämtern / Landesämtern für Arbeits- und Umweltschutz an kompetenter Stelle aufgehoben. So, wie es bei uns im Saarland noch ist. Ich wüßte nicht, daß da Änderungen in der Zuständigkeit geplant wären. Nichts gegen die SB auf den Waffenbehörden, aber das ist wirklich nicht deren ureigenstes Metier.

Wie Du richtig geschrieben hast, sind die mit ihren jetzigen Aufgaben schon ziemlich gut ausgelastet, so ist auch mein Eindruck, wenn ich mal da vorbeischaue.

Gruß

Markus.

Bearbeitet von Winzi
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