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Munitionskontrolle im DSB - Wiedergewinnen von Explosivstoffen?


frosch

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Opferschutz?

Scheint ein Fremdwort geworden zu sein!

War nie ein richtiges Wort und hat im Strafprozess auch nichts zu suchen. Gerade DU solltest das wissen. Die "chinesische Kugelbombe" war ein Feuerwerkskörper. Nicht ungefährlich aber der Schreiber will mit seiner schamlosen Übertreibung einfach nur polemisieren -und der Pöbel steigt mit ein.

Nach allen Regeln der Kunst wurde Johannes E. vor Gericht entlastet: nicht vorbestraft, „ohne Tötungsabsicht“, nie als „Krawallmacher“ aufgefallen.

Zwar nicht nach allen Regeln der Kunst aber wichtige Punkte für die Strafzumessung wurden berücksichtigt.

BTW: Das ist so was von OT.

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War nie ein richtiges Wort und hat im Strafprozess auch nichts zu suchen. Gerade DU solltest das wissen. Die "chinesische Kugelbombe" war ein Feuerwerkskörper. Nicht ungefährlich aber der Schreiber will mit seiner schamlosen Übertreibung einfach nur polemisieren -und der Pöbel steigt mit ein.

Mich als "Pöbel" zu bezeichnen ist schon unter aller Kanone!

Von Dir hatte ich bisher etwas anderes erwartet.

30 verletzte PVB scheint ja einfach nur harmlos zu sein, scheinst ja zu den Leuten zu gehören die das gut finden.

Bei 2 verletzten Demonstranten würdest Du wahrscheinlich überschäumen!

P.S.:

Es wird Zeit dass man sich auch mehr um die Opfer kümmert und das nicht nur irgendwelchen Organisationen überlässt!

Damit meine ich nicht nur Polizisten als Opfer, sondern jeden Bürger der Opfer wurde, egal ob durch einen Einbruch oder einer Gewaltstraftat.

Klar kann sich jeder versichern lassen, aber nach dem 3. Einbruch ist Schluss bei den Versicherungen!

Das solltest Du aber auch wissen!

Aber dass eine Kugelbombe unter das Sprengstoffrecht fällt auch!

Bearbeitet von uwewittenburg
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Mich als "Pöbel" zu bezeichnen ist schon unter aller Kanone!

Damit warst nicht Du gemeint und auch nicht Alzi sondern die Kommentare unter dem Artikel (FB). Ich hatte das nicht kenntlich gemacht. Da Du Dich deswegen auch zurecht beleidigt fühlen darfst, entschuldige ich mich.

30 verletzte PVB scheint ja einfach nur harmlos zu sein, scheinst ja zu den Leuten zu gehören die das gut finden.

P.S.:

Es wird Zeit dass man sich auch mehr um die Opfer kümmert und das nicht nur irgendwelchen Organisationen überlässt!

"Ich hatte danach so ein Piepen im Ohr" zählt auch zu "verletzt". Dass ich so etwas absolut nicht gut finde, solltest Du eigentlich wissen. Es ist aber immer sehr enervierend, wenn aufgrund einer absolut voreingenommenen und unprofessionellen Berichterstattung auf die Justiz geschimpft wird. Dass kennst Du doch wenn es um Polizeieinsätze geht. Die Justiz bzw. der Strafprozess hat die Aufgabe sich ganz objektiv um den Täter zu kümmern. Für das Opfer gibt es entsprechende Institutionen.

Bearbeitet von dkp3011
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Es ist tatsächlich ein qualifizierter und erheblicher Unterschied, ob die Polizei Gesetzesverstöße begeht oder ein Bürger.

Deshalb ja auch die besondere Gewichtung von bspw. Körperverletzung im Amt. Leider ist die Justiz bei Polizeigewalt immer noch blind.

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Leider ist die Justiz bei Polizeigewalt immer noch blind.

Leider (Edit: aber Uwe interpretiert es wohl besser). Nicht selten aber auch in die andere Richtung. Da beurteilt ein Gericht -ohne nur den Hauch einer Ahnung, wie sich ein ESD anfühlt- wie sich ein PVB hätte verhalten müssen "und dann wäre es ganz anders gelaufen". Sind eben alles nur Menschen. Hier im Norden scheint noch das meiste "in Butter" zu sein. Richter und StA, selbst Referendare können mal eine Schicht begleiten, so dass zumindest die eine Seite etwas mehr Verständnis entwickeln kann.

Bearbeitet von dkp3011
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Würde ich so nicht unterschreiben wollen.

Würde es eher als Ohnmacht gegenüber falsch verstandener Kollegialität bei zeugenschaftlichen Aussagen ansehen wollen.

Wahrscheinlich ist das näher an der Wahrheit. Die "Kameraderie" verhindert Aufklärung, aber auch die Staatsanwaltschaft schaut nicht besonders genau hin.

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"Ich hatte danach so ein Piepen im Ohr" zählt auch zu "verletzt".
Ja, weiß ich, mein Tinnitus geht aber nicht mehr weg.
Ich kannte einige Verletzte aus dieser Einheit persönlich und diese hatten schlimme Splitterverletzungen.
Dass ich so etwas absolut nicht gut finde, solltest Du eigentlich wissen.
Ja, darum war ich ja auch so entsetzt.
Es ist aber immer sehr enervierend, wenn aufgrund einer absolut voreingenommenen und unprofessionellen Berichterstattung auf die Justiz geschimpft wird.
Schupelius würde ich nicht als voreingenommen betrachten, ich achte seine Beiträge.
Für das Opfer gibt es entsprechende Institutionen.

Ich hatte viel mit Opfern zu tun und treffe heute noch viele, die sehen das allerdings anders.

Auch ein LWB kann zum "Opfer" bei einer Waffenaufbewahrungskontrolle werden, ach ne, er wird ja dann zum Täter!

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Ich kannte einige Verletzte aus dieser Einheit persönlich und diese hatten schlimme Splitterverletzungen.

Ok, dann weißt Du da besser Bescheid. Ich finde den Artikel trotzdem nicht besonders geistreich. 2 Jahre Haft (ausgesetzt oder nicht ist zunächst unerheblich) ist mit Sicherheit kein Indiz für ein Kavaliersdelikt. Schupelius unterstellt aber dem Richter, er würde die Tat als solche behandeln. Die Frage ist doch, was wäre -unter Beachtung des Strafrechts und aller Strafzumessungsregeln (Deutschland ist schließlich ein Rechtsstaat)- angemessen? Denn, da gebe ich Schupelius durchaus Recht,

(...) ein Angriff auf die Polizei (ist) auch immer ein Angriff auf unseren Staat. Und dieser freiheitliche demokratische Rechtsstaat (muss sich) ganz massiv gegen solche Angriffe wehren, sei es, dass sie aus der linken, der rechtsextremen oder der islamistischen Ecke kommen.

Massiv ja aber eben nicht unverhältnismäßig. Diese Strafe kann für den Täter sehr massive Folgen haben aber ihm trotzdem den Weg zurück in ein rechtstreues Leben nicht abschneiden. Mit einer zu vollstreckenden Haftstrafe ist keinem geholfen. Die Rückfallquoten belegen dies traurigerweise.

So. Langsam gibt es vom Mod sicherlich was auf die Finger für OT.

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Können wir von Kugelbomben nun bitte wieder zum Thema zurück kommen?? Danke!

@Manfred

Natürlich würde ich erwarten, dass meine gekaufte Standardfabrik Muni (nicht irgendein Superduperschalldämpfergebremstes Fabrikat) den MIP einhält, bzw. dass der MIP eben so festgelegt ist, dass er locker von Fabrikmuni eingehalten werden kann (hier scheint aber der Hase im Pfeffer zu liegen).

Ist ja unabhängig ob 9mm, .357, .44 oder whatever!

Blöde wäre halt trotzdem, wenn man nun per Los zur Kontrolle ausgelost wird und dort anrücken muss. Von einer Fabrikpackung und "schön aussehenden" Patronen lassen die sich sicherlich nicht beeindrucken...

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Können wir von Kugelbomben nun bitte wieder zum Thema zurück kommen?? Danke!

@Manfred

(...)

Gerne! MIP ist aber auch nicht Thema. Können wir nun bitte wieder darüber diskutieren, ob der Munitionskontrolleur bei Wettkämpfen eine Erlaubnis nach §27 haben muss oder ob es unerheblich ist, da er sowieso keine "Fremdmunition" delaborieren darf? Angesichts des Ziels von 15 Seiten bin ich gerne bereit, einer Ausweitung des Themas zuzustimmen, ob dies nur im DSB gelte oder auch andere Verbände betroffen sein könnten.

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MIP passt doch schon irgendwie zum Thema. Gäbe es diesen willkürlich gewählten Wert nicht, gäbe es auch kein Delaborieren auf dem Stand.

Ob man das oder wer das bei Fabrikmunition darf, werden wir hier nie klären können. Was mich allerdings leicht wundert, ist in diesem Zusammenhang das Suchen nach irgendwelchen Erlaubnisvorschriften. Auf der einen Seite fühlt man sich durch das Gesetz unnötig gegängelt (warum gilt der 27-er immer nur für 5 Jahre z.B.) - auf der anderen Seite will man jeden Handgriff irgendwo beschrieben haben.

Manfred

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...

Was mich allerdings leicht wundert, ist in diesem Zusammenhang das Suchen nach irgendwelchen Erlaubnisvorschriften. Auf der einen Seite fühlt man sich durch das Gesetz unnötig gegängelt (warum gilt der 27-er immer nur für 5 Jahre z.B.) - auf der anderen Seite will man jeden Handgriff irgendwo beschrieben haben.

...

Prinzipiell kann ich das Nachvollziehen.

Ein klein wenig Verständnis bringe ich allerdings auch für den Fragesteller auf...wenn ich so eine Frage als eine Art Retourkutsche auf eine Regelungsdichte in Sportordnung(en) sehe, die sehr hoch ist und oftmals als wenig sinnvoll betrachtet wird.

Viele Grüße

Schönauer

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Da müssen wir noch dran arbeiten. So wie ich das sehe, passen im Schnitt etwa 20 Beiträge auf eine Seite, dies hier ist jetzt der 10. auf der 14. Seite, dann fehlen noch so Stücker 26...

Also ich sehe trotz aller mittlerweile ausgetauschten Argumente weiterhin kein Problem darin, wenn Mun zum Zwecke der MIP-oder Faktorkontrolle durch Inhaber einer § 27-Erlaubnis delaboriert wird. Schließlich geschieht das auch nicht gewerbsmäßig, wozu eine weitergehende Erlaubnis nötig wäre. Das Pulver wird nach Kontrolle vernichtet, also nicht "wiedergewonnen" was ja auch schon mal angeklungen ist.

Und wie auch schon drauf hingewiesen wurde gibt es Kontrollen in jedem Verband. Nicht nur im DSB. Darf ich an dieser Stelle nur mal an die Regel im BDS hinsichtlich der Munkontrolle bei Langwaffen erinnern http://bdsnet.de/langwaffenschiessen.html. Dort ist u.a. auch explizit dargestellt, was passiert, wenn der Schütze sich weigert. Sicherlich gibt es hier im Western- oder IPSC-Bereich noch andere weitergehende Vorschriften.

Dem gegenüber sind Regelungen beim DSB doch recht überschaubar.

Daß der MIP mal auf Praxisgerechtigkeit hin überprüft werden sollte, steht auf einem anderen Blatt. Ibs. bei .357 (zu hoch), aber auch bei .44 (eher zu niedrig). Oder wie Manfred schrieb bei 9mm.

Gruß

Markus.

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ein Problem sehe ich da aber auch bei den Munitionsherstellern.

i.d.R. geben die ja sogar die Leistungsdaten der Munition auf den Schachteln an.

blöde nur, wenn das ( selbst für Revolver ) fast immer 6''-Meßläufe sind. die Meisten nicht-Wiederlader tun sich schwer das auf einen Revolver, oder gar noch einen viel kürzeren Lauf, "runterzubrechen".

Manfred hat das ja mit den 95gr. Magteck in 9mm schon angedeutet. aus einem 6''-Meßlauf hält die wohl den MIP, aus vielen Pistolen mit 6''-Läufen auch noch. aber bei 5''- oder gar 4''-Läufen ist Essig.

Ein Meßlauf ist keine Pistole, die Pistole hat einen Energie(-Gas)verlust durch den Repetiervorgang, der Revolver durch den Trommelspalt.

wer dann ganz regelkonform aber mit 5''- oder gar 4''-Läufen antritt, ist im Arsch so er sich auf die ( für die Praxis ) unrealistischen Herstellerangaben verlässt.

das sollte der DSB wirklich mal drüber nachdenken und die Höhe der MIPs für diese 4 Disziplinen an realistische Bedingungen anpassen.

bezüglich des Delaborierens zu Test- und Prüfzwecken, ist das aber unerheblich.

Allerdings könnten die Verbände auch Personen mit Sprengstofferlaubnis zur Wiedergewinnung für die Zwecke einsetzen. würde einen 15-Seiten-Thread sparen ;) .... und jegliche Diskussion erübrigen....

Bearbeitet von alzi
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Hi !

Auch die E2 wird beim BDMP in einer Disziplin gegebenenfalls überprüft. Es liegt also nicht ausschließlich am MIP.

Finde ich sowiso realistischer... So kann sehr einfach sichergestellt werden, dass wenn Magnum gefordert ist, auch wirklich Magnum drin ist...

Grüße,

Robert.

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