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IGNORED

Munitionskontrolle im DSB - Wiedergewinnen von Explosivstoffen?


frosch

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Aber überleg Dir doch mal im stillen: "Würde das BKA eine SpO genehmigen, in der zu illegalem Handeln aufgerufen wird?"

ich glaube kaum, dass das BVA über diese spezielle Regelung überhaupt einen Gedanken verschwendet hat.

Wo findet denn die bezeichnete illegale Gewinnung statt? Der Kontrolleur nimmt nur das Geschoss. Weiteres eignet er sich nicht an.

und wo bleibt das Pulver?

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Nein, ist es nicht!

Da die Prüfer das Pulver nicht zu dem Zweck entnehmen ("dient"), eigene Patronen damit zu laden, sondern die Entnahme lediglich der Kontrolle dient, läuft alles ganz korrekt.

Ich glaube auf den Zweck kommt es gar nicht an. Wenn ein Patrone delaboriert wird, gelangt man an das darin enthaltene Pulver. Es wird also quasi "zugänglich" im Gegensatz zum vorherigen Zustand. Man bekommt es also "zurück" und das verstehe ich unter wiedergewinnen. Der Verwendungszweck ist dabei unerheblich.

Ist nur meine Meinung - kann ja auch falsch sein...

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Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass das durch die Geschosskontrolle gewonnene und freigesetzte Pulver der Vernichtung zugeführt wird.

Entweder durch Auflösen in Wasser oder durch großflächiges Verstreuen.#

Irgendwo stand ja schon geschrieben, dass ein Wiedergewinnen eine weitere Verwendung zum Ziel hat. Und eine Vernichtung schließt das aus.

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Warum werden die überhaupt delaboriert?

Gesamtgewicht ermitteln, leere Hülse wiegen und schon hat man einen Näherungswert.

Ist das dann zu knapp unter MIP kann man noch immer den Stopfen ziehen.

Dies sollte dann jemand tun der §27 hat und gut. Wen einer anwesend ist.

Im Prinzip ist diese Diskussion schon angebracht, da ich davon ausgehe dass immer wieder Kontrolleure nicht einmal offiziell diese Munition haben dürften diese zum Testen einsammeln.

Man kann doch nur mit den Mädels (Helfern) tanzen die da sind. Ist so schon schwer genug ausreichen Manpower aufzutreiben.

Dann, wie so bis zu 6 Patronen?

Eine komplette Serie sind 45 Schuß inkl. Probe. Die Schachtel hat 50 Patronen. (?)

Es kommt ja auch schon mal vor das es einige Patronen mehr bedarf um seine Serie komplett zu bekommen.

Ist zwar selten aber nicht unrealistisch.

Muß ich dann für diesen Fall immer einen ausreichenden Vorrat der gleichen Munition haben, oder darf ich ungestraft mit nur 50 Patronen erscheinen?

An und für sich ist mir das ja annähernd egal was da genau geregelt ist.

Auffällig ist nur das ab Landesebene mache Prüfer einen Glorienschein bekommen und trotz ausgeprägtem Halbwissen die Autorität raus hängen lassen.

Die eine oder andere Frag nach ihrer persönlichen Eignung/Berechtigung würde da schon für "gute" Laune sorgen. ;-)

Hab schon erlebt das sie dich belehren wollten, auf den Widerspruch hin die SpoOrdnung gezückt hatten und erkennen mussten das sie seit Jahren falsch handelten. Peinlich, peinlich. Dies ärgerte vor allen´m die Schützen die in den Vorjahren nicht starten durften.

Die hat aber jetzt nur noch bedingt was mit der Ausgangsfrage zu tun.

In Prüfabsicht sollte das delaborieren rechtlich ok sein.

Es lässt aber gewisse Spielräume, wen auch minimal für Missbrauch des TLP.

Ok. Ist Haarspalterei, aber ob sich da wer 5g aneignet der es nicht darf oder 50g ist rechtlich wohl das gleiche. ;-)

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Es gibt keine "Ausführungen" von carcano zu dem Thema. Er hat lediglich in einem Satz behauptet, dass es kein Wiedergwinnen vorliegt, wenn es zum Zweck der Vernichtung geschieht.

Der Duden definiert wiedergewinnen als: "etwas wieder in seinen Besitz bringen". Der Zweck ist dabei unerheblich.

Rein formal ist somit jede Delaborierung einer Patrone ein "Wiedergewinnen von Treibladung und Geschoss"

Und das ist rein formal gesehen. Ob das in diesem speziellen Fall dem gesunden Menschenverstand entspricht lassen wir mal dahingestellt.

Wie wir wissen, zählt vor Gericht nur das formale Recht.

Bearbeitet von Tauri
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na dann wollen mer doch mal schauen, ob wir die 15 Seiten nicht doch noch voll kriegen...

bis zu 6 Schuß dürfen bei DSB-Großkaliber entnommen werden, weil 3 delaboriert, 3 abgefeuert und aus den jeweiligen Mittelwerten (Gewicht, Geschwindigkeit) dann der Durchschnitts-MIP errechnet wird.

Bei der DM des BDS wurde im Vorfeld explizit darauf hingewiesen, genügend Munition auch für Mun-Kontrollen mitzubringen.

Ich denke, das sollte für einen Teilnehmer selbstverständlich sein. Ich bin zur DM ja auch nicht mit nur 35 Schuß 6ppc gekommen...

Um nochmal auf den DSB zurückzukommen, habe ich es dort auf Landesebene noch nicht erlebt, daß MIP gemessen wurde. Allerdings hatte ich in dem ein oder anderen Rundenkampf schon mal das Bedürfnis verspürt, bei gewissen .357er-Schützen mit Wadcutter-Geschossen genauer hinzugucken. Doch leider verfügt nicht jeder über ein dafür von der TK zugelassenes Mehl...

Das wäre aber für mich schon der einzige Angriffspunkt: ist kein Mehl da (welche Version müßte bei Interesse in der SpO nachgeguckt werden), keine Messung.

Im Übrigen sollte man sich fair verhalten - ich erreiche mit meiner .45er rd. 242 Sachen (200Grainer/4,2 N310) und mit der .44 Mag relativ konstante 355 (240 Grain/19,3 N110). Bei Beiden ist also noch Spielraum vorhanden.

Ich weiß, der MIP bei der .357 erscheint im Vergleich zu den anderen 3 Kalibern relativ hoch - dennoch kann er eingehalten werden und wenn man sich mit Wadcutters durchmogeln will, womöglich noch mit einer .38er-Ladung, ist das schon etwas frech.

Ganz was anderes ist das Verwenden von reduzierten Ladungen bei Ordonnanzlern, soweit für den jeweiligen Wettkampf nicht explizit verboten.

Angaben ohne Gewähr.

Gruß

Markus

Bearbeitet von swh006
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"Wieder in Besitz bringen"

Der Prüfer hatte das TLP nie in seinem Besitz, er kann es also schlecht wieder gewinnen ("zurückerhalten").

Problem gelöst, Gefahr gebannt.

Gerettet ist das Abendland.

Das Morgenland ist später dran,

weil ich nicht alles auf einmal kann.

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Das Pulver aus den delaborierten Patronen wird vernichtet, nichts Anderes!

Wer Patronen delaboriert und Pulver vernichtet, bedarf dazu einer Erlaubnis.

Damit ist das "Problem" gelöst.

... so und NUR so läuft das ab in Deutschland!

Edit: dazu brauchts keine 15 Seiten.....

Bearbeitet von alzi
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Der Prüfer hatte das TLP nie in seinem Besitz, er kann es also schlecht wieder gewinnen ("zurückerhalten").

Besitzen heißt, die tatsächliche Verfügungsgewalt über einen Gegenstand auszuüben. Nicht nur i.S. des WaffG, sondern auch im i.S. des BGB.

Nun musst du mir mal vormachen, wie du delaborierst ohne die tatsächliche Gewalt über das Pulver auszuüben.

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