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IGNORED

Drunter und drüber


Beskins

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Geschrieben

Bei uns läuft es zur Zeit einfach nicht rund.

Haben grad nen ärgerlichen Fall bei uns wo jemand seinen unverschlossenen Koffer mit Luftpistolen einfach hat stehen lassen. Polizei wegen Fundwaffe war da (kein HInweis auf Eigentümer im Koffer) Standbetreiber natürlich Meldung an Behörde die war ganz entspannt, einfach zum Fundbüro damit.

Meine Frage, ich finde NICHTS im Gesetz zu möglichen Strafen. Der Mann hätte wenn gegen § 12 III verstoßen und im weiten Sinne noch §36 I Satz 1.

Hinten bei Bußgeldern im §53 taucht dazu aber genau nichts auf.

Das aber das unverschloßene Befördern völlig Bußgeldlos ist kann ich mir nicht vorstellen und ich hoffe doch, dass ich mich täusche.

Genau solche Schlampereien schaden unserem Ruf immer wieder.

Geschrieben

Haben grad nen ärgerlichen Fall bei uns wo jemand seinen unverschlossenen Koffer mit Luftpistolen einfach hat stehen lassen. Polizei wegen Fundwaffe war da...Standbetreiber natürlich Meldung an Behörde die war ganz entspannt, einfach zum Fundbüro damit.

Meine Frage, ich finde NICHTS im Gesetz zu möglichen Strafen. Der Mann hätte wenn gegen § 12 III verstoßen und im weiten Sinne noch §36 I Satz 1.

Verstehe ich das richtig... Polizei bzw. Behörde sind wegen der Angelegeneit mit den stehen gelassenen Luftpistolen ganz entspannt, aber du suchst jetzt nach möglichen Straftatbeständen?

Geschrieben

In diesem Fall ist eines besonders wichtig:

der Finder soll unbedingt auf Eigentumserwerb bestehen,

wenn sich nach 6 Monaten kein Verlierer meldet.....

Geschrieben

Probleme gibts.....und deshalb muss man die Polizei holen? Wegen einer LP? Wäre ich der Besitzer wurde ich dich ubers Knie legen...... Der hätte sich schon gemeldet.......

Geschrieben

Luftpistole ( frei ab 18 ) ist stehengeblieben...... und Ihr wisst nix besseres zu tun als Polizei zu holen und den Bußgeldkatalog zu wälzen?

Eure Probleme möcht ich haben ..... :rolleyes:

Geschrieben

[...]

Haben grad nen ärgerlichen Fall bei uns wo jemand seinen unverschlossenen Koffer mit Luftpistolen einfach hat stehen lassen.[...]

Da fragt man sich als erstes, wer hat warum die Polizei gerufen?

Und als zweites fragt man sich wer ist "uns" und warum hast DU einen "Fall"?

Geschrieben

Wenn beim nächsten Grillen ein feststehendes Messer größer 12 cm rumliegt hol ich am besten auch den Trachtenverein...

Herr Wachtmeister ich weis was, bitte schnell kommen

Ist heute der 1. April??

Wobei,das ist nicht mal als Scherz verständlich

Geschrieben

Haben grad nen ärgerlichen Fall bei uns wo jemand seinen unverschlossenen Koffer mit Luftpistolen einfach hat stehen lassen. Polizei wegen Fundwaffe war da (kein HInweis auf Eigentümer im Koffer) Standbetreiber natürlich Meldung an Behörde die war ganz entspannt, einfach zum Fundbüro damit.

Wenn etwas auf dem Standgelände stehen bleibt, liegt kein Verstoß gegen Transportvorschriften vor.

Wenn der Standbetreiber die Rennleitung ruft, ist das seine Sache, ebenso wie den Transport des Fundes zum Fundbüro.

Mann, mann, mann was für Sorgen.

Geschrieben

hola amigos,

alles ganz simpel: da steht ein "frauen-oder herrenloser " Waffenkoffer mitsamt Inhalt auf´n Stand rum...der Standbetreiber schliesst den selbigen erstmal sicher weg...und wartet auf dem Anruf des Eigentümers...gegen einer Lokalrunde ais Finderlohn ist nichts einzuwenden! So würde man als normal denkender Mensch die Sache handhaben.

saludos de pancho lobo :drinks::hi: -der auch schonmal nach´n Tontaubenschiessen einem Teilnehmer die Flinte nachgeschleppt hat!

Geschrieben

Bei solchen Berichten läuft es mir immer eiskalt den Rücken herunter… Der TS sucht nach möglichen Strafen? Das löst bei mir Fassungslosigkeit aus. Ich kann den vorherigen posts nur zustimmen. Jeglichen weiteren Kommentar verbietet mir meine gute Erziehung.

Geschrieben

...und wartet auf dem Anruf des Eigentümers...gegen einer Lokalrunde ais Finderlohn ist nichts einzuwenden!

:icon14: genau so!

Letzter, mir bekannter Fall war eine .22er UH und ein Jahr später. :vava:

Geschrieben

ein Scheiterhaufen für den Besitzer ...

Menschen mit einer derart ausgeprägten Blockwartmentalität wachen meist erst dann auf, wenn ihnen ihre "vorbildliche Meldedisziplin" zum Verhängnis wird und sie selbst wegen des "Vortäuschens einer Straftat" zum Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen werden.

CM

Geschrieben

hola amigos,

alles ganz simpel: da steht ein "frauen-oder herrenloser " Waffenkoffer mitsamt Inhalt auf´n Stand rum...der Standbetreiber schliesst den selbigen erstmal sicher weg...und wartet auf dem Anruf des Eigentümers...gegen einer Lokalrunde ais Finderlohn ist nichts einzuwenden! So würde man als normal denkender Mensch die Sache handhaben.

[...]

Womit sich dann der Standbetreiber mindestens einmal strafbar gemacht hat auch wenn ein normal denkender Mensch das - völlig verständlich - nicht einsehen mag.

Und zu der Frage der möglichen Strafbarkeit oder zu Ordnungswidrigkeiten.

Wenn der Ort des Geschehens der Schießstand inkl. angeliederter Gastwirtschaft etc. war, dann greifen die Vorschriften zum Führen nicht, weil auf dem Stand eben nicht geführt wird. Ob aufbewahrt wurde, kann man streiten aber § 36 Absatz 1 Satz 1 ist nicht sanktioniert, Satz 2 bezieht sich auf Zusammenaufbewahrung von Waffe und zugehöriger Munition aber Geschosse für Luftpistole sind keine Munition, der Rest der Vorschriften bezieht sich auf erlaubnispflichtige Waffen. Strafen oder Bußen scheitern schon an den Tatbestandsvoraussetzungen.

Geschrieben

Interessant ist, dass ja scheinbar erst gehandelt wurde (Polizei, Waffenrechtsbehörde) und nun nach Rechtsgrundlagen für die Panikmache gesucht wird.

  • kein öffentlicher Ort,
  • keine ewb-pflichtige Gegenstände
  • keine Rechtsgrundlagen außerhalb von BGB oder ggf. HGB (sichere Aufbewahrung durch den Standbetreiber angenommen) und
  • vom Kontext her, etwas das sich bald von alleine gelöst haben würde

Ja, da läuft wirklich etwas gar nicht rund und soetwas schadet wirklich unserem Ruf. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

Geschrieben

Womit sich dann der Standbetreiber mindestens einmal strafbar gemacht hat auch wenn ein normal denkender Mensch das - völlig verständlich - nicht einsehen mag.

...

... und warum sollte sich damit der Standbetreiber strafbar genacht haben?

Geschrieben

... und warum sollte sich damit der Standbetreiber strafbar genacht haben?

Fundunterschlagung

Nach neuester Rechtsprechung von Landgericht Heidelberg ist man da ganz schnell dran.

Geschrieben
Ich nehme ihn mal in Schutz.
Vielleicht ist er der Schussel und will nur wissen, was auf ihn zukommen könnte?[...]

Die Überlegung hatte ich auch getroffen und die These verworfen. Dagegen spricht ganz klar, dass der TS angibt "die Behörde sei völlig entspannt" und der letzte Satz seines Postings.

Die möglichen "Lösungen" sind für mich recht beschränkt und U-Boot ist noch die positivste.

Geschrieben

Bei uns läuft es zur Zeit einfach nicht rund.

Haben grad nen ärgerlichen Fall bei uns wo jemand seinen unverschlossenen Koffer mit Luftpistolen einfach hat stehen lassen. Polizei wegen Fundwaffe war da (kein HInweis auf Eigentümer im Koffer) Standbetreiber natürlich Meldung an Behörde die war ganz entspannt, einfach zum Fundbüro damit.

Meine Frage, ich finde NICHTS im Gesetz zu möglichen Strafen. Der Mann hätte wenn gegen § 12 III verstoßen und im weiten Sinne noch §36 I Satz 1.

Hinten bei Bußgeldern im §53 taucht dazu aber genau nichts auf.

Das aber das unverschloßene Befördern völlig Bußgeldlos ist kann ich mir nicht vorstellen und ich hoffe doch, dass ich mich täusche.

Genau solche Schlampereien schaden unserem Ruf immer wieder.

wer keine Probleme hat macht sich halt welche.

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