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Beskins

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Alle Inhalte von Beskins

  1. Beskins

    Dsu Holster

    ... oder man geht einfach davon aus, dass es ungewollt ist, eine Waffe außerhalb der K17 zu holstern. Wenn man den Wortlaut liest denken die meisten das beides nicht geht, holstern und Verschluß/Trommel offen. Dann kommt aber die Frage auf welchen Sinn hätte das Ganze, für mich war es die einfache Vermutung, die Aufsicht kann aus weiter Ferne erkennen, Verschluß/Trommel offen => Waffe ungeladen = sicher. Daher habe ich für meinen Teil einfach gedacht es hat einen praktischen nutzen, dass man es so geschrieben hat. Die interpretation von Computerfritze ist für mich nachvollziehbar aber bisher haben es alle meine Mitglieder auch ohne Holster geschaft zu treffen.
  2. Mein persönlicher Tipp, schau dich nach den lokalen Reservisten um. Nicht um da Mitglied zu werden, kannst du musst du aber nicht, ABER die bieten meist eine kompetente und kostengünstige Sachkundeprüfung an.
  3. Beskins

    Die Tresorfrage

    Wieder was gelernt. Dankeschön
  4. Beskins

    Die Tresorfrage

    Es gibt auch B-Schränke die diese Bolzen haben, nur darauf muss man halt achten. Am Anfang kennt man sich damit aber nicht aus. AUßERDEM, dass berühmte, Waffendiebstähle von Legal-Waffen-Besitzern sind faktisch nicht Deliktrelevant. D.h. auch in nem Holzschrank wären sie sicher... wenn man den dürfte.
  5. Beskins

    Die Tresorfrage

    Soviel gesagt, die Tür braucht Bolzen auch nach Oben und Unten, ansonsten sind Minuten durchaus machbar. Danach, wird es SEHR SEHR viel schwerer. Auf Youtube gibt es dazu tolle Videos die ich hier nicht verlinken möchte.
  6. die 18x/12x[in jedem Monat einmal] sind nur relevant wenn man ein neues Bedürfnis möchte. Ansonsten zum erhalt der Waffen gilt bei uns 4/5 mal im Jahr sollte man noch aktiv dabei sein, ein kleiner Wettbewerb und sei es nur die Vereinsmeisterschaft schadet auch nie (egal wie gut man abschneidet).
  7. Das Problem ist doch hier vor kurzem vom Bundes(?)verwaltungsgericht durchgeklagt worden. Die Aufsicht des Klägers war eine normale Waffensachkunde befähigt zur Ausübung der Aufsicht, da es das WaffG so wörtlich vorsieht. Die AWaffVv konkretisierte das aber eine (haut mich nicht ab den besonderen Term vergessen) "qualifizierte Sachkunde", welche nicht der reg. Sachkunde entspricht, nötig ist um andere Schützen zu beaufsichtigen. Dieses Urteil sorgte in unserem Verein dazu, dass mit viel Hallo ein zügiger Termin für die Schießleiterausbildung organisiert wurde ( die DSU kennt laut Sportordnung nur Schießleiter zur Aufsichtsführung). Ab jetzt darf auf dem Stand nurnoch geschossen werden wer eben einen Schießleiter hat oder einer Aufsicht macht, denn dank diesem Urteil kann man sich ja auch nichtmehr selbst beaufsichtigen mit der normalen Waffensachkunde. Was Handgunner geschrieben hat ist soweit richtig, nur das hier die Exekutive (hier leider nach langem Klageweg sogar unterstützt von der Judikative) die Mindestanforderung an das Personal erhöht hat.
  8. Beide Positionen... man kann leihen man kann nix leihen haben ihre Argumente welcher du folgst und ob du damit ein mögliches Risiko eingehst musst du selber wissen. Fakt bleibt, ein Verband und ein korrekter Vorstand wird dir erst nach 12 Monaten ein Bedürfnis ausstellen, bei einem Erstantrag wollen wir bei uns zumindest die Sachkunde, wenn eine WBK schon vorhanden dann eine Kopie von dieser. Daher kommst du aus meiner Sicht nicht darum herum entweder die Sachkunde neu anzufordern, oder sie neu abzulegen, es wird sicher Fragen geben warum du eine leere WBK schickst (kann muss aber nicht). D.h. für dich, du hast FAST die gleichen Vorraussetzungen momentan wie wenn du neu Anfangen würdest, solange deine Behörde in diesem Zeitraum aber nicht deine alte WBK einzieht sparst du dir 2 Dinge: Erstens, das Geld das das Stück Papier auf dem Amt kostet, bei uns im Moment so um die 50€ (variert je nach Gebührenordnung) Zweitens, die Zeit die zwischen einreichen des anerkannten Bedürfnisses und der Ausstellung deiner WBK vergeht (kann aber auch hinfällig sein, da deine örtliche Behörde für die neuen Bedürfnisse die gleichen Anfragen an die zentrallen Ämter bzgl. Zuverlässigkeit und Eignung stellt, hier wirst du also meist 4-8 Wochen warten müssen) Summa summarum.... 50 Euro gespart wenn du jetzt nicht zuviel aufhebens machst, das du eine WBK besitzt die norm. eingezogen wird. p.s. solltest du eine alte GELBE WBK finden, auf keinen FAll in eine neue gelbe Umwandeln, die alte erlaubt Besitz ohne an Bedürfnisse gebunden zu sein. Behörden stellen dir meist auch einen neu Gelbe aus, obwohl man im Besitz einer alt gelben WBK ist.
  9. Auch in einem 1-er ist geladen nicht erlaub, sogar unterladen hat vor kurzen einen Schützen die Zuverlässigkeit gekostet (geladenes Magazin in der Waffe, Kammer frei). Mehr als ein geladenes Magazin neben der leeren Waffe ist faktisch nicht erlaubt. Theoretisch müsste laut Gesetz eine geladene Waffe erlaubt sein, da niergends steht in welcher Form die Munition zusammen mit der Waffe gelagert werden darf. Hier wird aber über das Bedürfniss argumentiert, dass man die Absicht auf Selbstverteidigung hat und nicht die Waffe zum erworbenen Zweck, Sportschießen, einsetzten möchte.
  10. Das FALLS euer Verhalten aber einfach auf "Was keiner weiss macht keinen Heiß" bassiert (selbst wenn du Nichtwisser bist) und dann Irgendwann die K***e deswegen dampft, schadet sowas eben wieder allen Anständigen Kameraden die sich an die Regeln gehalten habe. Ich sag nicht, dass das der Fall ist, aber sowas sollte man im Hinterkopf haben. Nicht wieder wie Affen K***e durch den Raum werfen um sich zu profilieren.
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