Beide Positionen... man kann leihen man kann nix leihen haben ihre Argumente welcher du folgst und ob du damit ein mögliches Risiko eingehst musst du selber wissen.
Fakt bleibt, ein Verband und ein korrekter Vorstand wird dir erst nach 12 Monaten ein Bedürfnis ausstellen, bei einem Erstantrag wollen wir bei uns zumindest die Sachkunde, wenn eine WBK schon vorhanden dann eine Kopie von dieser.
Daher kommst du aus meiner Sicht nicht darum herum entweder die Sachkunde neu anzufordern, oder sie neu abzulegen, es wird sicher Fragen geben warum du eine leere WBK schickst (kann muss aber nicht).
D.h. für dich, du hast FAST die gleichen Vorraussetzungen momentan wie wenn du neu Anfangen würdest, solange deine Behörde in diesem Zeitraum aber nicht deine alte WBK einzieht sparst du dir 2 Dinge:
Erstens, das Geld das das Stück Papier auf dem Amt kostet, bei uns im Moment so um die 50€ (variert je nach Gebührenordnung)
Zweitens, die Zeit die zwischen einreichen des anerkannten Bedürfnisses und der Ausstellung deiner WBK vergeht (kann aber auch hinfällig sein, da deine örtliche Behörde für die neuen Bedürfnisse die gleichen Anfragen an die zentrallen Ämter bzgl. Zuverlässigkeit und Eignung stellt, hier wirst du also meist 4-8 Wochen warten müssen)
Summa summarum.... 50 Euro gespart wenn du jetzt nicht zuviel aufhebens machst, das du eine WBK besitzt die norm. eingezogen wird.
p.s. solltest du eine alte GELBE WBK finden, auf keinen FAll in eine neue gelbe Umwandeln, die alte erlaubt Besitz ohne an Bedürfnisse gebunden zu sein. Behörden stellen dir meist auch einen neu Gelbe aus, obwohl man im Besitz einer alt gelben WBK ist.