Zum Inhalt springen
IGNORED

Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

WAS IST DENN DAS BITTE FÜR EIN BEDÜRFNIS, Chapman?

 

Bergkrähe: Das ist falsch.

 

Allerdings sind die Leute, die solche Geräte haben, nicht daran interessiert, dass die Leute, die keine solchen Geräte haben, zuviel darüber wissen und rumreden .... hüstel

Bearbeitet von EkelAlfred
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 41 Minuten schrieb BergKrähe:

Wie sieht das aus?

Rein interesse halber, .50 kann ich mir nicht leisten :victory:

Habe mich vor ein paar Wochen mit einem Platzwart in Philippsburg unterhalten, der meinte in D gäbe es keinen einzigen Stand mehr auf dem .50BMG zugelassen wäre.

Ist falsch, gibt einige 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten schrieb stefan17:

Mich reut schon die .338

Als Halbautomat? Unwahrscheinlich!

 

vor 14 Minuten schrieb stefan17:

Ein Höchstkaliber oder Höchstenergie existiert weder im Bundesjagdgesetz noch der Länder.

Halbautomaten in .50 BMG und .338 Lapua Magnum fallen unter das KrWaffKontrG - siehe ALR

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 1 Minute schrieb bigtao-7:

Als Halbautomat? Unwahrscheinlich!

Es ging um den Preis einer Patrone....

 

vor 2 Minuten schrieb bigtao-7:

Halbautomaten in .50 BMG und .338 Lapua Magnum fallen unter das KrWaffKontrG - siehe ALR

Ja, hat aber nix mit dem "fehlenden" Bedürfnis zutun.

Gäbe es HA´s in D in .338LM und/oder .50bmg dürfte ein Jäger diese erwerben.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 24 Minuten schrieb stefan17:

Ein Höchstkaliber oder Höchstenergie existiert weder im Bundesjagdgesetz noch der Länder.

Grundsätzlich sind erstmal alle Selbstlader Kriegswaffe. Außer es sind Sport- oder Jagdwaffen. Und bei .338LM und .50BMG wird das von behördlicher Seite eben nicht so gesehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 8 Minuten schrieb Fyodor:

.338LM und .50BMG wird das von behördlicher Seite eben nicht so gesehen.

Habe mal letztes Jahr nachgefragt bei unserer Behörde als ich meine 50 BMG " Repetier " eintragen lassen habe, Halbautomat in 50 BMG ist verboten

und außerdem würde ich mir selbst wenn es erlaubt wäre nie die 50 BMG oder 14,5  als SL mir holen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@erstezw:

Anlage 1 zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, Abschnitt V, Nummer 29 d)

Zitat

halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre

Halbautomaten in .50BMG vor September 45 würden also gehen. Alles danach ist Kriegswaffe.

  • Gefällt mir 2
  • Wichtig 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.