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IGNORED

Neuer deutscher Selbstlader in Kaliber .50 BMG "für Sportzwecke"


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Geschrieben

Das ist jetzt mal eine Überraschung:

Ein deutscher Hersteller (Hessenarms) produziert Selbstlader im Kaliber .50 BMG "aus ziviler Fertigung" und explizit "mit deutschem Beschuss" für Jagd- und Sportzwecke mit (!) Gurtzuführung. http://www.egun.de/market/item.php?id=4730894

Gut, der Selbstlader kostet 13.990 EUR und wiegt (ohne Lafette) 39 kg bei 145 cm Länge, aber immerhin! Weiß jemand, ob es dafür einen BKA-Freigabebescheid gibt?

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Irgendwie erlebe ich gerade ein Déjà-vu.

Da fangen die Behörden mittlerweile vereinzelt an sich über HA auf JJS Gedanken zu machen und dann kommt so etwas. Für Sportschützen ist das Ding eh nicht erwerbbar. Wie war das noch gleich vor vielen Jahren mit einem Waffenhändler, der auch besonders "schlau" sein wollte?

Manfred

Geschrieben

Ich stelle mir gerade die Kanzel vor, die man für eine 39 Kilo schwere und 1,45 Meter lange Büchse braucht .....

Alter DDR Wachturm ?

Geschrieben

Ist doch eigentlich ganz gut, das sowas hier in Deutschland geht...why not ?

Wir sollten uns nicht immer an unseren eigenen Erwerbsvoraussetzungen messen....es gibt Leute, die so ein Gerät kaufen dürfen und evtl. auch wollen !

Sammler, Händler, Sachverständige....wenn die daran Spaß haben ...? IST DOCH OKAY !

BFP

Geschrieben (bearbeitet)

Und warum genau sollte das bitte rechtlich fragwürdig sein, wenn Lauf und Verschlusskopf neu Zivil gefertigt wurden, und ein Umbau auf Vollauto technisch verhindert wurde?

Und .338er Halbautomaten gibt es schlicht keine die nicht Kriegswaffe sind, was beim zuletzt bekannten Fall ausschließlich die Schuld des Herstellers ist, der den. Bescheid entsprechend beantragt hat...

Bearbeitet von Gearaffe
Geschrieben

Rein rechtlich geht das ok.

Jagdlich? Da stelle ich mir die Frage, welches Wild Du damit schießen willst.

Sportlich? Keine Ahnung, ob es eine passende Disziplin gibt. Bin halt Jäger und kein Sportschütze. Wenn ja, dann meinetwegen.

"Haben wollen"? Ok, wer es sich leisten kann...

Ich sehe nur die Gefahr, dass die Verwaltung aufschreit und schnell versucht, ein "Lex Hessenarm" zu schaffen.

Auch dem Rest der Bevölkerung wird der Besitz einer solchen Waffe nur schwer zu vermitteln sein.

Aber das ist für uns LWB so etwas wie Tagesgeschäft

Gruß

Michael

Geschrieben
Ich sehe nur die Gefahr, dass die Verwaltung aufschreit und schnell versucht, ein "Lex Hessenarm" zu schaffen.

Auch dem Rest der Bevölkerung wird der Besitz einer solchen Waffe nur schwer zu vermitteln sein.

Tja, schon wieder die Uebernahme der Anti-Argumentation.

Nochmal, es gibt keine guten oder schlechten Waffen und keine die zu gross oder zu klein sind. Wie heisst es so schoen "die werden Dir nicht das Jagdgewehr wegnehmen, man nennt es vorher die Waffe eines Heckenschuetzen". Ein HA in .338 oder .50 BMG kann durchaus einen ganz sinnvolle Bereich abdecken - er macht einfach Spass zu schiessen. Zudem belastet oder gefaehrdet er Niemanden mehr oder weniger als jede andere Waffe. Ich verstehe also die Empoerung hier nicht!

Der einzige Punkt, den man verstehen kann, ist wenn man sich den Sinn des WaffG in den Hinterkopf ruft. Es ist halt ein Kaliber das man der Bevoelkerung verwehren will denn der notwendige Schutz von Politikern und anderen Herrschern wird ploetzlich viel umfangreicher wenn man mit sowas rechnen muss - also werden wir wieder in die Ecke der potentiell gefaehrlichen, staatsfeindlichen Personen gerueckt und kriminalisiert. Waffenkontrolle scheint wohl wirklich um Kontrolle zu gehen und nicht um Waffen..... und wir helfen mit!

Geschrieben (bearbeitet)

Hab gerade etwas recherchiert... Für .50 Selbstlader gibt es sogar mehr Disziplinen als für die Repetierer :-P

Aber man müsste halt ein Bedürfnis bescheinigt bekommen. Wenn es denn mal sportliche .338 und .50 Halbautomaten geben sollte, dürften sich die Sachsen über steigende Mitgliederzahlen freuen... :-)

Bearbeitet von Gearaffe
Geschrieben

Das Bedürfnis dürfte gar nicht so sehr das Problem sein, dazu kenne ich zu viele Leute die Waffen in dem Kaliber haben, auch HA.

Das Problem ist eher: Wo kann man damit schießen gehen, und kann man mit diesem Monstrum überhaupt irgendwas anfangen? Die letzte Frage betrifft uns als Deutsche nunmal aus rechtlicher Sicht.

Geschrieben

Kleine Anmerkung:

Es gibt mittlerweile z.B. auch einen §28a WaffG. Das ist z.B. auch ein möglicher Kreis von Nutzern, die ein entsprechendes Bedürfnis begründen können, wenn das BAFA dieser Begründung dann auch folgt und das Konzept in sich schlüssig ist (ob man das hinbekommt, steht wieder auf einem anderen Blatt).

Wenn man den Gerüchten Glauben schenken darf, ist mindestens eins dieser Dinger zumindest bis Ende 2013 im Einsatz gewesen und steht auf einer deutschen WBK.

Und wenn es zu diesem Zeitpunkt nicht wieder innerhalb Deutschlands war, wird es das vermutlich auch weiterhin sein.

Solange die Basiswaffe vor dem 2.9.1945 gefertigt wurde und die Waffe mit zivil gefertigtem Lauf und Verschluss ausgestattet ist und nicht mit einfachen Mitteln zum Vollautomaten umbaubar ist, ist da rechtlich auch kein Problem zu sehen.

Und wegen vielleicht einer handvoll absetzbarer Exemplare wird da niemand einen für diese Waffe eh nicht so wirklich benötigten Feststellungsbescheid beantragen.

Geschrieben

Also in der Schweiz ist das eine ganz normale Sache. Siehe hier:

http://www.fcsa-swiss.com/deutsch/Mitgliedschaft.htm

Wenn man da Mitglied ist hat man dann eigentlich auch automatisch ein Bedürfnis oder gelten da wieder mal nur deutsche sportordnungen?

Ach ja und dort wird teilweise sogar ein Schalldämpfer gefordert!

Gruß carsten

Häh? Die Mitgliedschaft in einer Schweizer Vereinigung interessiert die deutsche Behörde in keinster Weise, und in der Schweiz gibt es so ein Schmarn wie unser Bedürfnis nicht...

Geschrieben (bearbeitet)

Das Bedürfnis dürfte gar nicht so sehr das Problem sein, dazu kenne ich zu viele Leute die Waffen in dem Kaliber haben, auch HA.

Das Problem ist eher: Wo kann man damit schießen gehen, und kann man mit diesem Monstrum überhaupt irgendwas anfangen? Die letzte Frage betrifft uns als Deutsche nunmal aus rechtlicher Sicht.

Schießen eigentlich auf jedem Langwaffenstand, denn es gibt .50 BMG auch mit knapp unter 7000 Joule. Bearbeitet von Gearaffe
Geschrieben

Grundsätzlich ist das eine ganz hervorragende Jagdwaffe. Man muss sie halt auf einen Bollerwagen montieren und hinter sich im Wald oder der Steppe herziehen. Sie kann dann bei wehrhaften Wild ihre überlegene Wirkung ausspielen und das auch dann, wenn sich das Wild nach einem erfolglosen Angriff abgesetzt hat.

Ein weiterer sinnvoller Einsatz ist bei der Einbrecherabwehr gegeben, falls diese versuchen sollten die Hauswand mit einem LKW zu durchbrechen. Auch bei der Piratenabwehr kann das Teil wertvollen Dienst verrichten, falls es beweglich auf einem Schief montiert ist und selbst dann, wenn die Piraten mit einem Hubschreiber einschweben wollen wirkt das Teil alleine durch seine überlegen Erscheinung.

Mit etwas Phantasie finden sich schnell noch mehr sinnvolle Einsatzmöglichkeiten. Also, Verwendung gibt es genug und der kleine Preis erleichtert die Anschaffung ganz wesentlich. Eigentlich gehört so ein Teil in jeden gut sortierten Waffenschrank!

Gruß

Makalu

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