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IGNORED

Fotos von Tresoren einreichen - irgendwelche Fallstricke?


Slasher

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Tagen ein Schreiben der Behörde im Briefkasten, dass ich zum Nachweis über die sichere Aufbewahrung verpflichtet bin. Ich soll entweder:

a ) Kaufbelege der Tresore einreichen (da ich seit 10 Jahren Legalwaffenbesitzer bin, habe ich die natürlich nach so langer Zeit nicht mehr) oder aber

b ) jeweils 3 Fotos der Tresore machen, mit 1. Lage im Raum, 2. geöffnetem Tresor und 3. Nahaufnahme des Typenschildes. Ferner soll ich noch mitteilen, ob die Tresore verankert sind und ob sie ein Schlüssel- oder Zahlenschloss haben.

Abgesehen davon, dass ich vor zehn Jahren schon bei Beantragung meiner WBKs die Kaufbelege eingereicht habe, wollte ich jetzt nur mal im Vorfeld wissen, ob man hierbei irgendwas beachten muss oder ob es irgendwelche Fallstricke gibt? Ich verwahre natürlich alles dem Gesetz entsprechend, meine beiden Kurzwaffen im nicht verankerten (aber sackschweren) B Tresor, getrennt von Munition, und meine Langwaffe im nicht verankerten (und noch viel schwererem) A Tresor, ebenfalls getrennt von Munition. Mehr Waffen habe ich nicht. Eine Verankerung ist bei dieser Anzahl von Waffen noch nicht erforderlich, und die Frage nach Schlüssel- oder Zahlenschloss erscheint mir suspekt.

Kann ich das alles gefahrlos einreichen, ohne dass die hinterher auf irgendwelche anderen abstrusen Ideen kommen?

/e Ein paar Tippfehler korrigiert.

Geschrieben

Grundsätzlich gilt: Der Raum drumherum geht die Behörde nichts an, genausowenig ob der Tresor ein Schlüssel- oder Zahlenschloss hat.

Ich habe damals auch ein Bild vom Äußeren des Tresors gemacht, wo aber so gut wie nichts außenrum zu sehen war. Wenn sie ein Bild des offenen Tresors wollen, dann mach ihn vorher leer. Am wichtigsten ist aber das Typenschild, wenn da A oder B draufsteht, dann gilt das, egal ob mit Schlüssel oder Kombinationsschloss.

Daß sie wissen wollen ob der Tresor verankert ist, ist wiederum in Ordnung: immerhin hängt davon die maximal zulässige Anzahl an aufzubewahrenden Waffen ab.

Geschrieben

Bei den Aufnahmen darauf achten, dass du deine Waffen darin fotografierst und nicht andere, die nicht auf deiner WBK stehen. Besonders so Dinger wie RGB und Handgranaten würde ich sicherheitshalber entfernen.

Geschrieben

b ) jeweils 3 Fotos der Tresore machen, mit 1. Lage im Raum, 2. geöffnetem Tresor und 3. Nahaufnahme des Typenschildes. Ferner soll ich noch mitteilen, ob die Tresore verankert sind und ob sie ein Schlüssel- oder Zahlenschloss haben.

Keine Ahnung, was sich eure Ämter einbilden zu können, aber a.) geht die es in keinster Weise etwas an, wo im bewohnten Raum mein Sicherheitsbehältnis steht und b.) wenn sie den geöffneten Tresor sehen wollen, können die gerne einen Termin mit mir machen und sich das Ganze anschauen. Fotos machen die dabei in meiner Wohnung natürlich nicht.

Was die von mir bekommen haben, war ein Foto des Typenschilds. Und mehr nicht. Auch nicht, ob das Teil verankert ist oder nicht. Kann auch gerne besichtigt werden.

Geschrieben

Warum willst du die Kiste ausräumen? Die Behörde weis doch welche Plempen du hast.. ;)

Im Tresor könnten sich aber auch andere wichtige und/oder teure Dinge befinden, die das Amt nichts angehen.

Geschrieben

Was die von mir bekommen haben, war ein Foto des Typenschilds. Und mehr nicht. Auch nicht, ob das Teil verankert ist oder nicht. Kann auch gerne besichtigt werden.

Was Slasher wissen wollte ist nicht was Du gemacht hast, sondern ob das so o.k. ist.

Wenn er sich dagegen sträubt, kommen die eben zur Kontrolle!

Also was soll´s? Schick denen die Fotos die sie wollen und gut iss!

Geschrieben

Es kann gut sein, dass das ein Standardschreiben ist, was an alle LWBs rausgeschickt wurde, egal, ob die schon die Aufbewahrung nachgewiesen haben oder nicht.

Ich würde deshalb zunächst einmal anfragen, ob die die Kaufbelege von damals noch in ihrer Akte haben. Das müsste eigentlich der Fall sein, wenn die sich an die für sie geltende Aktenordnung gehalten haben. Gegebenenfalls kannst du auch Akteneinsicht nehmen (§ 29 VwVfG). Sollten Aktenbestandteile verschwunden sein, kannst du Anzeige gegen Unbekannt wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB) stellen.

Dein Misstrauen, dass die dir möglicherweise einen Strick drehen wollen, ist absolut angebracht. Mir ist ein Fall bekannt, da hatten die alles in ihrer Akte, vermuteten aber nach Aktenlage, dass mit der Aufbewahrung etwas nicht stimmt und wollten mit dem Aufbewahrungsnachweis eine Falle stellen, dass der Betroffene seine falsche Aufbewahrung durch eine Selbstauskunft offenbart. Prüf also noch einmal genau, ob deine Aufbewahrung korrekt ist, insbesondere hinsichtlich der Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen in nichtverankerten Behältnissen, bevor du denen etwas von dir schickst. Gib denen auf keinen Fall mehr Informationen preis, als unbedingt nötig. Du kannst auch deinen Landesdatenschutzbeauftragten zu der Sache konsultieren.

Geschrieben

Was hier etliche wieder einmal vergessen, ist, dass ich nicht nur Pflichten gegenüber meiner zuständigen Behörde habe, sondern eben auch RECHTE.

Aber immer schön duckmäusern, die Fresse halten und das tun, was ja auch die anderen Untertanen so tun...

Geschrieben

, aber a.) geht die es in keinster Weise etwas an, wo im bewohnten Raum mein Sicherheitsbehältnis steht .

Aber die Behörde muß ja erstmal feststellen,

daß es sich überhaupt um ein bewohntes Gebäude handelt...

Und ich gebe dann lieber ein Foto ab, als daß ich sie in meine Wohnung lasse...

Geschrieben

Abgesehen davon, dass ich vor zehn Jahren schon bei Beantragung meiner WBKs die Kaufbelege eingereicht habe, ...

womit du deiner Auskunftpflicht nachgekommen bist.

Wenn dem Amt diese Unterlagen nicht mehr vorliegen, bekämen die von mir nur das Typenschild als Foto.

Ob Verankert, bzw. mehr als 200kg Gewicht, oder nicht, ist nur bei mehr als 5 KW in einem B-Würfel wichtig.

Geschrieben

Das eine schließt das andere ja leider nicht aus. Einen Grund brauchen die nicht, wenn die bei dir schnüffeln wollen.

Ja,

aber wenn ich k e i n e Fotos schicke,

dann kommen sie doch auf alle Fälle.

Ansonsten ist es doch eher unwahrscheinlich,

daß sie kommen, bei großen Anzahl von LWB

( OK, bei mir waren sie auch schon, aber das hatte andere gründe ).

Geschrieben

Bei uns beschauen sie ALLE LWB-Wohnungen. Dauert zwar eine Weile, aber sie kommen wirklich bei jeden vorbei. Bei mir waren sie auch schon.

Geschrieben

Bei uns beschauen sie ALLE LWB-Wohnungen. Dauert zwar eine Weile, aber sie kommen wirklich bei jeden vorbei. Bei mir waren sie auch schon.

Hier auch...mir auch egal. Sollen sie kommen, soviel sie wollen, können hier gerne jeden Tag kommen. Beschäftigungstherapie für Behörden, vom Gesetzgeber gewollt. So kann man wieder neue Leute einstellen und den Behördenapparat weiter aufblasen.

Bild machen, per Mail zum SB schicken, fertig. Ist mir schleierhaft wie man da diesen Thread für braucht!

Geschrieben

Bei uns beschauen sie ALLE LWB-Wohnungen. Dauert zwar eine Weile, aber sie kommen wirklich bei jeden vorbei. Bei mir waren sie auch schon.

Das soll wohl auch das Ziel sein,

aber alleine auf meinen Kreis bezogen würde

dies bei der jetzigen Anzahl von LWB

( ohne neue Jäger oder Zuzüge aus anderen Kreisen usw. )

und 200 Arbeitstagen im Jahr ca. 8 Jahre dauern....

( laut Auskunft des Chefs der Waffenbehörde ).

Geschrieben

Das soll wohl auch das Ziel sein,

aber alleine auf meinen Kreis bezogen würde

dies bei der jetzigen Anzahl von LWB

( ohne neue Jäger oder Zuzüge aus anderen Kreisen usw. )

und 200 Arbeitstagen im Jahr ca. 8 Jahre dauern....

( laut Auskunft des Chefs der Waffenbehörde ).

Prima, so kann man eine neue Stelle schaffen...die sind da ganz schnell mit!

Geschrieben

Ist mir eigentlich nicht ganz verständlich, weshalb die Behörde überhaupt ein Bild vom Waffenschrank haben will. Ein Bild von so einem Schrank kann ich auch im Baumarkt machen. Mit einer Kontrolle habe ich aber kein Problem, waren schon da, haben nicht mal reingesehen in den Schrank. 2 min. waren sie wieder verschwunden. Von mir aus können sie zu jeder Zeit kommen, hab nichts zu verbergen.

Geschrieben

Mit einer Kontrolle habe ich aber kein Problem, waren schon da, haben nicht mal reingesehen in den Schrank. 2 min. waren sie wieder verschwunden.

Das ist doch mal cool.

Geschrieben

Laut Statistik gehört mein Kreis zu den drei in Deutschland mit der höchsten Waffendichte ( SLS ). Bis die bei jedem von uns gewesen sind , sind meine Waffen schon durchgeschossen............in einem der Nachbarkreise ( WND ) wurden aber ALLE Besucht. Die hatten wohl nicht so viele......Nachweise wurden von mir auch zu Beginn meiner LWB Laufbahn abgegeben, weiter Anfragen danach würden den Verweis auf die bereits erbrachten Unterlagen nach sich ziehen.......

Geschrieben

So, mal böse gedacht.

So ein Typenschid kann man auch sonstwo fotografieren. Z.B. dort wo derartige Schränke zum Verkauf angeboten werden.

Bezieht sich nicht auf Waffeschränke, es soll auch andere z.B. Versicherungen geben, die gern einen Nachweiß über den Besitz eines Wertschrankes oder Tresors haben wollen oder als Auflage machen. Soll auch Menschen geben die das mit dem "Machen Sie mal ein Foto vom Typenschid des Tresors" falsch verstanden haben...... Da lag der Focus ehr auf Typenschild........

Vielleicht möchte die Behörde mit der "Lage im Raum" als Lichtbild sicher gehen, dass sich dort nicht noch andere Verkaufsartikel und oder Kunden befinden........

Ein Lichtbild, aus dem ersichtlich ist, dass das Behältnis in einem "normalen" Raum steht, vielleicht noch an der Wand und dort verankert sein kann, ist meiner Meinung nach unschädlich. Muss ja nicht mehr drauf zu sehen sein; 30-40 cm um das Behältnis herum geben ja auch Aufschluss, ob es hängt, steht und wenn ja an oder in welchem Medium.

Ein weiteres Lichtbild mit z.B. der Aufnahme der Verankerung ( Schraubenköpfe ) im leeren geöffneten Behältnis scheinen auch sinvoll. Wenns zum Bild der "Lage im Raum " passt ist es für den SB schlüssig.

Letztendlich ein Lichtbild des Typenschildes mit Sicherheitsstufe und Produktionsnummer oder Seriennummer ordnet das Teil exakt Dir zu.

Kleiner Text dabei wie: Verankert im massivem Mauerwerk oder Wand und Bodenverankerung.

Ich gehe davon aus, dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt oder übertroffen sind. Dies selber nochmals prüfen.

Nettes Anschreiben, ab zum SB und dem Nachweiß ist genüge getan........

....nur mein Gedankengang.

Gruß Inst

Geschrieben

Was kostet bei euch so eine Kontrolle? Hab da schon die wildesten Dinge gehört, in winnenden soll wohl gleich doppelt abgerechnet werden da die Herren vom Amt im Doppelpack erscheinen.

Gesendet von meinem Nexus 5 mit Tapatalk

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