Hallo zusammen,
ich verstehe die Anfeindungen nicht und kann die Frage nachvollziehen, muss ja nicht jeder Rechtsgelehrter sein. Zudem, ihr kennt die Behörden und die seltsamen Mitarbeiter die dort manchmal arbeiten... Hier könnte durchaus mal die Aussage kommen: Mich interessiert nur das Datum auf dem Kaufvertrag, der Rechtslaie steht da erst mal dumm da.
Also zusammenfassend: Laut Waffengesetz ab dem erlangen der tatsächlichen Gewalt. Das ist angelegt an das Sachenrecht des BGB. Bei der tatsächlichen Gewalt geht es dem Gesetzgeber nicht um das Kausalgeschäft des Kaufvertrags sonders um das Verfügungsgeschäft (siehe hierzu https://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip) also der Einigung und Übereignung der Sache (also der Übergabe) demnach ist der Tatbestand der tatsächlichen Gewalt erst in dem Moment erfüllt indem du die Sache in Händen hältst. Das Kausalgeschäft, hier der Kaufvertrag, ist gänzlich uninteressant wenn es um die tatsächliche Gewalt geht.
Gruß
Oizo