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IGNORED

"Geladene Pistole unter Matratze keine gute Idee"...


fehl-x

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... oder wie man sich selten dämlich verhält...

Kurz zusammengefasst:

Angekündigte Aufbewahrungskontrolle. 2 KW geladen im Schrank, 1 KW geladen unter der Matratze.

Das man da die Zuverlässigkeit zu recht in Zweilfel zieht - nur nachzuvollziehen.

Man mag die Rechtslage für Diskussionswürdig halten - aber diese sollte hinreichend bekannt sein. Und bei einer angekündigten Kontrolle so aufzufallen...

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ovg-rheinland-pfalz-beschluss-7-a-10715-13-ovg-pistole-matratze-unzuverlassig/

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Eigentlich wäre das auch schon ein Fall für die persönliche Eignung. Manche alte Besitzer (nicht nur Alt-Besitzer) scheren sich einen Schaißdreck um WaffR-Änderungen, ja z.T. weigern sie sich sogar explizit, sich mit Änderungen auseinanderzusetzen. Wenn dann noch ein ordentlicher Schuß Untertanentum dazu kommt, kommt es zu solchen Fällen. Nur helfen dagegen leider weder Threads in WO noch freundliche Kameraden, Brüder und Genossen, die diejenigen auf Rechtsänderungen hinweisen (möchten). :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Und genau wegen solchen Leuten haben wir diese Kontrollen überhaupt. Was ist so schwer daran, seine Kanonen in nen Schrank zu legen, sowohl wenn kontrolliert wird, als auch sonst? Es bringt überhaupt nix, sich darüber aufzuregen, dass kontrolliert wird, weil wir ja selbst daran Schuld sind. Das ist nicht mal irgendwann im Gesetz aufgetaucht, sondern wurde grade als Reaktion auf grobe Missachtung der Aufbewahrungsvorschriften eingeführt. Und solange es noch aktive Schützen/Jäger (die die Gesetzeslage seit 2003 eig. kennen sollten) gibt, die ihre Waffen unterm Bett oder im Nachttisch oder im Panzerschrank mit ungesichertem Schlüssel aufbewahren, wird das auch nicht wieder abgeschafft. :fool:

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... Angekündigte Aufbewahrungskontrolle...

Da hat einer schon das Glück zu einer "angekündigten Aufbewahrungskontrolle" und dann das. Glück deswegen, weil man vorher Zeit hat sich zu rasieren und was Frisches anzuziehen, weniger um die Waffen unter der Matratze hervor zu holen.

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Ein Gewohnheitsschlamper halt.. um den ist nicht schade!

Ist es auch nicht, in der Tat.

Aber abgesehen davon gibt es schon auch zu denken, dass bzw. warum manche (wohl wenige) LWB, und mit Sicherheit deutlich mehr "IWB", in diesem Land das ernsthafte Bedürfnis verspüren, die Waffe griffbereit unter der Matratze zu verwahren...

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Ich finde die bisherigen Kommentare erstaunlich.

Alle ein wenig obrigkeitshörig?

Wenn jemand allein lebt, hat sowieso unter normalen Umständen niemand Zugriff auf die Waffen, egal ob verschlossen oder nicht.

Mir fehlt da das Vorliegen einer Gefahr und deshalb halte ich die Gesetzgebung für unsinnig.

Natürlich halte ich mich trotzdem dran.

Aber der Beifall in diesem Thread und somit das vorbehaltlose Akzeptieren solcher Gesetze zeigt mir mal wieder, wie schlecht die Lage für die Zukunft aussieht...

lg Rüdiger:-)

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Besonders intelligent war das wirklich nicht.

Andererseits:

- Ich verurteile niemanden öffentlich, solange ich nicht die Details kenne. Zeitungsmeldungen sind gerne etwas einseitig.

@ Kappa: Diese Kontrollen werden nie wieder abgeschafft. So ist das mit einmal abgeschnittenen Salamischeiben. :traurig_16:

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Aber der Beifall in diesem Thread und somit das vorbehaltlose Akzeptieren solcher Gesetze zeigt

Nunja...

Generell ist es Quark, eine geladene Kanone unter der Matraze zu lagern, das dauert ja Minuten, bis man die herausgefriemelt hat und gleichzeitig ist jeder Andere, auch Unbefugte, genausoschnell an der Waffe. Da wäre mir ein Fingerabdruck-Behälter sinniger. Das kann man sicher kritisieren, ohne sich beschimpfen lassen zu müssen.

Ganz abgesehen davon: Wenn man sich an die geltenden Gesetze halten muss, dann ist es eigentlich die selbstverständliche Pflicht, bei einer angekündigten Kontrolle eine beanstandungsfreie Situation zu präsentieren.

Und zum Dritten: Selbst wenn man sowohl den Sinn von expliziten Aufbewahrungsvorschriften als auch den Sinn von Aufbewahrungskontrollen und die damit verbundene Einschränkung von §13 GG kritisiert, so kann das keine Entschuldigung für den Bruch der Vorschriften sein.

Der WB hat also drei Fehler gemacht: 1. er besaß eine registrierte Waffe und unterwarf sich der staatlichen Kontrolle, 2. Er hat die Kanone an Orte gestopft, die sowohl sinnfrei als auch vorschriftswidrig waren und 3. hat er trotz Gelegenheit nicht aufgeräumt.

In der Summe hält sich deswegen mein Mitleid in Grenzen und ich bin wenig begeistert, daß en WB schlechte Presse liefert.

Allerdings:

  • Es liegt nicht an den WB, daß wir jetzt Kontrollen haben, das ist die Schuld der Politikos, die die Gesetze gemacht haben.
  • Die Details der Vorschrift sind reichlich unsinnig, das wiederum ist auf dem Mist der Kontrolletti-Beamten gewachsen.
  • Es gab keinen Schaden. Die Bestrafung erfolgt somit prophylaktisch und ist dem Risiko eines solchen Verstoß' gegenüber unangemessen hoch.

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...

Alle ein wenig obrigkeitshörig?

...

Nein.A

An bestehende Gesetze hat man sich zu halten, selbst, wenn man sie für sinnlos hält, ansonstan darf man sich über Bestrafung nicht beklagen.

Ein Gesetz, das man für sinnlos hält, bekämpft man vor den Gerichten, aber nicht durch Verstöße.

Im übrigen hält die waffenlose Bevölkerung das Gesetz keineswegs für sinnlos, schon von daher wird es wohl niemals abgeschafft werden.

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...

Allerdings:

  • Es liegt nicht an den WB, daß wir jetzt Kontrollen haben, das ist die Schuld der Politikos, die die Gesetze gemacht haben.
  • Die Details der Vorschrift sind reichlich unsinnig, das wiederum ist auf dem Mist der Kontrolletti-Beamten gewachsen.
  • Es gab keinen Schaden. Die Bestrafung erfolgt somit prophylaktisch und ist dem Risiko eines solchen Verstoß' gegenüber unangemessen hoch.

Naja,

über die Zuverlässigkeit ist hier der einfache Weg. Aber wenn jemand bei einer angekündigten Kontrolle sich solche Eier ins Nest legt, kann man ohne Kenntnis eines besonderen Grunds dafür auch schon an einer persönlichen Eignung zweifeln. Es ist schließlich nicht so, dass er eine Waffe geladen am Mann trug. Zwei geladene im Schrank und eine unter der Matraze setzen schon einen seltsamen Anschein und um nichts anderes als den Anschein geht es hier. Denn solange er die tatsächliche Gewalt über die Waffen in seinem befriedeten Besitztum ausübte, war formell, eigentlich alles OK. Wäre interessant zu Wissen, was dazu bei der Kontrolle noch so alles gesprochen wurde. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

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...

An bestehende Gesetze hat man sich zu halten, selbst, wenn man sie für sinnlos hält, ansonstan darf man sich über Bestrafung nicht beklagen.

...

Formell hatte er sich wohl zum Zeitpunkt der Kontrolle wohl auch ans WaffR gehalten. Nur hat er einen Anschein gesetzt und was er dazu noch gesagt hat, das bleibt uns der Artikel schuldig.

Dein

Mausebaer

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Wer zu blöd ist, bei einer angekündigten Kontrolle entsprechend zu handeln, braucht auch keine Schußwaffen.

Klar ist er blöd gewesen,- und er hat auch eindeutig gegen die Auflagen der Aufbewahrung verstoßen.

Nur war er schon mal mit derartigen aufgefallen?

Ansonsten könnte man es bei (ein Vorschlag an den Gesetzgeber) so handhaben das eine Person die

zum Beispiel ansonsten noch nie durch so eine Handlungsweise aufgefallen ist und keine weiteren

Personen zu Hause hat die unbefugt an die Waffe/n kommt, eine Verwarnung ausgesprochen bekommt.

Dann wird ihm eine kurze Frist gestellt die Waffen und Munition ordentlich zu verwahren.

Dann wird in unregelmäßigen kürzeren Abständen im Gegnsatz zu anderen Besitzern häufiger kontrolliert

ob er sich an die Auflagen hält.

Die Kosten werden ihm selbstverständlich dafür auferlegt.

Manche brauchen erst den sprichwörtlichen Tritt in den Hintern-zu Schaden ist niemand gekommen.

Im Straßenverkehr ist man vergleichsweise doch schon Milde selbst bei eklatanten Verstößen und

selbst bei Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer mal Hand aufs Herz wann beschlagnahmt

die Polizei Fahrzeuge und gibt sie nicht mehr raus?

Auch der lebenslange Verlust des Führerscheins ist sehr selten und entgegen im Waffengesetz die MPU für den

Wiedererwerb des Führerscheins kann beliebig oft wiederholt werden sofern der Betroffene das Geld

dafür aufbringen kann.

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...

Aber der Beifall in diesem Thread und somit das vorbehaltlose Akzeptieren solcher Gesetze zeigt mir mal wieder, wie schlecht die Lage für die Zukunft aussieht...

lg Rüdiger:-)

Lesen, verstehen, schreiben. Bitte in der Reihenfolge.

An keiner Stelle kann ich hier "vorbehaltlose Akzeptieren solcher Gesetze" erkennen. Aber wir leben in einem Rechtsstaat und haben uns an die Gesetze zu halten. Basta. Wenn Dir - oder dem hier "erwischten" - die Rechtslage nicht passt, können Du - oder er - sich mittels des Rechtsweges gg. dieses Regelungen wehren. Aber das Gesetz einfach nicht beachten - das geht nicht.

...Aber wenn jemand bei einer angekündigten Kontrolle sich solche Eier ins Nest legt, kann man ohne Kenntnis eines besonderen Grunds dafür auch schon an einer persönlichen Eignung zweifeln. Es ist schließlich nicht so, dass er eine Waffe geladen am Mann trug. Zwei geladene im Schrank und eine unter der Matraze setzen schon einen seltsamen Anschein und um nichts anderes als den Anschein geht es hier. Denn solange er die tatsächliche Gewalt über die Waffen in seinem befriedeten Besitztum ausübte, war formell, eigentlich alles OK. Wäre interessant zu Wissen, was dazu bei der Kontrolle noch so alles gesprochen wurde. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

Das wurde hier wohl auch schon dutzende Male diskutiert. Spätestens wenn er an die Tür geht, die Wemse aber unbeaufsichtigt im Schlafzimmer schlummert, hat er keine tatsächliche Gewalt mehr über die Waffe...

Unterm Strich bleibt:

Wir haben ein - auch in meinen Augen unsinniges - Gesetz welches die Lagerung erlaubnisspflichtiger SW regelt. Die Einhaltung dieser Regeln wird kontrolliert, im diskutierten Fall sogar angekündigt.

Im diskutierten Fall sind eklatante Verstöße gg. diese Regelung aufgefallen, mit den rechtlich vorgesehenen Konsequenzen.

Leider fällt dieses Fehlverhalten auf alle LWB zurück, unterstellt man uns doch gerne genau das hie beschriebene Verhalten.

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Sicherstellung, bzw. Fahrverbot erfolgt unmittelbar auch im Straßenverkehr.

Der Vater von Tim K. war auch nie auffälliug und hatte somit auch keinen Warnschuß erhalten. Trotzdem gab es ein Schadensereignis

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Wie es zu der Feststellung, dass die Waffen nicht rechtskonform verwahrt waren, gekommen ist, gibt der Artikel nicht her. Es kann sein, dass der Anschein durch die geladenen Waffen im Schrank mit dafür zugeringer Norm und unter der Matratze ausreichte oder vielleicht hat sich der Mann auch erst noch um Kopf und Kragen geredet. Das formell die Verwahrung nach § 36 WaffG im Beisein von berechtigten Personen gar nicht prüfbar ist, haben wir hier in WO schon mehrfach durchgekaut. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

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...

Das wurde hier wohl auch schon dutzende Male diskutiert. Spätestens wenn er an die Tür geht, die Wemse aber unbeaufsichtigt im Schlafzimmer schlummert, hat er keine tatsächliche Gewalt mehr über die Waffe...

...

Das hängt von der Wohnsituation ab. Bei einer großen Villa mit 3 Minuten Wegstrecke vom betroffenen Schlafzimmer zur Haustüre stimme ich Deiner Behauptung zu. Bei einer kleinen 1-Zimmer-Wohnung, wo es nur 2 Schritt vom Bett zur Wohnungstür sind, eindeutig nicht. Auch hierüber gibt der Artikel keine Auskunft.

Dein

Mausebaer

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Unter der Matratze ist nun einmal eine Aufbewahrung und kein Führen! Es gehört dort keine Waffe hin! Hatte einen ähnlichen Fall, da wusste der WB nicht mehr wo die fehlende Waffe ist, die wurde erst nach einer längeren Sucherei außerhalb des Schrankes gefunden. Man sollte sich von dem Gedanken lösen, dass man in seinen eigenen 4 Wänden machen kann, was man will! (nein, das ist nicht meine Einstellung) Nach Winnenden dürfte es aber auch dem letzten klar geworden sein!

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Wie es zu der Feststellung, dass die Waffen nicht rechtskonform verwahrt waren, gekommen ist, gibt der Artikel nicht her. Es kann sein, dass der Anschein durch die geladenen Waffen im Schrank mit dafür zugeringer Norm und unter der Matratze ausreichte oder vielleicht hat sich der Mann auch erst noch um Kopf und Kragen geredet. Das formell die Verwahrung nach § 36 WaffG im Beisein von berechtigten Personen gar nicht prüfbar ist, haben wir hier in WO schon mehrfach durchgekaut. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

Gängige und bekannte Praxis ist die Kontrolle in Anwesenheit der berechtigten Person. Selbstverständlich kann ein Betroffener versuchen, die im WO häufig dargelegte Rechtsauffassung vor Gericht überprüfen zu lassen.

Leider ist das Urteil selber nicht so einfach abrufbar, die Artikel dazu sprech alle von der Feststellung des Gerichts, dass "..Der Umstand, dass der Kläger allein in seinem Haus wohne, schließe die Gefahr, dass Unbefugte in den Besitz der von ihm unsachgemäß gelagerten Waffen kämen, nicht aus..." Somit geht zu mindest das Gericht davon aus, dass der ehem. LWB die Waffen auch in seiner Abwesenheit wie festgestellt verwahrte. Und ob der Betroffene den ganzen Tag im Schlafzimmer verbrachte? Oder war es nur eine Einraumwohnung?

Unterm Strich bleibt aber eine riesige Portion Dummheit: Die Kontrolle war angekündigt.

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Nach Winnenden dürfte sollte es aber auch dem letzten klar geworden sein!

(Edit im Zitat und Hervorhebung durch mich. extra für All diejenigen, welche es ohne diese Anmerkung nicht verstanden haben)

.... isses aber leider nicht ..... wie man hier auch wieder sieht.

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So, hier das Urteil, das bstätigt wurde:

http://www3.mjv.rlp....4-BFA0ACC86473}

Die wohl (mit)entscheidende Passage:

"... Soweit der Kläger geltend macht, dass für ihn noch die Vorschriften Geltung beanspruchten, die bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheines vor ca. 45 Jahren gegolten hätten, vermag sich das Gericht dem angesichts der eindeutigen Regelungen in § 58 WaffG zum so genannten „Altbesitz“ nicht anzuschließen. ..."

Nachtrag:

Zum erstinstanzlichen Urteil:

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-trier-urteil-5-k-162-13-tr-waffenbesitzkarte-jagdschein-geladene-pistole-matratze-unzuverlaessig/

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