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IGNORED

"Geladene Pistole unter Matratze keine gute Idee"...


fehl-x

Empfohlene Beiträge

"Herr Hauptsturmführer, ....

Keine Ahnung, was mein Posting mit einem Hauptsturmführer zu tun haben soll.

Und vor allem weiß ich nicht, wo ich zur Denunziation aufgerufen haben soll, wie es mir offenbar unterstellt werden soll.

Nichts dergleichen habe ich geschrieben oder unterschwellig anklingen lassen.

Hält man ein Gesetz für unsinnig, ist die Vorgehensweise so (da die Bundesverfassungsrichter eindeutige mündliche Hinweise gegeben haben):

Klagen kann nur ein Betroffener.

Der Rentner hätte also gegen die Ankündigung der Kontrolle Beschwerde einlegen können.

Die wäre mit Sicherheit abgewiesen worden.

Dagegen hätte er dann vor dem VG geklagt.

Und verloren.

Dann hätte er seine Waffen abgeben müssen.

Dann hätte er vor dem OVG geklagt.

Und möglicherweise verloren.

Oder gewonnen.

Hätte er obsiegt, hätte er jetzt seine Waffen zurückbekommen.

Wäre er unterlegen, so hätte er das BVerwG anrufen können.

Wäre er dort unterlegen, dann letztinstanzlich das BVerfG.

Wäre er unterlegen, so hätte er vor den EuGMR ziehen können.

Der hätte dan eventuell das Gesetz kassiert.

Wenn es nicht schon das BVerfG getan hätte.

Was wegen der Grundrechtskollision eine interessante Sache gewesen wäre.

SO - und nicht anders - ist bei uns die Vorgehensweise, wenn man ein Gesetz für unsinnig hält.

Gegen das Gesetz zu verstoßen, ist jedefalls kein geeignetes Mittel, um die Verfassungswidrigkeit zu bewisen.

Zeitbedarf: Etwa 8 bis 10 Jahre.

Bis man eventuell seine Waffen wiederhat.

Die meisten entscheiden sich in der Zeit für die billigere Variante des Tresorkaufs, die einem zudem noch das Trainieren mit den eigenen Waffen erlaubt.

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Und vor allem weiß ich nicht, wo ich zur Denunziation aufgerufen haben soll, wie es mir offenbar unterstellt werden soll.

Weder habe ich das geschrieben, noch hast du das gesagt. Du hast aber geschrieben, daß man sich an jedes Gesetz halten muß.

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Sicherstellung, bzw. Fahrverbot erfolgt unmittelbar auch im Straßenverkehr.

Der Vater von Tim K. war auch nie auffälliug und hatte somit auch keinen Warnschuß erhalten. Trotzdem gab es ein Schadensereignis

Der Fall liegt anders das habe ich auch geschrieben wenn Personen im gleichen Haus Wohnung leben die an die

Waffen gelangen können.

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Das Problem: Wir haben viel zu viele Gesetze,

Auch das stimmt aber vor allem auch wie der -Gesetzgeber- und damit von uns gewählte Politiker Priroritäten setzt.

Manchmal ist es aber auch das eigene Interpretieren der Richter und deren eigene Moralvorstellungen sollte zwar

so nicht sein ist es aber oft.

Beispiel führen einer Gaswaffe ohne kleinen Waffenschein 3 Jahre Haft (steht zumindest im Gesetz).

Tot treten von Johny K. und anderen Opfern wird mit 3-4 Jahren Haft geahndet obwohl das Jugendstrafrecht

auch Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren bei unter 21 Jährigen vorsieht.

Aber was machen wenn dem Richter der Täter mehr leidtut als das Opfer weil dieser angeblich eine ach so

schwere Kindheit hatte und ein Richter ist in seinen Tun völlig unabhängig.

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Seltsam ist nur, dass sich 100 Jahre lang über die Flinte am Garderobenhaken und den Reichsrevolver in der Schublade der Wohnzimmeranrichte samt dazu gehöriger Munition niemand aufgeregt hat und trotz dieser "katastrophalen Zustände" eigentlich nix besorgniserregendes passiert ist.

CM

Danke dafür............ :good:

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Kniften gehören meiner Meinung nach in den Tresor! Schlicht um sich selbst (und andere z.B. Kinder u.a.) abzusichern und weil an dem Spruch zur nicht abgeschlossenen Feldkiste was dran ist ;)

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Hält man sich nicht daran und wird erwischt, darf man sich über die Folgen nicht wundern.

Sag´ das mal dem Herrn Nachbarn, an dessen Tür der Herr Hauptsturmführer klopft.

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... Du hast aber geschrieben, daß man sich an jedes Gesetz halten muß.

Das Problem sind die Auswirkungen. Wenn alle bei Rot über die Ampel fahren, kommen mehr Blitzer aber das wird kaum zu einer Abschaffung von PKW führen. Bei Waffen sieht es anders aus. Da wird dann eventuell nicht mehr verschärft sondern verboten.

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Das ist ja auch richtig.

Solange das Gesetz existiert, hat man sich daran zu halten.

Hält man sich nicht daran und wird erwischt, darf man sich über die Folgen nicht wundern.

Gilt diese Weisheit auch für die ehemaligen politischen Häftlinge aus Bautzen,Hohenschönhausen usw. ich glaube das die dort

Inhaftierten von solchen Weisheiten nicht viel halten.

Den letztendlich kommt es auch immer an umwas es sich für "Gesetze" handelt.

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Kniften gehören meiner Meinung nach in den Tresor! Schlicht um sich selbst (und andere z.B. Kinder u.a.) abzusichern und weil an dem Spruch zur nicht abgeschlossenen Feldkiste was dran ist ;)

Um sich selbst, vor sich selbst zu schützen sozusagen?

Warum implantiert uns dieser Staat den nicht gleich nen Chip ins Hirn und dazu noch ne Videokamera vor den Waffenschrank.

Aber momentmal ich glaube wenn jeder mit einem Chip ausgestattet wird bis dahin hat sich der waffenbesitz dann eh erledigt.

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Bei verfassunsgwidrigen Gesetzen kann man vor dem BVerfG klagen.

Das ist der Unterschied zur DDR.

Bis das BVerfG das Gesetz kassiert hat, hat man sich daran zu halten.

So ist das in einem Rechtsstaat.

Da widersprichst du dir aber selbst- in einen Rechtsstaat dürfte es doch gar keine verfassungswidrigen Gesetze geben und nun

sprach Zeus?

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Um sich selbst, vor sich selbst zu schützen sozusagen?

Abzusichern != Vor sich selbst schützen. Frag mal die Waffenbesitzer, dessen Waffe von Kriminellen gestohlen wurde oder die, die ihre Kinder verloren haben, weil sie meinten ihre Flinten überall rumliegen zu haben. Es passiert oft genug. Es ist immer alles so leicht sich aus der Verantwortung zu stehlen, so lange man nicht selbst betroffen ist aber man sollte sich völlig unabhängig von der Gesetzeslage und wie die Gesellschaft zum Thema steht einfach mal in sich kehren und sich bewusst werden, dass man mit einer Schusswaffe auch eine gewisse Verantwortung übernimmt und für alles was damit passiert auch gerade stehen sollte.

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Frag mal die Waffenbesitzer, dessen Waffe von Kriminellen gestohlen wurde oder die, die ihre Kinder verloren haben, weil sie meinten ihre Flinten überall rumliegen zu haben. Es passiert oft genug.

Du hast sicher Zahlen als Beleg und kannst im Übrigen auch sicherlich die Prinzipien herleiten, wie man einen Kriminellen definiert und warum dessen Waffenbesitz mit Ausnahme einer möglichen widerrechtlichen Aneignung per se problematisch ist.
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...

Ich denke da an den unsäglichen Spruch "Soldaten sind Mörder" nur weil der von Tucholsky ist soll er auch gut sein?...

Wer hat behauptet, daß der Satz "gut" ist?

Das BVerfG hat lediglich festgestellt, daß der Satz eine Meinungsäußerung ist, die nach der Verfassung erlaubt ist.

Über die inhaltliche Qualität hat sich das Gericht gar nicht geäußert.

Von was sprichst Du also?

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Du hast sicher Zahlen als Beleg und kannst im Übrigen auch sicherlich die Prinzipien herleiten, wie man einen Kriminellen definiert und warum dessen Waffenbesitz mit Ausnahme einer möglichen widerrechtlichen Aneignung per se problematisch ist.

Ich hänge meine persönliche Entscheidung zu dem Thema nicht von irgendwelchen Zahlen ab. Wenn wegen eines meiner Waffen irgendwo eine Leiche rumliegt, weil ich zu faul bin die Dinger abzuschließen, dann helfen mir die Zahlen nämlich absolut gar nicht. Ich stelle auch keine Forderungen an den Gesetzgeber oder sonst irgendwen. Ich appeliere lediglich aus Prinzip an die Vernunft nicht seine Schusswaffen überall rumliegen zu lassen aus persönlicher Verantwortung gegenüber seinem Besitz, dessen Gefährlichkeit in falschen Händen man nicht auf Teufel komm raus herunterspielen muss.

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Abzusichern != Vor sich selbst schützen. Frag mal die Waffenbesitzer, dessen Waffe von Kriminellen gestohlen wurde oder die, die ihre Kinder verloren haben, weil sie meinten ihre Flinten überall rumliegen zu haben.

Mit dieser art von Argumentation kommen wir aber nicht weiter, frag mal die Swimmingpol oder Gartenteich Besitzer die ihre Kinder verloren haben weil die dort reingefallen und ersoffen sind,hm?

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Wer hat behauptet, daß der Satz "gut" ist?

Das BVerfG hat lediglich festgestellt, daß der Satz eine Meinungsäußerung ist, die nach der Verfassung erlaubt ist.

Sagt doch einiges über die Interpretation der -damaligen- Richter aus

Wer hat behauptet, daß der Satz "gut" ist?

Wer? Teile der links/grünen Presse, Die Partei die Linke die damals noch PDS hieß.

Parteimitglieder der Grünen,Alice Schwarzer um einige zu nennen.

Sowie selbsternannte pazifistische Gutmenschen ala Jürgen Grässlin und Konsorten.!

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Mit dieser art von Argumentation kommen wir aber nicht weiter, frag mal die Swimmingpol oder Gartenteich Besitzer die ihre Kinder verloren haben weil die dort reingefallen und ersoffen sind,hm?

Bei allen Äpfel und Birnen, musst du sicherlich zugeben, dass es einfacher ist eine Schusswaffe in einen Tresor zu packen als ein Swimmingpool.

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...

Wer hat behauptet, daß der Satz "gut" ist?

Wer? Teile der links/grünen Presse, Die Partei die Linke die damals noch PDS hieß.

Parteimitglieder der Grünen,Alice Schwarzer um einige zu nennen.

Sowie selbsternannte pazifistische Gutmenschen ala Jürgen Grässlin und Konsorten.!

Ja.

Meinetwegen.

Und?

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