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IGNORED

"Geladene Pistole unter Matratze keine gute Idee"...


fehl-x

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Unter der Matratze ist nun einmal eine Aufbewahrung und kein Führen! ...

Es ist rechtlich nicht möglich eine Waffe im eingen befriedeten Besitztum zu "führen". Alles was formell interessiert, ist das Ausübern der tatsächlichen Gewalt. Was dann noch ausgesagt wird, oder ob einfach etwas aufgrund des Anschein angenommen wird, steht noch einmal auch einer ganz anderen Seite.

Dein

Mausebaer

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So, hier das Urteil, das bstätigt wurde:

http://www3.mjv.rlp....4-BFA0ACC86473}

Die wohl (mit)entscheidende Passage:

"... Soweit der Kläger geltend macht, dass für ihn noch die Vorschriften Geltung beanspruchten, die bei der erstmaligen Erteilung eines Jagdscheines vor ca. 45 Jahren gegolten hätten, vermag sich das Gericht dem angesichts der eindeutigen Regelungen in § 58 WaffG zum so genannten „Altbesitz“ nicht anzuschließen. ..."

Nachtrag:

Zum erstinstanzlichen Urteil:

http://www.lto.de/re...unzuverlaessig/

Yup,

spätestens die "Uneinsichtigkeit" bringt den schon an den Rand einer Prüfung der persönlichen Eignung :gaga: und mit

in einem nicht klassifizierten Innentresor aufbewahrt.
ohne den Hinweis, das dieser trotzdem die Normen erfülle oder die Waffenrechtsbehörde mit dessen Nutzung einverstanden war, fehlte auch noch die Möglichkeit der WaffR-Konformen Verwahrung der Schußwaffen. :mega_shok:

Damit dürfte die ganze Diskussion aufgrund des mit Mängeln behafteten Artikels hinfällig sein. :rolleyes: Also einmal mehr: "Schaiß Presse!" auch wenn es diesesmal soetwas wie fast eine Fachpublikation war. :mad:

Euer

Mausebaer

edit: ein "a" vergessen.

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....

Damit dürfte die ganze Diskussion aufgrund des mit Mängeln behafteten Artikels hinfällig sein. :rolleyes: Also einmal mehr: "Schaiß Presse!" auch wenn es diesesmal soetwas wie fast eine Fachpublikation war. :mad:

...

Stimmt. Von einer "Fachzeitschrift" könnte man mehr erwarten. Der ex-LWB hat sich wohl um Kopf und Kragen geredet.

Wie man sich bei einer Kontrolle verhält bleibt jedem LWB selbst überlassen.

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Es ist rechtlich nicht möglich eine Waffe im eingen befriedeten Besitztum zu "führen". Alles was formell interessiert, ist das Ausübern der tatsächlichen Gewalt.

Dein

Mausebaer

Hast ja Recht! Mit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt ist das unter der Matratze lagern aber schon ein Ding für sich. Was er dann noch aussagte ist eigentlich fast egal, denn der Gesetzgeber wollte ja nach Winnenden gegen dies Form der Lagerung vorgehen. Da die Kontrolle angekündigt war, scheint er wahrscheinlich gar nicht mehr an die Existenz dieser Waffe unter der Matratze gedacht zu haben.
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Genau dieser Fall stand vor kurzem ausführlicher bei uns in der Tageszeitung (Trierischer Volksfreund).

In der Region Trier wurden alle WBK-Inhaber von der zuständigen Waffenbehörde angeschrieben und um den Nachweis eines zertifizierten Tresors gebeten. Beigefügt war ein Blatt mit den aktuellen Tresor - Normen.

Diejenigen, die nicht antworteten, wurden nochmals angeschrieben.

Erfolgte immer noch keine Reaktion, wurden angekündigte Hausbesuche durchgeführt.

Bei dem hier geschilderten Fall kam der Hausbesuch nach mehreren geplatzten Terminen schließlich im beiderseitigen Konsens zustande.

Was dann vorgefunden wurde, ist klar. Was nicht vorgefunden wurde, war ein Tresor, der den aktuellen Richtlinien entsprach...

Erst daraufhin wurden WBK und JJS widerrufen.

In der ersten Instanz des folgenden Verfahrens wollte der Richter das Verfahren einstellen, sollte der WBK-Inhaber bereit sein, sich einen zertifizierten Tresor zu kaufen. Das hat die Waffenbehörde jedoch strikt abgelehnt.

Man kanns nun sehen wie man will, aber Dummheit ist nicht auszurotten, vielleicht wars auch nur der Altersstarrsinn...

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Nur mal zusammengefasst, da steht noch etwas mehr in dem Urteil....

- Es wurde eine eingetragene Waffe bei der Kontrolle nicht aufgefunden, und bestritten, dass diese jemals besessen wurde

- Es wurde eine Erlaubnispflichtige Waffe gefunden, fuer die keine Erlaubnis vorhanden war

- Die vorhandenen Waffen wurden geladen vorgefunden (eine davon unter der Matratze)

- Es gab kein zertifiziertes Behaeltniss zur Aufbewahrung

- Der Mann zeigte sich uneinsichtig, wurde teils aggressiv

- Er beharrte darauf, dass fuer ihn nicht die geltenden Gesetze gueltig sind, sondern die von vor 45 Jahren

- Er sagte, dass er die Waffen rein zur Selbstverteidigung braucht, und diese deshalb selbstverstaendlich geladen sind

Das sind 7 Zonks von 7 moeglichen, und gottseidank darf so jemand nun erstmal keinen Umgang mit Waffen mehr haben und uns LWB in Verruf bringen.

Gruss

Adrian

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...

In der Region Trier wurden alle WBK-Inhaber von der zuständigen Waffenbehörde angeschrieben und um den Nachweis eines zertifizierten Tresors gebeten. Beigefügt war ein Blatt mit den aktuellen Tresor - Normen.

Selbst sehr alte Tresore können als äquivalent betrachtet werden (siehe Link). Und dem guten Mann wurde nun wiklich oft genug nahe gelegt die sichere Aufbewahrung nachzuweisen.

http://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/inneresicherheit/ie_waffenrecht_merkblatt_gleichwertigkeit_sicherheitsbehaeltnisse_20110127.pdf

...

Man kanns nun sehen wie man will, aber Dummheit ist nicht auszurotten, vielleicht wars auch nur der Altersstarrsinn...

Oder halt eine merkwürdige Rechtsaufassung (der ex-LWBler beruft sich auf das Recht zur Zeit der Ausstellung seiner WBKs Mitte der 70er...). Et gibt halt auch noch Reichsbürger...

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Abgesehen davon das der Waffenbesitzer sich selten doof angestellt hat, ist diese Bemerkung des Gerichtes schon seltsam:

Insoweit müsse auch gesehen werden, dass die Gefahr bestehe, dass bei einer eventuellen Gefahrenlage eine unter der Bettmatratze gelagerte Pistole im Aufwachstadium ohne hinreichende Situationsanalyse missbräuchlich verwandt werde.

Wenn dies stimmt müssten alle diejenigen die einen gültigen Waffenführpass haben, diese Nachts im Tresor verstauen. Hoffen wir mal das dies auch so gehandahbt wird.

Wohlbemerkt ich habe auch keine Waffe unter dem Kopfkissen, sehe ich nicht unbedingt als einen guten Aufebwahrungsort an.

Joker

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Hinzu kommt hier noch ein "scharf gemachter" Schreckschussrevolver...

Schon. Aus den Entscheidungsgründen dürfte sich aber ergeben, dass die Entscheidung nicht anders ausgefallen wäre, hätte es sich um eine der vom Kläger rechtmäßig besessenen anderen Schusswaffen gehandelt.

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Das darfst du mir doch mal etwas näher erläutern.

Was ist daran nicht zu verstehen?

...

- Es wurde eine eingetragene Waffe bei der Kontrolle nicht aufgefunden, und bestritten, dass diese jemals besessen wurde

- Es wurde eine Erlaubnispflichtige Waffe gefunden, fuer die keine Erlaubnis vorhanden war

- Die vorhandenen Waffen wurden geladen vorgefunden (eine davon unter der Matratze)

- Es gab kein zertifiziertes Behaeltniss zur Aufbewahrung

- Der Mann zeigte sich uneinsichtig, wurde teils aggressiv

- Er beharrte darauf, dass fuer ihn nicht die geltenden Gesetze gueltig sind, sondern die von vor 45 Jahren

- Er sagte, dass er die Waffen rein zur Selbstverteidigung braucht, und diese deshalb selbstverstaendlich geladen sind

...

da hat jemand kräftig Mist gebaut, un der Mist fällt auf jeden LWB zurück. Solches Fehlverhalten ist Wasser auf die Mühlen der Verbotsfreunde.

Was soll man da noch erklären??

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Was soll man da noch erklären??

Die mE mehr als unberechtigte Schadenfreude oder auch das selbstgefällige Überlegenheitsgefühl oder der Dünkel, etwas besseres zu sein, weil man sich dem Staat und seinen unsinnigen Regeln völlig gedankenlos unterwirft und sich auch noch toll findet dabei.

Ich sehe da nichts, was für einen anderen eine gefahr darstellen würde, vor allem, wenn der Opa den Schein wirklich seit 45 Jahren hatte und nie auffällig war, kann man getrost von einem zuverlässigen WAFFEN-Besitzer ausgehen, oder ?

Und auch hier bewahrheitet es sich wieder auf traurige Weise: Der größte Feind des dt. WB ist der deutsche WB.

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Und genau wegen solchen Leuten haben wir diese Kontrollen überhaupt.

Seltsam ist nur, dass sich 100 Jahre lang über die Flinte am Garderobenhaken und den Reichsrevolver in der Schublade der Wohnzimmeranrichte samt dazu gehöriger Munition niemand aufgeregt hat und trotz dieser "katastrophalen Zustände" eigentlich nix besorgniserregendes passiert ist.

CM

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Kopfkissen ebenfalls kein geeigneter Aufbewahrungsort ;) :

http://www.rechtspre...l&showdoccase=1

Der Fall hat aber mehr als 7 Zonks. Da hat es sturmgezonkt. :shok: Da interessiert ein Kopfkissen schon gar gar nicht mehr. :huh: Eigentlich fehlt da nur noch der Besitz von kernwaffenfähigen Material in (physisch) kritischen Mengen, die nicht durch Behältnissen von einander getrennt waren. ;)

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...

Das sind 7 Zonks von 7 moeglichen, und gottseidank darf so jemand nun erstmal keinen Umgang mit Waffen mehr haben und uns LWB in Verruf bringen.

Gruss

Adrian

Nur das seit Anfang der 70er Jahre offenbar nichts mit den Waffen passiert war und wohl auch bis zum Tode des jetzigen ex-LWB mit großer Wahrscheinlichkeit nichts mit den Waffen passiert wäre. Auch wenn ich diesen ex-LWB für einen guten § 6 WaffG-Kandidaten halte, ...

§ 6 Persönliche Eignung

(1) Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie

1. geschäftsunfähig sind,

2. abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind oder

3. auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung besteht.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der Regel Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind. Die zuständige Behörde soll die Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen. Der persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes entgegenstehen.

...

... es braucht halt wirklich nicht viel, damit nichts mit Schußwaffen passiert. :rolleyes:

In Verruf werden wir durch Politik und Medien gabracht - nicht zu letzt durch irrsinnige Regelungen zu Gefahren mit verschwindend kleiner Eintrittswahrscheinlichkeit. Aber auch anderen geht es nicht besser, wenn ich z.B. an die Kampagne zur Fahradhelmpflicht denke. Selbst nach den Angaben der Pflichtbefürworter geht es dabei, um vorraussichtlich 10 Personen mit weniger schlimmen Schädel-Hirn-Verletzungen im Straßenverkehr pro Jahr ... :huh: War da nicht sogar etwas mit dreitausendundebbes Toten im Staßenverkehr pro Jahr?!!! :shok:

Euer

Mausebaer

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Die mE mehr als unberechtigte Schadenfreude oder auch das selbstgefällige Überlegenheitsgefühl oder der Dünkel, etwas besseres zu sein, weil man sich dem Staat und seinen unsinnigen Regeln völlig gedankenlos unterwirft und sich auch noch toll findet dabei.

Das hat eigentlich nix mit Besserwisserei o.ä. zu tun. Der Kerl hat wie schon gesagt 7/7 abgeräumt und sich dann auch noch bei der Kontrolle dumm angestellt. Und nur weil sich andere an Gesetze halten, heißt es nicht, dass wir sie gut finden. Aber solange es immer wieder Beispiele gibt, kann man an der generellen Kontrollpflicht eben nichtmal ansazuweise rütteln, wenn die nächste "Waffenrechtsänderung" ansteht.

Ich versteh ja, dass man in dem Alter vielleicht nicht mehr überall alles weiß, aber solange ich einen Führerschein habe, sorge ich dafür, dass ich die wichtigsten Verkehrsregeln kann. Genauso beim Bootsführerschein. Und dann aber erst recht, wenn ich einen gültigen Jagdschein/WBK und das Gerödels daheim hab. Und dann ja anscheinend noch mehrfach schriftlich darauf hingewiesen werde, dass ich nen Tresor haben soll. Man "vergisst" doch nicht einfach, dass man eine Waffe hat, wenn man Schütze oder Jäger ist. Erben meinentwegen mal, wenn sie sie nie benutzen und einfach nur seit Jahren im Schrank haben.

Sinn oder Unsinn der Kontrollpflicht hin oder her, da wurde einfach Mist gebaut, auch wenn niemand zu Schaden kam.

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... solange ich einen Führerschein habe, sorge ich dafür, dass ich die wichtigsten Verkehrsregeln kann.... wenn ich einen gültigen Jagdschein/WBK ...

Die wichtigste Regel beim WB ist doch nur die eine: Schiesse nicht auf andere Leute und schiesse nicht auf Gegenstände/Tiere, die nicht dein Ziel sind. So komplex wie die STVO ist der Umgang mit Handfeuerwaffen nicht. Das hat er ja nachgewiesenermaßen in den 45 Jahren nicht einmal getan, oder ? Also, wo war die Gefahr, die von dem alten Mann ausging ? Wenn man eine Gefährdung unterstellt, dann sollte man zumindest EINEN potentiell gefährdeten auftreiben und vorzeigen können, oder ?

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... Und auch hier bewahrheitet es sich wieder auf traurige Weise: Der größte Feind des dt. WB ist der deutsche WB.

Ja, aber nur die Knallköpfe, die es selbst bei einer angemeldeten Überprüfung nicht schaffen ihr auch noch geladenes Zeug weg zu räumen. Schadenfroh bin ich nicht. Wenn ich mir aber vorstelle, dass Aufgrund diesen "Fehlverhaltens" wieder ein Politiker auf die Idee kommt, die Zentrallagerung zu fordern... Und warum haben wir den nach Winnenden wieder eins auf den Deckel bekommen?

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Man merkt ja auch hier im Forum, dass bei vielen ein "Rechtsbewußtsein" überhaupt nicht mehr vorhanden ist.

Ich denke, dass du hier vollkommen falsch liegst. Das Rechtsbewusstsein ist hier bei vielen gerade besonders ausgepraegt. Denen steht eine Gruppe gegenueber, die ein besonderes Gesetzesbewusstsein an den Tag legt.
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