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IGNORED

10 Jahre "kleiner Waffenschein" !


Gast

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Am 1.April (sic!) 2003 trat er in Kraft der sogenannte "kleine Waffenschein" !

Angesichts dieses fragwürdigen "Jubiläums" stellt sich neben Wayne interessierts noch die Frage

was die Chose denn eigentlich bewirken sollte und gebracht hat.

Das was der kleine Waffe(l)nschein verhindern sollte nämlich Überfälle auf Banken,Sparkassen,Geschäfte,Tankstellen findet auch weiterhin in noch viel höheren Maße als vor

10-15 Jahren statt.

Gaswaffen auch als SSW bezeichnet durfte man übrigens schon lange vor dem Waffenschein nicht

auf Demonstrationen,Volksfesten,öffentlichen Veranstaltungen führen das war wohl schon so in den

70iger/80iger Jahren.

So stellt sich die Frage ob er nun wirklich dafür eingeführt wurde das führen dieser "Waffen" auch

auf dem kleinsten/kürzesten Feldweg zu reglementieren.

Mich würde interessieren wieviel Bürger bundesweit im Besitz dieses kleinen W(A)ffen-Scheins sind?

Außerdem wer kontrolliert die Einhaltung? Beispiel Bürger A hat seinen Gasrevolver in 9mmK einstecken

und dafür keinen kleinen Waffenschein, dieser geht auf genannten Feldweg und wird von "Wutbürger"

B angegriffen und gewürgt , Bürger A zieht daraufhin seinen Gasrevolver und verpasst Wutbürger B

eine Gas oder Pfefferwolke und sucht das weite...

Ich kann mir kaum vorstellen das einer von beiden den Vorfall melden würde der eine ich hab mich gewehrt habe aber keinen kleinen Waffenschein...der andere ich wollte den erwürgen aber der wollte

das verhindern...

Geht wohl schlecht, also bleibt die Strafbarkeit -immerhin bis zu 3 Jahren für unerlaubtes führen- des

Gasers (ich wette das bekommt nicht mal Hoeneß wenn ihm 800000 Mill.Steuerhinterziehung bewiesen würden..) nur bei einem Banküberfall liegt die zu erwartende meist weit über die Strafe für unerlaubtes führen oder Waffenbesitz unabhängig ob Gas oder scharf, so das letzteres bei der Urteilsfindung gar nicht so die Rolle spielen dürfte zudem solche Ganoven eh noch mehr auf dem Kerbholz haben und es nicht die einzige Strafe sein wird.

Fragt sich also wieder was das ganze gebracht hat, außerdem sollte, daß wurde aber nicht gemacht

eine Studie oder Amnese nach 5 Jahren Einführung zeigen was das Ergebnis der Einführung war.

Nur ist es wohl so das der Staat Gesetze die er mal erlassen hat nicht wieder einkassieren will,

selbst wenn sie sich als wirkungslos erwiesen haben.

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Also ich hab mir nen kleinen Waffenschein für meine Röhm RG 600 zugelegt. Der Grund ist simpel das Teil gilt unbefristet und ist unbürokratisch zu bekommen. Außerdem bei den permanenten Verschärfungen in unserem Land bin ich vielleicht froh das Teil mal zu haben weil ich mich dann auf Rechte wie Besitzstandswahrung berufen kann - man weiss ja nicht was noch so alles kommt in den nächsten Jahren und was man hat das hat man. Die Tendenz ist ja seit Jahrzehnten ganz klar die das immer mehr eingeschränkt wird sei es beim Erwerb des Führerscheins die Fahrzeugklassen oder bei der roten WBK das Sammelgebiet.

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Wer kann schon von sich behaupten, nen Waffenschein zu besitzen? :D Das "kleinen" davor kann man ja weglassen

Is halt mehr Deko, auch und vor allem, wenn die Rennleitung mal Kontrolle macht...

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Am 1.April (sic!) 2003 trat er in Kraft der sogenannte "kleine Waffenschein" !

Angesichts dieses fragwürdigen "Jubiläums" stellt sich neben Wayne interessierts noch die Frage

was die Chose denn eigentlich bewirken sollte und gebracht hat.

Das was der kleine Waffe(l)nschein verhindern sollte nämlich Überfälle auf Banken,Sparkassen,Geschäfte,Tankstellen findet auch weiterhin in noch viel höheren Maße als vor

10-15 Jahren statt.

Moin,

also ich finde das mit dem kleinen Waffenschein war eine tolle Idee.

Deutschland ist nun viel sicherer geworden. So etwas sollte man begrüßen und

nicht anzweifeln. Politiker wissen was sie tun. :ridiculous:

Genau wie das ZWR, auch hier ist Deutschland vieeeel sicherer geworden. :sla:

Bearbeitet von Yachthund
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Mal eine Frage am Rande: Was steht denn drin in so einem Dokument hinsichtlich der Berechtigung?

Daß du ausschließlich berechtigt bist, Schreckschuß, Gas, oder Signalwaffen mit PTB "Befreiungszeichen" zu führen

(siehe auch Waffenliste zum Waffengesetz vom 11.10.2002; Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 3, Nr. 2 und Nr. 2.1)

Die Felder für die "richtigen" sind ausgeXt

Hintendrauf steht noch was von im Sinne des Paragrafen 10 Abs. 4 WaffG (Zeichen funzt hier nit :( )

Bearbeitet von Gast
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Also ich hab mir nen kleinen Waffenschein für meine Röhm RG 600 zugelegt. Der Grund ist simpel das Teil gilt unbefristet und ist unbürokratisch zu bekommen. Außerdem bei den permanenten Verschärfungen in unserem Land bin ich vielleicht froh das Teil mal zu haben weil ich mich dann auf Rechte wie Besitzstandswahrung berufen kann

Also mit Begriffen wie "Besitzstandswahrung" muss man aufpassen.

Schnell werden immer mal wieder Gesetze geändert Beispiel LEP-Waffen auch die wurden vor 5 Jahren WBK pflichtig sofern

es sich auf LEP umgebaute Originale handelte.

Und 16er Alarmpatronen sind auch nicht mehr ohne weiteres erhältlich hier könnte man noch mehr aufzählen.

Bist du dir sicher das es sich um eine Röhm RG600 handelt?

Die willst du für die Selbstverteidigung benutzen? Ich mein für Silvester sind die RG300 und 600 durchaus zu empfehlen.

Aber um mit diesen kleinen Kalibern in 6mm Flobert oder 22 einen bösen Buben in die Flucht zu schlagen ich weis nicht

recht, die Gaswolke dürfte nur klein sein und schnell wieder zusammenfallen.

Außerdem gibt es für die beiden genannten Röhmwaffen keine Pfefferpatronen, an eine Abwehr von "vierbeinigen" Kollegen

ist schon gar nicht zu denken.

Dazu kommt das die Waffen einen Mechanismus haben wo die Patrönchen nicht direkt mit der zugefalteten Seite vorn wie

gewöhnlich in einem Verschluss liegen sondern in einem Magazin was sich sozusagen durch die Waffe schiebt mit der

zugefalteten Seite unten in den Lauf (klar blöd zu beschreiben jetzt) also der Ausschuss erfolgt nicht direkt nach vorn sondern

durch einen Umweg, dadurch dürfte die Reichweite der Gaswolke die bei 6 und 22 eh nicht so groß ist auch nochmal stark

reduziert sein, um einen Effekt beim Angreifer hervorzurufen das dieser wenigstens einen Nießanfall erleidet müsste man schon

ziemlich nah rangehen, so nah das er das Gewinde in der Laufmündung sieht....

Mein Sohn wollte auch eine Gaswaffe zur SV benutzen wir haben verschiedene getestet.

Wenn man eine Empfehlung geben kann obwohl das Thema selbst unter Schützen,Jägern,Sicherheitsleuten und Polizisten und

anderen Experten echt umstritten ist könnte man deffinitiv nur zu einem Revolver raten.

Dazu kämen natürlich alle Revolver von Erma in Frage und von den neueren die,die eine nicht zu massive Laufsperre aufweisen.

Empfehlenswert sind zB. die Weihrauchrevolver die Verhältnismäßig gut verarbeitet sind und nicht gleich ein Vermögen kosten.

Dazu kann man bei allen Revolvern (Erma,Weihrauch) die nachbauten von scharfen Revolvern sind die tollen Griffschalen wie

es sie beispielsweise von Nill gibt verwenden (kosten natürlich aber auch ab mind. 80 EUR aufwärts) dafür liegt die Waffe wesentlich besser in der Hand und wird optisch aufgewertet.

Ist alles halt eine Frage von Geschmack und ob man bereit ist dafür Geld auszugeben, ein Jet Protector für 199,00 EUR ist was

die Reichweite und Wirkung anbelangt sicher effektiver als jede Gaswaffe hat aber auch nur 2 Schuss und ein Magazin kostet

fast 30 EUR!

Wenn mans pragmatisch sieht und SV weniger als Spielerei sondern als reine Notwendigkeit betrachtet und etwas sucht was

die -Möglichkeit- verbessert (keine Waffe kann 100%schützen) sollte wohl ein Pfefferspray wie es zB.von TW1000 oder Pro Secur

gibt vielleicht sogar in der 370ml bzw. 400ml Ausführung die beste Lösung und Alternative sein vielleicht sogar noch besser als

der von mir genannte Jet Protector, weil man hier nicht so extrem zielen muss viele Sprühstöße zur Verfügung hat und die Dinger

gehen bis 10m! sollte man den Beschreibungen glauben schenken.

Wenn Sicherheitsdienste,Polizei sogar selbst vorbestrafte "Kopfgeldjäger" die keine scharfen Waffen führen dürfen zu derartigen

Gerät greifen und von dem Konzept überzeugt sind kann es ja nicht so falsch sein. :crazy:

Auch für die Abwehr von Bären werden solche "Feuerlöscher" ausgegeben, nun weis ich nicht inwieweit diese in USA oder

Kanada,Grönland,Antarktis oder sonstwo noch stärker sind als die hierzulande erhältlichen, ich gehe davon aus.

Wenn man bedenkt der Kl.WS kostet (immer noch oder auch teurer geworden?) 2003 um die 50 EUR so ein Pfefferspray

in Gigant Ausführung kostet gerademal auch 50-65 EUR da sollte die Wahl wohl nicht so schwer fallen.

Was mich natürlich ein wenig ärgert sind die Verfallsdaten die etwa von 3-4 Jahren angegeben werden, so muss dieses Spray

wie Haushaltgegenstände oder Lebensmittel als Verbrauchsprodukt eingestuft werden welches man immer mal wieder ersetzen

muss so kommt mit der Zeit sicher auch ein gewisses Sümmchen zusammen vor allem wenn man neben der größeren Flasche

noch kleinere Sprays kaufen muss zB. für die Frau oder Tochter/Sohn. :huh:

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kurz und bündig... was hats gebracht? Geld in die Kommunal- oder Staatskasse. Ich denke in Neukölln könnte man damit noch richtig Geld machen, da ich mal stark davon ausgehe, daß dort den kleinen Waffenschein so ziemlich niemanden interessiert. Aber da hat der Staat dann doch etwas zu viel Angst sich hinauszuwagen und das Geld oder die Waffen einzutreiben.

Bearbeitet von Jogi79
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kurz und bündig... was hats gebracht? Geld in die Kommunal- oder Staatskasse. Ich denke in Neukölln könnte man damit noch richtig Geld machen, da ich mal stark davon ausgehe, daß dort den kleinen Waffenschein so ziemlich niemanden interessiert. Aber da hat der Staat dann doch etwas zu viel Angst sich hinauszuwagen und das Geld oder die Waffen einzutreiben.

Absolut korrekt!

Geld in die Kommunal- oder Staatskasse und

dem Bürger wird eine Sicherheit vorgetäuscht, die er niemals im Notwehrfall hat!

Mit anderen Worten:

Eine von vielen staatlichen Beruhigungstabletten!

Bearbeitet von Glückspieler
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@Schützenfreiheit

Ja es ist definitiv eine RG600 und nein ich benutze diese auch nicht zur Selbstverteidigung. Ich habe mir diese Waffe für Silvester zugelegt da die 22 knall Patronen billig in der Anschaffung sind und das Teil nicht so ne blöde Laufsperre hat sprich das Teil einfach zu reinigen ist. Obwohl die Gase bei der RG600 umgelenkt werden müssen kommt da trotzdem ein gutes Mündungsfeuer raus was eben dem Kaliber 22 und dem kurzen Lauf zu verdanken sind. Was die LEP Waffen angeht (die umgebauten aus ehemaligen scharfen) so gab es zumindest eine Übergangszeit in der man sich solche Waffen auf eine echte WBK hat eintragen können also hat da schon eine Art von "Altbesitz" gegriffen das selbe gilt für Elektroimpulsgeräte (Elektroschocker) die vor dem 21.12.2010 erworben wurden (mit BKA Ausnahmegenehmigung darf man die immer noch besitzen). So ein kleiner Waffenschein könnte zumindest mal in der Zukunft ein Strohhalm sein der einen ermöglicht seine Schreckschusswaffe zu behalten auch wenn dies in der Gegenwart eher ein theoretisches Gedankenspiel ist. Das selbe ist doch bei Leuten die nen Munitionserwerbschein (gut der ist meines wissens zeitlich befristet) haben die können sich auch noch freuen und fleissig Munition einkaufen (soweit ich weiss darf man dann auch die Munition behalten selbst wenn der Munitionserwerbsschein nicht verlängert wurde) denn viele Mitarbeiter in den Ordnungsämtern stellen diese Munitionserwerbsscheine auch nicht mehr so einfach aus bzw. verlängern diese. Ich denke die Botschaft ist klar die ich versuche zu vermitteln: "Lieber das holen was man heute leicht bekommt aber in ein paar Jahren vielleicht ein Ding der unmöglichkeit ist - was man hat das hat man und man braucht sich nicht nachher Vorwürfe machen nach dem Motto verdammt hätte ich mir doch schon vor 10 Jahren dies oder jenes geholt"

Leider bin ich noch recht jung aber das Spielchen unserer Regierung ist doch bekannt. Seit Januar diesen Jahres haben z.B. alle neu ausgestellten Führerscheine ein Ablaufdatum (also verliert mal besser euren nicht das ist nämlich egal ob der vorher unbefristet gegolten hat) da ist man dann schon froh das man seinen Führerschein schon vorher erworben hat - die Zeiten in denen es hies freie Fahrt für freie Bürger scheinen sich auch dem Ende zu neigen. Defakto ist es so alles wird immer stärker reglementiert und irgendwie hat man das Gefühl es werden eher Verbote und Einschränkungen eingeführt/übernommen anstatt mal das ganze mehr zu lockern und dem mündigen Bürger die Verantwortung zu übergeben.

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2003 hat aber noch andere sinvolle Sachen eingeführt.

Jäger durften ihre Waffen nur noch ungeladen ins Revier führen.

Endlich waren die Zeiten vorbei als marodierende Jägersleut wild mit ihren Waffen um sich ballernd ins Revier fuhren.

Zum Glück weiss heute jeder, wenn einer mit seinem grünen Suzuki Jimmy mit DJV-Aufkleber und Lodenmantel ins Revier fährt hat er Waffen dabei und kann sich nicht wehren.

Übrigens: Der Jäger darf zwar seine 44Mag ungeladen zum Revier führen, wenn er aber z.B. zur Hundeausbildung so nen Knaller führen will braucht er auch den Waffenschein.

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Eine von vielen staatlichen Beruhigungstabletten!

Das sehe ich auch so. Ein wenig bürokratischer Aufwand, ein paar Gebühreneinnahmen ("netto" betrachtet wohl auch nicht berauschend), dass "mehr an Sicherheit" dürfte schlicht nicht vorhanden sein. Der Ehrliche hat mehr Aufwand, wer hingegen "Schindluder" mit einer SSW treiben will, dem ist die KWS-Regelung völlig egal.

Mir persönlich waren's die 50 € (geschätzt) an Gebühr für einen solchen "Lappen" mangels Verwendung bislang schlicht nicht wert...

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Ich habe den kleinen Waffenschein meiner Frau zurückgegeben da der Kreis Offenbach für ALLE Waffenrechtlichen Erlaubniese

alle 3 Jahre eine Kostenpflichtige Überprüfung durchführt 24,95 Euro dafür das man ( Littel Joe )das Teil 2 mal im Jahr bei einem Westerntreffen alls Gürtel FÜHRT Schwachsinn.

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[...]

Übrigens: Der Jäger darf zwar seine 44Mag ungeladen zum Revier führen, wenn er aber z.B. zur Hundeausbildung so nen Knaller führen will braucht er auch den Waffenschein.

Sofern er die Hundeausbildung in seinem Revier durchführt gemäß WaffVwV nicht:

13.6

[...]

Inhaber eines gültigen Jagdscheins benötigen auch zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen innerhalb des Jagdreviers keinen Kleinen Waffenschein. Sie dürfen mit diesen Waffen im Rahmen der befugten Jagdausübung (z.B. Jagdhundeausbildung, Wildschadensverhütung, Jagdschutz) schießen. Insoweit liegt mit dem Jagdschein bereits eine äquivalente Erlaubnis vor (siehe auch Nummer 10.15.4).

[...]

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Den einzigen "Sinn" den ich in dem Konstruckt sehe ist der, das im Falle des Falles die Behörden eine weitere Möglichkeit haben Jemanden zu "Verknacken"

In wieweit das auch genutzt wird, weiß ich nicht.

Aber WAS ich weiß ist, das die Behörden durch den Kleinen... Plötzlich weider erttliche Daten (und somit auch Möglichkeiten) mehr haben, an die sie sonst nicht gekommen währen!

Kleines Beispiel?

Fritzchen, gerade 18 geworden, besorgt sich einen kleinen Waffenschein!

Is ja Cool!

Das Teil wandert in die Schublade und ist mit 19 bereits vergessen! Nun feiert Friz seien 25. Gebutstag. Etwas zu laut und der Nachbar ruft 110. Und die netten Beamten müssen nun zu einem "behöhrtlich bekannten Waffenbesitzer"!

Was die daraus machen? Da giebt es ettliche Möglichkeiten. Von Höflich Klingeln bis....

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kurz und bündig... was hats gebracht? Geld in die Kommunal- oder Staatskasse. Ich denke in Neukölln könnte man damit noch richtig Geld machen, da ich mal stark davon ausgehe, daß dort den kleinen Waffenschein so ziemlich niemanden interessiert. Aber da hat der Staat dann doch etwas zu viel Angst sich hinauszuwagen und das Geld oder die Waffen einzutreiben.

Das ist Unfug!
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