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IGNORED

Waffenbehörde verlangt Rechtfertigung für Zuverlässigkeit und Eignung


Dobe

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Geschrieben

Moin in die Runde,

ich habe gerade von meinem Jagdvater gehört in Niedersachsen gibt es keine "normale" Verlängerung für den Jagdschein mehr. Jeder muss nun Angaben zu seiner Gesundheit, Mitgliedschaft in etwaigen Organisationen und auch zu seiner Jagdgelegenheit machen.

Im Klartext soll also jeder der den Jagdschein haben möchte, begründen das er Zuverlässig ist.

Wir waren etwas irritiert, eigentlich dachten wir, als Bürger beantragt man einfach wozu man ein Recht hat und die Behörde hätte dann die Verantwortung, zu belegen und zu begründen, wenn sie denn der Meinung ist, man wäre nicht Zuverlässig bzw. hätte keine Eignung. Warum soll man sich nun Rechtfertigen das man Zuverlässig ist?

Ist das Vorgehen so OK?

Heute soll man noch Unterschreiben das man nicht Krank ist, was wollen sie morgen haben, ein Attest? Übermorgen vielleicht eine Untersuchung beim MDK?

Wie schätzt ihr das Vorgehen ein, rechtlich OK?

Das neue Formular habe ich als Anhang angehängt. Es ist auf der Homepage des Landkreises Harburg auch einzusehen.

Danke und Gruß

Dobe

antrag_jagdschein_12_11(1).pdf

Geschrieben

Es gibt eine Bundesratsinitiative, nach der der Verfassungsschutz alle Waffenbesitzer durchleuchten soll.

Das Ding ist noch lange nicht durch den Bundestag und wird den hoffentlich auch nicht passieren.

ICH würde nur Auskunft geben, soweit ich dazu gesetzlich verpflichtet bin und ansonsten auf eine gute Rechtsschutz vertrauen.

Geschrieben

Genau diese Fragen muss ich als Sportschütze und Sammler schon seit längerem beantworten wenn ich einen Antrag auf Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis stelle

Geschrieben

Kann dir nicht folgen-was willst du??? Ob WBK oder Jagdschein, Waffe bleibt Waffe also warum sollst du als Jäger nicht genau wie wir Sportschützen dein Bedürfnis und deine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Gleiches Recht für alle! Solche Fragen sollte eigentlich beim Kurs zum Jagdschein geklärt werden.

Geschrieben

Geht es hier wirklich um "gleiches Recht für alle", oder um " was ich nicht haben kann, soll ein anderer auch nicht haben". Aber die wesentlich wichtigere Frage, die sich hier stellt: Wer sind alle und woher wird dieses Recht hergeleitet bzw. definiert wer "alle" sind.

Das sind Fragen die ins Unterforum Waffenrecht gehören - reine Spaltprodukte und Bashing nicht.

Geschrieben
Gleiches Recht für alle! Solche Fragen sollte eigentlich beim Kurs zum Jagdschein geklärt werden.

Ist das Recht, wenn der Staat einem von vorne herein unterstellt nicht zuverlässig zu sein, und man gezwungen ist ihm das

Gegenteil zu beweisen? Da spielt es keine Rolle ob Jäger, Sportschütze, Sammler oder sonst wer, da ist eine unangemessene

Einschränkung von Freiheits und Bürgerrechten.

Was die Behörden da machen ist Anmassung nach Gutsherrenart.

Geschrieben

Ich erkläre dass ich nicht in einem Jagdbezirk Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder auf Grund einer entgeltlichen ständigen Jagderlaubnis zur Jagd befugt bin;

Ja und? Dann erkläre ich das halt. Ich muß nicht ständig jagen, es reicht überhaupt zu jagen. Eben habe ich es erklärt, jetzt klingelt grad mein Telefon, "kommst Du am WE mit nach ...". Schon benötige ich meine Pappe, meine Büchse und warme Socken.

Ich habe das Kreuz dieses Jahr auch erstmalig gesetzt, eine Woche später der Anruf meines Heizungsinstallateurs (selbe Hausnummer, ähnlicher Straßenname), "Du, dein Jagdschein liegt bei mir".

Der Rest, gute Güte, das kann ich ohne mit der Wimper zu zucken ankreuzen. Allenfalls das mit den Ordnungswiedrigkeiten kann mal vorkommen. Darf ich halt alle drei Jahre im Januar, anfang Februar nicht falsch parken, bekomme ich hin.

Geschrieben

ich habe gerade von meinem Jagdvater gehört in Niedersachsen gibt es keine "normale" Verlängerung für den Jagdschein mehr. Jeder muss nun Angaben zu seiner Gesundheit, Mitgliedschaft in etwaigen Organisationen...und auch zu seiner Jagdgelegenheit machen.

(Edit: Bumm (s.o.) war schneller, aber dennoch gleichfalls):

Mich irritiert hier weniger die "Zuverlässigkeitsfrage", vielmehr die Sache mit den Angaben zur Jagdgelegenheit.

Pacht bzw. entgeltliche Jagdgelegenheit ist ja für die Jagdbehörde seit jeher wichtig und wird eingetragen. Soweit klar. Aber es wird hier nach JEGLICHER ständiger Jagdgelegenheit gefragt...

Was ist denn, wenn beide entsprechende Felder nicht angekreuzt werden)? Wenn jemand (was ja nun nicht selten ist) seine jagdliche Tätigkeit ausschließlich mit Jagdreisen und/oder gelegentlichen Jagdeinladungen bei Freunden und/oder ein paar herbstlichen Drückjagdteilnahmen bestreitet? Sprich, keine ständige/regelmäßige Jagdgelegenheit. Gibt es dann etwa keine JS-Verlängerung (was m.E. derzeit rechtswidrig wäre)...

Auf was ich hinauswill: Soll hier eine Art "verschärfte jagdliche Bedürfnisprüfung" eingeführt werden?

Geschrieben

Vielleicht ist es auch die Reaktion der Behörde, dass etliche Sportschützen nur den Jagdschein machten, um..........

Nein, ich sag's nicht.......sonst mag mich keiner mehr....... :hi:

Gruß Habakuk

Geschrieben

Ich wette, in gewissen "linksgrünen" Hirnen reifen da schon entsprechende Gedanken.

Glaube doch niemand, die (vielleicht nicht mal alle, aber viele Grüne) wollten in dem Bereich nicht auch "zurückdrängen und abschmelzen"...

Geschrieben

Vielleicht ist es auch die Reaktion der Behörde, dass etliche Sportschützen nur den Jagdschein machten, um.....

Woher will "die Behörde" das eigentlich wissen? Gedankenpolizei?

Oder auffällige statistische Entwicklung? Die Jagdscheinzahlen sind zwar noch ganz ordentlich, aber von sprunghafter Zunahme kann doch nicht die Rede sein. Wo soll da das auffällige Phänomen "in den Jagdschein hinein..." erkennbar sein?

Geschrieben

Hallo,

ich hab sowas als Sportschütze auch ausfüllen müssen und mich über einige Sachen tierisch aufgeregt dabei. Ich finde es schon eine Frechheit was da an Fragen gestellt wird! Demnächst kommt es noch so weit das der Staat von mir wissen will ob ich körperlich und geistig gesund bin weil ich ne Rolle Panzertape kaufe (man könnte das ja auch für eine Straftat verwenden).

Sehr sehr sehr schade das die Schweiz so weit von mir weg ist...sonst würd ich mir echt überlegen meinen Wohnsitz dorthin zu verlagern, und auch evtl. mein berufliches Engagement.

Ich sags ja ungern...aber unsere Bananenrepublik (die sie mittlerweile leider geworden ist) könnte sich von diesem kleinen Land in Sachen Demokratie einiges abschauen.

Gruß

Carsten

Geschrieben

Es scheint mir ein erstes zaghaft angesetztes Hebelchen zu sein, um in einer zukünftigen Endversion die Möglichkeit zu haben, auch Waffen aus Altbesitz von Jägern bei "Wegfall des Bedürfnisses", sprich: keine Jagdgelegenheit, qua WBK-Widerruf de facto entschädigungslos einzukassieren oder sogar auf deren Kosten zu vernichten.

Geschrieben

Bevor hier der Sturm über "Stasi-Methoden" und Ähnliches losgeht: Bitte lest vorher die Paragraphen 5 und 6 des WaffG, was dort über Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (beides allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition) steht.

Geschrieben

Bitte lest vorher die Paragraphen 5 und 6 des WaffG, was dort über Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (beides allgemeine Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition) steht.

Wir sollten in der Diskussion hier deutlich trennen... Im Grunde geht es für uns beim Fragebogen der Behörde doch um zwei verschiedene "Knackpunkte":

1. Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (gilt grundsätzlich mal für alle LWB)

2. "Bedürfnis" (hier scheint für den jagdrechtlichen Bereich etwas Neues "versucht" zu werden - Jagdgelegenheit als "Bedürfnisnachweis", ohne den es keinen neuen Jagdschein gibt?).

Meines Erachtens steckt in Punkt Nr. 2 bedeutend mehr Neues und auch Brisanz.

Geschrieben

Nun gebt denen nicht auch noch Ideen :icon13: Damit machen wir uns mal wieder selber fertig....

Was können wir hier zur rechtlichen Situation überhaupt schreiben, ohne uns zu belasten?

Am besten wäre, wenn hier nur noch über Waffen, Munition, Wiederladen, Zubehör usw. geschrieben würde. Über diese Themen würde auch deutlich weniger gestritten werden, und die Moderatoren müssten niemanden bestrafen.

Geschrieben

[....]Ob WBK oder Jagdschein, Waffe bleibt Waffe also warum sollst du als Jäger nicht genau wie wir Sportschützen dein Bedürfnis und deine Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Gleiches Recht für alle! Solche Fragen sollte eigentlich beim Kurs zum Jagdschein geklärt werden.

Soviel zu den vielgeforderten Solidaritätsbezeugungen.

Geschrieben

"Totschweigen" nützt schon deshalb überhaupt nichts, weil eine (eine?) Behörde ja offensichtlich bereits so vorgeht. Die "Idee" ist schon in der Welt...

Und, wie gesagt, hier könnte - was ein "jagdrechtliches Bedürfnis" angeht (weniger die Zuverlässigkeits- und Eignungsfrage), tatsächlich ein ganz neues Fass aufgemacht werden.

Jagdrechtlich relevant, und dann mit unmittelbaren Auswirkungen auf das waffenrechtliche Bedürfnis für Jäger. Ich wiederhole mich - DA steckt m.E. die eigentliche Brisanz dieses Fragebogens drin.

Geschrieben

Also ich musste bei keiner WBK-Beantragung, und ich habe die noch nicht sooo lange, derlei ankreuzen oder beantworten.

So etwas wird doch eh bei der Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung gecheckt…

Geschrieben

Soviel zu den vielgeforderten Solidaritätsbezeugungen.

Erstens das. :sad:

Zweitens geht es (@ schniedergraf) ja gerade NICHT um das jagdliche Bedürfnis für den Waffenbesitz, wie es bisher belegt wird (ja, DAS lernt jeder so im Jagdkurs - nämlich über die Verlängerung des JJS). Nein, es geht darum, dass für das jagdliche Bedürfnis ganz neue Maßstäbe aufgefstellt werden sollen.

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