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IGNORED

Waffenbehörde verlangt Rechtfertigung für Zuverlässigkeit und Eignung


Dobe

Empfohlene Beiträge

Unumschränktes Besitzrecht und dadurch gegebene Möglichkeiten des Umgangs ist simple Schlussfolgerung. Rumballern habe ich nicht zum Menschenrecht ernannt. Kannst du hier nachlesen.

Da du kein Einzelfall bist und ich niemanden vergessen möchte, verzichte ich auf eine Nennung.

Würdest du bitte darauf verzichten, den kompletten Sinn deiner Beiträge im Nachhinein zu verändern.

Dieser Beitrag:

Doch, einige fordern dies hier vehement. Sie erklären Waffenbesitz auch zu den fundamentalen Menschenrechten.

zeigt eindeutig, daß du behauptest, daß einige hier neben dem Waffenbesitz das jederzeitige Rumballern als Menschenrecht fordern. Rede bitte nicht um den heißen Brei herum.

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Damit die Rechte Dritter auch gewahrt bleiben gibt es Eignungs- und Zuverlässigkeitskriterien. Also kein Grund zur Diskussion darüber ;)

Das Recht auf Selbstverteidigung ist nicht an Gegenstände gekoppelt. Weder sind dafür Schusswaffen notwendig, noch einziges geeignetes Mittel.

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Würdest du bitte darauf verzichten, den kompletten Sinn deiner Beiträge im Nachhinein zu verändern.

Dieser Beitrag:

zeigt eindeutig, daß du behauptest, daß einige hier neben dem Waffenbesitz das jederzeitige Rumballern als Menschenrecht fordern. Rede bitte nicht um den heißen Brei herum.

Nein, werde ich nicht, dafür gibt es eine Bearbeitungsfunktion.

Deine Schlußfolgerung, nicht meine. Ich habe es konkret benannt. Musst du halt mal mehr als einen Beitrag nehmen.

Waffenbesitz ist keine Menschenrecht. Menschenrechte sind nachlesbar. Da Menschenrechte universell sind, kommt zu dieser Fehlableitung auch, dass JEDER ein Anrecht darauf hat, also jeder ob Kind, ungeeignet oder unzuverlässig.

edit: ;) Wer Vefügbarkeit gibt, gibt auch die Nutzungsmöglichkeit- sachlogischer Zusammenhang

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... Sie erklären Waffenbesitz auch zu den fundamentalen Menschenrechten.

Ja und? Besteht da ein Widerspruch?

Die persönliche Freiheit ist auch (zumindest hier in D.) ein fundamentales Menschenrecht. Dennoch ist es Usus bei einer

Person die eine erwiesene Gefahr für den Rest der Gesellschaft (z. Bsp. ein verurteilter Mörder) dieses Recht so stark

einzuschränken das diese Person für sehr lange weggesperrt wird.

Solange jemand nichts getan hat was darauf schließen lässt das die Waffe wahrscheinlich missbraucht werden würde

spräche m. M. n. nichts dagegen das jede geeignete Person ein Recht auf Waffenbesitz hat.

Zum Bsp. nach folgendem Schema:

Langwaffe zum häuslichen Selbstschutz: -> unbescholten, volljährig, kleine Sachkunde.

Waffen zum Sportschießen: -> unbescholten, volljahrig, Sachkunde.

Waffen zu Jagd: unbescholten, volljahrig, Jägerprüfung.

Waffen zur SV in der Öffenlichkeit: -> unbescholten, volljahrig, große Sachkunde, regelmäßiges Training zur SV

(Bitte keine Antworten dass da noch etwas fehlt (oder das es keine „kleine“ und „große“ Sachkunde gibt), mir ist klar dass

meine Auflistung weit davon entfernt ist vollständig zu sein. Mir geht es nur um ein grobes Prinzip)

Analog zum Führerschein, der ja auch ein gewisses Mindestalter und verschiedene Ausbildungsstufen kennt,

ließe sich das Waffenrecht sehr viel einfacher, und den Bedürfnissen des Anwenders besser angepasst, regeln.

Ohne das die öffentliche Sicherheit u. O. deswegen den Bach runter gehen würde.

GKBubi

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Damit die Rechte Dritter auch gewahrt bleiben gibt es Eignungs- und Zuverlässigkeitskriterien.

Wer wahrt dann meine Rechte, wenn es im Wahlrecht sowie bei der Fortpflanzung keine vorgelagerten Eignungs- und Zuverlässigkeitsfeststellungen gibt? Fällt dir das Problem deiner Argumentation auf?

Das Recht auf Selbstverteidigung ist nicht an Gegenstände gekoppelt. Weder sind dafür Schusswaffen notwendig, noch einziges geeignetes Mittel.

Es ist ja auch umgekehrt. Das Recht auf den Besitz bestimmter Gegenstände ist direkt mit dem Recht auf persönlicher und kollektiver SV gekoppelt. Und wenn Schusswaffen zur SV nicht notwendig sind bzw. es durchaus auch gleichwertige Werkzeuge gibt- warum werden sie dann von staatlichen SD grundsätzlich bevorzugt genutzt?

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Unumschränktes Besitzrecht und dadurch gegebene Möglichkeiten des Umgangs ist simple Schlussfolgerung.

Deswegen ballern ja auch die ganzen Jäger und Sportschützen ständig wild in der Gegend rum, richtig? Schließlich haben sie die Waffen und die nötige Munition, das wäre also die simple Schlussfolgerung.

Vielleicht ist dein mit heisser Nadel gestrickter Strohmann aber auch etwas zu simpel gestrickt, und dem Leser fällt auf, dass Du gegen den Besitz von Schusswaffen offenbar kein besseres Argument vorzubringen hast, als dass "alle" sie in einer Weise gebrauchen würden, in der sie dort, wo der Schusswaffenbesitz weniger restriktiv gehandhabt wird, eben nicht gebraucht werden. Das klassische Waffengegner-"Argument" also, mit dem heutzutage fast alle Waffenverbote offiziell begründet werden.

Danke, dass Du insofern wenigstens als abschreckendes Beispiel dienst, dass diese Denkweise auch unter Waffenbesitzern verbreitet ist.

Damit die Rechte Dritter auch gewahrt bleiben gibt es Eignungs- und Zuverlässigkeitskriterien.

"Eignungs- und Zuverlässigkeitskriterien" gibt es deshalb, um die Sicherheit des Staates gegenüber der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Nazis waren wenigstens noch ehrlich, als sie die entsprechenden gesetzlichen Instrumente installiert haben (um Juden, Zigeunern und andreren "unzuverlässigen Elementen" den Waffenbesitz zu verwehren, auf dass niemand in der Lage sei, sich gegen die Gewaltherrschaft der Nazis mit Gewalt zu wehren). Heutzutage wird auch vom Gesetzgeber das Strohmann-Argument der öffentlichen Sicherheit vorgezogen, da die wahre Intention zum Glück wenigstens so unpopulär geworden ist, dass man sie sich zumindest auf nationaler Ebene nicht mehr offen auszusprechen traut (im Rahmen der UN unter all den netten Diktatoren ist man da schon offener).

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Warum schränkst du dich auf GEEIGNETE Personen ein?

Warum schränkst du möglichen Missbrauch ein?

Schon mal nachgedacht, was es bedeutet, dass JEDER der dir begegnet eine potenziell tödliche Gefahr für dich ist?

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Waffenbesitz ist keine Menschenrecht. Menschenrechte sind nachlesbar.

Ich habe mal kurz nachgelesen:

"A well regulated militia being necessary to the security of a free state, the right of the people to keep and bear arms shall not be infringed."

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Schon mal nachgedacht, was es bedeutet, dass JEDER der dir begegnet eine potenziell tödliche Gefahr für dich ist?

Das ist an sich jeder Mensch. Auch viele Tiere, ja auch das Wetter und die übrige Umwelt, sind jederzeit eine tödliche Gefahr. Wir haben hier gerade bissel unter Null, leichter Schneefall und eine geschlossene Schneedecke. Wenn ich dich ohne Klamotten ne halbe Nacht hier raussetze, dann wird aus potentiell auch schnell eine Wahrscheinlichkeit von 1.

Hast du also eine solche Angst vor deiner Umwelt und allen deinen Mitmenschen?

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Senne und gebuesch

Das nicht rumgeballert wird, kann man auf die Funktionalität unseres Waffengesetzes schieben - Es schützt ;)

Ich nehme halt gern ALLE, weil es durch euch genauso dargestellt wird: MENSCHENRECHT. Das schützende Korrektiv Zuverlässigkeit und Eignung sind damit ausgeklammert. Es hat ja JEDES Individuum eine Besitzrecht.

Die Folgerung daraus ist einfach.

Das ganze "Staat hat Angst" ist doch lächerlich. Wer soll das denn konkret sein? Der Jobcenterangestellte oder das Reichstagsgebäude und warum ist ein Unterschied zw. Staat und Bevölkerung. Sind im öffentlichen Dienst alles Außerirrdische?

Ich mag diesen Wirrkram garnicht intensiv diskutieren. Für philosphische Betrachtungen wurde Off Topic extra ein Bereich geschaffen. Da könnt ihr euch austoben. Tragt das doch bitte nicht in die Topics. Ich möchte auch nicht mit Religionsfragen oder Kibuzmodellen vom Thema abgelenkt werden.

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Die Behörde will Antworten, dann gebt der Behörde doch Antworten, wo ist das Problem?. Wobei Rainer Hofius es schon ahnt: Zitat:Ich wehre mich dagegen, Normen zu schaffen, bei denen wir vornherein wissen, dass geht schief. Weil dann und das habe ich auch in meiner schriftlichen Stellungnahme gesagt, wenn der Normadressat irgendwann die gesamte Norm nicht mehr akzeptiert, ist nicht der Normadressat schuld, sondern der Normgeber. An der Stelle sind wir bereits"

BBF

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Das Recht auf Selbstverteidigung ist nicht an Gegenstände gekoppelt. Weder sind dafür Schusswaffen notwendig, noch einziges geeignetes Mittel.

Ist dir wirklich noch nie aufgefallen, dass sich das Waffengesetz mit Gegenständen beschäftigt, die zu Angriff und Verteidigung bestimmt sind, und zwar nur damit, weil sie eben dafür vorgesehen und geeignet sind? Und dass mittlerweile jeder Gegenstand, der in diese Kategorie der nach Meinung des Gesetzgebers dazu geeigneten Gegenstände fällt, einem Führverbot unterliegt?

Der Gesetzgeber selber weiss sehr wohl, welche Gegenstände unter rein technischen Gesichtspunkten zur Verteidigung geeignet und erforderlich sind. Damit stattet er nämlich seine eigenen Beschäftigten aus, die deshalb ausdrücklich nicht dem Waffenverbotsgesetz unterliegen, damit sie Zugang zu diesen Gegenständen haben. Man muss schon in einem seltsamen Paralleluniversum leben, um anzunehmen, dass das Überstreifen einer Uniform die physikalische Realität derart verändert, dass die notwendigen und erforderlichen Gegenstände zur Verteidigung eines Menschen sich grundlegend verändern.

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Das ist an sich jeder Mensch. Auch viele Tiere, ja auch das Wetter und die übrige Umwelt, sind jederzeit eine tödliche Gefahr. Wir haben hier gerade bissel unter Null, leichter Schneefall und eine geschlossene Schneedecke. Wenn ich dich ohne Klamotten ne halbe Nacht hier raussetze, dann wird aus potentiell auch schnell eine Wahrscheinlichkeit von 1.

Hast du also eine solche Angst vor deiner Umwelt und allen deinen Mitmenschen?

Warum muss man eine Gefahrenpotenzial erhöhen?

Angst wird durch ständige Gefährdung erst geschaffen. Momentan gibt es diese Gefährdung nicht.

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Tragt das doch bitte nicht in die Topics.

Da gucken wir doch mal, wer mit dem vermeintlichen OT angefangen hat:

Der Staat übertreibt mittlerweile maaaaßlos. Wie kommt dieser Staat eigentlich dazu die Eignung und Zuverlässigkeit zu überprüfen? Waffen und Munition sind gefälligst sofort an JEDEN psychisch kranken, drogenabhängigen Gewaltstraftäter auszuteilen.

Wo kommen wir denn dahin?

Doch, einige fordern dies hier vehement. Sie erklären Waffenbesitz auch zu den fundamentalen Menschenrechten.

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Warum muss man eine Gefahrenpotenzial erhöhen?

Gab es dieses angeblich erhöhte Gefahrenpotential in der BRD vor 1972? Gibt es dieses derzeit in Österreich? Gibt es dieses in Island oder der Schweiz? Wo sind die stundenlangen Gefechte der irren Eidgenossen mit ihren Sturmgewehren beim Streit zweier Dörfer um einen falsch aufgehäuften Misthaufen?

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Werden in genannten Ländern tatsächlich Waffen und ungeeignete und unzuverlässige Personen ausgegeben?

Gab es in der BRD vor 1972 die Möglichkeit, dass JEDER eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen durfte?

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Das ganze "Staat hat Angst" ist doch lächerlich. Wer soll das denn konkret sein?

Das sagte das BMI vor etwas mehr als 10 Jahren dazu:

"Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztendlich sogar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann."

Wenn man keine Angst hätte, würde man wohl kaum so formulieren, oder? Aus welchem Grund gab es denn das Bundeswaffenverbotsgesetz in den 70igern? Angst - Angst vor ein paar linken Spinnern, die sich um solche Verbote eh nicht geschert haben.

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Werden in genannten Ländern tatsächlich Waffen und ungeeignete und unzuverlässige Personen ausgegeben?

Gab es in der BRD vor 1972 die Möglichkeit, dass JEDER eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit führen durfte?

In Österreich LW ab 18 - mehr nicht. Bis vor wenigen Jahren war dies in vielen europäischen Ländern ebenso. Früher standen hier beim CORA die KK und Schrotflinten alle ab 18 in der Sportabteilung im Elsaß.

Bisher reden wir über den Besitz. Wenn wir diesen durchdiskutiert haben, können wir auf das Thema führen wechseln.

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In Österreich LW ab 18 - mehr nicht. Bis vor wenigen Jahren war dies in vielen europäischen Ländern ebenso. Früher standen hier beim CORA die KK und Schrotflinten alle ab 18 in der Sportabteilung im Elsaß.

Bisher reden wir über den Besitz. Wenn wir diesen durchdiskutiert haben, können wir auf das Thema führen wechseln.

Fehlerhaft. Auch Österreich hatte weitere Einschränkungen als Alter vorgesehen.

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Die Menschenrechte sehten hier http://www.amnesty.d...1899/deu07/001. Zitate aus der amerikanischen Verfassung sind dafür nicht maßgeblich.

Aber ein anderes Stück Papier, was unter der Mitarbeit erwiesener Menschenrechtsverletzer erstellt wurde, soll eine besser Grundlage sein?

Kein Stück Papier der Welt kann die Menschenrechte definieren. Sie existieren mit oder ohne dieses Papier. Auf einem solchen Papier kann man sie maximal aufschreiben, wenn man sie entdeckt hat.

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Das sagte das BMI vor etwas mehr als 10 Jahren dazu:

"Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztendlich sogar zur Tötung eines Rechtsbrechers führen kann."

Wenn man keine Angst hätte, würde man wohl kaum so formulieren, oder? Aus welchem Grund gab es denn das Bundeswaffenverbotsgesetz in den 70igern? Angst - Angst vor ein paar linken Spinnern, die sich um solche Verbote eh nicht geschert haben.

Das BMI hat das nicht gesagt und es steht wohl auch nirgends so rechtsverbindlich geschrieben, oder? Hirnfürze einzelner Herrrschaften, die zudem korrigiert wurden, können schwer als Staatsdoktrin gesehen werden.

Aber ein anderes Stück Papier, was unter der Mitarbeit erwiesener Menschenrechtsverletzer erstellt wurde, soll eine besser Grundlage sein?

Dies ist das als anzustrebendes Ideal zu Papier gebrachte.

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Fehlerhaft. Auch Österreich hatte weitere Einschränkungen als Alter vorgesehen.

Ja, es gehen bestimmte LW ab 18 nicht. Ich wollte keinen epischen Beitrag daraus machen.

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Ja, es gehen bestimmte LW ab 18 nicht. Ich wollte keinen epischen Beitrag daraus machen.

Eignung und Zuverlässigkeit waren ebenfalls gefordert und genau darum geht es.

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Das BMI hat das nicht gesagt und es steht wohl auch nirgends so rechtsverbindlich geschrieben, oder? Hirnfürze einzelner Herrrschaften, die zudem korrigiert wurden, können schwer als Staatsdoktrin gesehen werden.

Das stand 2001 so in einem Kabinettsentwurf zum Waffenverbotsgesetz. Der Kabinettsentwurf wurde damals vom BMI erarbeitet. Es wurde erst wild zurückgerudert, als die Passage in der Öffentlichkeit entsprechend aufgenommen wurde. Wenn es sowas bis ins Kabinett schafft und dort nicht beim ersten Lesen direkt rausfliegt, sagt das eigentlich sehr sehr viel aus.

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