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IGNORED

Waffenbehörde verlangt Rechtfertigung für Zuverlässigkeit und Eignung


Dobe

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Nahezu dasselbe Formular gibt es in meinem Landkreis in Niedersachsen seit Jahren. Ich wüsste nicht, dass jemals jemandem der JS nicht verlängert wurde, weil er nicht irgendwo ständig zum Jagen befugt wäre.

In den nächsten beiden Wochen gibts den Selbstversuch, dann steht mein Schein zur Verlängerung an und ich hab auch nirgends eine "ständige" Jagderlaubnis.

Was ist denn z.B. mit jemandem der nur auf Staatsjagden geht und das auch noch spontan und unregelmäßig?

Ich denke wir machen hier viel Wind um nichts.

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...Meines Erachtens steckt in Punkt Nr. 2 bedeutend mehr Neues und auch Brisanz...

Die Frage mag in dem einen oder anderen Bundesland neu sein, in anderen ist sie schon lange üblich. Ich habe eine vergleichbare Frage im hier üblichen Fragebogen auf jeden Fall schon vor mehr als drei Jahren und aktuell wahrheitsgemäß mit "keinen Pachtvertrag oder entgeltlichen Begehungsschein" angekreuzt und meinen JJS jedes mal um drei Jahre verlängert bekommen.

Natürlich habe ich (wahrheitsgemäß) angegeben, die Jagd auszuüben, und zwar als Jagdgast per Einladungen zu diversen Jagden.

Ich empfehle, den Paragraphen 13 lesen, da steht drin, wofür der Jäger seine Waffen hat.

Ansonsten bin ich der Meinung von Scott

Ich denke wir machen hier viel Wind um nichts.[/Quote]
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Was ist denn z.B. mit jemandem der nur auf Staatsjagden geht und das auch noch spontan und unregelmäßig?

Anm. am Rande:

Witzigerweise gehören zu diesem Personenkreis eher viele "grün"/ÖJV-nahestehende Jäger

(denen ich da nicht zu nahe treten will...aber es ist so... befreundeter Forst etc.).

Ich denke wir machen hier viel Wind um nichts.

Ich HOFFE, es ist so.

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Ich denke wir machen hier viel Wind um nichts.

Schön, dass es jemand erkannt hat bevor 72,5 Seiten gefüllt worden sind ;-)

Bei der einen Behörde wird lediglich explizit (positiv) nach vorhandener Jagderlaubnis gefragt, bei anderen (überflüssigerweise) zusätzlich, ob eine entsprechende Befugnis nicht gegeben ist.

Das ist alles. Aber ich bin mir sicher, wir kommen dennoch auf ca. 50 Seiten ;)

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Ganz normaler Vordruck.

Nein das ist nicht normal.

Wir bekommen den JJS gegen Vorlage der Versicherungsbestätigung und Bezahlung der Gebühren. Keine Fragen, kein Formular - nichts! Und das ist normal.

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...

Wir bekommen den JJS gegen Vorlage der Versicherungsbestätigung und Bezahlung der Gebühren. Keine Fragen, kein Formular - nichts! Und das ist normal.

Ein Formular ausfüllen musste man da bei uns schon immer.. aber nach einer Jagdgelegenheit (ausser bei Pacht, entgeltlicher Begehungsschein) fragt da keiner!

Da wird nur nach Name, Adresse (Beruf ist jetzt weggefallen) und Körperlichen/Geistigen Mängeln sowie laufenden Verfahren gefragt!

Gruß

Hunter

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Deshalb ist es dennoch ein ganz normaler Vordruck. Gibt es seit Jahr(zehnten) in versch. Bundesländern.

Das man irgendwann das "Bedürfnis" Jagd stärker regulieren wird, habe ich schon vor einigen Jahren beispielhaft hier aufgezeigt. Einmal den Strang Sportschießen und die Verfahrenweise Jagd, weil einige Jäger hier noch etwas abschätzig meinten, dass ihre Jagdwaffe nicht betroffen wären.

In dem Vordruck hat die Jagdgelegenheit jedoch nichts mit dem Waffenbesitz zu tun. Die UJB erfasst ihre Pflichten. Es sollte jedem Jäger klar sein, was da überwacht wird. Hat man im Jagdkurs gelernt.

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In dem Vordruck hat die Jagdgelegenheit jedoch nichts mit dem Waffenbesitz zu tun. Die UJB erfasst ihre Pflichten.

Im Vordruck wird abgefragt/erfasst:

"Ich erkläre

- dass ich nicht in einem Jagdbezirk Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder auf Grund

einer entgeltlichen ständigen Jagderlaubnis zur Jagd befugt bin;

- dass ich in den folgenden Jagdbezirken zur Jagd befugt bin:

Lfd. Nr. Ort und Bezeichnung der Jagd Rechtsgrund der

Jagdbefugnis, Fläche in ha (ggf. anteilig)"

Abfragen, die die Pacht und entgeltliche Jagderlaubis zum Inhalt haben, sind natürlich klar (Eintrag in den JS).

Aber durch die genannte Abfrage, s.o., entsteht der Eindruck, dass die Jagdausübung generell abge- bzw. hinterfragt werde. Das hat dann eine andere Qualität (bzw. einen anderen vermuteten Hintergrund).

P.S.:

Der Zusammenhang zum Waffenrecht ist natürlich, wenn aufgrund "nicht befriedigender Abfrageergebnisse" kein JS ausgestellt bzw. verlängert werden sollte, schnell hergestellt...

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Moin,

solche Fragen kenne ich schon seit ein paar Jahren aus Niedersachsen.

Der erste Fragenblock enthält ganz normale Fragen zur Größe der gepachteten Fläche (die nach BJagdG begrenzt ist und in den Jagdschein eingetragen wird).

Im zweiten teil geht es um eine Art Selbstauskunft. Wer da einen oder mehrere Punkte positiv ankreuzt, kann gleich wieder heim gehen, denn er hat der Behörde Versagensgründe frei Haus geliefert.

Andersherum könnte man auch unterstellen, dass mit diesem Fragebogen die Behörde ihrer Pflicht nachgekommen ist, diese Punkte zu prüfen und sie sich damit weitere (zeit-, personal- und kostenintensive) Nachfragen erspart.

Das hat jetzt aber alles nix mit unserer neuen Landesregierung zu tun. Die ist erst seit Dienstagnachmittag im Amt und so schnell sind Behörden nun wirklich nicht ;-)

Gruß

Michael

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In meinem Landkreis steht als letzter Satz unter dem bereits oben genannten noch:

"Unentgeldliche Jagderlaubnisse oder eine Erlaubnis zu Einzelabschüssen sind bei obigen Angaben nicht zu berücksichtigen"

Also meiner Meinung nach geht es hierbei nicht um das "Bedürfnis" des Jägers, sondern um zu prüfen, wer kostenpflichtige Jagderlaubnisse vergibt und ob dieses rechtens ist.

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Hola Amigos !!!!

Die Behörde darf den Antragsteller nicht ausforschen oder gar nötigen, dass er sich selbst belastende Aussagen macht ! Vorzunehmen sind die Prüfungen nach § 5 Abs. 5 WaffG bei den dort aufgeführten Erkenntnisstellen und ggf. (nur bei Erkenntnissen oder begründetem Verdacht im Einzelfall !) weiteren wie Gesundheitsamt, Verfassungsschutz, Ausländeramt etc..

Der Antragsteller selbst muss nur Sachkunde, Bedürfnis und Tresor nachweisen. Das wars dann aber auch schon... !!!!

Verstöße dagegen dürften den Datenschutz sehr interessieren !

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Der Vordruck ist von der UJB und nicht von der Waffenbehörde!

Es geht um ganz normale Sachen darin. Zwang gibts auch nicht. Man kann auch einfach nachfragen, wenn man ein Formular nicht versteht.

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Wenn es Zwang zum Ausfüllen (bzw. Notwendigkeit einer bestimmten Antwort...) gäbe, wäre die Relevanz für das Waffenrecht aber ganz schnell da...

Es ist nach wie vor etwas rätselhaft, warum hier (abgesehen von Revier/entgeltlicher Jagderlaubnis) jegliche Form der ständigen Jagdausübung abgefragt wird.

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Also meiner Meinung nach geht es hierbei nicht um das "Bedürfnis" des Jägers, sondern um zu prüfen, wer kostenpflichtige Jagderlaubnisse vergibt und ob dieses rechtens ist.

Nein, darum geht's wohl nicht.

Es geht darum, rauszufinden, ob der einzelne Jäger auch wirklich nicht mehr Fläche in Form von Pachten und pachtähnlichen Verhältnissen bejagt, als er darf. Sind nämlich soweit ich weiß nur 1000 ha pro Jagdscheininhaber erlaubt.

Deswegen sind auch unentgeltliche Jagderlaubnisse (kein pachtähnliches Verhältnis) und Einzelabschüsse (dito) nicht gefragt.

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Es ist nach wie vor etwas rätselhaft, warum hier (abgesehen von Revier/entgeltlicher Jagderlaubnis) jegliche Form der ständigen Jagdausübung abgefragt wird.

Meine Jägerprüfung ist schon fast 20 Jahre her, aber das weiss ich noch: Pro Jäger sind nur 1000 ha Jagdfläche in Form von Pacht und pachtähnlichen Verhältnissen erlaubt (Eigenjagden zählen wohl auch irgendwie, aber da ist mein Gedächtnis schon etwas lückenhaft). Die Behörde will nur prüfen, ob diese Fläche nicht überschritten wird.

Viel Lärm um Nichts.

Hier der entsprechende Paragraf:

http://www.gesetze-i...jagdg/__11.html

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"Ich erkläre

- dass ich nicht in einem Jagdbezirk Eigentümer, Nießbraucher, Pächter oder auf Grund

einer entgeltlichen ständigen Jagderlaubnis zur Jagd befugt bin;

- dass ich in den folgenden Jagdbezirken zur Jagd befugt bin:

Lfd. Nr. Ort und Bezeichnung der Jagd Rechtsgrund der

Jagdbefugnis, Fläche in ha (ggf. anteilig)"

Soweit das Zitat aus dem Formular.

Die zweite Alternative unterscheidet nicht nach Pacht/entgeltlicher/unentgeltlicher BGS o.ä.

Da wird JEDE Form der Jagdausübung bezogen auf ein Revier abgefragt.

Natürlich kann man die Flächenangaben (aufgrund von Pacht,entgeltlichem Verhältnis) herausrechnen, im Sinne dessen, was Ch. aus S. genannt hat. Dafür ist die Passage aber reichlich verklausuliert formuliert. Und es steht - bei eben dieser Formulierung - im Raum, dass hier JEGLICHE Form der ständigen Jagdausübung abgefragt wird.

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Die zweite Alternative unterscheidet nicht nach Pacht/entgeltlicher/unentgeltlicher BGS o.ä.

Da wird JEDE Form der Jagdausübung abgefragt.

Weil vermutlich die Behörde die Entscheidung treffen will, was ein pachtähnliches Verhältnis ist und was nicht. Das ist nämlich nicht genau definiert. Spitzfindige Zeitgenossen könnten so rechtliche Konstrukte erschaffen, mit denen der 1000-ha-Paragraf faktisch umgangen werden kann.

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karlyman. Es nutzt nichts da mit macht was hineinzugeheimnissen. Es geht einfach nur um Pacht, Fläche, Jäger pro Pacht etc. Lies mal eine Woche nicht auf WO, dann geht die Hysterie wieder etwas weg ;) wenn man mal deine Beiträge von früher und heute liest, hast du dich ganz schön anstecken lassen

Gruß

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..... von Pacht,entgeltlichem Verhältnis) herausrechnen, im Sinne dessen, was Ch. aus S. genannt hat. Dafür ist die Passage aber reichlich verklausuliert formuliert. Und es steht - bei eben dieser Formulierung - im Raum, dass hier JEGLICHE Form der ständigen Jagdausübung abgefragt wird.

Also von ständig lese ich in dem Passus nichts, da wird lediglich gefragt, in welchem Revier man zur Jagd

befugt ist. Eine "Befugnis" liegt doch im Prinzip bereits schon vor, wenn man als Gast zu einem Einzelansitz

eingeladen ist (entgeltlich oder unentgeltlich). Ich denke aber vielmehr, es soll nur abgefragt werden, ob man selbst Pächter

ist oder einen entgeltlichen BGS etc. hat (entgeltliche BGS müssen der UJ ja gemeldet werden, zumindest bei uns in BW).

Ich hatte letztes Jahr (nach über 20 Jahren) auch erstmalig ein ähnliches Formular erhalten und habe angekreuzt, dass ich kein eigenes Revier oder entgeltlichen BGS etc. habe. Angaben zu einem etwaigen Revier habe ich keine gemacht, nur einen Vermerk,

dass ich Gastjäger bei (unentgeltlichen) Einzeleinladungen bin. Der JJS wurde daraufhin anstandslos um 3 Jahre

verlängert.

Svenni

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Hola Amigos !!!!

Die Behörde darf den Antragsteller nicht ausforschen oder gar nötigen, dass er sich selbst belastende Aussagen macht ! Vorzunehmen sind die Prüfungen nach § 5 Abs. 5 WaffG bei den dort aufgeführten Erkenntnisstellen und ggf. (nur bei Erkenntnissen oder begründetem Verdacht im Einzelfall !) weiteren wie Gesundheitsamt, Verfassungsschutz, Ausländeramt etc..

Der Antragsteller selbst muss nur Sachkunde, Bedürfnis und Tresor nachweisen. Das wars dann aber auch schon... !!!!

Verstöße dagegen dürften den Datenschutz sehr interessieren !

Moin,

ich habe mir heute mal das Anschreiben zusenden lassen, sorry für die Qualität, habe nur ein Foto bekommen.

Es ist tatsächlich so, wie "Sachbearbeiter" schreibt, es wird im Anschreiben ganz klar gesagt, dass ohne diesen Vordruck der Antrag auf eine Verlängerung nicht bearbeitet wird.

Man wird also quasi gezwungen das Formular auszufüllen, sonst gibt es keinen Jagdschein mehr.

Auch ist es müßig zu mutmaßen, warum die Frage nach den Jagdgelegenheiten gestellt wird, dass werden wohl nur die Behörde wissen ABER darf davon die Verlängerung des Jagdscheines abhängig gemacht werden?

Auch die Fragen zur Gesundheit sind grenzwertig. Nur mal als kleines Beispiel:

Ein Mitjäger in unserem Revier hat seinen Bruder und seine Mutter verloren. Direkt nach dem Todesfall hat ihn sein Hausarzt für je 3 Tage krankgeschrieben. Die Tage hat er genutzt um die Todesfälle zu verarbeiten und diverse notwendige Dinge zu veranlassen (beide wohnten weit weg).

Erst als er vor kurzer Zeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollte, hat sich herausgestellt, dass sein Arzt ihn mit der Diagnose "Anpassungsstörungen" krankgeschrieben hat, was eine psychische Krankheit ist.

Was sollte er nun in dieses Formular eintragen?

Er ist sowohl zuverlässig als auch geeignet aber soll er diese Krankschreibungen nun verschweigen und das Risiko eingehen eventuell etwas verschwiegen zu haben? Oder dann doch angeben, dass angeblich diese Krankheit mal bei ihn diagnostiziert worden ist und anfangen zu diskutieren?

Nun wohnt er nicht in Niedersachsen und bei ihm gibt es diesen Fragebogen nicht aber wie lange noch?

Jeder Straftäter, jeder einer schweren Straftat bezichtigte darf in Deutschland die Aussage verweigern, wenn er sich selber belasten würde, warum wird hier von Waffenbesitzern verlangt sich selber zu belasten!

Ist es in der Verantwortung des Bürgers sich selber zu denunzieren, um etwas zu erhalten, wozu er laut Gesetz solche Aussagen gar nicht machen müsste?

Ja, man muss zuverlässig und geeignet sein ABER muss der Bürger das jetzt rechtfertigend glaubhaft machen vor der Behörde?

§17 BJagdG oder §5/§6 WaffG werden hier jedem bekannt sein aber wer bitte soll den Job nun machen, die Behörde oder der Antragsteller?

Bisher hat zur Verlängerung die Haftpflichtversicherung gereicht, was hat sich an der Gesetzeslage geändert, das die Behörde ohne solche dubiosen Fragen die Verlängerung verweigert?

Dobe

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