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Schwarzwildjäger

WO Silber
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  1. Eine Analyse, die eine unglaubliche, fast hanebüchene, geschichtliche Relativierung voraussetzt, oder aber einen geistigen Reset im Jahre 1951 beschreibt, der hier noch den dissozialen Wunsch nach wilhelminischem Revisionimus beinhaltet. Also genau jene romantische Geschichtsvergessenheit, die den Schmusepazifisten unter Weglassung sämtlicher historischen Fakten und Hintergründe dazu verleitet, sich zur Utopie hinreisen zu lassen, einen waffenloser Untertan wäre für einen starken Staat (i.S. etat) notwendig.
  2. Wenn denn die Absicht jemals bestanden hat und nicht nur eine Geheimdiplomatie war - frei nach HEGEL. Vg SWJ
  3. Ich schliese mich der Antwort von Schwarzwälder in disem Fall an! Und hätte noch eine winzige Frage zum oben eingestellten Zitat: Wer ist "uns"? In Moskau hat man uns auch schon genüsslich gefragt, wie lange wir noch solchen nebulösen Auskünften auf den Leim gehen. Wie wahr, für das Lobbying des legalen Waffenbesitzes sind solche Lobbyisten schlicht eine Katastrophe!
  4. siehste mal, das ist Politik... Immerhin hat schon die Drohung gereicht und die Administation hat was halbwegs "gscheites" rausgebracht. Halbwegs gescheit deshalb, weil das Gesetzt können sie auch nicht ändern.
  5. ... und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie heute noch mit ihren WBKs und SB glücklich und zufrieden bis ans Ende ihrer Tage... Nachtrag zur rechtlichen Situation: § 46 Weitere Maßnahmen (1) Werden Erlaubnisse nach diesem Gesetz zurückgenommen oder widerrufen, so hat der Inhaber alle Ausfertigungen der Erlaubnisurkunde der zuständigen Behörde unverzüglich zurückzugeben. Das Gleiche gilt, wenn die Erlaubnis erloschen ist. § 53 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig … 22. entgegen § 46 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Ausfertigung der Erlaubnisurkunde nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt …
  6. Sofern die Sachkunde entsprechend den Vorschriften nach §7 WaffG, §1-3 AWaffV, der WaffVwV (zu §7) und vom Bundesverwaltungsamt anerkannt war, gilt der alte Sachkundenachweis auch bei einer Neubeantragung weiter. Entspricht der "alte" Sachkundenachweis den genannten Richtlinien nicht, weil er etwa vor dem 11.10.2002 abgelegt wurde, ist wohl ein neuer SK-Nachweis fällig. Gruss SWJ
  7. Ich würde auch keinen Kaffee auf dem Parkplatz trinken...
  8. Dieses Stück wurde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mit einer .22lfb beschossen. Siehe Einschuss im Weichen (zu groß), dazu noch Ausschuss (!) und Hämatone und deren Größe auf der rechten Keule. Gruss SWJ
  9. Wenn ich dich nicht vorher erwische! Für Survival lass ich mir die .22lfb gefallen. Allerdings Wunder sollten keine erwartet werden. Und einen Keiler - kein Keilerchen - schert die .22lfb schon ab ein paar Meter nicht mehr. Das Problem wird in recht vielen Fällen sein, dass das Stück (außer bei Kopfschüssen) nicht am Platz liegt, und dann wird es schon recht schwierig bis unmöglich ohne brauchbaren Hund (Ausnahme Schnee). Zum Feinschliff beim Einarbeiten von Schweißhunden wird schon mal absichtlich mit der .22lfb oder Hornet ein schlechter Schuss angebracht (natürlich nicht in DE). Die Suchen ziehen sich dann über Kilometer hin und es braucht fast immer noch anschließend eine Hetze. Dies wohlgemerkt, nachdem man das Tier (RW) hat mehrere Stunden "krank" werden lassen. Was unter Survivalbedingungen alles schlecht möglich ist. Und mit einer 9 Para einer größeren Sau entgegenzutreten, nachdem die vorher mit einer .22flb beschossen wurde, da könnte so manche Survivalkarriere recht schnell beendet sein. Ich kenne das noch, als bei mancher Hausschlachtung das Schwein von außen durchs Fenster mit dem KK geschossen wurde, aber ich weis auch, dass manche Schweine recht schnell wieder auf gestanden sind und mit dem Metzger dann eine "Party" im Stall gemacht haben. Nichtsdestotrotz ist Jagen mit dieser kleinen Patrone möglich. Wer mehr darüber wissen will, kann sich mal mit den Jagdmethoden der Inuits beschäftigen, die häufig mit dieser Patrone jagen - allerdings nicht auf Eisbären. Vor- und Nachteile dieses Kalibers (kann gerne von anderen Usern fortgesetzt werden): pro + Sehr leichte, zerlegbare Waffensystem erhältlich (ab 1,2 Kg) + Munition wiegt sehr wenig und kann in größeren Mengen mitgeführt werden + Schußknall rel. leise und nicht serh weit hörbar + Schalldämpfung einfach möglich Kontra - Schussentfernung eingeschränkt - größere Stücke liegen (mit Ausnahme von Kopftreffern) def. nicht am Platz - man muss rel. nahe ans Wild herankommen (im Wald, Savanne möglich; Steppe, Gebirge, Wüste, Graslandschaft sehr schwierig) Als Jäger, der schon in verschieden Gegenden dieser Erde gejagt hat und hier in DE ein Revier betreut und einen relativ hohen Abschuss jedes Jahr zu tätigen hat, möchte aber noch etwas hinzufügen. Das ist nun keineswegs überheblich gemeint, aber auch das Jagen mit einem Gewehr, egal welchen Kalibers, erfordert bereits unter Nicht-Survival-Bedingungen einiges Geschick und das sollte man sich nicht zu leicht vorstellen hier zu einem Braten zu kommen. Eine sehr viel mehr erfolgsversprechendere Alternative ist die Fallenjagd auch auf größeres Wild im Survival-Fall. Grüße SWJ
  10. Gegenseitiger Respekt hat nichts mit der von dir zitierten PC oder einem neuen Lifestyle zu tun - genau das Gegenteil ist der Fall. Ich habe den Beitrag v. 10.08. von dir "moderativ" bearbeitet stehengelassen, um zu zeigen, was wir in diesem Fachforum Waffenrecht eben nicht wollen: Beleidigende, herabsetzende und verunglimpfende Beiträge. Wenn du was zum Thema des Threads zu sagen hast, dann mach dass gerne und so ausführlich, wie es dir beliebt, wenn du nur andere User beleidigen willst und zum eigentlichen Thema nichts zu sagen hast und ausschließlich deinen persönlichen Befindlichkeiten Luft machen musst, dann lass es besser sein. Denk mal drüber nach und nenn mich nicht WO-Terminator. Gruss SWJ
  11. Ist ja sehr interessant. Vielleicht kannst du mir auch noch die Stelle in § 13 Absatz 3 AWaffV zitieren, in der das steht. In meiner AWaffV steht das nämlich nicht drin. Die AWaffV gilt in Verbindung mit den WaffG und hier steht in §36 Abs. 1 Satz 1 eben etwas anderes. Aber ich mache es jetzt wie Micgrote, es soll jeder selbst entscheiden, wie er das handhaben will, ich steite mich hier nicht länger rum. Letztendlich wird die Frage nicht im Forum zu klären sein, sondern vor Gericht. Gruss SWJ
  12. Jetzt ist ja alles klar: das muss jeder für sich selber klären, es ist eine philosophosche Frage und die greifende und angewandte Rechtsvorschrift ist aus dem Zusammenhang gerissen. Übrigens die AWaffV ist eine Verwaltungsvorschrift die Jurisprudenz kümmert das u. U.einen Dreck, aber das war jetzt philosophisch. Gruss SWJ
  13. Muß ich meine Munitionsschränke anschrauben? Gundsätzlich: Nein! Aber es gilt der erste Satz von §36 WaffG: Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Wenn dein Munitionsschrank - der aus Stahlblech sein sollte - einfach wegtragbar ist, dann muss er zusätzlich befestigt werden. Wenn er so schwer ist, dass er mit einfachen Mittel nicht mitgenommen werden kann, dann muss er nicht befestigt werden. Im Sinne von R1806 Posting: Ausnahmen siehe §36 WaffG: Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen. Gruss SWJ
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