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IGNORED

Sicherheit des Nationalen Waffenregisters gegen Missbrauch


Royal

Empfohlene Beiträge

(kursiv geschriebenes durch mich ergänzt)

Wie gesagt, wie es in den Wald reinschallt... <_<

und was hat die Aufbewahrungskontrolle mit dem Datenschutz-/Auskunftsrecht zu tun? Unter den Aufsatz würde der Lehrer schreiben: "Thema verfehlt - ungenügend 6"

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Spaß macht es nicht. Aber es führt dazu das meine Akten sauber bleiben. Daten die gar nicht gespeichert werden dürfen werden so regelmäßig gelöscht. Denn die wissen ganz genau was sie dürfen und was nicht und da werden Daten die nicht gespeichert werden dürfen mal schnell gelöscht und dann die Auskunft erteilt.

...

Dein Wort (das mit dem Löschen) in Gottes Ohr!

Irgendwann, das dürfte letztes Jahr gewesen sein, stand mal zwischen den Zeilen in der Zeitung (ich glaube, die Nürnberger Nachrichten waren es), daß im Zsh. mit Ermittlungen wg. einer Straftat aufgrund von Löschfristen interessante Daten gelöscht worden waren.

Diese (gelöschten) Daten wollte man aber unbedingt haben - na ja, für was gibt es denn Datensicherungen!?!

Langer Rede kurzer Sinn: Man hat die gelöschten Daten anhand von Datensicherungen wieder rekonstruiert. Geile Sache.

Im Zusammenhang mit den NSU-Ermittlungen hat man zu meiner großen Überraschung uralte Aufzeichnungen über eine FAHRZEUGKONTROLLE auf der Autobahn aus dem Hut gezaubert, die, wenn es mit rechten Dingen zugegangen wäre, aufgrund ihres Alters schon 'zigmal hätten gelöscht worden sein müssen.

Ich gebe mich da echt keinen großen Illusionen mehr hin ...

Grüße

Iggy

p.s. Gerade gemerkt: Wg. so einem unerfreulichen Thema meinen 3000. Beitrag verbrochen. :kotz:

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und was hat die Aufbewahrungskontrolle mit dem Datenschutz-/Auskunftsrecht zu tun? Unter den Aufsatz würde der Lehrer schreiben: "Thema verfehlt - ungenügend 6"

Ich weiss ja, dass in der Schule meist keine großen Leistungen verlangt werden, was das Abstraktionsvermögen angeht, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass hier einige andere drauf kommen werden, worauf ich hinaus will.

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Ich weiss ja, dass in der Schule meist keine großen Leistungen verlangt werden, was das Abstraktionsvermögen angeht, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass hier einige andere drauf kommen werden, worauf ich hinaus will.

da kennst du aber meine ehemalige Deutsch-Lehrerin (Gott hab sie seelig) schlecht! Und wer sich als Norddeutscher mal mit einem Ur-Einwohner aus Aalen über fachlich/technische Anforderungen für Softwarelösungen verständigen konnte, der besitzt garantiert ein erhöhtes Maß von Abstraktionsvermögen, das kann ich dir versichern!

Natürlich ist mir klar, worauf du hinaus willst. Es bestätigt damit wunderbar meine Einschätzung aus post # 47.

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Sucht mal bei Google mit den Stichworten Personalausweisgesetz Kopierverbot

Michael

Kopien vom Personalausweis und anderen Dokumenten sind nicht nur bei Behördenangelegenheiten Standard.. auch Banken und Versicherungen, egun ID und viele andere Firmen verwenden Ausweiskopien!

Dann wird das Kopierverbot wohl nicht all zu Ernst genommen werden ;)

Gruß

Hunter

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Hallo

Habe heute über eine Stunde im zuständigen Amt gewartet.

Pc abgestürzt, und nicht erst seit heute. Keine Eingabe und keine Austragungen möglich.

Ständige Fehlermeldungen. Softwarestandsunterschiede in den einzelnen Bundesaländern

die eine Komminikation nicht ermöglichen.

Wenn das schon jetzt nicht funktioniert!!!

Wer garantiert mit das da keine Fehler unterlaufen. Das stehen Waffen drin die man nicht mehr hat, da stehen Waffen drin die man nie hatte, da stehen Waffen drin die verboten sind, die man aber nicht hat!!

Ich denke, die Gerichte und Anwälte und Datenschützer werden hier noch viel Arbeit bekommen.

Gruß

Hallo, mach dir nichts draus. Als die Behörden hier in BRB zentralisiert wurden ging auch nichts. Die oder das Anliegen wurde auf Zettelchen notiert. Hab mir quitieren lassen weshalb ich und das ich bei der Behörde war. Ist für mich ausreichend. Was mit den Zettelchen dann geworden ist ? mir egal. Hat sich keiner wieder gemeldet, hat das wohl funktioniert.

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...Es gibt aber auch Leute, die möchten diese Möglichkeit dazu nutzen, "den Staat" ein wenig zu pieksen, indem man ständig Datenauskunft bei jeder erdenklichen registerführenden Stelle anfordert und damit, nach eigenem Gefühl, den Behördenmitarbeitern mehr Arbeit verursacht und sich damit unter vorgeschobener Fehlerbeseitigung ein wenig "am Staat" für dessen "Datensammelwut" rächen kann.

Dieses ist eine allgemeine Aussage, die ich aufgrund meiner Erfahrungen in diesem Bereich allerdings sehr wohl treffen kann. Ähnlichkeiten mit hier postenden usern sind aber rein zufällig.

Schön, dass es diese Leute gibt. Das Datensammeln und Weitergeben muss so teuer und arbeitsintensiv wie möglich gemacht werden, damit die Behörden sich etwas einschränken.

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...Wer garantiert mit das da keine Fehler unterlaufen. Das stehen Waffen drin die man nicht mehr hat, da stehen Waffen drin die man nie hatte, da stehen Waffen drin die verboten sind, die man aber nicht hat!!...

So was ähnliches habe ich kürzlich auch mitbekommen. Da ging es bei einem Gespräch zwischen SB und einem Erben darum, wie es kommen könne, dass der Erblasser nur 4 Waffen auf seiner WBK habe, während der SB 20 in senem Computerprogramm gespeichert hatte. Keine Ahnung was da los war und wie die dann das Problem gelöst haben.

Ich denke, da sind bei den Behörden noch viele Leichen im Keller und so mancher wird sich noch wundern. Es gibt absolut keinen Grund anzunehmen, dass bei der Digitalisierung keine Fehler gemacht wurden und dass die eine komplett lückenlose Dokumentation in Papierform besitzen, v. a. wenn der Waffenbesitzer ein paar mal umgezogen ist.

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Es wird mit Sicherheit versucht, einen Teil solcher "Unstimmigkeiten" in den behördlichen Unterlagen auch mit Hilfe der Nachschau vor Ort wieder ins Lot zu bringen.

Von mir aus, sollen sie. Es soll nur niemand in der Verwaltung erwarten, für diesen Behördenaufwand im Rahmen der Aufbewahrungskontrolle auch noch Verwaltungsgebühren von mir zu erhalten.

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Da ging es bei einem Gespräch zwischen SB und einem Erben darum, wie es kommen könne, dass der Erblasser nur 4 Waffen auf seiner WBK habe, während der SB 20 in senem Computerprogramm gespeichert hatte. Keine Ahnung was da los war und wie die dann das Problem gelöst haben.

Ich kann mir sehr gut vorstellen was da los war. :AZZANGEL:

Manfred

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Schön, dass es diese Leute gibt. Das Datensammeln und Weitergeben muss so teuer und arbeitsintensiv wie möglich gemacht werden, damit die Behörden sich etwas einschränken.

Es wäre begrüssenswert, wenn der Bundesrechnungshof die Cojones hätte, das "Soll" (aus der Gesetzesvorlage) und "Ist" (Kosten der

Einführung incl. Erstbefüllung, sowie des ersten vollen Jahres im Vollbetrieb) gegenüber zu stellen und die Abweichungen zu veröffentlichen.

Dies insbesondere, weil ein zentrales Register eben nicht von der EU gefordert war.

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Hallo

Es sind ja nicht nur die Fehler die zu meinem und anderer LWB Nachteil im NRW gemacht werden können. Der grösste Schwachsinn ist der XWaffen-Dolmetscher. Die SB haben selbst eingeräumt damit Probleme zu haben. Gerade bei Sammlern kann das katastrophale Auswirkungen haben.

Plötzlich stimmt das Sammelgebiet nicht mehr, aus einer seltenen nicht übersetzbaren Waffe wird ein Maschienengewehr, dann ist der Ärger groß.Gerade hier wäre eine Abfrage der Daten ein muss.

Gruß

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  • 2 Wochen später...

Tauri verschweigt, dass das BVA sich nicht in der Lage sieht, die Daten gemäß §19 NWRG zu liefern.

Er weiß sicherlich, ob das NWR Schrott, ist wie viele von uns vorhergesagt haben, oder ob das BVA einfach Rechtsbruch begeht und den §19 nicht einhält.

Auf die Auskunft hat jeder von uns einen Rechtsanspruch und mit Verlaub, im Gesetz ist vorgeschrieben, was zu liefern ist; und zwar ab dem 1.1.2013. Auch das BVA hat sich an das Gesetz zu halten; auch wenn man dort anderer Auffassung sein sollte.

Die Datenbank muss mit den von uns geforderten Daten per SQL die gesuchten Daten in 1 Millisekunde in eine Maske befördern, von wo aus der Formbrief ausgedruckt wird und dann sofort eingetütet werden kann. Bearbeitungszeit für eine Anfrage 3 Minuten, von mir aus auch fünf Minuten. Und das schafft das BVA nicht ?

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das ist ja noch cooler!

Dann hätten die Behörden wenigstens keine Zeit mehr für andere Tätigkeiten. Beispielsweise Genehmigung von Bauanträgen, Prüfung von Sozialleistungen, Zulassung von Kfz, Bearbeitung (einschl Überweisung) von Steuerrückzahlungen, Ausstellung von waffenrechtlichen Erlaubnissen, Eintragungen in eben solche usw. usw.

Wenn die Behörden ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann, sollte sie sich vielleicht erstmal mit dem Daten sammeln einschränken. Leider wird wohl nur der Ruf nach mehr Mitarbeitern und höheren Kosten ertönen.

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Wenn die Behörden ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann, sollte sie sich vielleicht erstmal mit dem Daten sammeln einschränken. Leider wird wohl nur der Ruf nach mehr Mitarbeitern und höheren Kosten ertönen.

tja, mit dem Datensammeln ist das so eine Sache. Wenn man keine sammelt, kann man sie auch nicht mehrfach verwenden. D.h.: immer wenn ein Verwaltungsakt erfolgt, müssen die Daten wieder neu erfasst werden. Das ist natürlich erheblich aufwendiger. Folge davon: entweder dauert der Verwaltungsakt erheblich länger und der Bürger nimmt lange Wartezeiten in Kauf oder man stellt mehr Beamte ein und das kommt dann dem Bürger wieder teurer. Wie man es auch dreht und wendet, der Bürger ist immer der angear....te. Deshalb nehme ich als Bürger lieber die Datensammelei in Kauf.

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D.h.: immer wenn ein Verwaltungsakt erfolgt, müssen die Daten wieder neu erfasst werden.

Man kann sich auch einfach den sinnfreien Verwaltungsakt schenken. Das spart Unmengen an Zeit und Geld.

Deshalb nehme ich als Bürger lieber die Datensammelei in Kauf.

Deshalb nehme ich als Mensch gerne lieber weniger Verwaltungsakte in Kauf.

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Besser hätte ich es nicht ausdrücken können.

Wenn man, in einem ersten Schritt, einfach mal alle Daten abschafft, die überhaupt keinen Regelungscharakter haben, sondern pure Erfassung sind, wäre schon unheimlich viel Müll aus der Datenleitung.

Dann kann man sich langsam dran gewöhnen, nur Notwendiges zu erfassen und im letzten Schritt , dass man Daten anderer Leute sammelt. Das muss mit äußerster Demut einhergehen.

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... Das muss mit äußerster Demut einhergehen.

oh Gott! Jetzt wird es auch noch spirituell.

Bis jetzt habe ich dich immer für jemanden gehalten, der mit beiden Beinen in der Realität steht. Habe mich da wohl täuschen lassen.

Letztendlich wird es immer Daten geben, die erfasst werden müssen. Es sei denn ihr würdet auf jegliche Teilnahme am öffentlichen Leben verzichten. Viel Spaß!

Habt ihr eigentlich schon mal bei eurer Versicherung nachgefragt, welche Daten dort gespeichert sind? Oder bei eurem Arzt oder bei der Schufa oder bei eurer Bank oder bei eurem Provider oder bei eurem Arbeitgeber oder bei eurem Waffenfachhandelversand oder... oder....

Darf ich mal fragen, welche und wieviele Telefonnummern und Adressen ihr in eurem Telefon oder sonstwo gespeichert habt? Und was ist mit dem Geburtstagskalender? Wer steht da alles drin? Habt ihr die Leute gefragt? Gebt ihr die Daten eigentlich weiter, wenn euch ein Kumpel nach der Adresse oder Telefonnummer eines von euch Gespeicherten fragt?

Macht euch nicht lächerlich! Jeder kann sich mit zehn Fingern am Ar... abgrabbeln, dass es ohne Datenerhebung, -Speicherung und -Verwendung heutzutage nicht mehr geht. Weder im privaten noch im öffentlichen Bereich.

Wer fordert, dass keine Daten mehr gespeichert werden sollen, muss auch sein Gehirn abschalten!

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Ich stehe mit beiden Beinen in der Realität und als Behördenangehöriger weiß ich leider nur zu gut, dass mehr als notwendig erfasst wird. Private und staatliche Datenerfassung ist zudem strikt zu trennen.

Wir wissen doch beide sehr genau, dass deutsche Bürokratie sehr effektiv bei der Erfassung nutzloser Daten ist.

Ich arbeite mittlerweile im Personalbereich. Glaub mir, ich kenne die Vorgaben und die Grenzen sehr genau.

Um dir auch mal ein Beispiel völliger Blödsinnigkeit zu geben. Meine Daten Melderegister sind komplett gesperrt, Übermittlungssperre ebenso. Im NWR kann ich meine Daten wegen mangelnder gesetzlicher Regelung leider nicht sperren lassen. Meine Behörde möchte jedoch eine komplette Sperre. Da sind wir schon bei handwerklicher Ungeschicklichkeit. Dann schau die nur mal behördeninternes KLV an. Erfassung ohne Regelung. Ergibt herrliche Kurvendiagramme sind aber vollkommen sinnlos. Dann über den tellerrand hinaus wird erfasst und erfasst ohne jeglichen Nutzen. Kosten verursacht das allerdings.

Wenn auf der Sammelseite nicht mehr in der Lage ist, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, sollte man anfangen sich einzuschränken.

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Im NWR kann ich meine Daten wegen mangelnder gesetzlicher Regelung leider nicht sperren lassen. Meine Behörde möchte jedoch eine komplette Sperre. Da sind wir schon bei handwerklicher Ungeschicklichkeit.

...die wohl den Sortwareherstellern anzulasten ist. Die Übermittlungssperre gilt auch nicht für bestimmte Sicherheitsbehörden. Wobei man auch noch trennen muss zwischen Übermittlungssperre nach Außen (gilt das z.B. auch für den persönlich Betroffenen?) und Übermittlung zwischen Behörden.

Jedenfalls wird ein Außenstehender aus dem NWR im Normalfall keine Daten übermittelt bekommen.

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Nach meinen Kenntnisse kein Softwarefehler

Darüber hinaus wäre an eine technische Lösung für eine Auskunftssperre im automatisierten Abrufverfahren zu denken, die

das NWRG bisher gar nicht vorsieht und zu der auch die Durchführungsverordnung keine Bestimmungen enthält.

http://www.dsb.de/me...les/4_DStGB.pdf

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Je mehr Daten zentral gesammelt werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Datenleck zu Datenmissbrauch führt.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sprach von einem alarmierenden Signal. "Wir brauchen nicht immer mehr, sondern weniger Daten, und die Daten müssen ordentlich geschützt werden", sagte Schaar

Die seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 vor allem in den USA grassierende "Datensammelsucht" sei "ein Risikofaktor, der kaum zu beherrschen ist", sagte Schaar.

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