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IGNORED

Sicherheit des Nationalen Waffenregisters gegen Missbrauch


Royal

Empfohlene Beiträge

Hallo

Habe heute über eine Stunde im zuständigen Amt gewartet.

Pc abgestürzt, und nicht erst seit heute. Keine Eingabe und keine Austragungen möglich.

Ständige Fehlermeldungen. Softwarestandsunterschiede in den einzelnen Bundesaländern

die eine Komminikation nicht ermöglichen.

Wenn das schon jetzt nicht funktioniert!!!

Wer garantiert mit das da keine Fehler unterlaufen. Das stehen Waffen drin die man nicht mehr hat, da stehen Waffen drin die man nie hatte, da stehen Waffen drin die verboten sind, die man aber nicht hat!!

Ich denke, die Gerichte und Anwälte und Datenschützer werden hier noch viel Arbeit bekommen.

Gruß

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da stehen Waffen drin die man nie hatte, da stehen Waffen drin die verboten sind, die man aber nicht hat!!

Ich denke, die Gerichte und Anwälte und Datenschützer werden hier noch viel Arbeit bekommen.

Naja. Nach wie vor sind die amtlichen Erlaubnisdokumente die eigentlichen Urkunden, auf die man sich stützt. Es war halt vor dem NWR so, daß zwar die WBK's gepasst haben, aber die Karteikarten auf dem Amt nicht. Das ist jetzt durch das elektrische Zentralregister nur wenig besser geworden, schätze ich. Falls es einmal zu Diskrepanzen zwischen dem superdupertollen Zentralregister und Deinen WBK's kommen sollte, gilt die Urkunde. Deshalb ist es eben so wichtig, daß sich die WB's mit dem Inhalt ihrer WBK's auseinandersetzen.

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Hallo,

es ist völlig normal (was es normalerweise nicht sein sollte) das neue Software bzw. ein neues System am Anfang viele Kinderkrankheiten hat. Das gibt es bei jeder größeren Firma bei Neueinführung von Anwendungen/ Systemen auch.

Also keine Aufregung das wird schon mit der Zeit.

Gruß

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PC-Abstürze haben nichts mit dem NWR zu tun.

Unterschiede in den Softwarelösungen der einzelnen Bundesländer hat es immer gegeben und wird es immer geben.

Einzig und allein die Struktur der Daten muss dem XWaffe-Standard entsprechen.

Wenn durch die Waffenbehörden ins NWR Schrott eingegeben wurde (bei der ersten Speicherung), dann steht da auch Schrott drin. Muss man so machen, sonst hätten wohl die meisten Waffenbehörden ihre Daten überhaupt nicht ans NWR geben können.

Deshalb müssen die Waffenbehörden die Daten ja auch sukzessive bereinigen.

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Naja. Nach wie vor sind die amtlichen Erlaubnisdokumente die eigentlichen Urkunden, auf die man sich stützt....

Hallo Tyr13,

das stimmt. Die SEK-Beamten werden das sicher bemerken .... nachdem Sie Deine Butze gestürmt haben und die WBK aus dem Tresor geschweisst haben. Tolle Sache. :good:

Gruß RNehring

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Ich mag nicht mehr. Wie kann man eigentlich mit so viel Angst vor eher theoretischer Behördenwillkür stressfrei leben? Wenn du wegen eines möglichen Behördenfehlers Besuch von den Jungs mit der Ramme befürchtest, verkauf dein Gerödel, gib deine WBK ab (ist dann Aktenkundig) und gut ist. Kauf dir einen Bogen oder eine Armbrust, die machen auch richtig viel Spaß (FITA, Feldbogen, Jagdparcours, traditionell) und die Munition ist wiederverwertbar. Gibt es ganz ohne WBK, Bedürfnisbrimborium, Gesinnungstest und Behördenrennerei.

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Das stehen Waffen drin die man nicht mehr hat, da stehen Waffen drin die man nie hatte, da stehen Waffen drin die verboten sind, die man aber nicht hat!!

In deiner WBK ist alles aufgeführt, ehemaliger Besitz und der aktuelle, damit sollten sich Mißverständnisse klären lassen.

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PC-Abstürze haben nichts mit dem NWR zu tun.

Unterschiede in den Softwarelösungen der einzelnen Bundesländer hat es immer gegeben und wird es immer geben.

Einzig und allein die Struktur der Daten muss dem XWaffe-Standard entsprechen.

Wenn durch die Waffenbehörden ins NWR Schrott eingegeben wurde (bei der ersten Speicherung), dann steht da auch Schrott drin. Muss man so machen, sonst hätten wohl die meisten Waffenbehörden ihre Daten überhaupt nicht ans NWR geben können.

Deshalb müssen die Waffenbehörden die Daten ja auch sukzessive bereinigen.

... was noch nie geklappt hat. Es gilt weiterhin der Erste Hauptsatz der Anwendungssoftwarelehre: "Shit in, shit out."

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Gibt es ganz ohne WBK, Bedürfnisbrimborium, Gesinnungstest und Behördenrennerei.

Also so wie LW bis 1972? Und schwupps, da war es da, das Waffenverbotsgesetz.

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Möchte mir lieber nicht vorstellen, was dann alles passieren kann...

Was soll denn dann passieren ? Die Daten-CD mit den Informationen über Bestand und Wohnort wird dann an die Grünen verkauft, die dann:

- Eine lokale Waffenbesitzsteuer erheben

- Eine Unterschriften-Kampagne gegen die WB's starten

- Die Daten der CD im Internet jedermann zugänglich machen.

Ein paar WB beschweren sich dann beim Datenschutz-Beauftragten, der gegenüber dem BMI/LMI eine Rüge ausspricht. Der Beratervertrag mit der Software-Firma wird nicht verlängert.

Die bösen Buben dieses Landes vermeiden die veröffentlichten Addressen bei Einbrüchen oder versuchen illegale Waffen an die dort genannten WB's zu verkaufen. Irgendwelche Halbstarken/Drogensüchtigen versuchen sich Waffen durch Einbrüche zu verschaffen.

Schön wäre das nicht, aber auch nicht der Untergang des Abendlandes. Allerdings übersteigt der dann entstandene Schaden jeden erdenklichen Nutzen, den das Register irgendwann mal gehabt haben könnte. Unter Anderem deshalb war ich ja auch gegen die Einführung. Das ist nun Wasser den Rhein runter...

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Gibt es eine rechtliche Möglichkeit von der Behörde einen "Ausdruck" seiner Daten im NRW zu fordern.

Bundesdatenschutzgesetz und Informationsfreiheitsgesetz NRW verpflichtet Behörden dir eine Auskunft über die zu deiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft ist "kostenpflichtig"!

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Gibt es eine rechtliche Möglichkeit von der Behörde einen "Ausdruck" seiner Daten im NRW zu fordern.

Gruß

Ja, steht in § 19 NWRG. Das Auskunftsersuchen muss an die Registerbehörde (nicht die lokale Waffenbehörde) gerichtet werden.

@Joe07

Sicher, dass die Auskunft aus dem NWRG auch kostenpflichtig ist? Wenn ja, wo ist das zu finden und wie hoch sind die Kosten?

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Ja, steht in § 19 NWRG. Das Auskunftsersuchen muss an die Registerbehörde (nicht die lokale Waffenbehörde) gerichtet werden.

Die örtliche Behörde müßte dir aber im Rahmen §19 Bundesdatenschutzgesetz Auskunft darüber erteilen müssen, welche Daten sie an wen weitergegeben hat. Hier kann man dann mal einen Datenabgleich durchführen.

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Mir macht vielmehr Sorgen, dass das NWR eines Tages geknackt wird. Im Pentagon, bei Lockheed und anderen großen Unternehmen hat man es schon geschafft. Möchte mir lieber nicht vorstellen, was dann alles passieren kann...

Dann hänge ich mir ein Schild vor die Tür, drei Zielscheiben drauf. Unter die erste schreibe ich "30-06 100m", unter die zweite ".44 Magnum 25m", unter die dritte "grobe Posten, 5m". Unter das ganze kommt dann "Einbruch lohnt sich nicht, mein Geld geht für`s Schießtraining drauf".

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In deiner WBK ist alles aufgeführt, ehemaliger Besitz und der aktuelle, damit sollten sich Mißverständnisse klären lassen.

Das kann so nicht stimmen, zumindest nicht in NRW.

Meine Sachbearbeiterin hat mir am PC erklärt und mich einsehen lassen, das mein Bestand an Waffen zum 31.12.2012 übertragen wurde, woher die Waffen stammen (deren Historie bis hin zu mir in den Tresor...) kann sie momentan nur mittels des alten Systems sehen bzw. aus meiner WBK und / oder den entsprechenden Antragsformularen.

Das ist die Wunschvorstellung des NRW in Stufe II. .... Sollten sich die Daten bis dahin nicht selbst aufgelöst haben !

BFP

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