Zum Inhalt springen
IGNORED

Sicherheit des Nationalen Waffenregisters gegen Missbrauch


Royal

Empfohlene Beiträge

Nach meinen Kenntnisse kein Softwarefehler

http://www.dsb.de/me...les/4_DStGB.pdf

das BVA gibt Daten grundsätzlich nur an die im NWRG genannte Stellen heraus. Für die gibt es auch keine Auskunftssperren im Einwohnergesetz. Insofern ist es müßig, sich darüber auszulassen.

IM NWRG ist außerdem geregelt, welche Stellen welche Daten unter welchen Voraussetzungen abrufen können. Gehört man nicht zu einer solche Stelle oder ist ganz einfach nicht berechtigt, erhält man keine Auskunft. Das allein ist schon per se eine Auskunftssperre.

Dieser Ausdruck "Auskunftssperre" kommt aus dem Einwohnermelderecht und bedeutet dort, dass Daten nicht an Institutionen, Firmen oder Privatleute außerhalb der Verwaltung weitergegeben werden dürfen.

Das ist nach dem NWRG sowieso schon ausgeschlossen, also braucht es keinen extra-Kenner "Auskunftssperre"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also meine Daten kann auch die Polizeistreife nicht einfach beim Einwohnermeldeamt abrufen. Im NWR schon. Des Weiteren sind dort viel zu viele Berechtigte hinterlegt. Das gleiche gilt für meine Kfz-Kennzeichen und andere gesammelten werke. Nur dieses blöde Register lässt eine Sperrung nicht zu.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe nicht mal was dagegen, dass "Unstimmigkeiten" in der aktenmäßigen Erfassung bei dieser Gelegenheit richtig gestellt werden.

Ich hätte nur entschieden etwas dagegen, auch noch diesen - rein von der Behörde veranlassten - Aufwand ggf. mit meinen Gebühren zu finanzieren.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also meine Daten kann auch die Polizeistreife nicht einfach beim Einwohnermeldeamt abrufen. Im NWR schon. Des Weiteren sind dort viel zu viele Berechtigte hinterlegt. Das gleiche gilt für meine Kfz-Kennzeichen und andere gesammelten werke. Nur dieses blöde Register lässt eine Sperrung nicht zu.

Sperrung für die Polizei beim Einwohneramt? Eine Sperrung für die Polizei bei Kennzeichenabfrage? So etwas gibt es eigentlich nur bei ganz "Geheimen" Wenn es schon so weit ist, frage ich mich ernsthaft, ob es richtig ist, dass du in einem öffentlichen Forum im Internet angemeldet bist.

Die Polizei ist Sicherheitsbehörde und hat daher weitereichende Abfragemöglichkeiten gerade auch bei den Einwohnämtern. Ich bezweifel daher deine Aussage im ersten Satz, sofern es nicht technische Gründe gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wäre dies nicht mal ein gutes Thema für die Waffenlobby? So eine kleine konzertierte Aktion und ein social DDoS aufs NWR? Ich vermute aber mal, dass es für die Behöhrde wie so oft keine negativen Konsequenzen (im Gegensatz zum normalen Bürger) hat, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht bzw. nur verspätet nachkommt. Und ja Tauri, der Staat und seine Behörden werden, langsam aber sicher, zu meinem Feind.

BBF

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich weiß jetzt nicht auf was du mit deinem post hinaus willst? Hat das BVA dir keine Auskunft erteilt?

Anscheinend hat hier keiner eine Anfrage an das BVA gestellt. Schon interessant, das nicht Wissen oder das nicht Wissen wollen.

Die, die angefragt haben, bekommen nach ca sechs Wochen eine "Zwischenachricht". Das BVA ist nicht in der Lage, die Anfrage zur Zeit zu beantworten.

Nicht mal einen korrekten Zwischenbescheid kann oder will das BVA verschicken.

Im Januar wurde doch von Politik und BVA gejubelt, wie perfekt das NWR funktioniert und jetzt vorgeben, nicht antworten zu können?

Lachnummer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also, ich bin ja immer noch der Meinung, dass letztendlich noch gar nicht geklärt ist, wer denn die Anfragen beantworten muss.

Vielleicht haben es Einige ja noch nicht mitbekommen, aber das NWR fasst nur die Daten der Waffenbehörden zentral zusammen. Die Waffenbehörden erfassen und speichern sogar noch mehr Daten als das NWR.

Wenn ihr also wissen wollt, welche Daten über euch gespeichert sind, macht es eigentlich Sinn, eure örtliche Waffenbehörde zu fragen und nicht das NWR.

Vielleicht ist es ja so, dass das BVA eure Anfrage an die örtliche Waffenbehörde weiterleitet und es deshalb so lange dauert?

Nur eine Möglichkeit, muss nicht zutreffend sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Blick ins NWRG erleichtert vieles:

§ 19 Auskunft an den Betroffenen; Berichtigung von Daten

(1) Die Registerbehörde erteilt dem Betroffenen entsprechend § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes Auskunft.

Über die Erteilung einer Auskunft entscheidet die Registerbehörde im Benehmen mit der Waffenbehörde, die die

Daten übermittelt hat.

Registerbehörde ist das BVA.

Was dieses jedoch zuerst mit der Waffenbehörde zu bekakeln hat, wissen die Götter.

Ketzerhut auf: Erst mal abstimmen, was bei beiden Stellen gespeichert ist und geradebiegen,

was dem Betroffenen auffallen könnte?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also, ich bin ja immer noch der Meinung, dass letztendlich noch gar nicht geklärt ist, wer denn die Anfragen beantworten muss.

Falsch und das weißt Du sehr genau. Steht nämlich im NWRG und das ist unten von mir zitiert.

Vielleicht haben es Einige ja noch nicht mitbekommen, aber das NWR fasst nur die Daten der Waffenbehörden zentral zusammen. Die Waffenbehörden erfassen und speichern sogar noch mehr Daten als das NWR.

Wenn ihr also wissen wollt, welche Daten über euch gespeichert sind, macht es eigentlich Sinn, eure örtliche Waffenbehörde zu fragen und nicht das NWR.

Falsch, nach dem NWRG sind die unteren Waffenbehörden nicht auskunftspflichtig. Das ist das BVA als Registerbehörde.

Vielleicht ist es ja so, dass das BVA eure Anfrage an die örtliche Waffenbehörde weiterleitet und es deshalb so lange dauert?

Dann handelt das BVA entegen den Bestimmungendn des § 1,19 NWRG.

Nur eine Möglichkeit, muss nicht zutreffend sein.

Du wusstet schon beim abfassen, das dies nichtn zutrifft.

Das ist im NWRG Gesetz eindeutig erklärt.

Das BVA führt das Nationale Waffenregister als Registerbehörde .§1 Abs 1 NWRG. Auskunftspflichtige Stelle nach §19 Satz 1 ist die Registerbehörde = BVA.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.... zu bekakeln hat, wissen die Götter.

siehst du und genau das glaube ich eben nicht! Würde doch zu doof aussehen, wenn das BVA eine Auskunft gibt und die Waffenbehörde noch weitere Daten hätte. Dann möchte ich euch mal sehen, was ihr hier dann für einen Aufstand macht.

Ich vermute, das BVA fragt bei der Waffenbehörde nach und fasst das dann das größte gemeinsame Vielfache (sollten auch Nichtmathematiker verstehen) für die Antwort zusammen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das BVA führt das Nationale Waffenregister als Registerbehörde .§1 Abs 1 NWRG. Auskunftspflichtige Stelle nach §19 Satz 1 ist die Registerbehörde = BVA.

Entschuldige bitte, aber das ist nur die eine Seite der Medaille und gilt nur für das NWR!

Wenn du wissen willst, was im NWR über dich gespeichert ist, frage das BVA.

Willst du wissen, was als Ganzes in Bezug auf Waffen über dich gespeichert ist, frage deine örtliche Waffenbehörde. Die muss nämlich auch Auskunft geben!

Siehe auch meine Antwort an JürgenG.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit Verlaub, das Smellslikebullshit.jpg

deine Antwort zeigt eben, wie auch bei vielen anderen hier, dass du nur sehr rudimentäres Wissen über das NWR, die Datenspeicherung bei Waffenbehörden und deren Übermittlung an das NWR hast. Dabei wäre es doch so einfach, dass auf der Intrnetseite des NWR und der Fachlichen Leitstelle NWR nachzulesen.

Nochmal für alle Unwissenden: die Daten für das NWR werden bei den örtlichen Waffenbehörden erhoben und nicht direkt im NWR!

Die örtliche Waffenbehörden erheben und speichern sehr viel mehr Daten als an das NWR weitergegeben werden!

Mathematiker würden von einer Teilmenge oder vielleicht von einer Schnittmenge der Daten aller Waffenbehörden sprechen, die im NWR gespeichert werden.

Vielleicht muss man das einfach nur immer wiederholen damit ihr es kapiert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht muss man das einfach nur immer wiederholen damit ihr es kapiert.

Auch repetieren hilft nicht, wenn im Magazin nur heiße Luft ist. Ich kann auch bei noch so großer Anstrengung meiner Phantasie keinen Grund erkennen, warum Du @Tauri das BVA so vehement verteidigst. Was verheimlichst Du mir ? :)

Fakt ist, daß das BVA entgegen den Vorgaben des Datenschutz' keine Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten erteilt. Die Gründe für eine Nicht-Auskunft wären ja in einem Zwischenbescheid zu nennen, aber es wird stattdessen geschwiegen. Das NWR eignet sich trefflich zur Einübung von bürgerlicher Auseinandersetzung mit Datenspeicherung und Weitergabe durch staatliche Stellen. Eine höchst löbliche Bürgerpflicht, der ich mich bald widmen werde. Aus Neugier und aus Prinzip.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auch repetieren hilft nicht, wenn im Magazin nur heiße Luft ist. Ich kann auch bei noch so großer Anstrengung meiner Phantasie keinen Grund erkennen, warum Du @Tauri das BVA so vehement verteidigst. Was verheimlichst Du mir ?

Ich verteidige das BVA nicht und ich verheimliche auch nichts. Ich habe mir halt nur die Mühe gemacht, mich ein wenig mehr zu informieren, bevor ich hier großartige Reden schwinge und Behauptungen aufstelle, die aus nichts als heißer Luft bestehen. Außerdem habe ich Einblicke in den internen Umgang mit Daten bei diversen staatlichen Stellen, was wohl die wenigsten hier von sich behaupten können. Kurz gesagt: ich weiß von was ich rede, im Gegensatz zu manch anderen hier.

Das NWR eignet sich trefflich zur Einübung von bürgerlicher Auseinandersetzung mit Datenspeicherung und Weitergabe durch staatliche Stellen. Eine höchst löbliche Bürgerpflicht, der ich mich bald widmen werde. Aus Neugier und aus Prinzip.

Kommst du deiner "höchst löblichen Bürgerpflicht" denn auch bei anderen Registern nach? Oder benimmst du dich genau so kindisch wie manch andere user hier auch, die zwar ihrem Verband bereitwillig alle möglichen Daten zur Waffenerlangung und Speicherung geben, bei der Datenspeicherung der Waffenbehörden aber aus dem Bauch heraus gleich Teufelswerk und Mißbrauch vermuten?

Wisst ihr, wie eure Daten beim Verband behandelt werden?

Da mache ich mir ehrlich gesagt viel mehr Gedanken drüber als beim NWR. Oder meint ihr, dass der Bedürfnisbescheinigungs-Verantwortliche die Daten nach den Vorgaben der BIS schützt?

Und noch mal meine Frage: wie geht ihr persönlich eigentlich mit den Daten um, die ihr über andere Personen gespeichert habt um? Gibt es nicht auch im privaten Bereich eine Datensammelwut?

Lasst mal die Kirche im Dorf! Ihr erweckt hier den Anschein eines kleinen Kindes, das aus Wut über den Stubenarrest in der Ecke sitzt, schmollt und darüber nachdenkt, wie es den Eltern eins auswischen kann.

So, habe fertig! Und jetzt bin ich hier raus, das wird mir echt zu spooky.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nochmal für alle Unwissenden: die Daten für das NWR werden bei den örtlichen Waffenbehörden erhoben und nicht direkt im NWR!

Die örtliche Waffenbehörden erheben und speichern sehr viel mehr Daten als an das NWR weitergegeben werden!

Mathematiker würden von einer Teilmenge oder vielleicht von einer Schnittmenge der Daten aller Waffenbehörden sprechen, die im NWR gespeichert werden.

Vielleicht muss man das einfach nur immer wiederholen damit ihr es kapiert.

Darum geht es nicht! Es geht um Auskunftsersuchen an das BVA als registerführende Stelle.

Meine flapsige Antwort bezieht sich auf Deine Aussage

also, ich bin ja immer noch der Meinung, dass letztendlich noch gar nicht geklärt ist, wer denn die Anfragen beantworten muss.

Wer das muss, wenn beim BVA das Auskunftsersuchen eingeht, ist klar in § 19 NWRG geregelt, Zitat s. oben.

Wenn das BVA diese Auskünfte Monate nach gefeierter Inbetriebnahme nicht liefern kann, oder -noch schlimmer-

nicht liefern will, ist was faul im Staate Dänemark!

Ein nichtssagender Zwischenbescheid nach 6 Wochen ist für den (gläsernen) Bürger auch nicht hinnehmbar.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Immer diese Heimlichtuerei - wir haben doch nichts zu verbergen!

Soll doch jeder Wissen wer ich bin, was ich habe, was ich denke !

Wir bewegen uns zu den Anfängen, kurz nach dem Abstieg von den Bäumen, sozusagen in den Kral - da wusste auch jeder alles über jeden.

Später wurde der moderne Staat sozusagen der große Kral -

Namen und Identitäten festgelegt usw. damit genügend Zugriff auf kriegsfähiges Personal ausgeübt werden konnte.

Jedes Schaf und Rind individuell mit Kenn-Nummer und Registrierung bei einer speziellen Datenbank ausgestattet.

Von der Geburt bis zur Bahre komplette Registrierung.

Alles mit Argumenten von Gutmenschen oder Kontrolletties sehr einleuchtend begründet.

Die Masse begründet gegen eine Minderheit- und die Minderheit hat nichts anderes zu tun als das Maul zu halten.

Also jammert nicht, die Registrierung ist nicht der endgültige Schaden.

Der kommt erst, wenn von den registrierten Daten "rechtsstaaatlich" gebrauch gemacht wird.

Herr/Frau sowieso, Ort, Straße, Hausnummer, Stock, Waffe sowieso.

"Aufsuchen und einziehen"!

Bis dahin sind wir noch ein Gesetzesvorhaben entfernt Besitzer unseres Eigentums.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also ich habe schon rein deswegen die Auskunft beim BVA beantragt, weil ich eben wissen will,

was für Daten dort (von meiner Waffenbehörde) angekommen sind und schlußendlich im NWR drin stehen.

Freilich liegen bei meiner örtlichen Behörde vermutlich mehr Daten vor als beim BVA, aber die sind mir ja weitestgehend von den Vorgängen her bekannt. Übers Internet vernetzt (und von einer Vielzahl anderer Behörden bei Bedarf einsehbar) sind aber die Daten, welche beim BVA hinterlegt sind. Und da möchte ich eben schon gerne wissen, ob ganz am Ende der Datenkette alles korrekt ist, oder ob irgendwo ein Eingabe- resp. Übertragungsfehler gemacht wurde.

Svenni

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sperrung für die Polizei beim Einwohneramt? Eine Sperrung für die Polizei bei Kennzeichenabfrage? So etwas gibt es eigentlich nur bei ganz "Geheimen" Wenn es schon so weit ist, frage ich mich ernsthaft, ob es richtig ist, dass du in einem öffentlichen Forum im Internet angemeldet bist.

Die Polizei ist Sicherheitsbehörde und hat daher weitereichende Abfragemöglichkeiten gerade auch bei den Einwohnämtern. Ich bezweifel daher deine Aussage im ersten Satz, sofern es nicht technische Gründe gibt.

Es ist, wie ich schrieb. Zu dem ganz Geheimen muss man nicht gehören, nicht mal zu den Geheimen. Gefährdungslage wäre zum Beispiel ein ausreichender Grund. Der Grund für Auskunfts- und Übermittlungssperre muss nicht einmal in der eigenen Person liegen. Es gibt dann noch viele Weitere und einer von den weiteren trifft wohl bei mir zu. Es gibt natürlich noch viele weitere Lücken im deutschen Datensammelsurium. Thema ist aber grad das NWR und da mangelt es.

Das Forum bietet nun auch ausreichend Anonymität. Wer mag kann ja sein Glück versuchen. ;) PN an mich, mit meinen Daten!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hatte heute Post vom BVA im Briefkasten. Allerdings (wie zu erwarten war) nur ein Zwischenbescheid.

Darin wird der Eingang meines Auskunftsersuchens vom 11.03. bestätigt. Verfasst wurde der Zwischenbericht am 14.03.,

kam aber erst heute am 21.03. bei mir an. Desweiteren heisst es (Zitat):.." Die Bearbeitung wird noch einige

Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert wieder auf Sie zu"... .Bin mal gespannt wie lange das dauern wird.

Svenni

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Wochen später...

Hallo

Habe heute über eine Stunde im zuständigen Amt gewartet.

Pc abgestürzt, und nicht erst seit heute. Keine Eingabe und keine Austragungen möglich.

Ständige Fehlermeldungen. Softwarestandsunterschiede in den einzelnen Bundesaländern

die eine Komminikation nicht ermöglichen.

Wenn das schon jetzt nicht funktioniert!!!

Wer garantiert mit das da keine Fehler unterlaufen. Das stehen Waffen drin die man nicht mehr hat, da stehen Waffen drin die man nie hatte, da stehen Waffen drin die verboten sind, die man aber nicht hat!!

Ich denke, die Gerichte und Anwälte und Datenschützer werden hier noch viel Arbeit bekommen.

Gruß

Datenschutz? Fehlanzeige. Eine Sicherheit der Daten ist überhaupt nicht gewährleistet, das kann Dir jeder Informatik Erstsemester bestätigen.

Die Qualität der Software spricht Bände, es wurden aber die Anforderungen des zuständigen Ministeriums umgesetzt. Im Klartext heisst das: Schwachsinnsanforderungen ohne Hand und Fuss wurden implementiert und Steuergelder verbrannt. Den schwarzen Peter haben jetzt die Behörden, die sich mit dem Softwarerotz herumärgern können.

Vor dem Nationalen Waffenregister unserer Repressionsregierung musste man jedenfalls keine 3 Monate auf eine Eintragung warten...

Alles was diese Regierung und der Verwaltungswasserkopf anfasst, verwandelt sich in einen stinkenden Klumpen Biberkacke. Auch eine Kunst...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.