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IGNORED

Hausdurchsuchung wegen Falschanzeige illegaler Waffenbesitz


archangel

Empfohlene Beiträge

Es gibt keinen Durchsuchungsbefehl!

Die Durchsuchung erfolgte auf mündliche Anordnung eines Richters und nicht wegen Gefahr im Verzuge durch die Polizei!

Aber habe ich nicht schon immer vor den Nachbarn gewarnt? :hi:

P.S.:

Scheint immer öfter vorzukommen und wenn dann LWB natürlich mit SEK, s.BZ Berlin:

Großeinsatz

Nach Bedrohung: SEK fasst 41-Jährigen

18. Juli 2012 18:10 Uhr, B.Z./dapd |

Nach der Bedrohung einer Mitarbeiterin eines Jugendamtes in Hohenschönhausen ist der mutmaßliche Täter am Mittwochabend festgenommen worden. Beamte stellten den 41-Jährigen in der Nähe seiner Wohnung, wie eine Polizeisprecherin sagte. Der Mann ist Mitglied in einem Schützenverein. Ob er tatsächlich, wie vermutet, bewaffnet war, blieb zunächst unklar.

Das SEK hatte das Jugendamt zuvor durchsucht, nachdem der Mann eine Mitarbeiterin des Amtes massiv bedroht hatte, wie die Polizei zuvor mitteilte. Nachdem der Mann dort nicht gefunden wurde, wurde stadtweit nach ihm gesucht.

Hintergrund sei offenbar ein Unterhalts- und Sorgerechtsstreit, sagte ein Polizeisprecher am Mittwoch. Der Mann hatte dem Sprecher zufolge die Mitarbeiterin verbal bedroht. Dem Polizeisprecher zufolge gab es in dem bereits länger andauernden Sorgerechtsstreit eine „zugespitzte“ Lage. Das hätten Jugendamtsmitarbeiter berichtet.

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Die Gehirnwäsche der grünen Kommunisten scheint wohl Erfolg zu zeigen.

Auch die ständigen Difamierungen des Herrn G. tragen hierzu bei.

Natütrlich sollte man die Presse hier nicht vergessen.

Diese ständige Negativberiselung der Bevölkerung bringt solche nachbarlichen Psychopaten

dazu derartiges zu tun. Denunzieren ist ja heute so einfach.

Ich kann deshalb empfehlen dem Aufruf des FVLW Hallo Herr Nachbar ich bin

LWB keinesfalls zu folgen.

Die Justiz ist aufgerufen hier dringenst andere Modalitäten zu erarbeiten.

Es kann nicht sein das ein Anruf bei der Polizei derartiges nach sich zieht.

Das SEK wird sich hier schadlos halten, "wir mussten ja damit rechnen"!!!

Hier sollte der Nachbar durch alle Instanzen auf Schadensersatz verklagt werden,

ich befürworte hier auch eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung.

Ich möchte dann nicht wissen mit welchem Aufgebot dann ein LWB

bei einer derartigen Denunziation heimgesucht wird.

Wenn derartiges dann noch anonym erfolgt bleibt der Betroffene und seine Angehörigen

auf dem Schaden sitzen.

Gruß

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Das ein Richter " auf Zuruf" einen Durchsuchungsbeschluss erteilt ist doch normal.

... aber nicht korrekt.

Ein Richter ist keine Unterschriftenmaschine. Jeder Fall ist einzeln zu prüfen.

Und wenn keine Gefahr in Verzug ist, dann ist auch Zeit für einen schriftlichen Beschluß.

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ich befürworte hier auch eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung.

Da kannst Du lange drauf warten.

Denunzianten sind in Deutschland, wie die Banken, traditionell System-relevant und zwar unabhängig vom jeweiligen System, streng obrigkeitsstaatlich strukturiert waren und sind die Saatssysteme in Deutschland nämlich bisher immer, entsprechend dem Volkscharakter.

Das Kaiserreich hat sich darauf gestützt zur Bekämpfung sozialdemokratischer Umtriebe, die Nazis haben Dienste der Denunzianten in Anspruch genommen, Die DDR war voll davon, und in der Bundesrepublik wird die "Kultur des Hinsehens" ebenfalls gepflegt, lieber 10 mal zu oft als einmal zu wenig hinsehen. Nur so ist unser Saat sicher und Sicherheit ist es doch was wir wollen.

In meinen Augen ist die Stasibehörde weniger ein Behörde die die Arbeit der Stasi dokumentiert, sondern vielmehr ein Ort der unfreiwilligen Dokumentation des deutschen Volkscharakters.

In welchem westlichen (geographisch) Land gab es den so was sonst noch? Einen ähnlichen Volkscharakter traue ich nur noch einigen asiatischen und nah-östlichen Kulturen zu.

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Die Gehirnwäsche der grünen Kommunisten scheint wohl Erfolg zu zeigen.

Hier sollte der Nachbar durch alle Instanzen auf Schadensersatz verklagt werden,

------NOCH haben wir einen Rechtsstaat---oder?

Satz 1: nicht "scheint", sondern zeigt Erfolg.

Letzter Satz: So sollte die Reaktion eines unbescholtenen Bürgers erfolgen.

---ganz nebenbei, aber von den Folgen durchaus vergleichbar: Ein entfernter Verwandter (also keine Hörensagewiedergabe) wurde nach der Trennung von seiner Ostblocklebensgefährtin -Fälschlich- (mit Ausrufungszeichen) angezeigt wegen Besitz von Kinderpornographischen Bildern auf seinem Computer.

Da ging es auch voll zur Sache, einschließlich Beschlagnahme des Computers, aller Software.

ABER- dieser Schuß ging nach hinten los.

Nach Einstellung der Aktion /Verfahrens kam die Retourkutsche auf die Perle zu.

Von Falschaussage, Verleumdung und so weiter wurde das richtig herbe- ein Anwalt hat da noch Einiges mehr -zu Recht- herausgeholt.

Also- noch kann man sich wehren- wenn auch erst im Nachhinein.

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HI ,

was passiert eigentlich nach einer Hausdurchsuchung wenn nichts gefunden wurde ?

Wer räumt auf ? Wer bezahlt meinen Verdienstausfall wenn ich danach psychische Probleme habe?

Wer bezahlt eine aufgebrochene Türe ? ect pp ?

Wer bezahlt den erschossenen Hund ?

Ohne Scheiss, da können ja echt Kosten zusammen kommen. Wer haftet dafür ?

Gruss,

Rainer

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Hast Du noch einen besseren Witz auf Lager?

Doch, doch die Staaskasse bezahlt, §839 Abs. 2 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html aber nur, wenn der Betroffene nachweisen kann, dass der für den Durchsuchungsbeschluss zuständige Richter und/oder der zuständige Staatsanwalt bei ihrem Vorgehen vorsätzlich rechtswidrig gehandelt haben also eine strafbare Rechtsbeugung begangen haben.

Das ist aber in Deutschland noch nicht vielen gelungen, ich fürchte sogar es ist noch keinem gelungen. (wäre ja noch schöner).

Könnte ja sein, dass der Denunziant haftet, wenn dieser aber wirklich geglaubt hat

Oliver Piernicki habe in seiner Wohnung geschossen, teilte er telefonisch der Polizei mit.
http://www.wz-newsline.de/lokales/krefeld/...hnung-1.1044902

Dann wird es damit wohl auch nichts werden und wer wird ihm das Gegenteil beweisen wollen.

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Hi freunde,

ich schreib doch "ohne SCheiss" ;-))

Also ich denlke wenn die bei mir zu Besuch kämen und die Haustüre nicht von nem SChlosser öffnen lassen sondern die Brechstange nehmen

sind 3000 Euro im Arsch.

Bin als Selbstständiger auswärts und habe nen halben Tag Verdienstausfall, 400 Euro.

Rassehund erschossen, 1000 Euro,

alle Blumenkübel durchwühlt, Blumen kaputt Blumenerde auf dem Teppich Kosten ????

Haushälterin muss einen bis zwei Tage aufräumen , 100 -200 Euro.

Das muss doc h irgendwo abgesichert sein wenn die nichts finden .

Gruss,

Rainer

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Hi freunde,....

Das muss doc h irgendwo abgesichert sein wenn die nichts finden .

Vielleicht bei Deiner Hausratversicherung?

Sonst bleibt Dir nur übrig dem Richter und oder Staatsanwalt eine Straftat (Rechtsbeugung) nachzuweisen §839 Abs. 2 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__839.html, viel Spaß dabei, aber Du weißt ja wir sind ein Rechtsstaat, du bekommst also worauf Du einen Anspruch hast. In dem Fall hast Du Anspruch auf eine Abfuhr.

Es gibt Rechtsstaaten bei denen haften Richter und Staatsanwälte also letztlich der Staat auch schon bei fahrlässiger Vorgehensweise, aber ein solcher Rechtsstaat ist Deutschland aus Tradition noch nie gewesen.

Merke, zwischen Rechtsstaat und Rechtsstaat gibt es kleine aber feine Unterschiede.

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(...) bei fahrlässiger Vorgehensweise, aber ein solcher Rechtsstaat ist Deutschland aus Tradition noch nie gewesen.

Stimmt. Denn gemäß StreG wird sogar ganz ohne Verschulden Entschädigung geleistet, auch wenn der Schutz nicht lückenlos ist. edt. Im Übrigen Anspruchsgrundlagen auch gemäß POR bzw. gewohnheitsrechtlich anerkannt edt. Das kam wohl bei Barbara Salesch noch nicht?

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Alle sagen immer das die Polizisten von Heute erst kommen, wenn es zu spät ist...

Stellen wir uns vor, der Nachbar denkt wirklich dass er Schüsse gehört hat und alarmiert die Polizei. Da wäre es doch Blödsinn wenn die Beamten erst mal ruhig an der Tür klopfen und fragen was hier Sache ist.

OK, hier war der Fall anders und der Nachbar hat den Vater denunziert, das wissen aber doch die Beamten nicht und handeln wie sie es gelernt haben. Es wäre ja noch schöner bei jedem Notruf die Personalien und die Vorgeschichte des Meldenden zu checken.

Der Fall hier ist eine richtige Sauerei, aber dafür können die Beamten und der Richter am allerwenigsten.

Wenn es ein richtiger Notfall gewesen wäre und ein Leben durch den schnellen, zweckmäßigen Einsatz gerettet würde, würde hier keiner schimpfen.

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