Hallo,
um es mal klar Auszudrücken:
§§ 3 ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz)
§3 Fehler. (1) Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksitigung aller Umstände, insbesondere
a. seiner Darbietung
b. des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann
c. des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,
berechtigterweise erwartet werden kann.
(2) Ein Produkt hat nicht allein deshalb einen Fehler, weil später ein verbessertes Produkt in den Vekehr gebracht wurde.
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Somit sollten alle Schränke die nach jedwelcher Form gebaut wurden und danach Beschriftet wurden auch so sein.
Sollte der Schrank nicht so sein, hat man eine rechtliche Forderung gegenüber dem Hersteller. Wie man seine Forderung durchsetzt bleibt einem selber überlassen.
Alles klar jetzt.