Gruger Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neu...tz-1240285.html Das Bundesinnenministerium macht einen neuen Vorstoß zur Vereinheitlichung des Meldewesens. Ein Entwurf für ein neues Bundesmeldegesetz, der heise online vorliegt und derzeit mit Verbänden und Behörden abgestimmt wird, verzichtet im Gegensatz zu früheren Anläufen auf ein zentrales Bundesmelderegister. Datenschützer und Oppositionspolitiker hatten das abgelehnt..... Ausweiten möchte das Innenministerium weiterhin die Anzahl der vorzuhaltenden personenbezogenen Daten. So sollen neben Namen, Doktorgrad, Geburts- und gegebenenfalls Sterbetag, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, Familienstand, Lebenspartner und minderjährigen Kindern auch Angaben zu eventuell erteilten Genehmigung zum Tragen von Waffen oder zum Durchführen von Sprengungen gespeichert werden. Ok, dann kauf ich mir auch mal so einen Aufkleber... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 ... Genehmigung zum Tragen von Waffen ...Nunja. Nun, das tun Alle , aus dem z.b. Kofferraum eines KFZ im Verschlossenen Behältnis zum z.b. Schießstand... duckundwech Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted May 10, 2011 Author Share Posted May 10, 2011 Wehret den Anfängen Wozu genau braucht die Meldebehörde die Information, dass jemand Waffen tragen darf, oder Sprengungen durchführen darf? Edit: "Sprengungen durchführen" - Als Jounalist könnte man bei "Inhaber von Genehmigungen nach dem SprengG" genau auf diese Idee kommen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
GunTalker Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Und wieder weiß man nicht, was genau im Entwurf steht. hier: Entwurf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted May 10, 2011 Author Share Posted May 10, 2011 § 3 des Gesetzes: Nr. 8 = Waffenrechtliche Erlaubnisse Nr. 9 = sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG Man fragt sich, wozu man dann das NWR rechtfertigen wollte bezüglich "Information von Einsatzkräften" etc. War wohl zu kompliziert was? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bender Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 § 3 des Gesetzes:Nr. 8 = Waffenrechtliche Erlaubnisse Nr. 9 = sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG Man fragt sich, wozu man dann das NWR rechtfertigen wollte bezüglich "Information von Einsatzkräften" etc. War wohl zu kompliziert was? Naja, z.B. hat eine Behörde mal ne Nachfrage wegen einem Strafzettel oder so. Dann muss man ja planen: Hat der Bürger keine der beiden Erlaubnisse kommt blos der Dorfpolizist. Hat der Bürger Nr. 8 kommt das SEK. Hat er auch Nr. 9 kommt zusätlich das KSK. Ausserdem ist es wichtig seine Pappenheimer zu kennen. Denn schließlich muss man sie ja im Bedarfsfall schnell abholen und zentral sammeln können. So zu sagen an konzentrierter Stelle. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Das wird ja mal wieder ein ganz großer Wurf. Ich habe zwar eine Erlaubnis zum Durchführen von Sprengungen, dafür aber keine Erlaubnis nach dem Sprenggesetz. Wird also nicht drinstehen. Das selbe wohl mit Waffenbesitzer/-trägern mit Ersatzbescheinigung. Wenn ein beachtlicher Anteil an Inhabern von Waffen- und Sprengberechtigungen nicht erfasst wird, dann kann das System nicht funktionieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gruger Posted May 10, 2011 Author Share Posted May 10, 2011 Denn schließlich muss man sie ja im Bedarfsfall schnell abholen und zentral sammeln können. Deutscher Dreikampf: registrieren, katalogisieren, massakrieren (Das letztere sollte man eher im übertragenen Sinne verstehen --> entschädigungslose Abgabe. So hart an der Vergangenheit segelt man in Berlin ja dann doch noch nicht.) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauri Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 § 3 des Gesetzes:Nr. 8 = Waffenrechtliche Erlaubnisse Nr. 9 = sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG Nr. 8 korrespondiert mit § 44 WaffG Link to comment Share on other sites More sharing options...
hexoplast75 Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Erst wird registriert, dann wird konfisziert. Als Begründung für die Erfassung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen wird angegeben, dass im Todesfall die ausstellende Fachbehörde von der Meldebehörde informiert werden können. Damit die "gefährlichen Dinge" aus der Bevölkerung raus kommen, bevor sie irgendwo versickern. Bei Erlaubnissen die nicht von Waffen- oder Sprengstoffbehörden kommen (Ersatzbscheinigung §55 WaffG, Sprengerlaubnis vom Polizei, THW, Bundeswehr,...), sollte die ausstellende Behörde den Tod auch so mitbekommen. Aber für die Begründung "Wir wollen im Einsatzfall wissen, was die Polizei beim Stürmen der Wohnung erwartet" taugt das Melderegister so nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Bender Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Wenn man die "W"Kennzeichnung weiter denkt müsste doch aber auch bald die "W"Armbinde Tragepflicht eingeführt werden. Denn wenn der Erlaubnisinhaber sich im öffentlichen Raum bewegt ist es ja sicher ein Zugewinn an Sicherheit wenn der Schutzmann potenzielle Gefährder gleich erkennen kann. Und mit Armbinden hat man hier im Ländle ungeheuer große Erfahrung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tauri Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 es ist übrigens kein "W"! Sondern: "die diese Tatsache mitteilende Behörde mit Angabe des Tages der erstmaligen Erteilung" Link to comment Share on other sites More sharing options...
steven Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Hallo ich bin sicherlich nicht gegen das Zentrale Waffenregister. Aber ich frage mich, warum derjenige nicht automatisch benachrichtigt wird, dessen Daten abgerufen wurde. Vor einigen Jahren war in der Nachbarschaft meiner Mutter großes Gerede, da eine Sachbearbeiterin vom Finanzamt die Daten der Nachbarn beim Tratschen bekanntgab. Sowas würde mit der Benachrichtigung der Abfrage verhindert oder zumindest stark eingedämmt. Steven Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Bald kriegen wir ein gelbes, sternförmiges W als Armbinde, oder auf die Jacken genäht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunny Highway Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Bald kriegen wir ein gelbes, sternförmiges W als Armbinde, oder auf die Jacken genäht... Dazu noch eine NummerStrichcodetätowierung auf den Unterarm. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Grossmaulkaliber Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Dazu noch eine Strichcodetätowierung auf den Unterarm. Da würden sich doch die Seriennummern aus der WBK anbieten. So hart an der Vergangenheit segelt man in Berlin ja dann doch noch nicht. Das glaube ich erst dann, wenn es soweit ist, dass hier die soziale Ordnung den Bach runter geht. Wenn dann nicht irgendein ganz besonderes Einsatzkommando im Morgengrauen durch meine Hauswand bricht und mir mit blossen Händen die Eingeweide aus dem Leib reisst, weil ich nicht sofort alle Tresorinhalte aushändige. Link to comment Share on other sites More sharing options...
karlyman Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 ... Genehmigung ... Das ist die "Verwaltungslogik" von Politikern. Diejenigen besonders kennzeichnen und "herausstellen", die ohnehin bereits behördlich überprüft und erfasst sind.... Klaar... das schafft in besonderem Maß "Sicherheit". Link to comment Share on other sites More sharing options...
zum_zweiten Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Immer weiter so - in diesem Fred kann ein jeder wieder Argumente gegen Waffen in Bürgerhand finden. Zynismus lebt von Feinsinnigkeit, nicht von flachen Vergleichen mit KZ-Insassen. Zumachen, diesen Blödsinn, Herr Admin - bevor das noch "schöner" wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tupperwarefan Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Deutscher Dreikampf: registrieren, katalogisieren, massakrieren(Das letztere sollte man eher im übertragenen Sinne verstehen --> entschädigungslose Abgabe. So hart an der Vergangenheit segelt man in Berlin ja dann doch noch nicht.) Och, nicht? Die segeln doch schon seit bestimmt 5-6 Jahren "im Wind". Wenn man die "W"Kennzeichnung weiter denkt müsste doch aber auch bald die "W"Armbinde ... Neeee.... Armbinde war die andere Seite. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kulli Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Also es gibt schon so Register bei den Meldeämtern, hab selbst mal einen Ausdruck einer solchen Karte gesehen. Über jedem Haus mit Waffen ist ein Revolver abgebildet! kein Spaß ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Über jedem Haus mit Waffen ist ein Revolver abgebildet! kein Spaß ! Dann mögen sie nur kommen, wenn sie nur einen Revolver erwarten - Link to comment Share on other sites More sharing options...
BBF Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Zumachen, diesen Blödsinn, Herr Admin - bevor das noch "schöner" wird. Immer schön Dienern. Darf ich dir ein 100mm Rohr und ein Pfund Puderzucker reichen? BBF Link to comment Share on other sites More sharing options...
zum_zweiten Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Immer schön Dienern. Darf ich dir ein 100mm Rohr und ein Pfund Puderzucker reichen?BBF Mit Dienern hat es wohl kaum etwas zu tun, wenn man vom Niveau dieser "Diskussion" angewidert ist. Aber immer schön aufrecht - wahre Verteidiger der Freiheit *lach*. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Varminter Posted May 10, 2011 Share Posted May 10, 2011 Das ist die "Verwaltungslogik" von Politikern.Diejenigen besonders kennzeichnen und "herausstellen", die ohnehin bereits behördlich überprüft und erfasst sind.... Gegenvorschlag: allen Politikern ein grosses rotes P auf die Stirn tätowieren lassen, alternativ können wir auch über Branding reden... Das würde: a.) nicht viel kosten b.) das Volk sicher ungeheuer erfreuen c.) dem Volk die Gefährlichkeit dieser Personen auf einen Blick zeigen d.) dem Volk ermöglichen, diesen Personen täglich seine ganz besondere Wertschätzung zu zeigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted May 11, 2011 Share Posted May 11, 2011 Aber ich frage mich, warum derjenige nicht automatisch benachrichtigt wird, dessen Daten abgerufen wurde. Vor einigen Jahren war in der Nachbarschaft meiner Mutter großes Gerede, da eine Sachbearbeiterin vom Finanzamt die Daten der Nachbarn beim Tratschen bekanntgab. Sowas würde mit der Benachrichtigung der Abfrage verhindert oder zumindest stark eingedämmt. Aus dem gleichen Grund, weshalb Dienstwaffenbesitzer, welche die Waffe zu Hause aufbewahren dürfen, nicht ins Waffenregister kommen und auch weshalb die Dienstwaffen generell nicht ins Waffenregister kommen oder warum die Zuverlässigkeitsanforderungen an Dienstwaffenträger meilenweit lascher sind, als an LWBs: In D gibt es eine strikte Trennung zwischen allem was den Staat und seine Strukturen ausmacht auf der einen Seite und dem Bürger auf der anderen Seite. Und jetzt überleg mal auf welcher Seite diejenigen stehen, die solche Regelungen formulieren. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.