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IGNORED

"Kennzeichen W" nun ganz legal


Gruger

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http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neu...tz-1240285.html

Das Bundesinnenministerium macht einen neuen Vorstoß zur Vereinheitlichung des Meldewesens. Ein Entwurf für ein neues Bundesmeldegesetz, der heise online vorliegt und derzeit mit Verbänden und Behörden abgestimmt wird, verzichtet im Gegensatz zu früheren Anläufen auf ein zentrales Bundesmelderegister. Datenschützer und Oppositionspolitiker hatten das abgelehnt.

....

Ausweiten möchte das Innenministerium weiterhin die Anzahl der vorzuhaltenden personenbezogenen Daten. So sollen neben Namen, Doktorgrad, Geburts- und gegebenenfalls Sterbetag, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Religion, Familienstand, Lebenspartner und minderjährigen Kindern auch Angaben zu eventuell erteilten Genehmigung zum Tragen von Waffen oder zum Durchführen von Sprengungen gespeichert werden.

Ok, dann kauf ich mir auch mal so einen Aufkleber...

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... Genehmigung zum Tragen von Waffen ...

Nunja.

Nun, das tun Alle , aus dem z.b. Kofferraum eines KFZ im Verschlossenen Behältnis zum z.b. Schießstand... :rolleyes:

duckundwech

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Wehret den Anfängen <_<

Wozu genau braucht die Meldebehörde die Information, dass jemand Waffen tragen darf, oder Sprengungen durchführen darf?

Edit:

"Sprengungen durchführen" - Als Jounalist könnte man bei "Inhaber von Genehmigungen nach dem SprengG" genau auf diese Idee kommen... :unsure:

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§ 3 des Gesetzes:

Nr. 8 = Waffenrechtliche Erlaubnisse

Nr. 9 = sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG

:blink:

Man fragt sich, wozu man dann das NWR rechtfertigen wollte bezüglich "Information von Einsatzkräften" etc.

War wohl zu kompliziert was?

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§ 3 des Gesetzes:

Nr. 8 = Waffenrechtliche Erlaubnisse

Nr. 9 = sprengstoffrechtliche Erlaubnis oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG

:blink:

Man fragt sich, wozu man dann das NWR rechtfertigen wollte bezüglich "Information von Einsatzkräften" etc.

War wohl zu kompliziert was?

Naja, z.B. hat eine Behörde mal ne Nachfrage wegen einem Strafzettel oder so. Dann muss man ja planen: Hat der Bürger keine der beiden Erlaubnisse kommt blos der Dorfpolizist. Hat der Bürger Nr. 8 kommt das SEK. Hat er auch Nr. 9 kommt zusätlich das KSK.

Ausserdem ist es wichtig seine Pappenheimer zu kennen. Denn schließlich muss man sie ja im Bedarfsfall schnell abholen und zentral sammeln können. So zu sagen an konzentrierter Stelle.

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Das wird ja mal wieder ein ganz großer Wurf. Ich habe zwar eine Erlaubnis zum Durchführen von Sprengungen, dafür aber keine Erlaubnis nach dem Sprenggesetz. Wird also nicht drinstehen. Das selbe wohl mit Waffenbesitzer/-trägern mit Ersatzbescheinigung. Wenn ein beachtlicher Anteil an Inhabern von Waffen- und Sprengberechtigungen nicht erfasst wird, dann kann das System nicht funktionieren.

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Denn schließlich muss man sie ja im Bedarfsfall schnell abholen und zentral sammeln können.

Deutscher Dreikampf: registrieren, katalogisieren, massakrieren

(Das letztere sollte man eher im übertragenen Sinne verstehen --> entschädigungslose Abgabe. So hart an der Vergangenheit segelt man in Berlin ja dann doch noch nicht.)

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Erst wird registriert, dann wird konfisziert.

Als Begründung für die Erfassung von Waffen- und Sprengstofferlaubnissen wird angegeben, dass im Todesfall die ausstellende Fachbehörde von der Meldebehörde informiert werden können. Damit die "gefährlichen Dinge" aus der Bevölkerung raus kommen, bevor sie irgendwo versickern.

Bei Erlaubnissen die nicht von Waffen- oder Sprengstoffbehörden kommen (Ersatzbscheinigung §55 WaffG, Sprengerlaubnis vom Polizei, THW, Bundeswehr,...), sollte die ausstellende Behörde den Tod auch so mitbekommen.

Aber für die Begründung "Wir wollen im Einsatzfall wissen, was die Polizei beim Stürmen der Wohnung erwartet" taugt das Melderegister so nicht.

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Wenn man die "W"Kennzeichnung weiter denkt müsste doch aber auch bald die "W"Armbinde Tragepflicht eingeführt werden.

Denn wenn der Erlaubnisinhaber sich im öffentlichen Raum bewegt ist es ja sicher ein Zugewinn an Sicherheit wenn der Schutzmann potenzielle Gefährder gleich erkennen kann.

Und mit Armbinden hat man hier im Ländle ungeheuer große Erfahrung.

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Hallo

ich bin sicherlich nicht gegen das Zentrale Waffenregister. Aber ich frage mich, warum derjenige nicht automatisch benachrichtigt wird, dessen Daten abgerufen wurde. Vor einigen Jahren war in der Nachbarschaft meiner Mutter großes Gerede, da eine Sachbearbeiterin vom Finanzamt die Daten der Nachbarn beim Tratschen bekanntgab. Sowas würde mit der Benachrichtigung der Abfrage verhindert oder zumindest stark eingedämmt.

Steven

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Dazu noch eine Strichcodetätowierung auf den Unterarm.

Da würden sich doch die Seriennummern aus der WBK anbieten.

So hart an der Vergangenheit segelt man in Berlin ja dann doch noch nicht.

Das glaube ich erst dann, wenn es soweit ist, dass hier die soziale Ordnung den Bach runter geht.

Wenn dann nicht irgendein ganz besonderes Einsatzkommando im Morgengrauen durch meine Hauswand bricht und mir mit blossen Händen die Eingeweide aus dem Leib reisst, weil ich nicht sofort alle Tresorinhalte aushändige.

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Immer weiter so - in diesem Fred kann ein jeder wieder Argumente gegen Waffen in Bürgerhand finden.

Zynismus lebt von Feinsinnigkeit, nicht von flachen Vergleichen mit KZ-Insassen.

Zumachen, diesen Blödsinn, Herr Admin - bevor das noch "schöner" wird.

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Deutscher Dreikampf: registrieren, katalogisieren, massakrieren

(Das letztere sollte man eher im übertragenen Sinne verstehen --> entschädigungslose Abgabe. So hart an der Vergangenheit segelt man in Berlin ja dann doch noch nicht.)

Och, nicht? Die segeln doch schon seit bestimmt 5-6 Jahren "im Wind".

Wenn man die "W"Kennzeichnung weiter denkt müsste doch aber auch bald die "W"Armbinde

...

Neeee.... Armbinde war die andere Seite.

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Immer schön Dienern. Darf ich dir ein 100mm Rohr und ein Pfund Puderzucker reichen?

BBF

Mit Dienern hat es wohl kaum etwas zu tun, wenn man vom Niveau dieser "Diskussion" angewidert ist.

Aber immer schön aufrecht - wahre Verteidiger der Freiheit *lach*.

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Das ist die "Verwaltungslogik" von Politikern.

Diejenigen besonders kennzeichnen und "herausstellen", die ohnehin bereits behördlich überprüft und erfasst sind....

Gegenvorschlag: allen Politikern ein grosses rotes P auf die Stirn tätowieren lassen, alternativ können wir auch über Branding reden... :00000733:

Das würde:

a.) nicht viel kosten

b.) das Volk sicher ungeheuer erfreuen

c.) dem Volk die Gefährlichkeit dieser Personen auf einen Blick zeigen

d.) dem Volk ermöglichen, diesen Personen täglich seine ganz besondere Wertschätzung zu zeigen.

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Aber ich frage mich, warum derjenige nicht automatisch benachrichtigt wird, dessen Daten abgerufen wurde. Vor einigen Jahren war in der Nachbarschaft meiner Mutter großes Gerede, da eine Sachbearbeiterin vom Finanzamt die Daten der Nachbarn beim Tratschen bekanntgab. Sowas würde mit der Benachrichtigung der Abfrage verhindert oder zumindest stark eingedämmt.

Aus dem gleichen Grund, weshalb Dienstwaffenbesitzer, welche die Waffe zu Hause aufbewahren dürfen, nicht ins Waffenregister kommen und auch weshalb die Dienstwaffen generell nicht ins Waffenregister kommen oder warum die Zuverlässigkeitsanforderungen an Dienstwaffenträger meilenweit lascher sind, als an LWBs:

In D gibt es eine strikte Trennung zwischen allem was den Staat und seine Strukturen ausmacht auf der einen Seite und dem Bürger auf der anderen Seite. Und jetzt überleg mal auf welcher Seite diejenigen stehen, die solche Regelungen formulieren.

bye knight

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