Oha, da hab ich ja was losgetreten.
Um auf ein paar Dinge der letzten 5 Seiten zu antworten:
Ich habe den Betroffenen im Vorfeld ausführlichst auf die ganze Problematik hingewiesen.
Gegen meinen Ratschlag, die einfachste Lösung zu wählen, wollte er sich partout keinen Tresor kaufen, eben weil der Wert der Büchse bei nahezu null liegt.
Letztlich trifft ihm das Abhandenkommen der Waffe auch nicht sonderlich.
Dann könnte man jetzt sagen, wozu die Aufregung.
Aber: die Einlagerung war keineswegs zwangsangeordnet, sondern hatte eigentlich den Sinn, dass der Beitzer sagen wir ein zwei mal die Woche zum Aufbewahrer gehen kann, seine Waffe holt, schießen geht, das Ding zurück bringt. (Über die unsinnigkeit/umständlichkeit dieses Vorgehens brauchen wir nicht diskutieren.)
Aber der Besitz wäre erhalten geblieben. So war eigentlich auch die Vereinbarung mit dem Amt, wobei ich bei den Gesprächen nicht mit anwesend war.
Mir persönlich erscheint daher der Entzug der WBK als nicht gerechtfertigt.