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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

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Und so schwer ist das doch wirklich nicht zu begreifen:"Wer... besitzt,... hat diese...." Ich war schon mit 8 Jahren in der Lage, das zu kapieren.

Die Waffenbehörde weiß doch im Regelfall gar nicht wie viele Waffe jemand zum Zeitpunkt der Kontrolle besitzt. Am heutigen Tag habe ich mehr als eine ausgeliehen, und zwar ohne Leihschein.

Wenn also Max Maier nun die Waffen seiner WBK im Tresor aufbewahrt, und angenommen die Behörde darf die sogar anschauen, dann weiss sie aber immer noch nix von der ausgeliehenen T94 die Beispielsweise neben dem Nachttisch steht.

Kopntrolle nach §36 ist nur das Vorhandensein gesetzteskonformer Aufbewahrungsmöglichkeiten, nicht der Waffen, denn dazu müssten diverse § geändert werden damit die Behörden überhaupt wissen was sie zu kontrollieren haben. Ergo unmöglich.

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Die Waffenbehörde weiß doch im Regelfall gar nicht wie viele Waffe jemand zum Zeitpunkt der Kontrolle besitzt. Am heutigen Tag habe ich mehr als eine ausgeliehen, und zwar ohne Leihschein.

Wenn also Max Maier nun die Waffen seiner WBK im Tresor aufbewahrt, und angenommen die Behörde darf die sogar anschauen, dann weiss sie aber immer noch nix von der ausgeliehenen T94 die Beispielsweise neben dem Nachttisch steht.

Kopntrolle nach §36 ist nur das Vorhandensein gesetzteskonformer Aufbewahrungsmöglichkeiten, nicht der Waffen, denn dazu müssten diverse § geändert werden damit die Behörden überhaupt wissen was sie zu kontrollieren haben. Ergo unmöglich.

Es kann ja sein, dass ich mich irre, ABER:

§38 (1e) verlangt IMHO einen Leihvertrag, auch in kurzfristigen Fällen.

In §34 WaffG ff. ist dies in Bezug auf Überlassen geregelt.

Den Leihvertrag gibt es als PDF bei diversen Polizeidirektionen zum Download.

(Z.B. http://www.polizei-nrw.de/bonn/Service/Dow...ffenrecht.html)

Das Verleihen ist für höchstens einen Monat zulässig und gilt streng genommen als "überlassen auf Zeit" - So jedenfalls die Meinung eines (jedoch nicht Fach!)-Juristen.

Über den Verbleib Deiner Waffen musst Du schon vertraglich (jur. belastbar) Nachweis führen, oder?

Wieder ein Fall, bei dem nach meinem Wissensstand (!) der LWB am Zuge ist: Er muss belastbar nachweisen, was mit seinen Waffen los ist, wo sie verbleiben und wer sie nun "tatsächlich bewältigt" <_<

Fehlt also eine Waffe bei der Nachschau, wäre es gut ihr Verbleiben durch einen "Beleg" anzeigen zu können. Beim Büma gibts die Quittung, vom Verein eine Einlagerungsbestätigung und eben die Leihverträge (LINK oben!).

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Na ja. Die Belegpflicht besteht nach § 38 Nr. 1e WaffG für den Leihnehmer der Waffe und das auch nur zum führen. Hier haben wir ja den umgekehrten Fall.

Die Waffenbehörde wird zum Zeitpunkt der Kontrolle zunächst einen Besitzstand nach Aktenlage erwarten. Sofern nicht bereits bei Vorsprache, telefonisch o.ä. im Vorfeld erfolgt, ist wie für die sich vor Ort befindlichen Waffen gemäß § 36 Abs. 3 WaffG nachweislich darzulegen, wo diese sind. Auch diese müssen ja irgendwo anders genauso rechtskonform verwahrt werden. Auch dies gehört zur Bringschuld des LWB, der er nicht erst bei einer Kontrolle vor Ort nachkommen sollte.

Es sollte also bei der Kontrolle ein Kommissionsauftrag, Leihvertrag oder dergleichen überreicht werden können oder natürlich besser, der Sachverhalt schon vorher der Waffenbehörde mitgeteilt werden. Hierzu gehört auch, dass eine andere Waffenbehörde informiert wird, wenn im dortigen Bezirk eine Fremdverwahrung bei einem anderen Berechtigten erfolgt.

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Sonst würdest du den Antrag ein paar mal ganz nach unten in den Stapel legen oder wie darf man sich das vorstellen?

Ich schätze mal, so wird das aussehen.

Da kannst du nicht die Bohne etwas gegen tun.

Die einen nennen sowas sogar Beamtenwillkür, andere berufen sich darauf, nur besonders gründlich zu sein.

Wehe Dir, Du schwingst noch den "HAMMER" der Dienstaufsichtsbeschwerden, dann wird Dir was geboten!

Nee, ich bin einmal mit so einem richtig bürokratischen Amtbesetzer aneinander geraten, seitdem halte ich mich lieber zurück.

Du hast nicht den Hauch einer Chance und während ER jede neue Runde bezahlt bekommt, geht DEINE Freizeit bei drauf.

Er wird Spaß haben und Du Dich aufregen. Also: Lieber einmal kneifen und nicht den Helden der Freiheit spielen, dafür aber das bekommen, was man will.

In meinem Fall: Ich will einfach nur mein Hobby ausüben. Leben und Leben lassen...

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Ich wage zu bezweifeln, dass sich die Herren im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen befinfen und wenn doch (es gibt auch bewaffnete Ordnungsamtmitarbeiter, etwa die Stadtpolizei!), dann ist ein korrekter Umgang mit so vielen Waffen auf einmal fragwürdig.

Aus einem solchen Abtransport, eventuell noch im "Caddy" ohne abgeschlossenem Kofferraum, würde ich mit einem Fachanwalt den Jungs einen Strick drehen wollen. Ein Foto von SB, wie sie mit blossen Waffen über die Strasse laufen, kann hingegen die Glaubwürdigkeit dieser Leute in Frage stellen. Immer an genug "FUTTER" für den Anwalt denken!

Du solltest Dich mal mit dem § 55 WaffG auseinandersetzen, dann Wüßtest Du, dass Du jetzt Unfug verzapft hast! :peinlich:

Aber fütter ruhig Deinen Anwalt, der wird sich genüßlich seinen Verdienst von Deinem Konto einstecken!

Überlegt doch bitter bevor Ihr etwas schreibt!

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.....

Wenn also Max Maier nun die Waffen seiner WBK im Tresor aufbewahrt, und angenommen die Behörde darf die sogar anschauen, dann weiss sie aber immer noch nix von der ausgeliehenen T94 die Beispielsweise neben dem Nachttisch steht.

.....

:rolleyes: und so richtig Spaßig wird's dann wenn der wackere Sohnemann den Beamten bei der Kontrolle mit der MKE voller Stotz engegen kommt... so nach dem Motto "guckt mal was ich gefunden habe" :rotfl2:

Ich habe den Eindruck das manche Waffenbesitzer nicht ohne Ärger und Streitereien vor Gericht leben können oder wollen... wenn's Spaß macht, mir wär's zu blöd.. da habe ich was besseres zu tun :lol:

Gruß

Hunter

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Hallo

der Link zum FWR ist doch nicht von der Hand zu weisen. Auch Dr. Scholzen, Fachanwalt und Vorsitzender des VDW erklärte mir, Kontrolle nur der Möglichkeit der Verwahrung, max, bei B-Schrank, kurze Nachschau ob nur 5/10 KWs drin sind. Nummernableich ist nicht vom Gesetz gedeckt. Das sind halt Fachanwälte für Waffenrecht.

Aber SBine, dein Rat, die Waffenbörde des Leihnehmers über die geliehene Waffe zu informieren, ist schon sehr destruktiv.

Was sollte passieren, wenn ich eine Waffe im Hosenbund bei mir zu Hause trage? Muß ich beim Verschweigen damit rechnen, daß ich alle Waffen los bin?

Steven

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Nein, als Waffenhändler müssen die Bücher alle zwei Jahren stimmen. Punkt. Was dazwischen ist, ist meine Verantwortung und Problem.

Na, das habe ich nicht gewusst.

Moment Mal: Musst Du als Händler nicht so ein Waffenherstellungsbuch oder Waffenhandelsbuch führen?

Mein BüMa vor Ort jammert mir immer die Ohren voll, dass er das Ding ja IMMER auf den aktuellsten Stand halten muss.... :confused:

AWaffV §17(3) habe ich dazu gefunden:

Alle Eintragungen in das Buch sind unverzüglich in dauerhafter Form und in deutscher Sprache vorzunehmen; § 239 Abs. 3 des Handelsgesetzbuches gilt entsprechend. Sofern eine Eintragung nicht gemacht werden kann, ist dies unter Angabe der Gründe zu vermerken.

Weiter unten heisst es:

(5)

Die Bücher mit den Belegen sind auf Verlangen der zuständigen Behörde auch in deren Diensträumen oder den Beauftragten der Behörde vorzulegen.

Also wärst Du ebenso geamselt wie alle anderen auch <_<

Andererseits wirst Du schon wissen, was Du da tust. Hast Du eine Rechtsgrundlage zur Hand?

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Wenn Die aber mit den ganzen Waffen über die Straße zu ihren Autos gegangen sind, hätte sich diesen Abtransport fotografiert!

Unabhängig von dem, was Uwe W. wiedergegeben hat, ist das doch ein absoluter Nebenkriegsschauplatz.

Das eigentlich Drastische bzw. Erstaunliche ist, dass die Waffenbehörde eine Kontrolle durchführt, Mängel bei der Aufbewahrung

festgestellt werden, und dann der gesamte Waffenbestand in "unmittelbarer Ausführung" schnurstracks mitgenommen wird.

Keine Frage: Das "Herumliegenlassen" von Waffen ist im Grundsatz kein Spaß...

Aber die Situation vor Ort muss doch schon ziemlich heftig gewesen sein (waren die Waffen im ganzen Haus verteilt und so definitiv

dem jederzeitigen Zugriff durch den Waffenbesitzer entzogen? Torkelte der Waffenbesitzer stockbesoffen mit Waffe(n) in der Hand

vor den Behörenvertretern herum? Wie waren die näheren Umstände?

Das übliche, rechtlich gebotene Vorgehen bei schlichten Aufbewahrungsmängeln wäre ja, auf diese hinzuweisen, einen Mangelbericht

zu schreiben, die sofortige Herstellung ordnungsgemäßer Zustände durch den Waffenbesitzer zu fordern. Steigerungsfall wäre, ein

Verwaltungsverfahren zum Widerruf der WBK(s) einzuleiten.

Aber die sofortige Weg- und Mitnahme? Da muss ja unmittelbare Gefahr gedroht haben, so dass zur Gefahrenabwehr

alles am Waffenbestand weg musste, und zwar sofort (vgl. oben). In dem Fall muss doch einiges vorgelegen haben.

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Aber die sofortige Weg- und Mitnahme? Da muss ja unmittelbare Gefahr gedroht haben, so dass zur Gefahrenabwehr

alles am Waffenbestand weg musste, und zwar sofort (vgl. oben). In dem Fall muss doch einiges vorgelegen haben.

Richtig,

man kann zwar nur mutmaßen, aber ich könnte mir vorstellen,

daß dies der Fall wäre, wenn z.B. überhaupt kein Safe vorhanden ist.

So ist ist hier bei einem Uneinsichtigen nämlich auch gewesen...

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Hallo,

die genauen Hintergründe kennen wir halt wieder mal nicht. Ich glaub aber auch das da was gravierendes gewesen sein muß.

Abgesehen davon wenn die Herren/Damen bei mir vor der Tür stünden und ich grad meine Waffen reinige und deshalb offen liegen habe,

dann würde ich einfach darauf verweisen das es mir derzeit nicht passt und sie doch bitte ein ander mal kommen sollen, bzw. einen

Termin vereinbaren.

Gruß

Carsten

P.S. mhh...Weihnachten hat doch was gutes...man kann wieder mal richtig putzen *gg*

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Aber die sofortige Weg- und Mitnahme? Da muss ja unmittelbare Gefahr gedroht haben, so dass zur Gefahrenabwehr

alles am Waffenbestand weg musste, und zwar sofort (vgl. oben). In dem Fall muss doch einiges vorgelegen haben.

Ich behaupte mal kühn, dass hier nicht alle Karten auf den Tisch gelegt wurden, beide Seiten zu dem Fall zu hören wäre schon sinnvoll!

Eine Sicherstellung zur Gefahenabwehr ist schon denkbar, oder es stand eh schon der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis im Raum!

Wer weiß?

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Ich behaupte mal kühn, dass hier nicht alle Karten auf den Tisch gelegt wurden

Eben.

Je mehr ich darüber nachdenke, desto wahrscheinlicher erscheinen mir die Varianten

"überhaupt kein Waffenschrank vorhanden" oder "besoffen mit Waffe herumtorkelnd";

vielleicht beides zusammen.

Evtl. ging's auch (in der Tat) gar nicht um eine Kontrolle, sondern den Endpunkt eines Widerrufs-/Entzugsverfahrens.

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Hallo

stimmt, wir wissen zu wenig. Aber einige Waffenbehörden fühlen sich noch zu "Kaisers Zeiten" und nehmen wenig Rücksicht auf das Gesetz (siehe Unangekündigte Kontrolle bei Max in Berlin) Deshalb liegt es schon im Möglichen, daß bei einem angenommenen Fall vom Verstoß der Aufbewahrung der sofortige Einzug der Waffe vom SB angeordnet wurde. Nach dem Motto: erstmal mitnehmen, er kann ja klagen.

Steven

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.....

wenn die Herren/Damen bei mir vor der Tür stünden und ich grad meine Waffen reinige und deshalb offen liegen habe,

dann würde ich einfach darauf verweisen das es mir derzeit nicht passt und sie doch bitte ein ander mal kommen sollen, bzw. einen

Termin vereinbaren.

Gruß

Carsten

:rolleyes: eben... zum ersten sind die Kontrollen meist angekündigt, wenn da einer so blöd ist und alles offen rum liegen hat kann man ihm sowieso nicht mehr helfen.. und bei einem "Überaschungsbesuch" kommt mir so oder so keiner ins Haus solange Waffen/Munition frei zugänglich sind..

Soviel Verstand sollte man von einem LWB schon erwarten können... wer es jetzt noch nicht kapiert hat gehört aus dem Verkehr gezogen.. anders geht's anscheinend nicht!

Gruß

Hunter

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...

Wehe Dir, Du schwingst noch den "HAMMER" der Dienstaufsichtsbeschwerden, dann wird Dir was geboten!

Nee, ich bin einmal mit so einem richtig bürokratischen Amtbesetzer aneinander geraten, seitdem halte ich mich lieber zurück.

...

Feigling! Ich hab geklagt, gewonnen und würde es immer wieder tun. Mittlerweile hat auch der jetzt für mich zuständige SB festgestellt, warum meine Akte mehrere Ordner füllt und es ist alles in Butter.

Man hat mir einmal unter die Nase gerieben, daß ich Jahre vorher einen Antrag zurückgezogen habe. "Damals haben Sie doch auch eingesehen, dass Sie nichts mehr brauchen" - das passiert mir kein zweites Mal!

Gruß

Erik

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Ich verstehe das auch nicht mit der Wegnahme sämtlicher Waffen, sofern bei einer Kontrolle bsp. eine Waffe nicht gerade im Tresor sondern auf dem Tisch liegt. Der Eigentümer der Waffe könnte ja rein theoretisch gerade die Waffe zum reinigen rausgenommen haben oder zum Trockentraining üben. Wenn ich im Fernsehen bsp. die Lebensmittelkontrolleure sehe, dann weisen sie den Betreiber bsp. eines Restaurants auf die Mängel hin, mit einer Frist die Mängel bis zum Datum XY zu beheben wenn der/die Mängel durch den Betreiber nicht gerade sofort behoben werden können. Nur in krassen Fällen wird der Laden bzw. Restaurant sofort dicht gemacht oder bei der Nachkontrolle wenn die vorher festgestellten Mängel nicht beseitigt wurden.

Mit will partout nicht in den Kopf hinein was dagegen spricht wenn als Beispiel ein alleine lebender WKB-Besitzer, sofern er Zuhause ist seine Waffen bsp. auf den Tisch legt oder von mir aus auf den Teppichboden legt. Ich sehe daran nix anstössiges, solange er Zuhause ist und sichergestellt ist, dass nur der WBK-Inhaber auf seine Waffen Zugriff hat. Ich frage mich gerade ob es Aerger geben würde, käme eine Kontrolle und die Waffen lägen nicht im Tresor/Waffenschrank sondern auf seinem Wohnzimmertisch oder sogar auf dem Tepppichboden verstreut. Ganz ehrlich ich finde es paradox, falls dies nicht erlaubt sei. Ich verstehe es, dass die Waffen im Waffenschrank verstaut sind, sobald der WBK-Inhaber Haus oder Wohnung verlässt. Aber solange er die tatsächliche Gewalt über die Waffen ausübt, wieso die Waffen im Tresor lagern, blöde gefragt? Vielleicht bin ich auch zu dumm um dies zu checken aber für mich klingt es jedenfalls nicht logisch, dass man dafür bestraft wird bzw. werden kann seine Waffen nicht im Tresor aufzubewahren obwohl man Zuhause ist und die tatsächliche Gewalt seiner Waffen alleine ohne noch In Bezug auf andesweitige Familienmitglieder (Alleinstehender, Single, Wittwer etc) ausübt.

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