Zum Inhalt springen
IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

Empfohlene Beiträge

Im Gegenzug sind Presseartikel zu finden, die den Abgleich der Nummer beinhalten. Und Nu?

Stehen da Urteile drin?

Ansonsten gehe ich sehr gern auf dein Wettangebot ein. Was ist der Einsatz?

Einsatz 20 € für die FvLW.

Und wie wollen wir entscheiden wer recht hat? Nach dem ersten Urteil das bekannt wird oder nach einem höchst richterlichen?

Um einem weiteren Streit von vornherein aus dem Weg zu gehen, schlage ich vor, dass wir nur ein letztinstanzliches Urteil entscheiden lassen. Wer macht den Schiedsrichter?

Harlekin

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... und leider verstehen andere nur zu gut, das viele immer kuschen werden.

Das Erkennen von Chancenlosigkeit hat nichts mit kuschen zu tun, sondern man muß auch in der Lage sein sich zu arrangieren. Ihr vergeßt dabei, dass der Sb der Waffenbehörde Euch mal die Gelegenheit gegeben hat legal Waffen zu besitzen!

Wenn er das nicht gewollt hätte, hat er genug Möglichkeiten dies zu verhindern, aber neee er hätte es ja zulassen müssen!

Soll mal jeder in Ruhe nachdenken, ob nicht irgendwo ein "Auge zugedrückt" wurde, oder kulant entschieden wurde. Mir würden da viele Beispiele einfallen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Einsatz 20 € für die FvLW.

Und wie wollen wir entscheiden wer recht hat? Nach dem ersten Urteil das bekannt wird oder nach einem höchst richterlichen?

Um einem weiteren Streit von vornherein aus dem Weg zu gehen, schlage ich vor, dass wir nur ein letztinstanzliches Urteil entscheiden lassen. Wer macht den Schiedsrichter?

Ich habe mit dem beispiel nur die Untauglichkeit der SB Äusserung aufzeigen wollen.

Lies §36 und beantworte dir folgende Fragen:

1. Regeln die Abs 1 u. 2 die Anforderung an die Aufbewahrung?

2. Ist die Prüfung der Pflichten aus Abs. 1 u. 2 legitimiert?

20€ sind okay, allerdings nicht an die FvLW. Diese hat mir unmissverständlich erklärt, dass sie an meinem Geld kein Interesse hat. Zudem hat die FvLW bezüglich meiner Daten Verstöße begangen. Das honoriere ich nicht. Auch nicht mir Wahlunterlagen zuzuschicken, aber mich vom Bingo auszuschließen.

Ein rechtskräftiges Urteil ist okay. Schiedsrichter bedarf es nicht. Urteile sind ja einsehbar.

P.S.: Ich warte immer noch auf den angeblichen Fehler in meinen Ausführungen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber man sollte den fremden Willen bekämpfen und nicht die, die gezwungen sind den fremden Willen durchzusetzen, aber das scheint ja einfacher zu sein, aber eben erfolglos.

Wird ja auch nirgendwo gefordert.

Ganz im Gegenteil - man macht deren die Arbeit doch sogar noch einfacher.

Statt bei Mistwetter durch die Gegend zu gurken, um irgendwelche Wohnungen von LWB aufzusuchen und Überstunden zu machen, können sie im Büro bleiben und den Vorgang als erledigt wieder ablegen.

Gegen die Wurzeln muß man angehen, aber das haben wohl einige verschlafen!

Genau. Deswegen wird jetzt das Verschlafene gerne zum Erfolg umgeredet, weil man ja so viel Schlimmeres verhindert habe. Ansonsten müßte man sich ja sein Versagen eingestehen und spätestens beim Nächstenmal etwas anders machen. :AZZANGEL:

Eure Verweigerungshaltung wird das Ende des LWB sein, die Tendenzen sehe ich schon.

Das hat nichts mit Duckmäusertum zu tun, den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen, sollte man schon erkennen können, denn es ist schon lange eine zugegebene Tatsache, dass an den Gerichten nicht mehr Recht gesprochen wird, sondern dem geltenden Recht Geltung verschafft wird.

Dass vor Beginn einer Gerichtsverhandlung erst einmal zwischen Richter, Staatsanwat und Rechtsanwalt "geschachert" wird, ist auch kein Geheimnis mehr. Die höchste Quote darin hat wohl Berlin.

Klar wird geschachert, weil das für den Richter das bequemste Ergebnis haben kann.

Also los klagt Euer Recht ein und kämpft nicht gegen die Sachbearbeiter am Ende der Fahnenstange!

Aber das ist ja einfacher!

Warum sollte man gegen einen SB kämpfen, der sich an das geltende Recht hält? :confused:

Die Überschlauen hier haben immer noch nicht begriffen wie kurz wir vor einer zentralisierten Waffenlagerung, oder auch vor biometrischen Sicherungssystemen stehen! Das bedeutet, dass noch mehr die Segel streichen werden und wir werden noch weniger und sind daher noch angreifbarer.

... und deswegen geben wir das Bißchen Recht, das wir noch haben gleich freiwillig auf und bereiten uns schon einmal darauf vor, dass wir á la DDR-Jäger unsere waffen und Munition vorher an der Verwahstelle abholen und anschließen wieder abgeben.

NEIN!

Die Vorhaben, wie die zur zentralen Waffenlagerung und Biometrie, müssen von den Agendas herunter und wenn gewisse Leute diese immer wieder drauf setzen, dann müssen diese Leute irgendwo hin, wo sie die nicht mehr auf die Aganda setzen können. DARAN muß gearbeitet werden und nicht daran, sich auf die völlige Rechtlosigkeit vorzubereiten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist deine Interpretation. Es gibt nicht nur schwarz und weiß. Es gibt unzählige Graustufen und dann noch all die herrlichen Farben.

Nur weil einer nicht gleich bockig mit dem Fuß stampft, ist er gleich der Gegenseite zuzurechnen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du meinst,

eigentlich sollte jeder LWB zusehen, dass er seine Waffen und das Zubehör verkauft, solange er noch etwas dafür bekommen kann?

Woher nimmst Du diese Erkenntnis?

Du wirst mich nie verstehen, denn Du willst es nicht, oder kannst es nicht.

Mir ist es egal, denn die meisten hier haben mich verstanden und ich kann damit sehr gut leben.

Übrigens in der DDR hätte ich nie legal Waffen besitzen können und nie eine Chance gehabt Wurftauben zu schießen!

Also erzähle mir nicht was ich mir wünsche! :peinlich:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... und leider verstehen andere nur zu gut, das viele immer kuschen werden.

:rolleyes: Du kuscht doch auch täglich vor zieg dir auferlegten Gesetzen und Vorschriften... du bezahlst ohne großen Tam Tam deine Steuern und Sozialabgaben, du ordnest dich der StVo und StVZO unter, Strom, Gas, Öl und Wasserpreise nmmst du einfach hin.. und selbst die Rundfunkgebühren und evt. Kirchensteuer bezahlst du Wiederstandslos... du schickst deine Kinder zur Schule weil es so vorgeschrieben ist und dort lernen die das was von anderen vorgeschrieben wird... und selbst einfache Dinge wie Rasenmähen und Autowaschen tust du nur wann und wo es der Gesetzgeber dir erlaubt.. deinen Müll entsorgst du so wie angeordnet und bezahlst auch noch dafür...

Du lässt den Kaminkehrer in dein Haus/Wohnung.. alle fünf Jahre (zumindest bei uns) kommt eine dir fremde Person in dein Haus/Wohnung um den Wasserzähler (Eichgesetzt) zu wechseln ... und das könnte man jetzt Seitenweise vortsetzen!

Und das beste.. Du lässt dich bei Verstößen gegen diese Vorschriften auch noch von denen die dir das alles vorschreiben sogar verurteilen und bestrafen... Du kuscht also ständig und das dein ganzes Leben lang vor diesem System.. wenn du dann eines Tage gestorben bist kuscht selbst deine Leiche wieder vor den Vorschriften.. den es wird Ihr vorgeschrieben wie sie zu entsorgen ist.. :lol:

:rolleyes: darüber solltest du evtl. einmal nachdenken...

Gruß

Hunter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Woher nimmst Du diese Erkenntnis?

...

Nix Erkenntnis sondern Frage zu Deinem:

Das Erkennen von Chancenlosigkeit hat nichts mit kuschen zu tun, ...

Wenn die LWB eh chancenlos sind,

wäre es doch nur sinnvoll, sein Zeugs zu verkaufen,

solange es noch geht und man Geld dafür bekommen kann.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

:rolleyes: Du kuscht doch auch täglich vor zieg dir auferlegten Gesetzen und Vorschriften... du bezahlst ohne großen Tam Tam deine Steuern und Sozialabgaben, du ordnest dich der StVo und StVZO unter, Strom, Gas, Öl und Wasserpreise nmmst du einfach hin..

...

Gruß

Hunter

Ja,

ich glaube Dir, dass Du weder einer der Abgeorneten meines Wahlkreises noch Ausschußmitglied eines meiner Parlamente bist. ;)

Ich schätze,

die würden sich wünschen, dass Du mit Deinen o.g. Unterstellungen richtig lägst. :rolleyes:

ps: Ich schätze, ich werde auch diesesmal wieder meinen Stromanbieter wechseln, weil wohl auch mein jetziger mir kaum den Neukundenbonus weiter gewähren möchte. :blum:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Allen Beiträgen auf dieser Seite.

Ne ne,

nicht hier einfach etwas pauschal behaupten.

Pack ' Butter bei de Fische!

Zitat plus Deine Begrundung zu dem Jeweiligen Zitat bitte, was da die Unterstellung von Blödsinn sei!

Wenn es nur die Seite betrifft, sollte das ja kein zu großer Aufwand sein. :rolleyes:

edit: Kontextberichtigung von "diese Seite" auf "nur die Seite" wegen Seitenumbruchs

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Ich schätze,

die würden sich wünschen, dass Du mit Deinen o.g. Unterstellungen richtig lägst. :rolleyes:

ps: Ich schätze, ich werde auch diesesmal wieder meinen Stromanbieter wechseln, weil wohl auch mein jetziger mir kaum den Neukundenbonus weiter gewähren möchte. :blum:

Wenn du irgendwo auf dieser Erde in einer Siedlung mit Strom, fliesenden Wasser und befestigten Straßen lebst liege ich mit meinen Unterstellungen richtig .. :lol:

Und den Stromanbieter wechsle ich seit Jahren... was aber nicht verhindert das der Spaß jedes Jahr mehr kostet :)

Gruß

Hunter

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe mit dem beispiel nur die Untauglichkeit der SB Äusserung aufzeigen wollen.

Lies §36 und beantworte dir folgende Fragen:

1. Regeln die Abs 1 u. 2 die Anforderung an die Aufbewahrung?

2. Ist die Prüfung der Pflichten aus Abs. 1 u. 2 legitimiert?

20€ sind okay, allerdings nicht an die FvLW. Diese hat mir unmissverständlich erklärt, dass sie an meinem Geld kein Interesse hat. Zudem hat die FvLW bezüglich meiner Daten Verstöße begangen. Das honoriere ich nicht. Auch nicht mir Wahlunterlagen zuzuschicken, aber mich vom Bingo auszuschließen.

Ein rechtskräftiges Urteil ist okay. Schiedsrichter bedarf es nicht. Urteile sind ja einsehbar.

P.S.: Ich warte immer noch auf den angeblichen Fehler in meinen Ausführungen

hach gottchen - noch mal lesen (zum gefühlten 5000ten Mal):

1. jein! Zunächst wird der allgemeine Schutz vor Wegnahme und die erforderlichen Behältnisse im Abs. 1 geregelt. Außerdem das Trennen von Munition und Waffe. Dann wird im Abs. 2 geregelt, wieviel Waffen welcher Art in einem Behältnis aufbewahrt werden dürfen.

Daraus ergibt sich aber nicht die Ableitung der Prüfung welche Waffen aufbewahrt werden!

Folglich ist zu prüfen: ist die Sicherheitsstufe des Schrankes ausreichend für die sich aus den Aufzeichnungen des Amtes bekannte Anzahl von erlaubnispflichtigen Waffen, ggf. noch in Abhängigkeit mit der Art der Waffen (Kurz- Langwaffen)?

2. ja, die Prüfung wie von mir im letzten Absatz zu 1. beschrieben, ist legitimiert.

Zur Wette: tut mir leid, dass Du Probleme mit der FvLW hast - ist ja komisch, Du bist doch gar kein Mitglied!? Aber ich möchte den Wetteinsatz schon zweckgebunden für die FvLW einsetzten, zumal ich ja sowieso gewinne!

Wenn Dir das nicht genehm ist, verzichten wir auf den monetären Einsatz und wir wetten einfach so

Harlekin

PS: und wenn ich gewinne spende ich sowieso an die FvLW :P

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier gibts ja einige echt abstruse Ratschläge. Wenn man mal die Klammerbeutelpuderer weglässt, z.B. den (Entschuldigung) bescheuerten Ratschlag mit der "Rechtsbehelfsbelehrung" oder den Satz "die Schränke bleiben zu", dann sollte man doch mal gesunden Menschenverstand walten lassen. :gaga:

(Sorry, aber das konnte ich mir jetzt echt nicht verkneifen !) :rolleyes:

Wenn die Verfassungsklage noch nicht durch ist und ich mich grundsätzlich entschlossen habe, die Kontrolle zuzulassen, sollte ich sie auch im Rahmen des Vernünftigen insgesamt ermöglichen. Alles andere ist doch albern und lässt zumindest Zweifel am gesunden Menschenverstand des Waffenbesitzers aufkommen. Dann lieber gleich sagen: "Ich will das nicht, weil ich das nicht muss !" Dann kommt auch keiner umsonst raus und vertut seine Zeit mit sinnlosen Aktionen. Sowas macht einen nämlich richtig beliebt und fördert das Image der "komischen" Waffenbesitzer so richtig.

Zur Kontrolle der Aufbewahrung gehört auch, dass der Kontrollierende die Waffen sieht, die in dem entsprechenden Behältnis aufbewahrt werden. Denn wie soll er sonst wissen, ob im A-Schrank nicht die Kurzwaffen liegen oder im B- Schrank mehr als die erlaubten fünf verstaut sind, oder ggf. die passende Munition direkt neben den Waffen liegt ? Das sind alles aufbewahrungsrelevante Tatsachen, die zu Recht abgefragt werden können.

Der Kontrolleur muss die Waffen ja auch nicht befingern oder damit irgendwo anstoßen, weil ich sie selbst rausholen und vorzeigen kann !

Seid doch froh, wenn sich Eure Kontrolleure anmelden. So haben wir alle die Chance, die Evaluationsstatistiken der Waffenrechtsänderung 2009 zu unseren Gunsten zu beeeinflussen. Wer dann noch Aufbewahrungsmängel hat, dem ist eh nicht mehr zu helfen.

By the way, alles was mit Wiederladen zusammenhängt, kann in diesem Rahmen nicht geprüft werden, es sei denn, die gleiche Behörde ist dafür sachlich zuständig. Bei uns in NRW ist dies nicht der Fall, also bleibt mein Pulverschrank auch zu. Ebenso bleiben natürlich andere als die Waffenschränke, z.B. Kleiderschränke. die Nachttischschublade oder andere Behälter in meiner Wohnung zu, wenn der Kontrolleur mal nachgucken will, ob noch weitere Waffen oder Munition woanders liegen. Das dürfte aber wohl kaum mal eben so passieren, es sei denn die Nachfrage beruht drauf, dass nicht alle Waffen da sind, wofür eine gute Erklärung sicherlich hilfreich wäre.

Gruß,

Coltfan

Ich wohne auch in NRW und bei uns ist die Kreispolizei für Waffen und Sprengstoffrecht zuständig, sogar die gleichen SB (mit dehnen ich überhaupt keine Probleme habe) die könnten also bei eine Kontrolle durchaus den Pulverschrank kontrollieren, womit ich aber auch kein Problem hätte.

Gruß Wolfgang :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um zum Eingangsthema zurückzukommen:

Behörde hats sich angemeldet, was ist zu beachten...

Nun möglicherweise sollte der/die eine oder andere den Raum den der Prüfer durchschreitet mal aufräumen? Es sind wohl nicht alle Beamten so ausgelegt aber wenn so einer kommt:

http://www.tz-online.de/nachrichten/deutsc...et-1051918.html

wäre es doch gut nicht für die Arbeitsunfähigkeit verantwortlich zu sein oder? Würde bestimmt gegen LWB ausgelegt möglicherweise unter Besitz scharfer psychologischer Waffen...

Schon krass was heute verhandelt wird, an so ner Dekandenz ist Rom auch mal unter gegengen - obwohl Esel wie damals in Rom haben wir ja schon lange als "Senatoren" :D

Gruß

Andi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Behörde hats sich angemeldet, was ist zu beachten...

Nun möglicherweise sollte der/die eine oder andere den Raum den der Prüfer durchschreitet mal aufräumen?44

Jepp! :eclipsee_gold_cup:

Es sind wohl nicht alle Beamten so ausgelegt aber wenn so einer kommt:

http://www.tz-online.de/nachrichten/deutsc...et-1051918.html

wäre es doch gut nicht für die Arbeitsunfähigkeit verantwortlich zu sein oder? Würde bestimmt gegen LWB ausgelegt möglicherweise unter Besitz scharfer psychologischer Waffen...

Depression wegen verweigerter Kontrolle! :00000733:

Schon krass was heute verhandelt wird, an so ner Dekandenz ist Rom auch mal unter gegengen - obwohl Esel wie damals in Rom haben wir ja schon lange als "Senatoren" :D

Gruß

Andi

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hach gottchen - noch mal lesen (zum gefühlten 5000ten Mal):

1. jein! Zunächst wird der allgemeine Schutz vor Wegnahme und die erforderlichen Behältnisse im Abs. 1 geregelt. Außerdem das Trennen von Munition und Waffe. Dann wird im Abs. 2 geregelt, wieviel Waffen welcher Art in einem Behältnis aufbewahrt werden dürfen.

Daraus ergibt sich aber nicht die Ableitung der Prüfung welche Waffen aufbewahrt werden!

Folglich ist zu prüfen: ist die Sicherheitsstufe des Schrankes ausreichend für die sich aus den Aufzeichnungen des Amtes bekannte Anzahl von erlaubnispflichtigen Waffen, ggf. noch in Abhängigkeit mit der Art der Waffen (Kurz- Langwaffen)?

2. ja, die Prüfung wie von mir im letzten Absatz zu 1. beschrieben, ist legitimiert.

Zur Wette: tut mir leid, dass Du Probleme mit der FvLW hast - ist ja komisch, Du bist doch gar kein Mitglied!? Ich habe darum gebeten, den Stern zu entfernen. Aber ich möchte den Wetteinsatz schon zweckgebunden für die FvLW einsetzten, zumal ich ja sowieso gewinne! Wieder falsch ;)

Wenn Dir das nicht genehm ist, verzichten wir auf den monetären Einsatz und wir wetten einfach so

Harlekin

PS: und wenn ich gewinne spende ich sowieso an die FvLW :P

Hier siehst du das noch anders. Hier verneinst du saogar die Überprüfbarkeit der Pflichten aus Abs. 1 u. 2. Schon mal ein kleiner Fortschritt, aber noch nicht vollständig.

Wie soll das hier kontrolliert werden, ohne das "corpus delicti" zu begutachten?

(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren

Briefing:

Leiter: "Kontrolleur A. Sie führen heute die verdachtsunabhängige Kontrolle zur Einhaltung der Aufbewahrungspflichten bei LWB B durch! Der LWB B hat seine zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachgewiesen. Nach Aktenlage hat LWB B ein Foto und die Rechnung über ein Behältnis der Sicherheitsstufe B zugesandt. Seine Waffe, Typ Glock 17 mit der Waffennummer 12345, ist zulässigerweise in diesem Behältnis der Sicherheitsstufe B von der Munition getrennt aufzubewahren. Kontrollieren sie, ob er Waffe und Munititon seinen Pflichten zur Aufbewahrung entsprechend aufbewahrt."

SB: "Sir, jawohl Sir!"

Dazu muss wohl die Waffe identifiziert werden. Andernfalls kann man nicht überprüfen ob diese Schusswaffe entsprechend verwahrt wird. Dies ist eine Pflicht aus Abs. 2 (Satz1) Noch einen Schritt weiter gehört §13 AWaffV zu den Pflichten aus Abs. 1u.2. Dies legitimiert §36(5).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vollzugshinweise des StMI vom 26. Oktober 2009 für die bayerischen Waffenbehörden Az. ID5-2131.67-21 regelt das folgendermaßen:

Unterhalb dieser Schwelle bitten wir die sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition über den Nachweis nach Nr. 5.1 hinaus im Rahmen der bei den Waffenbehörden vorhandenen Ressourcen stichprobenartig zu kontrollieren. Im Regelfall wird es sich anbieten, den Kontrolltermin vorab mit dem Waffenbesitzer abzustimmen und dabei auch dessen berechtigte Termininteressen zu berücksichtigen.

Es wird also definitiv die Aufbewahrung der Schusswaffe und Munition kontrolliert, nicht lediglich das Behältnis.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Harlekin

Hallo Harlekin

ich bewundere deine Standhaftigkeit. Die Jungs wollen es halt so. Keinen Wiederstand, der SB könnte ja grimmig werden. Bei der nächsten Verschärfung bekommen wir dann noch eins drauf. Akzeptieren! Man könnte ja irgendwen verärgern und dann wirds schlimmer. Die Geschichte wiederholt sich immer wieder.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es geht eher um Gesetze, denn um Widerstand.

Hallo Mutter

ich sehe es eher so, daß es um die Auslegung eines wieder einmal schwammig formulierten Gesetzestext geht. Die meisten kriechen wieder, um den SB nicht zu verärgern, einige leisten Widerstand. Leider sind es zu wenige und so verlieren wir eine Stellung nach der Anderen.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.