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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

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2.Falls Du sie dennoch reinläßt, solltest Du den Schrank nicht aufmachen.

Naja, da Eintragungen und Anliegen meinerseits immer nur 5 Minuten beim SB brauchen, werde ich die schon reinlassen. Der SB ist korrekt. Macht seinen Job und ist kein Waffenhasser wie bei anderen Behörden.

Rein kommen sie, Schrank bleibt zu.

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Weißt Du sicher wer die Kontrolle durchführt?

Wenn Du Dich schon allen vernünftigen Gründen zum Trotz dazu entschieden hast, die Kontrolleure reinzulassen, dann solltest den Weg bis zu Deinem Tresor und den Raum des Tresores gründlichst überprüfen, dass da ja nix verfängliches rumliegt.

Falls ich in Deiner Situation wäre, wäre mein Tresorschlüssel vermutlich sicher in einem Bankschließfach verwahrt...

Hat WO für solche Fälle keine Anlaufstelle für Anfragen?

Hast Du einen Anwalt der sich auskennt?

Bist Du in einem Landesjagdverband?

Oder im FWR?

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Weißt Du sicher wer die Kontrolle durchführt?

heute mit telefoniert.

Wenn Du Dich schon allen vernünftigen Gründen zum Trotz dazu entschieden hast, die Kontrolleure reinzulassen, dann solltest den Weg bis zu Deinem Tresor und den Raum des Tresores gründlichst überprüfen, dass da ja nix verfängliches rumliegt.

langweiliger keller. Außerdem dürfen die nicht die Lagerstätte wegen Wiederladen eh besichtigen!?

Falls ich in Deiner Situation wäre, wäre mein Tresorschlüssel vermutlich sicher in einem Bankschließfach verwahrt...

das liegen die ersatzschlüssel

Hat WO für solche Fälle keine Anlaufstelle für Anfragen?

Hast Du einen Anwalt der sich auskennt?

Bist Du in einem Landesjagdverband?

Ja

Oder im FWR?

nur FvLW, RS habe ich

Bei 2:1 für "die" wär mir zumindest nicht wohl...

ist 2:2... Papa ist auch da

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Nicht reinlassen??? :confused: Sind die nicht dazu berechtigt die Seriennummern zu vergleichen??? :confused: Dazu müßte man ja den Schrank schon öffnen,es sei einer der Herrn hätte Röntgenaugen :D

Doch, sie sind berechtigt die Waffen zu beäugen, und dabei auch die Seriennummern zu lesen. Zu finden ist die Grundlage unter §39 WaffG, und es ist ausdrücklich ein begründeter Anlaß erforderlich, damit die Behörde sich die Waffen bei sich auf dem Amt vorlegen lassen kann.

Gemeint ist aber vermutlich eine Nachschau nach §36 WaffG, bei der lediglich die getroffenen Aufbewahrungsmaßnahmen kontrolliert werden dürfen. Seriennummern sind aber keine Aufbewahrungsmaßnahme.

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Doch, sie sind berechtigt die Waffen zu beäugen, und dabei auch die Seriennummern zu lesen. Zu finden ist die Grundlage unter §39 WaffG, und es ist ausdrücklich ein begründeter Anlaß erforderlich, damit die Behörde sich die Waffen bei sich auf dem Amt vorlegen lassen kann.

Gemeint ist aber vermutlich eine Nachschau nach §36 WaffG, bei der lediglich die getroffenen Aufbewahrungsmaßnahmen kontrolliert werden dürfen. Seriennummern sind aber keine Aufbewahrungsmaßnahme.

Okay,war meine Vermutung doch nicht so falsch. :s82:

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Hier kam die Frage auf warum manche (auch ich) es nicht wollen, das die SN verglichen werden. Das hat nichts mit Geheimnis zu tun, und sorry nichts persönliches, aber ich höre schon wieder eine Rechtfertigung raus, der Art - wir haben doch nichts... Nun zumindest ich will es einfach nicht das irgendwelche Kontrolleure meine Waffen anfassen, daran ggf rumfummeln und zur Krönung ggf. dann auch noch irgendwo anstossen (Schrank ist eng und ich selber muß höllisch aufpassen). Erstens gibt es bei einer Nachschau laut §36 keine Pflicht dies tun zu müssen und dann gibt es auch nicht mehr zu sehen - Punkt! Die Angelegenheit ist auch so schon mehr als lästig genug. Aber es kann jeder selbst entscheiden, ob er da mehr einräumen möchte ggf. "muß" oder nicht. Nur in dem Zusammenhang die Gegenfrage WARUM müssen die SN denn überhaupt kontrolliert werden? Ich sehe da keinen Sinn drin, es sei denn man unterstellt von vornherein eine wie auch immer geartete Abweichung.

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Nur in dem Zusammenhang die Gegenfrage WARUM müssen die SN denn überhaupt kontrolliert werden? Ich sehe da keinen Sinn drin, es sei denn man unterstellt von vornherein eine wie auch immer geartete Abweichung.

Ich bin gespannt, wie dieser Fall als "begründeter Anlass" verkauft wird.

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Was hast du dagegen wenn sie die Seriennummern vergleichen wollen???

Das ist doch kein Geheimnis,die liegen der Behörde ja eh vor es kann ja mal sein das ein Zahlendreher dabei ist.

Wenn es an dem ist änderen die das in ihren Unterlagen und gut ist.

Die Antwort gibst Du selbst: Die Behörde hat die Seriennummern schon. Warum sollten sie also kontrolliert werden? Es kann keine neue Erkenntnis daraus gewonnen werden.

Meine Behörde bekommt von mir den Lieferschein vorgelegt. Da stehen alle Angaben drauf, die sie brauchen, auch die Seriennummer. Zahlendreher passieren auch nicht von alleine, schließlich bekommst Du die WBK ja auch wieder mit. Es ist auch Deine Pflicht darauf zu achten, daß die Angaben korrekt sind.

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Ein begründeter Anlass kann auch sein, dass sie in IHRER datei Fehler gefunden haben und nun im Rahmen der Nachschau diese Daten abgleichen. Bei denen, bei denen die nachschu nicht stattfinden soll (??9 lassen sie sich die Dinger vorlegen.

Denkt doch nicht, dass die alle mit dem Klammerbeutel gepudert sind. auch bei denen gibt es Leute die geau wissen was sie dürfen und was nicht und wie sie es notfalls, auch Gerichtsfest, begründen.

Ach ja - selbst befummeln ist natürlich nicht - es sei denn ich kenne den Knaben gut und er ist selbst interessiert. Dann hat man ja Verständnis.

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Ich frag mich echt, was das gezicke soll. Wenn meine (hübsche, junge) Sbine vorbeischauen sollte, würde ich sogar nen Kaffee machen. Und natürlich dürfte sie meine Babys auch befingern. Wer interesse hat, dem kann geholfen werden.

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Die Antwort gibst Du selbst: Die Behörde hat die Seriennummern schon. Warum sollten sie also kontrolliert werden? Es kann keine neue Erkenntnis daraus gewonnen werden.

Meine Behörde bekommt von mir den Lieferschein vorgelegt. Da stehen alle Angaben drauf, die sie brauchen, auch die Seriennummer. Zahlendreher passieren auch nicht von alleine, schließlich bekommst Du die WBK ja auch wieder mit. Es ist auch Deine Pflicht darauf zu achten, daß die Angaben korrekt sind.

Ich habe mal eine Waffe angemeldet,die ich aus Privater Hand erworben habe,da war auf dem Kaufvertrag eine Zahl nicht so richtig zu deuten.

Man konnte sie als S oder auch 5 lesen,da muß einem die Behörde glauben was man angibt.

Sicher ist man verpflichtet richtige Angaben zu machen aber es kann immer mal ein Fehler unterlaufen,also habe ich persönlich überhaupt nichts dagegen wenn sie

bei einer Kontrolle der Waffenaufbewahrung auch gleich die SN mit ihren Unterlagen vergleichen und ggf. berichtigen können wenn mal eine Zahl nicht passen sollte.

Ich wurde schon überprüft,und die Leute waren total OK und sind auch VORSICHTIG mit den Waffen umgegangen.Das ist schon Vorausetzung bei den Alten Guten Stücken.

Aber das muß jeder für sich selber entscheiden,ob er seine SN überprüfen lassen möchte oder nicht.Ob er dazu Verplichtet ist das weiß ich nicht,ist mir auch egal.

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Die reine Möglichkeit daß eventuell die ein oder andere S/N falsch sein könnte ist für mich kein Grund Gesetzesbrüche hinzunehmen. Wenn die Behörde meine Waffen sehen will, müssen sie das begründen, dann bringe ich sie, konform mit §39, höchstpersönlich auf das Amt. Aber bei mir zu Hause dürfen sie das nicht, weil das Gesetz das nicht vorsieht.

Ich muß mich ans Gesetz halten, dann erwarte ich nichts anderes auch von meinem SB. Der übrigens auch sehr korrekt ist, und mir versucht hat zu helfen mit meinem Sprengstoffschein.

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Ich frag mich echt, was das gezicke soll.

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Ich verstehe das Affentheater auch nicht... wenn ich von Anwalt und Zeugen lese, die hinzu gezogen werden sollen kann ich nur staunen :lol: mit was rechnen manche Leute da?

Ich vermute das die Sache sehr bald mit einer Änderung oder besser gesagt Verschärfung der entsprechenden Gesetze endet .. das die aktuelle und besonders die zukünftige Regierung die Kontrollen aufgeben wird ist wohl eher nicht zu erwarten!

Gruß

Hunter

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Denkt doch nicht, dass die alle mit dem Klammerbeutel gepudert sind. auch bei denen gibt es Leute die geau wissen was sie dürfen und was nicht und wie sie es notfalls, auch Gerichtsfest, begründen.

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Wenn die nicht Klammerbeutelgeschminkten etwas zu piepsen haben, dann bleiben die im Büro. :gutidee:

  1. Keine Behörde muß anlaßlos nach § 36 WaffG nachschauen,
  2. noch kann überhaupt irgendeine Behörde eine GG-konforme Auswahl für anlaßlose § 36-Nachschauen treffen. Folglich liegt
  3. entweder ein Anlaß für die Nachschau vor oder
  4. die sind halt mit dem Klammerbeutel gepudert.

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