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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

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Moin Leute!

Erklärt doch mal einen "dummen" Sportschützen, der als "Größtes" KK-Waffen sein eigen nennt, wo eigentlich das Problem liegt?

  1. Du hast faktisch weniger Rechte als ein Verbrecher
  2. Du darfst je nach Gemeinde für den Besuch auch noch direkt zahlen
  3. Deine Steuern werden dabei sowieso verschwendet.

"Weil Kriminelle auch nicht mit Kontrollen zu rechnen haben, es zweimal mehr illegale Waffen gibt und der gesetzestreue nicht der Dumme sein darf!"

Das habe ich soweit auch verstanden, aber ein drittel sind nun mal legale Waffen, die aufgrund ihres Potentials strenge Auflagen mit sich ziehen. Ich empfinde solche Kontrollen eiegenltich als völlig normal? Nur, weil viele Leute mit geklauten Autos rumfahren, müssen wir doch alle zwei Jahre zum Tüv...

Das ist keine technische Kontrolle von komplizierten Geräten mit massiven natürlichen Abnutzungserscheinungen, die mit kinetischen Energiewerten eines Schiffsgeschütz regelmäßig in der Öffentlichkeit benutzt werden.
Ich habe kein Problem damit, wenn (sogar angemeldet!) die Beamten Stichprobenartig meine Aufbewahrung kontrollieren, da ich alle Bestimmungen einhalte.

Ach ja -> Nein, ich bin kein typischer "Ich habe nichts zu verbergen"... ganz im Gegenteil.

Aber sowohl das zentrale Waffenregister, als auch die Besuche vom SB sehe ich als noch akzeptable Maßnahmen, die ja auch unserem Ansehen zuträglich sind.

Wenn Du das Aushöhlen von Grundrechten, Verschwendung von Steuergeldern oder Gebührenschneiderei für zuträglich hälst ...
In der Tat wäre auch mein erster Gedanke: Warum lassen die sich wohl nicht in die Karten schauen, wenn doch alles I.O ist? Doch Dreck am Stecken?
Die Politiker, die solche Gesetze verursachen?
Das sieht anders aus, wenn der SB alle paar Tage vorbeischaut, weil ihm der Kaffee so gut geschmeckt hat. (Den bekommt bei mir JEDER, der mich besucht)
Warum das denn? :huh: Als Führer eines Kfz kannst Du doch auch jederzeit in eine Verkehrskontrolle kommen. Wenn es dort OK ist in einer halben Stunde dreimal kontrolliert zu werden, warum ist es dann nicht OK wenn die Nachschauen an drei Tagen hintereinander stattfinden? :confused:
Ich finde ein gutes Verhältnis zu den Behörden wichtig, denn so wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus und eventuell möchte man irgendwann ja nochmal etwas vom SB, die im Allgemeinen ein gutes Gedächtnis haben, wenn ihnen mal jemand vor den Koffer gesch"§)n hat ;-)
... Wie jetzt? :confused:

Werden bei Euch waffenrechtliche Erlaubnisse nach Bestechung, Vorteillnahme und Nase verteilt?

Diesen extrem teuren Dreck von wegen Fingerabdrucksysteme, Blockierstulpsen und soweiter an Tresor und Waffe stören mich mehr, oder wenn ich den netten Besuch vom SB bezahlen soll... was auf die magere Schießkasse drückt, ist übel.
Axo,

solange nur Steuergelder mit anlaßlosen Nachschauen verschwendet werden ist alles in Ordnung, aber wehe Du hast dafür direkt zu bezahlen oder wie? :mad1:

Wie sieht das eigentlich mit den Kosten aus? Kommen da welche auf uns zu, wenn der SB läutet?

(BTW: Die Abnahme des Schießstandes soll uns auch 350 Euro (!!!) kosten, für dass der Herr sich auf den Boden gelegt und "Da sehe ich aber noch Himmel..." gesagt hat. 350 Euro sind in unserem Fall fast die Hälfte aller regulären Mitgliederbeiträge. )

There is no free lunch!

Alles kostet etwas - auch das Unsinnige.

  • In einigen Gemeinden wird für einen Nachschaubesuch schon einmal 50 oder 70 €uro verlangt,
  • in anderen werden die allgemeinen Gebühren im Waffenrecht erhöht um die Nachschauen zu finanzieren und
  • woanderes kürzt die Gemeinde z.B. die Schulbücherbeihilfe für Kinder aus armen Familien, um die Nachschauen zu finanzieren.

Noch Fragen, marksman? :rolleyes:

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Und das ist die FALSCHE Sichtweise!

Unsere Bundesjustizministerin sagt: "Jeder hat etwas zu verbergen. Nämlich seine Privatspäre."

Wenn sie überhaupt in die Wohnung kommen, dann dürfen sie die Schränke von außen angucken.

Geöffnet wird nicht.

Mein Waffenschrank ist nun nicht gerade mein Schlafzimmer und der SB filmt mich ja nicht nackig unter meiner Dusche...

Es ist niemanden außerhalb unseres Dunstkreises glaubhaft zu machen, dass wir unsere Waffen völlig korrekt behandeln, wenn wir gleichzeitig Kontrollen derart vehement ablehnen...

Klar ist das ungerecht, da ja illegale Waffen das Hauptproblem sind.

Ich sorge mich ein wenig über die Außenwirkung, die so eine verbissene Haltung signalisiert...

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Denn wenn man's mit den Sportschützen machen kann unter dem Vorwand der Sicherheit, warum nicht auch mit Journalisten...? Oder mit Pfarrern...?

Regelmäßige Nachschau auf den Festplatten von LegalComputerBesitzern - es könnte ja sein, dass Kinderporno drauf ist.

"Auf meinem PC hab ich ja nur ein paar normale Spiele (keine Killerspiele!!!), da können sie gerne raufgucken, ich hab ja nix zu verbergen"

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Mein Waffenschrank ist nun nicht gerade mein Schlafzimmer ...
Meine stehen nun aber neben dem Bett.
Ich sorge mich ein wenig über die Außenwirkung, die so eine verbissene Haltung signalisiert...

Mit der kooperativen, unverbissenen Haltung sind wir aber erst in diese Situation gekommen. Denn alles was die Politik daraus gelernt hatte war, dass man es mit den LWB ja ruhig machen kann, denn die wehren sich ja nicht. :closedeyes:

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Wie sieht das eigentlich mit den Kosten aus? Kommen da welche auf uns zu, wenn der SB läutet?

Wenn die Kontrolle anlassunbezogen und verdachtslos ist und dabei nichts festgestellt wurde, kostet die Kontrolle in Freiburg derzeit zwischen 50,00 € und 200,00 €.

Richtig teuer wird es, wenn es einen Verdacht gibt oder wenn eine Beanstandung gefunden wird: 105,00 € bis 400,00 € (vor 30 Jahren eine falsche Seriennummer eingetragen? Halten die Dübel 200 kg Abrissgewicht stand? Hat dir jemand eine KK-Patrone in den Koffer/die Tasche geworfen...)

(BTW: Die Abnahme des Schießstandes soll uns auch 350 Euro (!!!) kosten, für dass der Herr sich auf den Boden gelegt und "Da sehe ich aber noch Himmel..." gesagt hat. 350 Euro sind in unserem Fall fast die Hälfte aller regulären Mitgliederbeiträge. )

Günstig!

In Freiburg kostet das bis 1.200 €... Sonderumlage der Mitglieder?

Nichts gegen dich, Marksmann - ich denke in Ansätzen ähnlich - aber genau dieses Denken in den letzten 40 Jahren hat dazu geführt, dass wir heute für einen Stempel in die WBK als Munerwerb 30 € bezahlen müssen, dass eine Gelbe WBK 65 € kostet und dass es überhaupt solche Hausbesuche für die unbescholtenen LWB gibt.

Wenn wir nicht beginnen uns zu wehren, werden auch deine KK-Waffen in kurzer Zeit mit Schikanen-Steuern belegt sein und du wirst deinen Sport aufgeben.

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Alles kostet etwas - auch das Unsinnige.[/b]
  • In einigen Gemeinden wird für einen Nachschaubesuch schon einmal 50 oder 70 €uro verlangt,
  • in anderen werden die allgemeinen Gebühren im Waffenrecht erhöht um die Nachschauen zu finanzieren und
  • woanderes kürzt die Gemeinde z.B. die Schulbücherbeihilfe für Kinder aus armen Familien, um die Nachschauen zu finanzieren.

Mag sein.

Aber ich werde eine Gebühr für eine Nachschau nur dann entrichten, wenn eine Rechtsgrundlage hierfür besteht.

Und da sieht es (egal, was manche halbinformierten Landräte oder gar nicht informierte Gemeinderäte aus dem Bauch heraus behaupten mögen) bezüglich anlassloser Kontrollen rechtlich sehr "wackelig" aus. Für Ba.-Wü. kann ich das mit einiger Sicherheit sagen.

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Warum, wenn man im Recht ist, so unterwürfig, duckmäuserig???

Da bin ich ganz bestimmt nicht der Typ zu - die Fraghe stellt sich aber bei objektiver Betrachtungsweise, ob man nicht sinnvollerweise genau den gegenteiligen Weg hätte wählen sollen.

Alle machen mit, fordern ihre Behörde auf die Kontrolle zu den und den Zeiten (Vorschlag wann man anzutreffen ist) durchzuführen.

Vorher gegenseitige Unterstützung in der Vorbereitung.

Nach 3 Monaten dann kein Entgegenkommen mehr - diese Zeit muss man auch in anderen Belangen der Behörde zugestehen.

Wenn dann die Kontrollen mit minimalen Beanstandungen und voll des Lobes über die freundlichen LWB gelaufen sind - Klappe zu.

Der Nachweis ist erbracht dass die Kontrollen eben NICHT nötig sind, die Kosten werden ins Feld geführt und ab diesem Zeitpunkt beharre die LWB auf der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

DANN hätte man auch aus vielen Behörden Unterstützung erfahren (von der wir nichts mitbekommen weil sie durch Berichte Behördenintern abläuft) und unsere Lobby hätte wesentlich einfacher argumentieren können warum wir nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere.

Auch über solche Vorgehensweisen sollte man mal nachdenken - die Totalverweigerung findet ja doch keine Zustimmung und selbst wen würde hier zwar viel geschrieben und gemault, aber der Großteil der LWB bekommt unsere Ansichten und rechtlichen Einschätzungen (mehr ist es bis zu gerichtlichen Klärung nun mal nicht) hier überhaupt nicht mit.

Das die Verbände bei einer Verweigerungshaltung Unterstützung bieten wage ich auch zu bezweifeln.

Hat denn schon mal jemand bei seiner RS-versicherung nachgefragt ob sie ihn bei einer Verweigerung ünterstüzen?? Macht mal.

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Warum, wenn man im Recht ist, so unterwürfig, duckmäuserig???

Das ist eben das Dilemma: Ja, wir sind im Recht. Unter Umständen können wir dies vor dem BVG sogar erfechten!

Aber uns stehen Zweifler gegenüber und ich meine damit diese sich als etisch moralische Instanz verstehenden Waffenhasser, sondern den ganz normalen Bürger.

Die sehen nur, was die Medien ihnen zeigen und erklären und sei es noch so falsch.

Nun kommen wir daher und sträuben uns vehement gegen Kontrollen.

Was denkt der Michel da wohl?

"Die haben Dreck am Stecken!" Ist die sich aufzwingende Erklärung dieser Weigerung.

Klar dürfen wir nicht den kleinen Finger reichen und uns die ganze Hand nehmen lassen. Wehret den Anfängen uns so weiter ist auch alles richtig.

Aber Transparenz in unser Hobby zu bringen und eben jedermann zu zeigen:

"Bei uns ist alles völlig korrekt! Das Problem sind einzig die Kriminellen, die sich eben traditionell nicht an Gesetze halten!"

Dies fände ich klüger. Man kann ja dennoch vor dem BGH klagen, das ist ja gute am "Recht": Es wird gesprochen, unabhängig davon, wie es zuvor gehandhabt wurde. Es entstünden uns keine Nachteile durch diese Politik. Das hat doch nichts mir Duckmäusig zu tun, oder bin ich einfach zu gutmütig?

Wir 2 Millionen (???) LWBs werden jedenfalls keine Wahl alleine beeinflussen können, da brauche wir die Aufklärung der anderen paar Millionen Bürger schon dazu! Wenn wir also die dummen Gesetze als solche entlarven und uns ein wenig mehr öffnen, wäre unserem Hobby mehr gedient... FINDE ICH.

Ich spreche hier natürlich nur für mich alleine und lasse mich bei guten Argumenten auch gerne überzeugen!

Leider lese ich hier aber nur: "Weil wir unsere Privatssphäre geschützt wissen wollen und weil es unser Recht ist!"

Reicht an sich auch... aber für sich haben wir im Moment eine Stimmung gegen uns aufzuarbeiten. Klar: Gemein ist das, weil wir eigentlich nur in Ruhe unserem Hobby nachgehen wollen! Aber ob nun zu Recht oder zu Unrecht: Wir haben uns LWB formiert (ProLegal oder Förd.LWB) und es kämpfen Jäger nicht mehr unbedingt gegen BDS und der DSB gegen alle anderen ("Buch" mal außen vor..). Wir haben das Schreckgespenst "WAFFENLOBBY" zum Leben erweckt und das waren nur die Geister, die die militanten Waffengegner gerufen haben.

Nun müssen wir noch den zweiten Schritt tun: Uns beliebt machen. Weil Fußball beliebt ist, werden selbst Prügelidioten akzeptiert. Mit Frau Neuner und Kollegen haben wir im Schießsport einige Zugpferde... wir sollten was draus machen und nicht dauernd nur auf unser Recht pochen.

Wichtig ist doch, was am Ende des Tages unterm Strich bei rum kommt und das sollten bitteschön keine englischen Verhältnisse sein...

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Klar dürfen wir nicht den kleinen Finger reichen und uns die ganze Hand nehmen lassen. Wehret den Anfängen uns so weiter ist auch alles richtig.

Aber Transparenz in unser Hobby zu bringen und eben jedermann zu zeigen:

"Bei uns ist alles völlig korrekt! Das Problem sind einzig die Kriminellen, die sich eben traditionell nicht an Gesetze halten!"

Die eingefleischten Waffenhasser wird das nicht beeindrucken und die "normalen Bürger" müssten erstmal mitbekommen, dass alle in Ordnung ist. Dazu bedarf es einer aufgeschlossenen Presse/Medienindustrie. Gute Nachrichten verkaufen sich leider nicht so gut wie schlechte...

Ich habe daher Zweifel, ob sich ein "Wohlverhalten" der LWB sofort positiv auswirken kann, wass die Bürgerwahrnehmung betrifft.

Ich fürchte, auch geneigte Politiker denken eher: "Wenn nichts gefunden wird, dann haben die Kontrollen also ihren Zweck erfüllt. Wenn man jetzt die Kontrollen wegließe, dann würde ja Sodom und Gomorrha herrschen...". Das vorher bei Millionen Waffen auch nichts passiert ist (außer in den bekannten Fällen) wird sicher gerne übersehen.

Trotzdem: Wenn man jetzt betroffen ist, muss man sich an die Gesetze halten. Bei der Kontrolle der Seriennummern ist die gesetzliche Grundlage wohl eher dünn, da würde dann unser "Wohlverhalten" greifen. Wenn man es macht, dann aber im Bewusstsein, dass man freiwillig auf Rechte verzichtet gerade um das Klima für die LWB nicht zu verschlechtern. Und eben nicht aus der Haltung "die da oben machen doch was sie wollen, wir können ja eh nichts tun" - das ist nämlich ein Gedankengang, der in einer Demokratie nichts zu suchen hat.

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Ich fürchte, auch geneigte Politiker denken eher: "Wenn nichts gefunden wird, dann haben die Kontrollen also ihren Zweck erfüllt. Wenn man jetzt die Kontrollen wegließe, dann würde ja Sodom und Gomorrha herrschen...". Das vorher bei Millionen Waffen auch nichts passiert ist (außer in den bekannten Fällen) wird sicher gerne übersehen.

Und sehr geflissentlich übersehen wird in D auch, dass - wenn man mal über den eigenen Gartenzaun hinausschaut -

im benachbarten Ausland mit seinen z.T. deutlich geringeren Anforderungen ebenfalls wenig "passiert".

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Mag sein.

Aber ich werde eine Gebühr für eine Nachschau nur dann entrichten, wenn eine Rechtsgrundlage hierfür besteht.

Und da sieht es (egal, was manche halbinformierten Landräte oder gar nicht informierte Gemeinderäte aus dem Bauch heraus behaupten mögen) bezüglich anlassloser Kontrollen rechtlich sehr "wackelig" aus. Für Ba.-Wü. kann ich das mit einiger Sicherheit sagen.

... und ich werde eine Nachschau erst dann zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 3 erfüllt sind. Denn dann spart man sich gleich den ganzen Folgehickhack.

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...

Alle machen mit, fordern ihre Behörde auf die Kontrolle zu den und den Zeiten (Vorschlag wann man anzutreffen ist) durchzuführen.

...

Ich mache meine Steuererklärungen immer möglichst richtig und vollständig - seit drei Jahren werden sie einfach nicht bearbeitet. :closedeyes:

Vielleicht eher anders herum und aktiv erklären, dass man nur bei der Erfüllung der Verhütung nach § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG einer Nachschau zustimmt. :rolleyes:

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Eben nicht!

Die ganz normalen Bürger verstehen das Kesseltreiben gegen die LWB nicht.

Das haben mir unzählige Mütter und Väter von pubertiereden Jugendlichen in letzter Zeit bestätigt.

Na, da beobachte ich aber leider das Gegenteilige: Die Hetze gegen LWB trägt meiner Meinung nach sehr wohl Früchte...

Lerne ich mal dazu und nehme an, das dies auf das jeweilige Umfeld ankommt, welches eben für oder gegen Waffen sein kann, oder dem es egal ist.

Ich für meinen Teil bin darauf bedacht, dass diejenigen, denen es egal ist, nicht ins CONTRA Lager wechseln. Bei denen, die dagegen sind, ist alles vergebene Müh.

Somit polarisiert jede Meldung, die durch die Medien geistert.

Wir müssen eben mal dafür sorgen, dass es sich lohnt über uns zu berichten!

Wenn diesen Winter Biathlon wieder angesagt ist, muss die "Prominenz" des Schießsports einfach über die Zustände berichten.

Dazu müssen wir sie in die Pflicht nehmen.

Leider haben die ersten Hausbesuche gezeigt, dass teilweise Abgründe zu Tage gefördert wurden. Solche Vorkommnisse werden (so selten sie auch sind!) gnadenlos ausgeschlachtet und einhergehend mit dem erbitterten Kampf gegen die Kontrollen isses natürlich ein leichtes, fachfremde zu Überzeugen, dass da eine Gefahr existiert.

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Na, da beobachte ich aber leider das Gegenteilige: Die Hetze gegen LWB trägt meiner Meinung nach sehr wohl Früchte...

...

In links- und Massen(verblödungs)medien sowie links-grüner Politik

Ist halt ein klassischer Zirkelschluß. :closedeyes:

Den meisten Menschen auf der Straße sind bis auf Biathlon im Fernsehen die Schießsportarten und -sportler egal - nur zum Selbstschutz hätten viele halt gerne selbst Schußwaffen. :rolleyes:

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Ehrlich gesagt, kann ich von einigen hier die Haltung alles gleich herzuzeigen, ggf die Waffen noch einzeln auf den Tisch zulegen, nicht verstehen. Leider ist es Gesetz mit den Kontrollen -OK, aber das heißt doch noch lange nicht, das man da super kooperativ sein muß! Vorallem nicht (zumindest mM) wenn ICH auch noch dafür bezahlen MUSS!!! Sorry aber dafür habe ich Null Verständnis. Das man die Schränke aufmacht und die Leute es sich aus der Ferne anschauen können - OK, Aufbewahrung geprüft -Fall erledigt. Aber wofür und warum die Waffen einzeln noch rausnehmen müssen? Nur um sich im blödesten aller Fälle noch rechtfertigen zu müssen - Nein! Gerade weil ich nichts zu verbergen habe und alles i.O ist sehe ich das einfach nicht ein. Denn wenn man mal zu Ende denkt, kann auch folgendes bei rauskommen - (Achtung Spekulation) 90% der LWB zeigen die Waffen einzeln vor - OK machen wir ein neues Gesetz und nehmen das gleich mit auf, klappt doch so schön schon! Nein, da gebe ich den Zweiflern recht, in der Vergangenheit ist auch nie was gutes bei allzu freigiebiger Basis der LWB rausgekommen und wird auch nicht. Wir schätzen die Gegner meines Erachtens nach da falsch ein, die Interessiert es einen Dreck, ob wir Entgegenkommend sind oder nicht es wird immer und ausschließlich nur auf das Negative geachtet und Positives unter den Tisch gekehrt!

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Wenn du sie reinlässt - verlange vorher eine schriftliche Rechtsbehelfsbelehrung.

Die ist bei jedem Verwaltungsakt (und das IST ein Verwaltungsakt) auf Verlangen beizubringen.

Die haben Sie garantiert nicht, also dürfen Sie erstmal wieder heimfahren :)

Kannst Du mir dazu mal die gesetzliche Grundlage nennen? Gesetz und §(§)?

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Hier gibts ja einige echt abstruse Ratschläge. Wenn man mal die Klammerbeutelpuderer weglässt, z.B. den (Entschuldigung) bescheuerten Ratschlag mit der "Rechtsbehelfsbelehrung" oder den Satz "die Schränke bleiben zu", dann sollte man doch mal gesunden Menschenverstand walten lassen. :gaga:

(Sorry, aber das konnte ich mir jetzt echt nicht verkneifen !) :rolleyes:

Zustimmung!!! Selten so einen Unfug gelesen.

By the way, alles was mit Wiederladen zusammenhängt, kann in diesem Rahmen nicht geprüft werden, es sei denn, die gleiche Behörde ist dafür sachlich zuständig. Bei uns in NRW ist dies nicht der Fall, also bleibt mein Pulverschrank auch zu. ...

Gruß,

Coltfan

Coltfan, das schreibst Du vermutlich als Einwohner der Kreisfreien Stadt Dortmund. In den kreisangehörigen Gemeinden in NRW sieht es da anders aus. Da ist auch die Kreispolizeibehörde für die Sprengstoffgeschichte zuständig.

Die Überprüfung des Pulverlagers wurde bei mir in einem Abwasch mit einem wegen Unklarheiten freiwillig vereinbarten Hausbesuch vorgenommen.

Der SB kam auch Solo und ich war mit meiner Frau sozusagen in der Überzahl :rolleyes: .

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Coltfan, das schreibst Du vermutlich als Einwohner der Kreisfreien Stadt Dortmund. In den kreisangehörigen Gemeinden in NRW sieht es da anders aus. Da ist auch die Kreispolizeibehörde für die Sprengstoffgeschichte zuständig.

Bei mir ist für den Sprengstoffbereich das Kreisordnungsamt zuständig, somit besteht kein Berührungspunkt zwischen Waffen und Sprengstoff. :rolleyes:

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Nur mal als Denkanstoß:

Wie soll der Kontrolleur die richtige Aufbewahrung einer (Beispiel) Glock 17 mit der Seriennummer AU12345 kontrollieren, ohne auf die Seriennummer zu schauen?

Einfach mal drüber nachdenken.

Es gibt 2 Möglichkeiten: Der gesetzlichen legitimierten Verweigerung nach §36(3) WaffG für Wohnräume oder dem Kontrolleur seine Kontrollmöglichkeit ausüben lassen. Dies kann auch die Inaugenscheinnahme der konkreten Waffe sein (z.B. Waffe entladen, richtige Waffe etc.) und hat nichts mit §39 WaffG zu tun. Nur weil in einem § was dazu steht, heisst es nicht, dass es nach anderen §§ nicht auch zulässig wäre.

haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2

Eure Aufbewahrungspflichten kennt ihr alle und alle diese können wie im Gesetz beschrieben auch überprüft werden.

Also, wer sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gewahrt haben möchte, verweigert die Kontrolle. Wer sie reinlässt, muss die Kontrolle der Aufbewahrungspflichten auch ermöglichen.

Ganz einfach und beides problemlos. Ausserdem immer daran denken, dass nicht jeder seine Waffen in Wohnräumen aufbewahrt. Hier im Thread wurde vom Keller geredet. Diese Kontrolle darf man schlicht nicht verweigern, da die Unverletzlichkeit nur für Wohnräume gilt.

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... Hier im Thread wurde vom Keller geredet. Diese Kontrolle darf man schlicht nicht verweigern, da die Unverletzlichkeit nur für Wohnräume gilt.

Jein,

bei "Keller" wäre zu prüfen, ob es sich nicht um Wohnräume handelt oder i.d.R. halt eben doch . Soweit es sich nicht um einen reinen Wirtschaftskeller handelt, wäre ich mit der o.g. Behauptung eher sehr vorsichtig. :closedeyes:

ps: im Beisein eines Berechtigten ist die Aufbewahrung selbst nicht kontrollierbar, lediglich die getroffenen Maßnahmen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung wären prüfbar.

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! Vorallem nicht (zumindest mM) wenn ICH auch noch dafür bezahlen MUSS!!! Sorry aber dafür habe ich Null Verständnis. Das man die Schränke aufmacht und die Leute es sich aus der Ferne anschauen können - OK, Aufbewahrung geprüft -Fall erledigt. Aber wofür und warum die Waffen einzeln noch rausnehmen müssen?

Mit dem Bezahlen hast Du mich natürlich auch fest auf Deiner Seite: Jede Eintragung in die WBK kostet, außerdem zahlen wir Steuern und auf Munition liegt die Mehrwertsteuer, etc. Das sollte ausreichen, um die stichprobenartigen Kontrollen zu finanzieren.

Ich sehe nicht ein, warum ausgerechnet ich z.B. 50 Flocken auf den Tisch legen soll, nur weil ich die A* Karte gezogen habe und kontrolliert werde?! Der Schützenbruder/kamerad wird nicht kontrolliert und zahlt natürlich nicht. Aber das wäre nur die eine Seite der Medaille, denn jeder andere zahlt auch nicht für seine eigene Paranoia...

Ansonsten soll der SB doch kontrollieren, ob Seriennummer und WBK übereinstimmen. Da habe ich gar kein Problem mit und wenn ich nun wirklich mal auf den Sprung bin, muss er eben wiederkommen. Das sieht das Gesetz ja so vor. Ist eine Waffe im Vereinstresor oder kurzzeitig beim sachkundigen Kameraden, muss er halt sehen, wie er seine Liste vervollständigt.

Darum ist der ganze Huckuspockus auch völlig sinnbefreit: Wer seine Knifte gerade unterm Kopfkissen hat, sagt: Ich muss JETZT weg, kommen sie morgen wieder! Am Day after wird natürlich alles völlig in Ordnung sein. Aber über den Sinn streiten wir hier auch nicht, ohnehin streiten wir ja nicht, wir diskutieren ja nur darüber, was zu tun ist.

Der SB macht jedenfalls nur seine Arbeit und diese Aufgabe wird er auch nicht als sonderlich aufregend empfinden, es sei denn, er ist Waffenhasser und will dem LWB eines rein würgen. Seine Pappenheimer kennt man aber in der Regel und weiss, ob man rasch mit einem Kaffee die Pflicht über die Runden bringt, oder alles verweigert, weil es eh ein Asi ist.

Dann aber bitte nicht wundern, wenn der nächste Eintrag mal nicht in zwei Wochen durch ist... (Sind alles nur Menschen und die können nachtragend sein)

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@ marksman

Mache Dich ruhig nackig, wenn Dir danach ist, aber sei Dir dabei im Klaren, dass DU UND WIR IMMMER DAFÜR AUCH FINANZIELL ZAHLEN.

Selbst wenn Die für die Nachschau selbst kein Gebührenbescheid ins Haus flattert,

dann werden halt woanders die Gebühren und Abgaben erhöht oder

etwas eingespart.

  1. Die Vorbereitung der Nachschau kostet,
  2. die Kontrollettis kosten,
  3. die Fahrten/Wege kosten,
  4. die Dokumentation der Nachschau kostet,
  5. ...

Nachschauen gibt es nicht für umsonst, die kosten richtiges und echtes Geld - unser aller Geld.

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Wenn ich von einem Keller rede, meine ich einen Keller. Wenn ich Wohnraum sage, meine ich auch Wohnraum. Wir können auch noch über Nebenräume streiten (bei Bedarf). Es gibt also kein Jein und keine vorsichtig zu handhabende Behauptung ;)

Zum P.S.: Ich wüsste nicht, was auch im Beisein nicht überprüfbar wäre. Abweichungen von der Aufbewahrung würst du dann wohl begründen können. Haarspalterei um der Diskussion willen, bringt einen auch hier nicht weiter. In der Regel kommt man seinen Aufbewahrungspflichten nach, d.h. die Waffe lagert die allermeiste Zeit den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend. Wird man ausgerechnet in der knappen Zeitspanne des Waffenreinigens (Beispiel) kontrolliert, ist diese Erklärung doch ausreichend.

Ich persönlich würde meine Waffe aber immer erst einschließen, bevor ich meine Wohnungstür öffne.

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