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IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
und wie lange hat sich das Verfahren hingezogen?

Würde mich auch interessieren, v.a. ist "das Kind da bereits in den Brunnen gefallen". Genauso wird es bei den vielen verdachtsunabhängigen Konrollen sein, die bis zur Entscheidung des BVerfG stattgefunden haben, sollte das Gerichtsurteil uns Waffenbesitzern wohlwollend ausfallen.

Geschrieben
Würde mich auch interessieren, v.a. ist "das Kind da bereits in den Brunnen gefallen".

Einlegung der Verfassungsbeschwerde durch mich nach Ende des ausgeschöpften Rechtswegs in der Fachgerichtsbarkeit: 22.11.2010.

Vorprüfung durch die Präsidialräte (Formalien), Vorprüfung durch die Wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Stellungnahmefrist an das zuständige Landesministerium der Justiz: bis 15.06.2011.

Stellungnahme des Ministerium: 24.06.2011

Annahme und Stattgabe der Verfassungsbeschwerde: datiert 25.10.2011

Eingang der so datierten Entscheidung in der Kanzlei: 14.11.2011.

:00000733:

Für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde ist das ganz ungewöhnlich schnell. Denn selbst schlichte Nichtannahmeentscheidungen dauern in praxi oft zwischen 1,5 und 3 Jahren.

Ich freue mich jedenfalls sehr für den Mandanten. Und ein bißchen auch für mich... :)

Carcano

Geschrieben (bearbeitet)

Als Unterstützer möchte ich bezüglich der Neuordnung von WO und FvLW und der Verfassungsbeschwerde gerne wissen, ob es Änderungen geben wird über die wir informiert sein sollten:

1. wer wird die Hand auf dem Geld haben ?

2. wird die Verfassungsbeschwerde ihre "Stoßrichtung" ändern oder eingestellt ?

3. wer wird über 2. entscheiden ?

3. werden wir weiter so informiert wie bisher und zwar hier an dieser Stelle?

Viele Grüße und Dank

Bearbeitet von AlexG
Geschrieben

Habe heute von der Anwaltskanzlei die Nachricht bekommen, dass Sie beim Verfassungsgericht nachgefragt haben, wie der aktuelle Stand der Beschwerde ist. Mal sehen was das Gericht antwortet. Ist ja erst 18 Monate her, es war der 22. Juli 2010!

Geschrieben
Habe heute von der Anwaltskanzlei die Nachricht bekommen, dass Sie beim Verfassungsgericht nachgefragt haben, wie der aktuelle Stand der Beschwerde ist. Mal sehen was das Gericht antwortet. Ist ja erst 18 Monate her, es war der 22. Juli 2010!

Bei mir ebenfalls!

Geschrieben

Irgentwie ist das alles an mir vorbei gegangen :peinlich:

Aber 50 Euro sind jetzt überwiesen!

Gibt es einen direkten Link zur dieser Sache beim FvLW, ich hab da nichts dazu gefunden?

Gruß Andi

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Warum sollte es dann angenommen werden?

Die eine Beschwerde richtete sich gegen Kontrollen gg. Unverletzlichkeit der Wohnung,

in der anderen geht es um Verbot oder Zulässigkeit von Sportwaffen in Bezug auf "Lebensschutz".

Man (im Sinne eines Verfassungsrichters) kann selbstverständlich der Auffassung sein, die Kontrollen verstießen nicht unzulässiger Weise gegen die Unverletzlichkeit der Wohnung, und gleichzeitig vertreten, dass das WaffG, wenn es Berechtigten den Schießsport mit Feuerwaffen ermöglicht, nicht unzulässiger Weise gegen den Anspruch auf körperliche Unversehrtheit/"Lebensschutz" verstößt.

Geschrieben
Schnelle Info: Die Verfassungsbeschwerde wurde ohne Begründung abgelehnt, also nichtmal zur Entscheidung angenommen. Ich tippe den Brief der Kanzlei nachher noch ab.

Kurze Frage:

Woher hast Du diese Information?

Geschrieben (bearbeitet)

So Leute,

habe das Schreiben der Anwaltskanzlei jetzt mal genauer gelesen.

Aussage ist:

Ablehnung ohne Begründung,

Verfahren nicht anfechtbar,

Weg nach Straßburg (Europäischer Menschenrechtsgerichtshof) wenig erfolgsversprechend,

Nichtannahme sperrt zumindest kein Vorgehen gegen konkrete Zwangsmaßnahmen bei "Nachsschauverweigerern"

Alles sehr enttäuschend, bedenkliches Signal im Hinblick auf Grundrechtsgewährleistung waffenbesitzender Bürger.

Ich habe das Schreiben gescannt, aber möchte es erst zugänglich machen wenn die FvlW es freigibt. Möchte nicht das durch vorzeitiges Veröffentlichen irgendwelche Optionen nicht mehr offen stünden.

So weit so schlecht,

Benito

@Fyodor: aus dem Schreiben der Kanzlei, wie oben geschrieben. Bin einer der Beschwerdeführer.

Bearbeitet von Marcus Winzheimer
Geschrieben

Danke für die Info. Da brauchen die 1 1/2 Jahre um etwas ohne Begründung abzufurzen.

Einen Versuch war es wert die Verfassungsbeschwerde. Den Anwälten wird man wohl keinen Vorwurf machen können, zumal es sich um eine der renommiertesten Kanzleien Deutschlands handelt, der sich ja auch unser Bundespräsident anvertraut hat.

Ich denke das wird damit zu tun haben, dass da auch einige SPD-Richter mit dabei waren. (Siehe z.B. hier: Richter mit roten Roben und roter Gesinnung)

Immerhin ist es besser als der Nichtannahmeschluss des BVerfG aus 2003 (Bf. war damals die DSU). Dort standen nämlich einige ideologische, für uns sehr unvorteilhafte Sachen drin. Die Begründung war im Wesentlichen Copy&Paste aus der BT-Drucksache.

So geht nicht daraus hervor, ob die Verfassungsbeschwerde vielleicht auch nur aus formalen Gründen nicht angenommen wurde, etwa weil vorher der Rechtsweg vor den einfachen Gerichten hätte beschritten werden müssen.

Ander Gerichte haben jetzt jedenfalls nichts in der Hand, was sie gegen uns herbeizitieren könnten.

Geschrieben

Ich habe das Schreiben auch erhalten und stelle es nach Rücksprache mit der Kanzlei hier ein. Es bestehen insoweit keine Einwände. Die persönlichen Daten der Kläger habe ich aus datenrechtlichen Gründen überdeckt.

Ablehnung_Verfassungsbeschwerde_Begleitschreiben.pdf

Ablehnung_Verfassungsbeschwerde.pdf

Vielleicht gibt es noch eine Möglichkeit die Gründe der Nichtannahme zu erfahren. Allerdings habe ich da keine große Hoffnung.

Manfred Breidbach

Geschrieben (bearbeitet)

Artikel 26 [Verbot der Vorbereitung eines AngriffsKrieges; Kriegswaffenkontrolle

(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines AngriffsKrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Wiederholt gebrochen

Art 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

lächerlich

Art 13

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Ebenfalls gebrochen

Nur Papier oder nicht einmal mehr das...

Ich denke die Verfassung von Nordkorea ist in ihren Worten gleichwertig.

Bearbeitet von cavalier
Geschrieben
Vielleicht gibt es noch eine Möglichkeit die Gründe der Nichtannahme zu erfahren. Allerdings habe ich da keine große Hoffnung.

Manfred Breidbach

bis heute war mir nicht bewusst, dass man ein Grundrecht mit einem einfachen Satz so mit Füßen treten und in den Dreck werfen kann.

Geschrieben

Die Idioten sind nicht die Schreiber dieses Gesetzes. Durch diese Erleuchtung wird einem klar, dass man selbst der Idiot ist. Ich weiß, dass dieses Gesetz von einem Menschen vor ca. 60 Jahren geschrieben wurde. Man muss uns noch nicht einmal vorgauckeln, dass Gott dieses Buch geschrieben hat, wie es bei den Moslems der Fall ist. Wir glauben trotzdem mit fester Überzeugung an dieses Buch. Künftige Generation werden uns aufgrund unser Naivität auslachen.

Geschrieben (bearbeitet)

Im Moment bestehen unsere Grundrechte auf Papier in Worten geschrieben.

Laßt uns diese Grundrechte zu Leben erwecken und diese Grundrechte vor uns hertragen!

Demokratie beginnt unten und nicht oben!

Bearbeitet von Slotsipxes
Geschrieben (bearbeitet)
Für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde ist das ganz ungewöhnlich schnell. Denn selbst schlichte Nichtannahmeentscheidungen dauern in praxi oft zwischen 1,5 und 3 Jahren.

Ich freue mich jedenfalls sehr für den Mandanten. Und ein bißchen auch für mich... :)

Das ist. bei einer statistischen Erfolgsaussicht die bei 1,5% aller eingereichten Verfassungsbeschwerden liegt, mehr als berechtigt. Respekt!

Bearbeitet von seiwol
Geschrieben

Ich muss mir jetzt doch die Frage stellen, warum war die RA-Kanzlei im Vorfeld eigentlich relativ sicher, dass die Klage zur Entscheidung angenommen wird?

Entweder war die Erwartung der Kanzlei zu optimistisch, oder die Ablehnung ist krass gegen sonstige juristische Gepflogenheiten erfolgt.

Wenn letzteres stimmt, warum werden dann von der Kanzlei die Erfolgsaussichten bei einer Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof als wenig erfolgversprechend bezeichnet?

Ich kann nicht glauben, dass in anderen europäischen Ländern eine solche Einschränkung der Bürgerrechte widerspruchslos hingenommen würde.

Es bringt jetzt absolut nichts, wenn wir das Wieso und Warum hier diskutieren.

Wir sollten darüber diskutieren, ob wir auf europäischer Ebene weiter machen wollen.

Wenn, dann sollten wir uns aber darüber im Klaren sein, dass noch einige Spenden für diese Sache erforderlich sein werden.

Wenn deutsche Richter diese Grundrechtsverletzung nicht behandeln wollen, aus welchen Gründen auch immer, dann sollte man das meiner Meinung auf europäischer Ebene weiter verfolgen und klären lassen.

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