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IGNORED

Verfassungsbeschwerde


Gast

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Was macht ihr dann wenn es in Straßbourg auch abgelehnt wird bzw. wieder an eine dt. Zuständigkeit zurückfällt, die sich zwanghaft damit auseinandersetzt, nur um es gleich in erster Instanz wieder abzulehnen?

Es war ein Versuch, der von Anfang nur ein Mückenschiss auf Erfolg hatte (ca. 2-3% wurden erfahrungsgemäß mal genannt). Natürlich wäre die Euro-Instanz auch das eine Möglichkeit. Aber mal ehrlich, wozu ständig auf das schlechteste Pferd zu setzen, nur weil es doch irgendwann mal als Erster über die Ziellinie schaffen könnte (falls die Planetenkonstellation mal richtig steht, mit aller Macht dran glauben und am Besten noch beten)?

Ich will es euch nicht absprechen, Gotteswillen. Aber ich verstehe nicht wieso man sich hier auf die Schwersten Themenfelder stürzt, obwohl tausend andere leichtere Möglichkeiten offenstehen, man diese aber....ja, weswegen eigentlich... nicht angehen möchte.

Ihr solltet darüber mal nachdenken. Wägt doch wenigstens etwas ab. Es sei denn euch macht es als "Don Quichote" gegen unüberwindbare und nichteinschätzbare Amtsmühlen zu kämpfen.^^

Nur mal so nebenbei...

grüße,

zykez

Bearbeitet von zykez
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...Natürlich wäre die Euro-Instanz auch das eine Möglichkeit. Aber mal ehrlich, wozu ständig auf das schlechteste Pferd zu setzen, nur weil es doch irgendwann mal als Erster über die Ziellinie schaffen könnte ...wieso man sich hier auf die Schwersten Themenfelder stürzt, obwohl tausend andere leichtere Möglichkeiten offenstehen,

AUch wenn man vor Gericht verliert, zeigt es, dass wir prinzipiell wehrhaft sind. Das Ganze hat durchaus einen disziplinierenden Effekt auf den Gesetzgeber, wenn er damit rechnen muss, seine neuen drangsalierenden Gesetze kommen vor den Prüfstand in Karlsruhe und Straßburg. Der Kampf vor den Gerichten darf niemals alleinige Strategie sein, aber als begleitende Maßnahme halte ich ihn sehr wohl für angebracht und notwendig. Das Forum Waffenrecht hat uns diesen Kampf in früheren Jahren eher auszureden versucht (man brauche "Ruhe für die Verhandlungen"), aber die NRA betreibt bekanntlich überaus erfolgreiche Lobbyarbeit in den USA, die bekanntlich immer auch von großen Prozessen bis vor dem Supreme Court begleitet ist. Es ist ein Riesenverdienst des FvLW, dass wir uns diesem Kampf vor den Gerichten nun auch stellen, gerade da, wo alle anderen den Kopf in den Sand stecken.

Davon abgesehen: Auch wenn man eine Niederlage erleidet, können manchmal in Begründungstexten doch "Vorgaben" stehen, die den GG für die Zukunft binden.

Grüße Schwarzwälder

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Ich kann den Worten von Schwarzwälder nur zu 100% beipflichten.

Die Kuschelmentalität die Verhandlungen nicht zu stören bringt uns nicht weiter - im Gegenteil, wir haben devot am Tisch gesessen und darauf gewartet was man mit uns macht und wie man uns am Leben lässt.

Jetzt wäre es Zeit mal die noch verbliebenen Gesetze auszunutzen und endlich einmal Zähne zu zeigen.

LG

M

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Auch ich, unabhängig von den Erfolgsausichten, würde mich vorab mit 100 €

an der Klage beteiligen. Vieleicht auch mehr. Der Versuch wäre mir das allemal Wert.

Auch um wieder am gemeinsamen Strang zu ziehen.

Evtl. könnten die Nicht-DSB Verbände mit ins Boot geholt werden.

GKBubi

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Dito.

Bin wie immer an Bord mit 100 oder auch mehr Tacken.

Nur weil ich - wegen der bekannten Querelen - kein Goldmember mehr bin, werde ich doch stets konkrete Aktionen mit Rat und Tat unterstützen.

Es geht auch nicht darum, ob oder inwieweit eine solche Aktion Erfolg hat oder nicht.

Es müssen jetzt einfach Zeichen gesetzt werden!

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Sehr geehrte Legalwaffenbesitzer,

liebe Community,

jetzt wird es Ernst und wir greifen die Idee der Rechtssatzverfassungsbeschwerde auf. Wir, die FvLW e.V., haben die juristische Machbarkeit und das finanzielle Risiko der Rechtssatzverfassungsbeschwerde in Bezug auf die nicht anlassbezogenen Kontrollen (Art. 13 GG) und die damit verbundenen Konsequenzen, wie Verlust der Zuverlässigkeit, Einzug der WBK, Eigentumsaufgabe der Waffen von mehreren Anwaltskanzleien prüfen lassen. Die involvierten Anwälte sind alle BVerfG erfahren.

Diese Anwälte halten es für möglich, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage annimmt.

Hierzu muss als erstes ein Gutachten erstellt werden. Die Kosten dafür schlagen mit 2.000 -–2.500 € zu Buche.

Für den Prozess rechnen wir mit 7.000 - 8.000 €.

Alles in Allem also ca. 10.000 €.

Dieses Gutachten haben wir in Auftrag gegeben und das Kostenrisiko hierfür übernommen.

Wir haben die in "Waffen-online" bekundete Spendenbereitschaft mal überschlagen und sind auf ein Volumen von rund 8.000 € gekommen. Unter diesen Umständen ist die FvLW e.V. bereit, die Klage zu führen. Es muss Euch aber klar sein, dass die 80% der Gesamtkosten von Euch kommen müssen. Alleine aus Vereinsmitteln können wir das nicht stemmen.

Wir haben bei der Deutschen Bank in Frankfurt a.M. ein Spendenkonto eingerichtet. Konto-Nummer 302700061 BLZ 50070024

Dass ein solcher Prozess auch mit negativem Ausgang enden kann sollte jedem klar sein!

Das angegebene Konto wird offen geführt und ist jederzeit prüfbar. Einahmen und Ausgaben über dieses Konto werden wir im 14- tägigen Turnus auf unserer Homepage veröffentlichen. Bei negativem Ausgang, bzw. bei zu geringem Spendenaufkommen ist aus unserer Sicht eine Rückerstattung nicht durchführbar, da der Verwaltungsaufwand und die dabei entstehenden Kosten in keinem Verhältnis stehen würden.

Konkret würde es bedeuten, dass das eingezahlte Geld für andere unser Thema betreffende Aktionen genutzt werden sollte.

Wir agieren in Eurem, im Interesse aller Legalwaffenbesitzer!

"Leitet bitte den Spendenaufruf über vorhandene Mailpools weiter

-

wir brauchen jede Unterstützung"

Manfred Kübel für die FvLW e.V.

Hallo würde mich auch beteiligen Gruß Srorremaster

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Ich finde es sehr befremdlich, daß das Bundesverfassungsgericht sich die Zeit nimmt, über die Besoldung von Professoren zu entscheiden, aber keine Zeit findet, wenigstens mal zu begründen, warum ein Anliegen abgelehnt wird, das die vom Grundgesetz geschützte Unversehrtheit der Wohnung betrifft. :fool:

Gruß

Karlheinz

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:fool:

Mitnichten. Eigenartig mutete es an, wäre das BVerfG von seiner Praxis der Behandlung von Rechtssatzverfassungsbeschwerden (ohne Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtsweges) vorliegend abgewichen.

§ 93a II Buchst.a BVerfGG (grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung), mit dem Redeker Sellner Dahs im Wesentlichen argumentiert haben dürfte, um die Zulässigkeitsklippen der Rechtswegerschöpfung sowie der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zu umschiffen , war von vornherein nicht mehr als ein dünner Strohhalm; diesbezügliche Entscheidungen des BVerfG kommen häufig einem freien Ermessen gleich. Ein Punkt, edt. von dem ich in Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde erwarten würde, dass er anwaltlich zur Sprache kommt.edt.

Der Professorenbesoldungsentscheidung liegt eine Richtervorlage an das BVerfG zugrunde, schon deshalb ist das Verfahren prozessual nicht mit "unserem" vergleichbar.

Bearbeitet von Gloeckner
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§ 93a II Buchst.a BVerfGG (grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung), mit dem Redeker Sellner Dahs im Wesentlichen argumentiert haben dürfte, um die Zulässigkeitsklippen der Rechtswegerschöpfung sowie der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zu umschiffen , war von vornherein nicht mehr als ein dünner Strohhalm; diesbezügliche Entscheidungen des BVerfG kommen häufig einem freien Ermessen gleich. Ein Punkt, edt. von dem ich in Vorbereitung der Verfassungsbeschwerde erwarten würde, dass er anwaltlich zur Sprache kommt.edt.

hi gloeckner, bist du anwalt ?

ich habe von dem nix kapiert, finde es aber gut, wenn sich ein fachmann mal dazu äußert !

gruß walli

p.s. auch von mir einen hunni

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Dann bleibt nur zu hoffen das die LWB auch noch LWB sind, wenn denn eines Tages mal ein Urteil zu Gunsten der (Rest-)LWB fallen wird. Sorry meine Skepsis. Aber ob FvLW, ProLegal, FWR oder alle zusammen sind immer noch kein passender Vergleich zur NRA. Das dort ist ein Verbund aus allen Bereichen, Sport, Jagd, Handel und Hersteller arbeiten Hand in Hand - zumindest genug von ihnen, so dass man auch über genügend Finanzkraft verfügt. Kein Vergleich zu DE, mit seinen zerstückelten Einzelverbänden. Es wäre ja schon ein Wunder, wenn wenigstens der VDW, der DSB und DJV mal als die großen dt. Waffenverbänden mal als "kleiner" Dachverband zusammenarbeiten würden. Ich wills nicht ausschließen, aber bis dahin wird noch eine lange Zeit vergehen. Umso mehr hätte ich eher gedacht, der geneigte LWB würde seine Letzten Moneten für aktivere Lobbyaktionen aufopfern.

Ich sehe auch in Strasbourg nur eine sehr geringe Chance, wenn nicht sogar eine Rücküberweisung des Falles nach DE, aufgrund seiner lokalen Komplexität.

Solltet ihr den Weg dennoch gehen wollen, viel Erfolg. ;)

grüße,

zykez

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hi gloeckner, bist du anwalt ?

Nein, Rechtsanwalt bin ich nicht. Parteiisches Denken und Handeln ist wider meine Natur ;-)

Ein paar Worte noch zum Verständnis hinsichtlich des Nichtannahmebeschlusses; möglichst allgemeinverständlich und deshalb ohne gewisse Differenzierungen die juristisch ggf. geboten wären.

1. Unsere Rechtsordnung sieht ein gerichtliches Normenkontrollverfahren durch den Bürger(i.S. eines Verfahrens welches isoliert die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zum Gegenstand hat) gegen Parlamentsgesetze nicht vor.

2. Die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes muss deshalb grds. im Rahmen eines konkreten Rechtsstreits, innerhalb dessen die möglicherweise verfassungswidrige Norm angewendet wird, geltend gemacht werden. Übertragen auf unseren Fall der Nachschau wäre also grundsätzlich ein Verwaltungsgerichtsverfahren zu führen, nachdem man durch einer behördliche Maßnahme belastet wird.

3. Hält das jeweilige Fachgericht die betreffende Vorschrift für verfassungswidrig, legt es die Sache dem BVerfG zur Entscheidung vor, so geschehen hinsichtlich der Professorenbesoldung.

4. Sieht das jeweilige Fachgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken und legt demzufolge dem BVerfg nicht vor, ist der Bürger/Kläger gehalten, den in seiner Sache bestehenden Rechtsweg auszuschöpfen. Erst dann kann eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden.

Hinsichtlich Verfassungsbeschwerden direkt gegen ein Gesetz (wie in unserem Fall bzgl. § 36 III2 WaffG) bestehen allerdings auch Konstellationen, unter denen ausnahmsweise eine Verfassungsbeschwerde doch einmal unmittelbar zulässig ist bzw. eine Annahme seitens des BVerfG erfolgt.

So etwa im Falle des genannten § 93a II Buchst.a) BVerfGG oder aber des § 90 II 2 BVerfGG ("allgemeine Bedeutung"), wobei letzterer einen Rechtsweg voraussetzt, der im Falle einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde an sich aber gar nicht gegeben ist.

In welche Richtung die anwaltliche Argumentation auch immer ging- das BVerfG entscheidet insoweit generell wenig kalkulierbar.

Mutig jedenfalls, wer überwiegende Erfolgsaussichten prognostiziert hat...

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... Umso mehr hätte ich eher gedacht, der geneigte LWB würde seine Letzten Moneten für aktivere Lobbyaktionen aufopfern.

Ich sehe auch in Strasbourg nur eine sehr geringe Chance, wenn nicht sogar eine Rücküberweisung des Falles nach DE, aufgrund seiner lokalen Komplexität.

Solltet ihr den Weg dennoch gehen wollen, viel Erfolg. ;)

grüße,

zykez

Auf keinen Fall! Die Lobbyaktionen sind nie koordiniert. Mal der DSB, mal der DJV oder sonst ein Kasperverein. Die Verfassungsbeschwerde war eine Aktion nur der LWB, ohne irgendwelche "Dachverbände" mit der sich sehr viele identifizieren konnten.

Deshalb werde ich auch eine Klage vor dem EGMR mit einer Spende unterstützen, sofern sich ein Beschwerdeführer findet!

Auf ein Rechtsgutachten kann ich dabei getrost verzichten, da ich weiss, dass die Erfolgsaussichten eher bescheiden sein werden.

Nichtsdestotrotz, die NRA ist vor allem deshalb erfolgreich, weil sie zusätzlich zu ihrer konzertierten Lobbyarbeit eben auch vor den höchsten Gerichten klagt. Das und die Tatsache, dass Politiker nur nach ihrer Stellung zum 2nd Amendment für wählbar oder nicht wählbar befunden werden lässt alle Volksvetreter im konservativen Bereich vorsichtiger agieren, wenn es um Einschränkungen des Waffenrechts geht.

Bevor die Dachverbände der Schützen und Jäger nicht eine gemeinsame übergeordnete Organisation gründen und in allen Fragen eines Waffenrechts welches einem freiheitlich demkratischen Rechtsstaat Rechnung trägt an einem Strang ziehen, wird den LWB nur wenig Spielraum bleiben gemeinsam Stärke zu zeigen, auch gegenüber ihren Verbänden.

Deshalb werde ich mich in keinem Verein engagieren (Die "Geheimdiplomatie" des FWR ödet mich ebenso an wie die Statements der Vorsitzenden des BJV, DJV oder DSB), dafür aber eine Beschwerde vor dem EGMR mit unterstützen.

Paratrooper

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Bevor die Dachverbände der Schützen und Jäger nicht eine gemeinsame übergeordnete Organisation gründen ...

Gibt / Gab es da nicht schon Versuche und mindestens zwei Vereine, der sich das auf die Fahne geschrieben haben? Wollte nicht wer vor wenigen Tagen einen neuen Verband gründen und dessen Thread mit dem Hinweis auf die Forenregeln wieder gesperrt wurde (btw: in "Regeln & Disclaimer" ist dazu nichts zu finden -das sollte besser geändert werden)?

Also wie viele Lobby-Vereine sollen noch gegründet, ignoriert und dann nach der nächsten Gründung gerufen werden?

Edit: es sind mindestens zwei...

Bearbeitet von dkp3011
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Bevor die Dachverbände der Schützen und Jäger nicht eine gemeinsame übergeordnete Organisation gründen und in allen Fragen eines Waffenrechts welches einem freiheitlich demkratischen Rechtsstaat Rechnung trägt an einem Strang ziehen, wird den LWB nur wenig Spielraum bleiben gemeinsam Stärke zu zeigen, auch gegenüber ihren Verbänden.

Was mir zu dem Thema immer einfällt ist die "Allianz Bayerische Heimat": http://www.jagd-bayern.de/fileadmin/_Allge...Januar_2012.pdf

In der haben sich neben dem Bayrischen und dem Oberpfälzer Schützenbund auch der BJV, der Landesfischereiverband Bayern, der Verband Bayrischer Berufsfischer und noch einige andere Traditions- und Heimatverbände zusammengeschlossen, die insgesamt etwas über 1,6 Millionen Mitglieder repräsentieren.

Da ging auch einiges durch die Presse vor wenigen Monaten, als sich der Münchner OB (und künftiger Ministerpräsidenten-Kandidat...) Christian Ude mit einem Vertreter des BSSB getroffen hat und der ihm zu verstehen gab, dass ohne die Stimmen der "Allianz" für Ude kein Steckenpferd zu gewinnen wäre. :00000733:

Aber warum geht sowas nur bei uns in Bayern und auch da mehr von Tradition, Heimatverbundenheit und einem gewissen Konservatismus getragen, als vom Zusammenhalt legaler Waffenbesitzer?

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An die Verfassungsrechtler:

Nach Auskunft der Kanzlei sei das Verfahren ja offensichtlich an der Zulässigkeit gescheitert. Ist es nicht aus dem Grund einer nicht vorliegenden Unmittelbarkeit gescheitert?

Als Beschwerdeführer muss man unmittlbar (d.h. ohne den Eintritt eines weiteren Vollzugsaktes) betroffen sein. Dies fehlt vorliegend, da doch eine Anordnung zur Kontrolle erfolgen muss.

Sehe ich das falsch?

P.S.: Wenn eine Kanzlei - die angeblich auf Verfassungsrecht spezialisiert ist - eine fehlende Zulässigkeit im Rahmen einer Vorprüfung der Erfolgsaussichten nicht erkennt, so gibt mir das zu denken.

Bearbeitet von tonyboy
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An die Verfassungsrechtler:

Nach Auskunft der Kanzlei sei das Verfahren ja offensichtlich an der Zulässigkeit gescheitert. Ist es nicht aus dem Grund einer nicht vorliegenden Unmittelbarkeit gescheitert?

...

P.S.: Wenn eine Kanzlei - die angeblich auf Verfassungsrecht spezialisiert ist - eine fehlende Zulässigkeit im Rahmen einer Vorprüfung der Erfolgsaussichten nicht erkennt, so gibt mir das zu denken.

Die Prüfung der eigenen, gegenwärtigen und unmittelbaren Beschwer ist ebenso Teil der Zulässigkeitsprüfung wie die Rechtswegerschöpfung bzw. der wahrscheinlich hier fragliche Aspekt der allgemeinen Bedeutung/ Unzumutbarkeit. Aber dazu hat Gloeckner eigentlich alles gesagt.

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Die Prüfung der eigenen, gegenwärtigen und unmittelbaren Beschwer ist ebenso Teil der Zulässigkeitsprüfung wie die Rechtswegerschöpfung bzw. der wahrscheinlich hier fragliche Aspekt der allgemeinen Bedeutung/ Unzumutbarkeit. Aber dazu hat Gloeckner eigentlich alles gesagt.

Ja, die Frage ist ja nur, woran es gescheitert ist.

Gegen ein Gesetz ist der Rechtsweg auf eine andere Weise nicht eröffnet. Subsidiarität steht m.E. auch nicht entgegen.

Ich finde das alles nur sehr seltsam. Ein Armutszeugnis für die Kanzlei.

Bearbeitet von tonyboy
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Ich finde das alles nur sehr seltsam. Ein Armutszeugnis für die Kanzlei.

Beim Verfassungsgericht werden ungefähr 2% (!) aller eingereichten Beschwerden tatsächlich angenommen. Das wußte auch die Kanzlei. Und da es keine Begründung gab, ist Dein Einwurf reine Spekulation.

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